Um die Frage zu Ende zu bringen -
ich danke allen Verfechtern des Lebens im Konjunktiv ( Sätze beinhalten hätte/würde/könnte/wenn) und allen anderen die nichts zum Thema beizutragen hatten aber trotzdem geantwortet haben und in Niederungen abgeschweift sind die schon lange nichts mehr mit dem Thema zu tun hatten. Anyway, war lustig zu lesen.
Heute bei der Zulassungsstelle KL Land vorgesprochen. Dabei kam raus - ja, das Fahrzeug kann so wie es ist, zum jetzigen Zeitpunkt abgemeldet werden und kann, da es eine gültige HU bis 12/26 hat, bis Ende Dezember wieder zugelassen werden. Ich sollte wenn es abgemeldet wird, das jetzige Kennzeichen reservieren lassen (das ist für bis zu 18 Monaten möglich) dann brauchte ich bei der Wiederzulassung im Dezember nur eine neue EVB. Im
Falle der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein, ist mir auch egal, es steht zu Hause sowieso unterm Carport.
Eine Frage bei der HUK24 brachte folgendes :
Warum wurde mein Vertrag in eine Ruheversicherung umgewandelt?
Über die Abmeldung des Fahrzeugs werden wir automatisch von der Zulassungsbehörde informiert.
Leider erfahren wir dabei nicht, was mit dem Fahrzeug passiert ist. Wir gehen daher davon aus, dass sich das Fahrzeug weiterhin in Ihrem Besitz befindet und unterbrechen Ihren Vertrag; es besteht weiterhin Versicherungsschutz im Rahmen der beitragsfreien Ruheversicherung für die vereinbarten Risiken.
Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellraum ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Verletzten Sie vorsätzlich diese Pflicht, besteht kein Versicherungsschutz.
Ihr Vorteil: Die Ruheversicherung ist kostenlos. Wir bieten für maximal 18 Monate ab . Dann erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Aus der "ja aber" Fraktion kommt jetzt sicherlich der Einwand, ob ein
Carport als Abstellraum im Sinne der Ruheversicherungsbedingen zählt. Schaun mehr mal.
Falls die Stillegung länger als Dezember 2026 anhält, kommt die von Amino vorgeschlagene Variante zum tragen, mit EVB und entstempelten Kennzeichen zum TÜV/Dekra oder sonstigen Organisation, dann das Fahrzeug wieder zulassen unter Vorlage des aktuellen TÜV Berichts.
Fahren in dieser Konstellation geht nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks.
Kosten:
Mein Jahresbeitrag bei der HUK24 beträgt für Haftpflicht und TK mit 150 SB, Beitragssatz SF7 (37%) 597,84 Euro jährlich.
Die Kfz STeuer beträgt 240,00 Euro jährlich. Das sind insgesamt 837,84 Euro. Dem stehen gegenüber:
Kosten der Abmeldung 15,90 Euro
Reservierung des Kennzeichens 2,60 Euro
Zulassung im Dezeber 23,00 Euro
Siegelgebühren 0,60 Euro
Gesamt 42,10 Euro
837,84 geteilt durch 12 Monate gleich 69,82 Euro mal 7 Monate (Juni bis Dezember) gleich 488,74 Euro. Davon muss ich noch die 42,10 Euro Verwaltungsgebühren abziehen, bleiben unterm Strich 646,64 Euro Ersparnis durch das Abmelden, natürlich verbunden mit dem Aufwand Ab- und Anmelden.
Soweit die Fakten.
Als die Sache dann heute entscheidungsfähig war, hat meine Frau gesagt, wir sollten das nochmal überdenken.
ICH kann im Moment den rechten Arm zwar nicht heben oder sonstwie gebrauchen, aaaaaber nach Ansicht meiner Frau kann ich sehr wohl mit einem Arm (dem linken) das
Wohnmobil z.B. unter dem Carport rausrangieren oder aus der zugegebendermassen recht engen Einfahrt rausfahren oder mal auf einem
Wohnmobilstellplatz das Fahrzeug einparken, das reine Fahren auf normalen Strassen sei ja auch nicht soooo schwer und würde sie sich zutrauen.
Also wird jetzt erstmal nichts abgemeldet, statt dessen wird das MRT und die weitere Vorgehensweise ob OP oder konservative Behandlung abgewartet.