rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Bergfahrten in Deutschland und im Ausland


Gast am 09 Jun 2004 15:07:11

Hier und nicht in News, da es eigentlich nichts neues ist, viele aber die Rechtslage nicht oder nur ungenau kennen.

In Deutschland:
Talwärts fahrende Autofahrer haben, da das deutsche Recht keine speziellen Regelungen vorsieht, auf schmalen Bergstraßen oder an Engstellen nicht automatisch Vorfahrt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass auf Bergstraßen derjenige ausweichen und unter Umständen sogar zurücksetzen muss, dem dies technisch leichter fällt oder der den kürzeren Weg zur Ausweichstelle hat (vgl. Urteil des AG Nürnberg vom 16.5.1975, Az.: 5 C 395/74).

Österreich:
Eine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Vorfahrt auf Bergstraßen gibt es in Österreich nicht. Gemäß § 10 StVO muss bei fehlender Ausweichmöglichkeit dasjenige Fahrzeug zurücksetzen, dem dies wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist. Aus dieser Vorschrift lässt sich ableiten, dass in erster Linie der talwärts Fahrende die Notwendigkeit bedenken muss, anzuhalten, insbesondere wenn es für ihn leichter wäre als für das bergwärts fahrende Kfz, wieder anzufahren. Lenker von bergwärts fahrenden Lkw dürfen nach diesen Grundsätzen – so die Rechtsprechung - weitest gehende Rücksichtnahme von talwärts fahrenden Pkw erwarten.

Schweiz:
Das bergabwärts fahrende Kfz muss dann zurückfahren, wenn das Ausweichen nicht möglich ist und sich das entgegenkommende Fahrzeug nicht offensichtlich näher bei einer Ausweichstelle befindet. Bei Begegnungen ungleichartiger Fahrzeuge (z.B. Lkw und Pkw) muss das leichtere Fahrzeug zurückstoßen.
Auf "Berg-Poststraßen" (erkennbar an dem Schild mit Posthorn-Symbol) haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt. Die Lenker entgegenkommender Fahrzeuge haben die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im Linienverkehr zu beachten. Diese haben hierfür eine polizeiähnliche Kompetenz.

Italien:
Auf Bergstraßen haben talwärts fahrende Fahrzeuge den bergwärts fahrenden Kfz grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren, es sei denn, dem bergwärts fahrenden Fahrzeug steht eine nähere Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Ist ein Zurücksetzen erforderlich, steht Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ein Vorfahrtsrecht gegenüber Fahrzeugen mit einem geringeren Gesamtgewicht zu. Begegnen sich jedoch zwei Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, so muss dasjenige Fahrzeug zurücksetzen, das sich am nächsten zur Ausweichstelle befindet.
In Italien muss man allen Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.

Frankreich:
Das talwärts fahrende Fahrzeug hat dem bergwärts fahrenden Vorrang einzuräumen. Ist ein Ausweichen nicht möglich, so muss das talwärts fahrende Fahrzeug zurücksetzen, außer wenn das bergwärts fahrende leichter ausweichen kann. Darüber hinaus müssen folgende Kfz zurücksetzen:
Einzelfahrzeuge bei entgegenkommenden Gespannen
Leichte Fahrzeuge bei entgegenkommenden schweren Fahrzeugen
Lkw bei entgegenkommenden Omnibussen

Spanien:
Auf Bergstraßen mit mindestens 7% Steigung hat das bergaufwärtsfahrende Kfz Vorfahrt, es sei denn, dass dieses sich näher an einer Ausweichstelle befindet. Grundsätzlich gilt, dass dasjenige Fahrzeug Vorfahrt hat, das die Engstelle als erstes erreicht hat. Anderenfalls muss dasjenige Fahrzeug zurücksetzen, das sich am nächsten zur Ausweichstelle befindet.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mikel am 09 Jun 2004 15:20:51

Ich muß jetzt wirklich gestehen, das ich überhaupt nicht gewußt habe, daß das überhaupt irgendwo geregelt ist! :oops:

Gast am 09 Jun 2004 15:24:06

Hallo Werner,

gibt es sowas auch für Norwegen?
Bin demnächst ja 5 Wochen auf Tour.

Udo

Anzeige vom Forum


Jagstcamp-Widdern am 09 Jun 2004 16:07:16

hallo,

und ich hätte stein + bein geschworen, dasz der bergwärtsfahrende immer und überall vorfahrt hat (ausser die linienbusse in ch + a).....
in d geh ich auch nie vom gas...

grusz hartmut :oops:

Gast am 10 Jun 2004 07:13:38

@Udo,
für Norwegen direkt habe ich noch nichts gefunden. Werde noch ein wenig suchen. Falls ich was finde, poste ich es. :D :razz:

Gast am 10 Jun 2004 07:27:15

Zu Verkehrsreln Norwegen habe ich nur:
Erforderlich sind Führerschein und Fahrzeugschein , daß Tempolimit liegt außerorts bei 80 km/h und auf Autobahnen bei 90 km/h . Die Promillegrenze liegt bei 0,5 . Auch tagsüber muß mit Abblendlicht gefahren werden , Straßenbahnen haben immer Vorfahrt . Vorsicht: Rentiere oder Elche überqueren häufig die Fahrbahn .

Jambo45 am 11 Jun 2004 22:23:35

Hi Katze-Bruno,

ganz falsch gedacht. Vom technischen Standpunkt her gesehen muss zumindest auf richtig steilen Straßen der talwärts fahrende prinzipiell Vorrang haben, und zwar aus zwei Gründen:
1. Vorwärts anfahren am Berg ist meist kein Problem, aber versuch mit einem voll beladenen Fahrzeug mal rückwärts bergan zu fahren. Da brennt schnell die Kupplung. Mein alter 508 war im Rückwärtsgang außerdem viel zu lang übersetzt. Der kackte bei 16% Steigung rückwärts völlig ab.
2. Grund ist der kürzere Bremsweg bergan. Ich wundere mich, dass die schweiz und andere das nicht so sehen. Letztlich gilt aber wohl wie überall:
gegenseitige Vorsicht und Rücksicht.



Jambo

Bent am 18 Jun 2004 22:31:26

Udo hat geschrieben:Hallo Werner,

gibt es sowas auch für Norwegen?
Bin demnächst ja 5 Wochen auf Tour.

Udo


In N gibts nach dem Gesetz keine Vorfahrt. In der Praxis weicht der aus, der es besser kann. Im Winter hält am Besten der bergauffahrende, denn der kann leichter /sicherer anhalten.

von Bent, der nächste Woche auch nach N unterwegs ist

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Auch in Italien Warnweste Pflicht!!
Frage: (vorsätzliche) Überladung / Führerscheinvergehen ???
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt