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Was für Nachteile bei Womo über 3,5 Tonnen ?


diewehners am 05 Okt 2007 07:33:30

Hallo zusammen,
würde gern mal wissen bevor ich unser zukünftiges Womo auf 3,85 Tonnen zulasse bzw. auflaste, was das für Nachteile mit sich bringt in Bezug auf Maut, Höchstgeschwindigkeit, TÜV, Steuer, Versicherung ect......
Danke schon mal für Eure Antworten.

aus Unterfranken von den Wehners :dankeschoen:

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migula am 05 Okt 2007 08:20:04

Nachteile bei über 3,5 t:
Ab einem Fahrzeugalter von 6 Jahren, TÜV und AU jährlich; zul. Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen 80 km/h, BAB 100 km/h. Der neue Pkw-Führerschein gilt nur bis 3,5 t. Fahrzeug darf nicht ohne Warntafel bzw. Standlicht nachts auf der Straße abgestellt werden.

Labrador am 05 Okt 2007 09:06:47

@ diewehners

in diesem thread steht alles drin:

--> Link


Labrador

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RG Regalbau am 05 Okt 2007 09:08:21

Hallo,
in D mautfrei.In Österreich mit Go Box und in der Schweiz,meine ich,Schwerlastabgabe.

jonathan am 05 Okt 2007 09:12:30

Auf Landstrassen mit Anhänger nur 60 km/h
Werner

Sammy69 am 05 Okt 2007 09:46:52

Hallo,

wobei die Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz nicht wirklich ein
Problem ist.
10 Tage frei wählbar zum fahren = 25 Euro.
Haben wir bisher auch noch nicht voll ausgenutzt.
PKW-Vignette = 27 Euro / Jahr - aber deshalb sind wir auch nicht mehr wie 10 Tage in der Schweiz unterwegs gewesen.


Andi

diewehners am 05 Okt 2007 11:15:24

Was kostet so ne GoBox für Österreich ???

Gast am 05 Okt 2007 12:21:34

Die Box selbst kostet, soweit ich mich noch recht entsinne, 5,-- EUR Pfand. Die Mautgebühr ist dann Kilometer- und Fahrzeugtyp abhängig. Schau mal
--> Link

dieter2 am 05 Okt 2007 16:51:59

Da wir uns nicht alle 6 Jahre ein Neues kaufen können stört mich am meisten der jährliche TÜV.
Man glaubt nicht wie schnell ein Jahr rum ist.
Unser vorgänger mußte jedes Jahr hin,immer nach den Urlaub.
Die anderen Nachteile sind ja alle schon ausführlich im Forum beschrieben.

Dieter

migula am 05 Okt 2007 18:13:42

Ist es immer noch so, dass der Tüv die Auflastung im Kfz.-Brief einträgt und die Zulassungsstelle im Kfz.-Schein?

Carthagojuergen am 05 Okt 2007 19:08:51

:roll:
ich fahre ein sogenanntes Dickschiff mit 7,490 kg und muss damit nur alle 2 Jahre zum TÜV, nur zur iNFO, Asu allerdings jährlich.
:razz:

migula am 05 Okt 2007 20:51:55

Hallo Carthagojürgen,
es wurde oben erwähnt, dass Wohnmobile über 3,5 t ab dem 6 Jahr nach EZ jährlich zum Tüv müssen. Bzgl. der AU gab es eine Änderung! Aufgrund meiner Reklamation habe ich die 2 Jahresplakette bekommen.

mauimeyer am 08 Okt 2007 10:37:27

Bzgl. der AU gab es eine Änderung! Aufgrund meiner Reklamation habe ich die 2 Jahresplakette bekommen.


Könntest Du das bitte mal ausführen möglichst mit Quellenangabe, höre ich nämlich zum ersten mal!

Tape am 08 Okt 2007 10:53:57

Hallo an Alle

schaut am Besten mal auf der HP vom ADAC rein. Die entsprechenden Faltblätter ( Liegen auch als PDF Download vor) sind zwar etwas schwer zu finden aber aktuell und leicht verständlich.
In der vorletzte Reihe steht auch der Termin für HU und AU bei > 3,5 to

--> Link

mauimeyer am 08 Okt 2007 10:59:09

Hallo Tape,
bringt mich leider nicht weiter, da ich kein ADAC Mitgleid bin und ich nicht zu dem Download komme!

reiko am 08 Okt 2007 11:06:24

Mit der 37. Änd. VO zur StVZO gelten jetzt für Wohnmobile die selben AU-Fristen wie die HU-Fristen.

Wohnmobile über 3,5 bis 7,5t müssen jetzt innerhalb der ersten 72 Monate auch nur alle 2 Jahre zur AU.

--> Link

oder hier

--> Link

mauimeyer am 08 Okt 2007 13:47:05

Soweit so gut, dann habe ich den Beitrag falsch gelesen.
War der Meinung es hätte sich was geändert!

Gast am 17 Okt 2007 20:25:56

Ich kann jedem nur empfehlen im Zweifelsfall ein Womo über 3,5 to. zu kaufen. Klar, ein wenig überladen kostet im Falle einer Kontrolle meist nicht sehr viel, notfalls kann man natürlich auch den Wasserdank an Ort und Stelle leeren. Wie sieht es aber bei einen Unfall aus? Bei Unfall mit Personenschaden traue ich mich wetten, dass die Karre auf die Waage kommt. Folge bei Überladung: Versicherungsschutz ist futsch (auch Vollkasko), womöglich zahlen an den geschädigten bis zum Lebensende! Da fahr ich doch lieber über 3,5 to. und nehme andere Unannehmlichkeiten in kauf. Selbst wenn ich schneller als erlaubt fahre mache ich mir darüber noch relativ wenig Gedanken, denn eine Geldsstrafe und ein paar Punkte in Flensburg kann ich verschmerzen. Im Falle eines Unfalls wird eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit sicherlich deutlich schwieriger nachweisbar sein als eine leicht nachweisbare Überladung. Ich hatte früher selbst einen 3,5tonner mit gut 400 Kg Zuladung. Nach zwei Jahren habe ich das Teil, lediglich mit Ausrüstung für ein Wochenende, auf die Waage gefahren. Innerhalb einer Woche habe ich damals das Womo verkauft und ein neues mit 3,85 to. gekauft. Den Grund für den meinen spontanen Fahrzeugwechsel kann sich sicherlich jeder denken.


Seppl

711er am 17 Okt 2007 21:29:15

was für nachteile beim Womo über 3,5 t ??

habe einen 6 tonner...

reserve noch ca 400 kg, wenn er schon komplett voll ist..

nachteile.........?

weiß ich so nicht.

dicht, obwohl der ausbau von 91 ist.

fahrwerk..., kein thema.......

verbrauch......, na, manchmal denke ich, die 3,5er haben nen motorproblem...

verbrauche auf der bahn bei tempo 90-95 ca 12,5 ltr.

motot: om 364a, 4 ltr, 4 zylinder turbo.

gewicht: knapp 6000 kg.

höchstgeschwindigkeit: ca 115 km / h, dann aber ca 16-18 ltr.

klar, alle 12 monate zum tüv...., aber, wenn immer alles ok ist...

gruß

klaus

Advantage am 18 Okt 2007 13:55:13

Hallo,

ich habe mich nach der Wandlung unseres Dethleffs 3,5 t auch für ein 4,2 t Wohnmobil entschieden.

Nachdem beim "Alten" die AHK, Solar, 2. Batterie, Markiese und der Wandler eingebaut waren, zeigte die Waage natürlich über 3,5 t. Daraufhin habe ich die Zusatzluftfederung eingebaut, um wenigstens theoretisch 3,85 t zu haben. (Auch der Anhänger war keine optimale Lösung, da die Stützlast natürlich dem zGG des Womo zugerechnet wird, sind mindestens 50 kg)

Nachdem ich jetzt beim "Neuen" eine Zuladung von 800kg habe und vor dem letzten Ausflug noch 400 kg Luft waren, ( voll beladen mit allen Zusatzeinbauten) bin ich viel entspannter, ruhiger und mit bestem Gewissen gefahren. Dieser Erholungswert hat auch schon was, ohne mit der Angst leben zu müssen, dass z.B. in der Schweiz, gleich hinter der Grenze alle Womo´s gewogen werden.

2 meiner Bekannten hat´s in diesem Sommer schon erwischt.

Ich nehme die Nachteile gern in Kauf, für mein ruhiges Gewissen" .

Nur am Rande sei erwähnt, derzeit hole ich Angebote für Winterreifen ein. Die Reifenhändler nehmen den Fahrzeugschein um die passenden Reifen auszusuchen.

Bei einem Womo mit 3,5 t zGG sind die Anforderungen an den Reifen wesentlich geringer, bzgl. der Reifentragfähigkeit.

Laut Reifenhändler sind viele Reifenplatzer darauf zurückzuführen, dass diese durch die Überladung auch überstrapaziert werden.

Deshalb sicherheitshalber einen Reifen mit höherer Tragfähigkeit ordern. Damit wenigstens dort das "ruhige Gewissen" mitfährt. :D

Nasenbär am 18 Okt 2007 14:10:35

Hab meines ja auch auflasten lassen. Ist besser so.
Mit dem schlechten Gewissen ist es so eine Sache. Das verschiebt sich manchmal nur.
Neulich war ich, weil das Auflasten ganz vergessen, im LKW-Überholverbot am überholen. Munter bin ich hinter einem Streifenwagen hergefahren. Als es mir wieder einfiel musste ich, damit es nicht auffällt erst mal weiter überholen, bis zur nächsten Abfahrt oder Parkplatz wo ich dann abgefahren wäre. :wink:
Aus eigener Erfahrung heraus bin ich sicher nicht der einzige Wohnmobilist über 3,5to, der trotz Verbot schonmal überholt hat. Bei Zwillingsreifen hinten fällt es noch eher auf.
Bei anderen Verkehrstechnischen Dingen verhält es nach eigenen Erfahrungen ähnlich.

Gast am 18 Okt 2007 14:35:46

Nasenbär hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung heraus bin ich sicher nicht der einzige Wohnmobilist über 3,5to, der trotz Verbot schonmal überholt hat.


Habe ich auch schon getan. Ich hoffe nur, dass bei der geplanten Überholverbotausdehnung daran gedacht wird, vielleicht mal Außnahmen für Wohnmobile mit zu berücksichtigen.

Ist schon irrsinnig, Busse dürfen überholen, sind größer und schwerer und unsereins muss sich da an das Überholverbot halten :?

Aber um zum Thema zurückzukommen, dass Überholverbot für Reisemobile über 3,5 t ist auch den einzige Nachteil der mir da einfällt. Mit den restlichen Einschränkungen kann ich ganz gut leben.

Advantage am 18 Okt 2007 22:39:36

Hallo,

das mit dem Überholverbot sehe ich tatsächlich nicht gaaaanz so eng. (bezogen auf die Autobahnüberholverbote)
Sinn und Zweck des Verbotes ist es, dass der Verkehrsfluss nicht zu stark beeinträchtigt wird.

Mit meinem 3-Liter Motor kann auch ich "Schnell" :D überholen. Solange man nicht den Verkehr lahm legt weiß auch grundsätzlich niemand, ob ich die 3,5 t oder 4,2 t Version fahre. ( Ich klemme mich einfach hinter den Bus und gut)

Wenn ich dabei tatsächlich einmal gestoppt werden sollte kann ich damit leben, weil ich selbst entscheiden kann, wann und ob ich überhole.

Das Zittern während der gesamten Urlaubsfahrt, ob ich jetzt gewogen werde oder nicht, hat mich echt stark belastet, weil ich dies nicht selbst in der Hand hatte, sondern immer auf das Glück angewiesen war, dass die Kontrollstelle schon belegt ist.

...über den viel zitierten Unfall und seine Folgen will ich überhaupt nicht nachdenken, schon gar nicht im Ausland !!!

migula am 21 Okt 2007 03:29:53

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es auch 4,2 t Mobile gibt, die bereits ab Geburt überladen sind!

jonathan am 21 Okt 2007 09:39:27

Und ich möchte darauf hinweisen, daß, wenn man doch einmal nach einem Überholmanöver im LKW-Überholverbot angehalten wird, ganz schnell über diverse Punkte in Flenburg, Ebbe in der Reisekasse bis hin zum Fahrverbot alles riskiert !

Werner

migula am 21 Okt 2007 10:22:09

Das Risiko wg. Überholen im Lkw-Überholverbot rausgezogen zu werden ist weit größer als auf die Waage zu müssen.

Gast am 21 Okt 2007 10:57:43

Da kommt es natürlich darauf an wie das Fahrzeug ausschaut, mit einem 5-6 mtr. Fahrzeug ist die Chance wegen Überholverbot rausgeholt zu werden relativ gering, wenn ich aber ein sog. Dickschiff mit 8-9 mtr. habe brauche ich mich nicht zu wundern wenn ich erwischt werde.

migula am 21 Okt 2007 13:14:31

Als Polizist würde ich jedes Wohnmobil, das mit Zwillingsbereifung im LKW-Überholverbot auf der linken Spur der BAB vorbeistürmt überprüfen.

mittelmeertaucher am 21 Okt 2007 15:59:22

migula hat geschrieben:Als Polizist würde ich jedes Wohnmobil, das mit Zwillingsbereifung im LKW-Überholverbot auf der linken Spur der BAB vorbeistürmt überprüfen.


Was hat ein zwillingsbereiftes Wohnmobil mit dem Überholverbot zu tun solange das zul. GG. nicht über 7,49t liegt. :?: :gruebel: :nixweiss:

Dakota am 21 Okt 2007 16:50:39

mittelmeertaucher hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Als Polizist würde ich jedes Wohnmobil, das mit Zwillingsbereifung im LKW-Überholverbot auf der linken Spur der BAB vorbeistürmt überprüfen.


Was hat ein zwillingsbereiftes Wohnmobil mit dem Überholverbot zu tun solange das zul. GG. nicht über 7,49t liegt. :?: :gruebel: :nixweiss:


Weil das LKW-Überholverbot (ohne Gewichtszusatz) bereits ab einem zul. GG über 3500 kg Gültigkeit hat :D

Außerdem, eine 7,49 Tonnen-Grenze (zul. GG) gibt es in D genauso wenig wie 3,49 Tonnen :wink:

hangloose-hb am 02 Nov 2007 17:15:26

reiko hat geschrieben:Wohnmobile über 3,5 bis 7,5t müssen jetzt innerhalb der ersten 72 Monate auch nur alle 2 Jahre zur AU.

und wer im 71sten oder im 72sten monat hingeht, bekommt noch einmal einen 24monats-stempel mit plakette!!! :haendereib: ; da haben wir es dem staat doch einmal gegeben :D

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NRW weitet Überholverbot aus
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