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Liefertermine?


Speedjunky am 17 Dez 2007 20:44:23

Nabend,
bei meinem Neu gekauften Womo ist nun bereits der zweite Liefertermin Komentarlos verstrichen.
Der erste Liefertermin war "Ende Oktober/Anfang November",der durch Nachfragen beim Händler in Erfahrung gebrachte nächste Termin"Anfang Dezember".Keine Info seitens Händler-muß wohl mal wieder hinterher Laufen :evil:
Klar kann der Händler wohl nix dafür,aber wie oft muß ich diese verstrichenen Termine akzeptieren :?:
Ein Hersteller muß doch in der Lage sein,einen Termin +/- 2Wochen zu nennen.Ab wann kann man vom Vertrag zurück treten?
Vieleicht weiß jemand mehr.
Klaus

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Bergbewohner1 am 17 Dez 2007 21:30:25

Ganz einfach, Du setzt ihm schriftlich noch 14 Tage(Frist muß angemessen sein) und verweist auf deine mündlichen Fristsetzungen, Frist und schreibst daß Du dann ohne weiteren Abmahnungen vom Kaufvetrag zurück tritts und behälst Dir Schadenersatz Forderungen vor.
Dann bekommt er das laufen oder Du fängst von vorne wo neu an.

Gast am 17 Dez 2007 21:35:38

Also die erste spannende Frage ist doch, ob du einen verbindlichen Liefertermin in deinem Kaufvertrag hast. Wenn NEIN, wird die Sache schwierig.

Aber bevor du dann, wie ja oftmals gerne empfohlen wird, gleich mit Kanonen auf Spaten schießt solltest du erstmal mit deinem Händler über das Kommunikationsdefizit und seine weiteren Liefervorstellungen sprechen.

Wenn du jedoch gleich zum Advokaten gehst und möglicherweise sogar kurzfristig recht bekommst, hast du leider immer noch kein WoMo und dürftest im Normalfall auch Schwierigkeiten haben zeitnah ein WoMo wie von dir gewünscht zu erhalten. Wenn es ganz dumm läuft wird der gewünschte Grundriss vom ausgesuchten Hersteller sogar künftig gar nicht mehr angeboten.

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Gast am 17 Dez 2007 21:41:27

Hallo,
also mit Lieferterminen ist das so eine Sache....
- "ca Oktober.. oder Ende Oktober/Anfang November" ist so gut wie kein Termin, Überschreitungen haben für den Händler zunächst keine Konsequenzen, deshalb läßt sich kein Händler auf einen verbindlichen Termin ein
- "Lieferung 31.10.2007" ist schon besser, denn ab 1.11. kommt der Händler sofort in Verzug
- also mußt Du den Händler jetzt in Verzug setzten, indem Du Ihm eine ausreichende Nachfrist setzt (4-6 Wochen) und für den Fall des Falles den Rücktritt vom Kaufvertrag androhst. Bei einer reinen Fertigszeit von max. 2 Wochen für ein Womo hat das Werk dann Handlungsspielraum
- überschreitet der Händler diese Nachfrist wird er erst mal schadenersatzpflichtig, aber über die Höhe Deines Schadens werden die Meinungen auseinandergehen. Eindeutig wäre z.B. eine gebuchte Fährpassage...
- Hart für den Händler wird es erst beim Fixgeschäft, d.h. wenn der für 24.12. bestellte Weihnachrsbaum erst 14 Tage später eintrifft, aber das liegt hier ja nicht vor
- solltest Du erfolgreich vom Kaufvertrag zurücktreten, würde das Spiel wider von vorne beginnen: neue Bestellung, höherer Preis, Lieferfrist, Überschreitung....Sinn macht das nur falls Du es Dir anders überlegt hast und dieses Womo eine Fehlentscheidung gewesen wäre.

also: schlechte Karten

aber: laß Dir vom Händler die Fertigungsnummer vom Werk geben, ruf den Disponenten dort an, der kann Dir genau sagen wann aus heutiger Sicht das Womo in die Fertigung einläuft

grüße willi

Speedjunky am 17 Dez 2007 22:14:34

Hallo zusammen,
Danke für die schnellen Antworten.
Will ja nicht unbedingt vom Vertrag zurücktreten,ich könnte nur Explodieren,denn ich kann es nicht Nachvollziehen,keinen verbindlichen
Termin zu bekommen.
Ich meine die Industrie baut ganze Öltanker fristgerecht,nur son Sch....
Mobil ist nicht fristgerecht zu bekommen :evil:
Klaus

Peter1707 am 18 Dez 2007 00:47:47

Hallo Speedjunky,

was hast du denn für ein Mobil bestellt ?

Ich frage, weil ich ein neues ADRIA bestellt habe.

Ich habe auch nur einen unverbindlichen Termin bekommen.
Mit der Auftragsbestätigung hieß es dann " wird voraussichtlich Ende März 2008 geliefert".

Also auch nichts klares. Aber wie gesagt, was richtig verbindliches habe ich
auch nicht bekommen.

Peter

Gast am 18 Dez 2007 01:27:19

Hallo Speedjunky,

genieße die Zeit bis Dein Womo da ist, denn solange hast Du keine Probleme mit mangelnder Fertigungsqualität.... die Werke haben in den letzten beiden Jahren dank guter Nachfrage die Fertigung gewaltig hochgefahren, und soviele gute Leute wie zu guter Qualität nötig wären hatte keiner in der Schublade.

Deshalb folgender Tip:
laß Dich nicht darauf ein das Womo gegen Cash direkt im Werk abzuholen (die Versuchung Zeit zu schinden ist groß). Dein alleiniger Vertragspartner ist der Händler.
Laß das den Händler dort abholen und bezahlen (das Werk rückt das gute Stück an den Händler üblicherweise nur gegen Barzahlung raus).
Zuhause beim Händler machst Du ne Probefahrt und checkst alle Systeme durch. Abnahme und Bezahlung erst dann wenn alles ok ist. Da Dein Händler Dein Womo vorfinanziert hat, vergrößert das seine Motivation Dir schnell ein fehlerfreies Womo zu übergeben ganz gewaltig.

Viel Spaß und gute Zeit !

Gast am 18 Dez 2007 07:58:32

Speedjunky hat geschrieben:Hallo zusammen,
Danke für die schnellen Antworten.
Will ja nicht unbedingt vom Vertrag zurücktreten,ich könnte nur Explodieren,denn ich kann es nicht Nachvollziehen,keinen verbindlichen
Termin zu bekommen.
Ich meine die Industrie baut ganze Öltanker fristgerecht,nur son Sch....
Mobil ist nicht fristgerecht zu bekommen :evil:
Klaus


Ja, man kann sich schon manchmal wundern wieso bei Wohnmobilien nicht das gilt, was bei anderen Produkten selbstverständlich ist. Die Gründe mögen Vielfältig sein.
Einerseits muss man wissen das viele Hersteller die Wohnmobile nicht entsprechend der eingegangenen Aufträge sondern nach einem vorherigen Planung fertigen. So wird das Modell A z.B. in der 30. und 31. und dann nochmal in der 49. und 50. KW produziert. Modell B läuft dann z.B. in den Wochen 32. und 33. über das Band. Je nachdem wann die eigene Bestellung eingeht liegt man dann bei Model A im 1. oder 2. Produktionsabschnitt.
Wenn nun ein Zulieferer, z.B. für Fahrgestelle, nicht fristgerecht liefern kann oder ein bestimmtes Modell stärker als erwartet nachgefragt wird, verschiebt sich die gesamte Produktion.
2005 haben wir es bei unserem LMC auf Duc-Basis erlebt das dieser 1 Monat früpher als geplant gebaut wurde da Mercedes Schwirigkeiten mir der Chassislieferung hatte und deshalb die Produktionsfolge der Modelle getauscht werden musste.

Speedjunky am 18 Dez 2007 08:19:24

Moin,
ist schon alles soweit klar,jedoch für mich völlig unakzeptabel.
Ich habe so den Eindruck,das die Herrschaften auf beiden Seiten,Händler wie Hersteller völlig satt sind.
Eine Informationspolitik,die schon an Unverschämtheit grenzt.
Prinzipiell werde ich zumindest den Versuch starten,mich nicht vera......
zu lassen,und den Leutchen mal was auf den Keks gehen.
Ein Vorteil hätte ich dabei ja noch,denn ich hab noch ein Mobil,auf das der Händler ganz geil ist :razz:
Klaus

Ostwestfale am 18 Dez 2007 10:53:59

Hallo Zusammen,

der Schadensersatz ist zum Glück viel höher, als er hier immer angenommen wird...

Also:

Nachfrist setzen - wobei ich nicht weis, ob 14 Tage ausreichen(könnte sein, das es 6 Wochen sein müssen - allerdings sind bei Dir ja schon ein paar Fristen verstrichen).
In dem Schreiben sofort Schadenersatz wegen Nichterfüllung androhen.
Und ganz klar: Einschreiben Rückschein ist hier die Versendeform

Musst du jetzt wo anders dein Wohnmobil bestellen, so kommt als SE auf die Liste:

- Fahrten zu dem neuen Händler (Fahrkosten, ggf. Spesen etc!)
Und damit sind nicht nur die Abholfahrten gemeint, sondern auch das Aussuchen einen neuen Womo in 500 km Entfernung. Du musst doch ein passendes und für deinen im Februar gebuchten Urlaub verfügbares Wohnmobil finden - oder? Dazu bist Du nämlich wegen der Schadenminderungspflicht verdonnert!

- Telefonate etc.
- Verluste bei den Finanzierungskosten
- Inzwischen aufgetretene Preiserhöhungen müssen vom Händler getragen werden
- Sollte das Ersatzwohnmobil nicht zum Urlaub da sein, so zahlt der Händler das Leihwohnmobil für deinen sicherlich schon eingereichten und geplanten Urlaub.
- Den Transport des neuen Wohnmobils aus 500 km Entfernung zu Dir - denn Dein Alturlaub ist ja nun verfallen.

Wenn du dieses alles - nachdem der Händler deine Nachfrist schriftlich erhalten hat und lesen konnte - mal so eben am Telefon auf "locker 8000 €" oder mehr zusammenfasst - so wird er mit dem Hinweis auf deine bestehende Rechtschutzversicherung schon eilen. Notfalls wird der Disponent im Werk deinen Auftrag vorziehen oder es wird eine Sonderschicht gefahren.

Aber ohne geht es einfach nicht. Die Wohnmobilhersteller sind alle hoffnungslos satt, die Fertigungen auf Monate ausgelastet und man kann es sich leisten Fertigungsverfahren zu verwenden, die eher einer handwerklichen Manufaktur als einer Grosserienfertigung entsprechen. Dabei ist die Qualität himmelschreiend - wenn ich lese dass Wohnmobile serienmässig nach 7-8 Jahren undicht zu sein scheinen und man 2 Jahre benötigt bis das neue Womo endlich akzeptabel Fehlerarm ist? Da passen dann wohl die konstruktiven Lösungen nicht zu dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Und die jährlich steigenden Preise von 3-5% werden ja eh vom Verbraucher geschluckt.

Beste und viel Erfolg

Michael

Gast am 18 Dez 2007 11:48:30

Bin der Meinung das wenn man im Kaufvertrag keine verbindlichen Liefertermin vereinbart, man auch warten kann.
Grundsätzlich ist es ja so das die Hertseller wie Händler verkaufen wollen, davon leben sie ja. Verständlich ist auch das sie sich nicht gerne festlegen wegen nachfolgender Schwierigkeiten bei Verzug.
Na und es bleibt dem kaäufer ja immer überlassen ob er einen Fixtermin zu einem bestimmten Datum macht, dann hat er immer gute Karten.

Geht doch ganz einfach - Frage den VK wann er spätestens liefern kann und mache dann noch 2 Wochen dazu auf ein bestimmtes Datum einen Fixtermin aus - natürlich schriftlich.
Ich bestelle doch nichts wenn ich nicht genau weis wann ich es bekomme.

Logo

Gast am 18 Dez 2007 11:57:07

hallo,

Ostwestfale schrieb:
".....Die Wohnmobilhersteller sind alle hoffnungslos satt, die Fertigungen auf Monate ausgelastet und man kann es sich leisten Fertigungsverfahren zu verwenden, die eher einer handwerklichen Manufaktur als einer Grosserienfertigung entsprechen. Dabei ist die Qualität himmelschreiend.."

Stimmt !!!!!
als ich im Sommer wegen einer Nachbesserung in Ravensburg war, ist auf der Hebebühne zufällig aufgefallen daß die isolierten Warmwasserleitungen von der Webasto zur Alde so dicht neben dem Turbolader lagen, daß sie bereits angeschmort waren. Auf meine Feststellung, daß das ja wohl nicht wie geplante industrielle Serienfertigung aussieht, kam zur Antwort: "Womos werden nach handwerklichen Prinzipien gefertigt"
Im übrigen schrieb der Geschäftsführer im wort des Prospekts von "...handwerklicher Arbeit..." Im nachhinein habe ich dann auch verstanden was das in letzter Konsequenz wirklich bedeutet.

Es ist nun mal so wie es ist, man darf sich nur keinen Illusionen hingeben und muß die Spielregeln kennen, sonst ist man wie beim Pokern der Looser

grüße willi

Yellowbug am 18 Dez 2007 13:42:36

Ich denke mal, was Speedjunky so aufregt ist die Tatsache, daß er von dem Händler keinerlei Info´s bekommt. Er schreibt ja: "Termin KOMMENTARLOS verstrichen".

Das würde mich auch fürchterlich aufregen. Denn es geht ja nicht mal eben um einen z.B. neuen Fernsehen für 500 EUR (wobei das auch schon viel Geld ist) sondern mal eben um ein WoMo im Wert von ????? EUR.
Und da, denke ich, kann man vom Händler schon mal etwas mehr Bemühung erwarten.

:eek: :cry: :aerger:

Gast am 18 Dez 2007 14:01:19

leider enden bei vielen Händlern die Bemühungen nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag, dann bemüht er sich nämlich um den nächsten Kunden

Yellowbug am 18 Dez 2007 21:08:36

willi_chic hat geschrieben:leider enden bei vielen Händlern die Bemühungen nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag, dann bemüht er sich nämlich um den nächsten Kunden


Genauso ist es !

Advantage am 18 Dez 2007 23:52:17

Hallo,

ich bin kein ausgebildeter Jurist, aber ich habe bei der Wandlung unseres Dethleffs etwas gelernt:

Ein Einschreibebrief mit Rückschein ist NICHTS wert.

Er dokumentiert nur, dass der Empfänger einen Briefumschlag zugestellt bekam, aber mit welchem Inhalt ??? hat der aufgeregte Kunde das Schreiben vergessen in den Umschlag zu tun ???

Beweiskraft vor Gericht = Null

Das Schreiben muss gegen Unterschrift, oder mit Zeugen persönlich übergeben werden, oder per Gericht zugestellt werden. (Machen die Zivilgerichte, Gerichtsvollzieher)

Alles andere ist NICHTS wirklich sicheres.

Habe ich aber in dem Thread über meine Wandlung (Rücktritt und Rückabwicklung vom Kaufvertrag) geschrieben.

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