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Zur Info: Ab dem 01.08.13 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Eine Neuregelung betrifft insbesondere Besitzer von Wohnmobilen (usw.) mit Gasflaschen an Bord. Die Flaschen müssen jetzt beim Fahren geschlossen gehalten werden, es sei denn, sie sind für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt und freigegeben. Und ab Juli 2014 wird die Warnweste Pflicht. Siehe hier: --> Link Ich finde es gut! Beide Punkte habe ich eh schon immer so gehandhabt und zusätzlich für jeden "Passagier" eine Warnweste an Bord. ! Prima! Dann ist wenigstens die Flasche zu, wenn's kracht und sich die wohnmobile Pappkiste atomisiert. Vielleicht hätte man harte Crashtests für unsere Freizeitfahrzeuge priorisieren sollen?! Nun ja. In der Masse der Unfälle spielt das wohl keine Rolle. Also schonen wir die Branche und schützen die Arbeitsplätze. Die Politik hat wieder etwas getan, um dem einfach Strukturierten eine Verbesserung der Sicherheit vorzugaukeln. Das ist wie der Maschendrahtzaun ums AKW, wenn beim Flugzeugabsturz zwar die Betonhülle zerstört wird, der Zaun aber unversehrt bleiben dürfte. Man gewöhnt sich derweil an diese Praxis der Volksverdummung. Schlimmer noch: Etwas Durchdachtes würde uns erstaunen.
Ist zwar eindeutig politisch, aber du hast voll ins Schwarze getroffen. Was hat sich jetzte wirklich geändert???? MfG Scorpiostefan Vermutlich nix. Mit Secumotion darfste weiter fahren. und der Gastank wird gar nicht erwähnt! :cry: Ist wohl bei 200l nicht so wichtig. :D Man hat sich mit der Zeit ja an den Plötzing unserer Politiker hier im Land und EU gewöhnt egal von welcher Partei sind sowieso alles nur leienschauspieler ich nehme die schon lange nicht mehr für voll! Am besten Ablage P und zu dem Schwachsinn: Energieausweis, Novellierung Trinkwasser, Energiesparlampe u.s.w.
Soweit reicht der Durchblick nicht bei den Herrn und Damen? die solche Gesetze in die Welt setzen. Moin, wer kennt denn den Unterschied zwischen einer normalen Gasflasche und einer die zum Betrieb während der Fahrt zugelassen ist? danke peter Da bin ich mir auch sicher. :daumen2: Ich mache es wie immer -> Gasflaschen bleiben auf , bekomme sonst vielleicht noch Kreuzschmetzen vom zudrehen :D ---> Secumotion :roll: -> Meine Heizung und mein Kühli bleiben auch beim fahren an , wenn man es einmal vergisst auszuschalten . Warnwesten habe ich schon Jahre dabei , das bringt ja die Fahrt nach Italien und anderswo zwangsläufig mit . Mir geht es sicher so wie vielen hier -> für mich änderst sich nichts :D ...wie jetzt... man darf die Flaschen auflassen wenn eine Warnweste mit geführt wird? :stupid: für die offenen Gasflaschen genügt es auch, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Meine Frau fährt deshalb nur mit angezogener Sicherheitsweste und ständigem Blickkontakt zur Gasnische mit. Hat sich bisher bestens bewährt.
Ah...nicht schlecht. Würde es nicht reichen die Warnweste über die Gasflasche zu legen...dann können die das unter sich ausmachen und die Frau kann mal die Augen zu machen :lach: wir versuchen gerade, die Gasnische so zu vergrößern, dass meine Frau auch noch Platz darin hat. Das wäre dann das Optimum an Sicherheit. Währen der Fahrt unterhalten wir uns dann über Handy mit Freisprechanlage.
...das ist doch jetzt aber albern :ja: Ja das stimmt. So albern, wie diese Vorschrift. :) Das hier scheint das Original aus dem Bundesrat zu sein: --> Link Darin heißt es wie folgt: Der Bundesrat hat geschrieben: 9. § 35c wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: „(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen. (3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraft- fahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssyste- me ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.“. Ende Zitat Ich deute das mal so, dass man mit Secumotion auf der sicheren Seite ist. Denn Gasflaschen, die für den Betrieb während der Fahrt geeignet sind, kenne ich auch nicht. Von Absorberkühlis steht da aber nichts. Aber vielleicht ist dessen Flamme ja auch eine Heizanlage. Gesetzestreue Carbonunit So ein Mist, jetzt kann mir meine Frau während der Fahrt mit einem scharfen Messer in der Hand kein Spiegelei mehr braten :cry: Dabei haben wir doch extra auf den Crashsensor verzichtet :-D
Truma-Heizungen dürfen doch lt. Hersteller während der Fahrt betrieben werden und sind somit nicht ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt. Greift die Regelung dann überhaupt bei Truma-Heizungen?
Früher hiess das bei uns: "Wie tief muss ich graben, bis ich einen finde den das interessiert?" Oder anders herum... Eben noch ein Gesetz das ich übertrete. Aber das Risiko ist dermaßen gering, wie auch beim unsinnigen Kabelthread, dass ich es gerne in Kauf nehme. Notfalls schert nämlich bei einem richtigen Crash das Halsventil ab und sprüht so richtig Gas ins Feuer. Und nun kann man nach aufgesetzter Ventilschutzkappe rufen oder auch nach einer Neuentwicklung, dem innenliegendem Bruchschutzvventil das nicht mehr abgeschert werden kann. Ich bin zwar vorwiegend sehr gesetzestreu aber noch nicht der Fähigkeit des eigenen Denkens, Beurteilens und Entscheidens beraubt. Diese Amerikanisierung wird dann erst die nachfolgende Generation IPad treffen. Bon Voyage
Das hat nichts mit dem Heizungstyp zu tun. Sobald man Gas während der Fahrt benötigt, muss bei neuen Regler-Anlagen eben ein CS (Crash-Sensor) verbaut sein, dann kann man die Flaschen offen lassen und während der Fahrt z.B. heizen. Kann ich die Flasche so während der Fahrt offen lassen? ![]()
... komisch bei mir kommt auch Gas an ohne Crasch - Sensor :D
Bei uns doch auch und zwar immer, nur beim Flaschentausch wird geschlossen :) Aber Vorsicht! Was alles passiert mit Gasflaschen ohne Kopf kam erst gestern wieder auf ZDF ;-) : --> Link Hallo, wie ich das verstehe, ist das eine Anpassung an eine Vorschrift, die die Franzosen, seit ich Womo fahre, schon länger haben. Es geht doch um das Abreissen der Schläuche bei Crash im Gasfachbereich, deshalb sind nur Flaschen genannt. Tankflaschen natürlich ebenso. Oder wäre es uns lieber, wenn sie für die Tankflaschen neben der fixen Install.-Lasche auch noch Rohranschlüsse vorschrieben hätten. Feste Gas-Tanks sind meist im geschützteren Bereich angebracht u.oft mit Rohren installiert, deshalb nicht genannt. Seit Verfügbarkeit der (älteren) Secumotion bzw. d. CR-Sensors ist das Ganze doch kein Thema mehr, zumal alle 10 Jahre eh Regler- u. Schlauchtausch vorgeschrieben sind. Ziehe ich eben die Renovierung etwas vor. Automat. Flaschen-Umschaltung* brauche ich seit Tankfl. eh nicht mehr, fliegt raus. Die paar Male,als es die elektr. Flaschenhzg. zur Butanvergasung im letzten Winter nicht mehr schaffte, auf die rein Propan-Alufl. umzuschalten, mache ich auch manuell. Gr. R Eben nachgeschaut, muss doch den Duo Control CS nehmen. Weiss jemand was über's Bussgeld, wenn man mit offenem Ventil erwischt wird? Gr. R hmmm, da steht nur heizungen und deren verbrennungsgeräte,.....der kühlschrank kann dann wohl anbleiben ;-) während der fahrt Hallo, wir wissen alle, dass das Fahren mit geöffnetem Gasflaschenventil unter Verwendung einer entsprechenden Sicherheitsvorkehrung wie etwa der „Truma SecuMotion“ in Europa (außer Frankreich) grundsätzlich erlaubt ist. Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits- Absperreinrichtung vorgesehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch einen Unfall verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann. --> Link Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es (im Rahmen des Bestandsschutzes) keine Einschränkungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt. Dies bedeutet faktisch ein Ausklammern der Wohnmobile bis Bj 12/2006. Und da liegt m. E. der Pfeffer begraben. Ich vermute nämlich nun, dass man mit dieser neuen (nationalen ) Vorschrift genau diese Ausnahme, die EU- Recht zulassen würde, aushöhlen bzw. abschaffen will. (Die Frage der Wahrscheinlichkeit „erwischt“ zu werden steht nicht im Raum. Vielmehr wäre anzudenken welche Folgen der Nichtbeachtung im Versicherungsfall o.ä. eintreten). Glaube ich nicht, da Schläuche dann auch unter Druck stehen. Wahrscheinlich würde nicht mal das Fernventil Bestand haben. Gr. R
Was bei Gasflaschan am Kopf passiert wird im Video gut dargestellt. Was passiert, wenn Gas im Kopf, erleben wir täglich in Berlin.
Läuft der Kühlschrank während der Fahrt bei euch nicht über 12V? Meiner schält automatisch um. Wir haben uns das mit den Gasflaschen ganz abgewöhnt. Die Sicherheitswesten sind natürlich geblieben. Wir wollen ganz sicher gehen und erwärmen, auch auf den CPs unser Essen, indem wir uns in die Westen schmeissen und unsere Teller dann ziemlich na unter die LED-Beleuchtung der Heckgarage halten. Klappt wunderbar und wir haben schon ein paar Kilo abgenommen
Gut, das ist die "Sommerlösung" .. wie sieht´s im Winter aus :?: :D Einfachste Lösung, bohre von oben ein Loch durch die Ablage, von wo ich mit einem Akkuschrauber und einem Mitnehmer die Gasflasche schnellsten zu drehen kann. So bin ich immer auf der sicheren Seite, geht halt nur wenn ich mit Tempomat fahren kann oder einen qualifizierten Beifahrer mit führe- könnte ja so ein Lobbyist sein, der die Bestimmungen erfindet. :lach:
Gute Frage. Fahrzeuge die bis 2006 zugelassen waren hatten Bestandsschutz und durften Gasgeräte während der Fahrt betreiben. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2007 durften es mit einem speziellem Regler auch. In Frankreich darf schon längere Zeit nicht mit offenen Flaschen gefahren werden und nun ist es hier wohl auch so. :? Wenn sich das konsequent durchsetzt, könnte es ganz schöne Kreise ziehen. So werden wohl Fahrzeuge die nur eine Luftheizung haben schlecht verkäuflich werden, weil ohne die Zuheizung die Fahrzeuge im Winter während der Fahrt nicht warm werden. Hallo Thomas, lies mal meinen Beitrag (letzter Beitrag auf Seite 2). Da gehen wir offenbar ja kon..m :D Bisher war es so das man mit einer CS / Duo-Control CS (die Dinger haben einen Crash-Sensor) und Hochdruckschläuchen (max. Lange vorgeschrieben) mit Schlauchbruchsicherung mit offenen Flaschen fahren durfte. Europaweit. Ich bin mir nicht zu 100% sicher aber ich meine sogar in Frankreich. Waren nicht offene Flaschen bzw der Betrieb von Gasgeräten bei der Fahrt ohne den Krimskrams eh schon verboten? Ich glaube nicht das sich daran was geändert hat. Wenn ja würde ich es gepflegt irgnorieren. Ich habe für ein Schweinegeld und mit hohem zeitlichen Aufwand den ganzen Kram umgerüstet. Auch meinen Gasfernschalter könnte ich mir dann bei meiner (abgenommenen) Anlage an die Backe nageln. Mal abgesehen davon ist das WOMO auch mein Alltagswagen und im Winter ist der ohne die Truma nicht warm zu bekommen. In Deutschalnd wird das im Schlimmsten Falle eine OWI sein. Die Chance erwischt zu werden dürfte in D nahezu Null sein. Spannend wird es wie das dann in anderen Ländern gehandhabt würde. Österreich zB. ist ja für eine gewisse Wegelagerermentalität bekannt... Mist ... dann müssen wir wohl statt des Gasherdes ab jetzt über den Wechselrichter während der Fahrt die Friteuse anschmeissen ... Wartet doch erstmal die diesbzgl. DVO (Durchführungsverordnung) ab, dort wird meist näher präzisiert u. Ausnahmen definiert. Ich vermute, dass Truma vorgesorgt hat (Secumotion, CS). Gr. R :kuller: Genau
Wie sollte so eine Vorsorge aussehen, ein Zusatzteil um die Flaschen offen lassen zu dürfen? :D Oder Truma baut nur noch Warmwasserheizungen, die ja ohne Gas über den Wärmetauscher betrieben werden können. :ja: :oops: wegen diskriminierung :abgelehnt: wenn ich mir im fernsehen so docu-soaps wie zb. "achtung kontrolle" ansehe stellt sich mir sehr oft die sinnfrage. es geht bei uns genau wie bei euch um einhalten von "nationalen" vorschriften, wobei mir schon vorkommt das es bei uns toleranter gehandhabt wird. allerdings auch "individueller". darum grenzt es auch für manche rechthaber, die glauben nur weil sie einer gewissen nationalität angehören, alles zu wissen und machen zu dürfen. ät Sahli krieg dich wieder ein und leg nicht alles auf die Goldwaage was hier gepostret wird. Ich mag Österreicher und das Land auch. Punkt. Und ich bin inzwischen weitaus mehr Europäer als Deutscher(Nationalstaatler). Punkt. (Und die allermeisten in Europa übrigens auch ohne es tatsächlich gemerkt zu haben. Aber diese ewige 100% politische Korrektheit geht mir sowas von auf den Sa**!!! Das ist grauenhaft! Ich bin nen schei** Piefke. Na und? Rege ich mich auch nicht drüber auf. Unbestritten ist das Österreich seit jeher ein Transitland ist und die Österreicher seit je her damit auch Geld verdient haben. Das dürfen sie auch! Die Ordnunghüter haben allerdings im allgemeinen den Ruf (ob berechtigt oder unberechtigt weiss ich nicht. Ich hatte bisher null Probleme mit denen) beim durchreisenden Ausländer etwas "genauer" hinzuschauen. Das habe ich ausgesprochen und sehe das in keinster Weise als diskriminirend. :polit: |
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