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Bei Überladung > 3.5 to.: Vignette oder Go-Box ? 1, 2


apnl am 06 Feb 2008 14:05:24

Hi bluestar,

also für mich stand von vorneherein fest, dass ich mit den ursprünglich werkseitigen 3,5 t bei 7,5 m 4 Personen und Hund nicht auskomme, weshalb ich das Fahrzeug gleich mit 3,85 t bestellt habe.
Mit dem Einbau einer Zusatzluftfederung erfolgte die Auflastung auf 4,0 t einhergehend mit der Reduzierung der Anhängelast um 150 kg.
Ich denke mal (nicht wissen) dass es im Falle einer Überladung schon zu klären gilt, ob das Fahrzeug verkehrsunsicher ist/war.
Wenn ich meine Achslasten hi. 2,6 t und vorne 1,6 t addiere und diese nicht wesentliche überschreite, würde ich bei 4.2 t tatsächlichem Gesamtgewicht nicht unbedingt eine Verkehrsgefährdung erkennen, wenngleich zumindest eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Ich denke dieses Problem wird sich abschließend nicht klären lassen, da im Extremfall unabhängige Richter urteilen werden. Und wie das Wort unabhängig besagt: 5 Richter -> 6 Meinungen.


Armin

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Gast am 06 Feb 2008 14:10:07

Du Christian,

wenn es doch schon mit dem Gewicht knapp wird, dann muss ich mir doch überlegen, ob ich die 10% ausreize. Ich mein bei den neueren WoMos hast Du anscheinend öfter ein kleines zGG. Problem.

Da würde ich auch versuchen auszureizen was geht. Das Problem mit dem abladen vor Ort ( Ich glaub da gab es mal einen Bericht im TV drüber ), würde ich mit dem Wasservorrat lösen. Soll heißen, die 5-10% über Frischwasser und Getränkevorräte erreichen. Die kann man zur Not ablassen, oder ausschütten. Ich weiß, das ist jetzt Grauzone...bitte nicht gleich hauen :D

Hier der Hinweis :

ES IST NICHT ERLAUBT DAS ZGG. ZU ÜBERSCHREITEN !




Hardo

Gast am 06 Feb 2008 14:14:27

Hallo Christian,

einen Bußgeldkatalog wie bei euch kenne ich hier bei uns nicht.
Wenn du überladen einen Unfall hast und der ist kausal mit der Überladung wird die Versicherung tätig werden. Da kommt es dann, auch wie überall- warum soll in Ö immer alles anders sein?-drauf an welcher Gutachter, welcher Richter usw. und dementsprechend wird-auch wie überall-das Urteil ausfallen.
Die Exekutive interessieren nur Gestzesüberschreitungen und wenn das Übergewicht in der Toleranz ist, dann interessiert es sie einfach nicht.
Die ASFINAG Fuzzy's arbeiten hauptsächlich nur an besonderen Kontrollstellen mit der Exekutive zusammen, wie z.B. in Kundl wo hauptsächlich die LKW's ausgeleitet und gewogen und kontrolliert werden. Für WOMO's hat sich dort noch nie jemand interessiert. Diese Kontzrollstellen sind vorwiegend für den Internationalen LKW Transit eingerichtet worden.
DIE müssen dann, wenn sie überladen sind und das sind viele, das Übergewicht abladen. Da sind eigene Abladefirmen mit Kran vor Ort.

Genau wie du finde auch ich es auch NICHT in Ordnung wenn jemand bewusst überladen will, wie in diesem Fall hier und im Vorhinein wissen will was ihn das evtl. wenn er erwischt wird, dann kostet und sogar noch "Erfahrungsberichte" haben will. Da stellt es mir die Nackenhaare auf, eeehrlich. :D

In dem Thread hat schon jemand geschrieben, dass sich da anscheinend einer ganz schlau vorkommt. Diesen Eindruck habe ich auch.

Servus

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Gast am 06 Feb 2008 14:40:27

@Rider Ich glaub den meisten Leuten ist das Problem gar nicht bewusst. Ich mein ich hab mich auch nie drum gekümmert, was der Bomber wiegt. :D

Erst hier im Forum bin ich auf diese Problematik richtig aufmerksam geworden. Bei dem und ist das kein Problem. bei einem Leergewicht von 2200kg... lass ihn jetzt 2300 wiegen, hab ich immer noch 800 KG zum daraufpacken. Gewogen hab ich Ihn mit 2850kg vor dem Antritt des letzten Reiseturns. Man braucht das Thema ja jetzt nicht wieder grundsätzlich auszuschlachten. Ich meine nur, wenn man sich keine Gedanken macht, ist mann schnell weit über das Gewicht, und dann wird das auch in Ö richtig teuer, glaube ich. Wenn Du dann auch noch ausladen musst, und weißt nicht wohin mit dem Mist ist das schon heftig... Wenn sich jetzt jemand Gedanken macht, wo die Toleranzgrenze liegt, finde ich das schon... darf man das so öffentlich sagen? ... etwas besser. Ich mein, ob ich jetzt 10% überladen bin, oder die 10% sind eingetragen, und ich verliere die 10% bei der Anhängelast, ist so gesehen völlig wurscht. Es steht nur nicht auf so einem blöden Stück Papier. Fahre ich also ohne Anhänger, ist die Überladung relativ. Das kann auch ein Gutachter nicht ignorieren. Ob ich nun 3,1t oder 3,5t habe, ist da völlig Wumpe. Wenn ich keinen Anhänger dahinter habe. Es steht wie gesagt nur nicht auf dem Papier.

Von daher sehe ich keine Probleme mit einer Versicherung oder mit den Ordnungskräften. Anders sieht die Sache aus, wenn ich einen 700kg Anhänger mit 2t Sand belade, und das auch noch mit einem Auto ziehe, das nur 750kg ziehen darf.


Ähhm...Meine Meinung....



Hardo

Hinweis damit keiner ein Problem bekommt:

Man darf ein Auto nicht überladen !

Ingrid1 am 06 Feb 2008 16:24:25

@ rider, daß sich die Kontrollstellen nicht um Womos interessieren, mag vielleicht in Tirol sein. Mir hat ein Kärtner erzählt, der sich deswegen ein geringeres Mobil kaufen will, daß dort sehr wohl die Womos vermehrt auf die Waage gestellt werden. Er weiß das von seinem Schwager, der bei der Exekutive ist.
Vielleicht, weil es in Kärnten nicht so viele LKW zum kontrollieren gibt, wie in Tirol :eek:

@CC es ist gut, wenn solche Dinge im Forum mit für und wieder besprochen werden, um Irrmeinungen aufzuklären. Somanchem ist dann wirklich geholfen und das ist einfach gut so.

Gast am 06 Feb 2008 18:15:01

@ Ingrid, da wirst du wohl Recht haben. Es wird wahrscheinlich überall andere Gegebenheiten geben. In Tirol haben die wirklich mit dem LKW Transit alle Hände voll zu tun.

@ Hardo, manchmal habe ich das Gefühl, dass Probleme oft erst auftauchen wenn man zu viel in WOMO Foren schaut. :D Ich habe mich z.B. noch nie um das Gewicht gekümmert. Ich bin aber auch keiner der alles mitschleppt. Meine Kiste wird nach jeder Fahrt ausgeräumt bis auf die Dinge die man immer wieder braucht. Unnötigen Ballast schleppe ich nicht herum. Der schwerste Teil an der Zuladung bin ich selber, mich brauchen sie nicht ausladen, wenn nötig steige ich noch selber aus. :wink:
Etwas werde ich mir noch abgewöhnen müssen u.z. das mitschleppen des guten Tiroler Wassers, da ich den Tank zu Hause immer voll mache. Kostet nur unnötig Diesel, und Wasser gibts sowieso überall. Das muss ich wirklich nicht immer unnötig den Brenner hochschleppen. Aber gar keinen Fehler soll ich haben? :D :wink:

So ist es bei mir mit vielen Dingen wie z.B. Stromprobleme, Einbruch, Alarmanlagen, Solar, Moppel und..und...und. Das Zeug ging mir noch NIE ab, erst seit ich hier lese kommt mir manchmal vor das und das würde ich VIELLEICHT auch brauchen können. Aber ich kann mich ab und zu GsD doch beherrschen. :D

Aber manchmal wird in den Foren schon arg übertrieben und aufgebauscht, wie ich finde. Besonders die übertriebene vorauseilende Gesetzestreue ist es die ich oft nicht nachvollziehen kann. Aber das sind bestimmt auch Mentalitätsunterschiede. In Ösi Foren werden die Dinge bestimmt nicht so heiß gegessen. Vielleicht geht Ingrid da mit mir konform?

Hoffentlich habe ich mich jetzt mit meiner Meinung nicht schon wieder in die Nesseln gesetzt.

Servus miteinand. :oops:

Mobilix am 06 Feb 2008 19:02:20

@Rider, Du schreibst u.a.

Genau wie du finde auch ich es auch NICHT in Ordnung wenn jemand bewusst überladen will, wie in diesem Fall hier und im Vorhinein wissen will was ihn das evtl. wenn er erwischt wird, dann kostet und sogar noch "Erfahrungsberichte" haben will. Da stellt es mir die Nackenhaare auf, eeehrlich.

Woraus erkennst Du denn diesen Unsinn? Wer will denn hier bewusst überladen? Aus welchem Text folgerst Du denn diese Behauptung? Leider hast Du das ganze Thema in den falschen Hals bekommen! Ich habe hier einen Fall konstruiert weil mich das Prozedere einfach interessiert und ich mich in der österreichischen Gesetzgebung und Handhabe wenig auskenne. Ich wollte auch den vielen WOMO-Freunden helfen, die dieses Problem tatsächlich haben. Du bist anscheinend immer auf der sicheren Seite.
Zur Klarstellung: Mein Verhältnis zu Österreich und seinen Leuten ist seit 35 Jahren bestens. Ich fahre gerne in dieses Land und genau deswegen möchte ich informiert sein. (auch bzgl. Asfinag)
Heute Abend gönne ich Euch sogar ein Unentschieden beim Fussballspiel!

Für mich ist dieses Thema jetzt erledigt. Danke für die wenigen konstruktiven Beiträge.

Mobilix

Gast am 06 Feb 2008 19:33:13

Sorry Mobilix, ich wollte dir nichts unterstellen. Es klang einfach so und ich war ja auch nicht der einzige der das so verstanden hat. Wenn du den Fall nur "konstruiert" hast, hast du ja von der ASFINAG die richtige Antwort erhalten.

Rider

bluestar11 am 06 Feb 2008 19:35:04

Mobilix hat geschrieben:@Rider, Du schreibst u.a.

Genau wie du finde auch ich es auch NICHT in Ordnung wenn jemand bewusst überladen will, wie in diesem Fall hier und im Vorhinein wissen will was ihn das evtl. wenn er erwischt wird, dann kostet und sogar noch "Erfahrungsberichte" haben will. Da stellt es mir die Nackenhaare auf, eeehrlich.

Woraus erkennst Du denn diesen Unsinn? Wer will denn hier bewusst überladen? Aus welchem Text folgerst Du denn diese Behauptung? Leider hast Du das ganze Thema in den falschen Hals bekommen! Ich habe hier einen Fall konstruiert weil mich das Prozedere einfach interessiert und ich mich in der österreichischen Gesetzgebung und Handhabe wenig auskenne. Ich wollte auch den vielen WOMO-Freunden helfen, die dieses Problem tatsächlich haben. Du bist anscheinend immer auf der sicheren Seite.
Zur Klarstellung: Mein Verhältnis zu Österreich und seinen Leuten ist seit 35 Jahren bestens. Ich fahre gerne in dieses Land und genau deswegen möchte ich informiert sein. (auch bzgl. Asfinag)
Heute Abend gönne ich Euch sogar ein Unentschieden beim Fussballspiel!

Für mich ist dieses Thema jetzt erledigt. Danke für die wenigen konstruktiven Beiträge.

Mobilix


Hallo Mobilix,

ich habe deine Frage dann auch falsch verstanden. Für mich hatte sich das so angehört als möchtest du die Sache so weit wie möglich ausreizen ohne ein Bußgeld etc. . Wie gesagt hab ich dann auch falsch verstanden. Ich wollte dir damit nichts unterstellen, ist einfach ein Mißverständnis. Ist dann einfach blöd gelaufen.

migula am 06 Feb 2008 21:32:15

Es ist aber stets darauf zu achten, dass die Traglast der Reifen nicht überschritten wird! Bei einseitiger Beladung ist das schnell der Fall und dann wird es "lebens"gefährlich.

nowe am 07 Feb 2008 00:05:41

Ich bin jetzt Mitleser. :P
Ziel ist erreicht. :P
Man muss wissen, wann man verloren hat. :D

Gast am 07 Feb 2008 00:21:41

willst den Senf jetzt in jeden Fred rein schreiben ?

nowe am 07 Feb 2008 00:33:51

RainerHof hat geschrieben:willst den Senf jetzt in jeden Fred rein schreiben ?


Hiermit beauftrage ich Rainer Hof offiziell, allen bekannt zu machen, dass ich mich nicht mehr äußere ... Gut, gelle! :D

Haikumsai am 07 Feb 2008 08:56:24

Heute Abend gönne ich Euch sogar ein Unentschieden beim Fussballspiel!


Das war dann wohl nichts.


@nowe

Wie kann dir denn geholfen werden?
Erst wollte ich schreiben "Wie können wir dir helfen" ABER dann hätte ich ja für alle gesprochen, ohne das ich demokratisch gewählt wurde und das wollte ich dann doch nicht.

Und ich glaube nicht das es hier gewinner oder verlierer gibt, es sei denn man macht sich zu einem.

Michi

Gast am 07 Feb 2008 09:49:53

bluestar11 hat geschrieben:Hallo Armin,

ich hatte auch schon vergeblich nach dem Bußgeldkatalog (Österreich) gesucht.
Was ich mich allerdings Frage. Wenn 5 - 10% überladen toleriert wird, was ist wenn man so einen Unfall baut? Denn die Fahrzeuge sind nun mal nur bis zu bestimmten Grenzen zugelassen. Entweder ich muss auflasten oder darf halt nicht überladen. Zumindestens nicht mit Absicht, was der Fred Steller aber scheinbar versucht. Das finde ich nicht OK!


Hallo Christian ,
das mit dem Überladen ist wie mit dem Zuschnellfahren : Wenn Du einen Unfall verursachst und es stellt sich heraus , das Dein WOMO überladen war ,wird ein Sachverständiger feststellen , das der Unfall nicht passiert wäre , wenn das WOMO regelgerecht beladen gewesen wäre.Dann wäre der Unfall nicht passiert.Und dann hast Du ein Problem. Dann kommt auch noch der Staatsanwalt und die Versicherung.Sodann wird Dein Fahrzeug möglicherweise so gestellt ,als sei es nicht versichert und nicht zugelassen gewesen mit allen Konsequenzen. Dann bist Du möglicherweise vorbestraft und die Versicherung holt sich bei Dir das Geld.
Vielleicht weiß ja Rantanplan zu diesem Thema mehr ?
LG. aus Regensburg sendet Peter

itfreak am 14 Feb 2008 21:57:00

leute leute,
das ist aber eine heisse Diskussion.

ob überladen, oder zu schnell "strafen" kann man mit Geld bezahlen.

Ein Menschenleben welches durch einen Unfall beendet wurde und das verusachende Fahrzeug überladen war oder wesentlich zu schnell wohl nicht,,,


wir haben eine Radlastwage aber eigentlich immer genug Reserve für Zuladung am Urlaubsort :)

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