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Was wird bei Gasprüfung alles geprüft?


kalte am 19 Feb 2008 11:21:59

Hallo,
hab bei meinem gebraucht gekauften Eura zwar noch für 2008 eine Plakette, würde mich aber interessieren was bei einer Gasprüfung genau gemacht wird. Bisher hatte ich einen Bulli mit Gastank, da wurde einfach etwas Druck auf die Leitungen gegeben und geschaut, ob der sich hält. Anschließend wurde ein Brennprobe gemacht (Kocher), fertig.

Da ich bei meinem Gasanlage selbst ein Mamometer habe, könnte ich die Prüfung zur Sicherheit auch ab und zu selbst durchführen. Verbraucher abstellen, Flasche kurz aufdrehen und wieder zu, nach 10 min schauen, ob Druck noch drauf. Wiegt man sich mit der Methode ich scheinbarer Sicherheit, oder kann man so zusätzlich zu den 2 Jahresprüfungen auf Nummer sicher gehen?

Heiko

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RG Regalbau am 19 Feb 2008 11:28:49

Hallo Heiko,
Du musst eine Gasprüfung bei einem autorisierten Fachbetrieb machen lassen.
Nur so bekommst du einen Eintrag ins Prüfheft und eine Plakette.
Das brauchst Du bei der HU beim TÜV.Ohne kommste nicht durch.

eugendoc am 19 Feb 2008 11:41:01

smeagol hat geschrieben:....
Das brauchst Du bei der HU beim TÜV.Ohne kommste nicht durch.


Das ist nicht ganz richtig! Bei uns interessiert den TÜV die Gasplakette überhaupt nicht ! Du kannst zwar die Gasprüfung mitmachen lassen (mein TÜV Verantwortliche ist dafür autorisiert!) , für die TÜV und HU Zulassung ist dies aber nicht Bedingung.
Nun zu deiner Frage: Geprüft wird der Druck und die Druckbeständigkeit auf den Leitungen, es wird eine Sichtprüfung der Leitungen, des Druckreglers und eine Probe der Brenner durchgeführt. Wenn O.K. , dann erfolgt der Eintrag in das gelbe Heft und die Ausgabe der Plakette.

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mauimeyer am 19 Feb 2008 11:44:16

Die Zündsicherungen werden auch geprüft!, Sprich schaltet die Gaszufuhr ab, wenn die Flamme ausgegangen ist.

mayon am 19 Feb 2008 11:44:34

Ob es pflicht ist oder nicht ist eigentlich egal! Mann sollte sie einfach haben die Plakette!

1) zur eigenen Sicherheit

2) zur Sicherheit anderer

3) es gibt Stellplätze und Campingplätze die lassen dich ohne Plakette nicht auf den Platz

meiner Meinung nach mit Recht.

ninja69 am 19 Feb 2008 12:19:00

Geprüft wird, ob

- die Anlage bei ausgeschalteten Verbrauchern druckstabil ist
- die Sicherheitsventile funktionieren
- die Verbraucher ordnungsgemäß funktionieren

"Mehr" ist es eigentlich nicht. Zur eigenen Sicherheit sollte man die Gasprüfung aber haben. Soweit ich weiß, wird eine gültige Gasprüfung auf verschiedenen CP auch verlangt.

ninja

abo1 am 19 Feb 2008 13:10:46

ninja69 hat geschrieben:Geprüft wird, ob

- die Anlage bei ausgeschalteten Verbrauchern druckstabil ist
- die Sicherheitsventile funktionieren
- die Verbraucher ordnungsgemäß funktionieren


hallo

ob die schläuche zur flasche porös oder zu alt sind
ob die zündsicherungen funktionieren
ob nicht irgendwo geräte mit schläuchen angeschlossen sind
ob die rohrleitungen mit schneidmuffen verschraubt sind (stichprobe)
ob kessel oder brenner oder regler ihre lebensdauer überschritten haben (10/30 jahre)
ob das gelbe bestandbuch (fahrzeug und geräte) richtig und vollständig ist

lg
g

Krabbe am 19 Feb 2008 13:26:40

Hi,

da die Frage immer mal in verschiedenem Zusammenhang kommt hab ich dazu mal was an anderer Stelle geschriben, was ich hier so mal einstelle:

Gasprüfung beim Wohnmobil / Wohnwagen: Wie sollte diese aussehen?

Leider muss ich immer mal wieder in Internetforen lesen, bzw. von Kunden oder anderen Wohnmobilfahrern hören, dass die Gasprüfungen an Ihren Fahrzeugen nicht ordentlich durchgeführt werden.
So liest oder hört man, dass „Gasprüfungen“ nur aus dem abdrücken der Gasanlage bestand, oder dass die Dichtheitsprüfung sogar nur mit dem Manometer des verbauten Druckminderers durchgeführt worden sei.
So etwas ist keine Gasprüfung im Sinne des DVGW Arbeitsblattes G607. Mich Ärgern solche Berichte, denn zum einen wird so das Ziel der Gasprüfung (= sichere Gasanlagen) nicht erreicht und des weiteren führt solch eine „Prüfung“ dazu, das die Besitzer der Fahrzeuge am Sinn diese Prüfung zweifeln, da sie selber merken, das so was nicht viel taugt, oder in der „Prüfung“ (in solch einem Fall zurecht) nur reine Geldmacherei sehen: Mal schnell innerhalb von 10 Minuten 30 € verdient...

Für eine solche „Prüfung“, die in keinster Weise den Ansprüchen genügt, sollte in meinen Augen rein gar nichts bezahlt werden, da die gewünschte und vereinbarte Leistung (= eine Prüfung gemäß Arbeitsblatt G607) nicht erbracht wurde. Das Geld gibt es schließlich nicht für den Stempel und die Plakette, sondern für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Gasprüfung.

Was im einzelnen geprüft werden muss, dass kann jeder selber in der gelben Gasprüfbescheinigung nachsehen, da dort alle Punkte aufgeführt sind.

Aber ich will hier einfach noch mal beschreiben, wie eine solche Prüfung aussehen sollte, bzw. wie sie von mir gemacht wird, damit jeder seinem Prüfer das nächste Mal ein wenig auf die Finger schauen kann, schließlich geht es um die Sicherheit von Euch und Eurer Familie und wenn ihr schon gutes Geld dafür zahlt, dann sollt Ihr auch die entsprechende Leistung dafür bekommen.


Bei der Gasprüfung beginne ich zunächst am Gaskasten. Dort schaue ich mir den Gaskasten an sich und die Befestigung der Gasflaschen an. Es folgt eine Überprüfung des Alters von Schläuchen und Druckminderer, und ob diese noch mit den, in der Gasprüfbescheinigung aufgeführten übereinstimmen. Ferner muss geprüft werden, ob sich keine Zündquellen im Gaskasten befinden, ob der Druckminderer ein für den Einsatzzweck zugelassener ist und ob der Anlagendruck den Vorschriften entspricht.
Dann verschaffe ich mir einen groben Überblick über die verbaute Gasanlage und schaue, ob alle Absperrhähne auf sind. Es folgt die Dichtheitsprüfung.
Dazu verschließe ich die Gasflasche, schraube (im Normalfall) den Schlauch vom Druckregler ab das Dichtheitsprüfgerät (= die Luftpumpe) an. Nun wird die Anlage mit einem Prüfdruck von 150 mBar beaufschlagt. 150 mBar sowohl bei 30, als auch bei 50 mBar-Anlagen. Der Druck deshalb, weil die Überdrucksicherungen der gängigen Druckminderer etwas oberhalb dieses Wertes öffnen, dies also der Maximaldruck ist, der in der Anlage vorherrschen könnte.).
Nun muss 5 Minuten gewartet werden, bis sich die Luft im Leitungssystem (welche sich beim komprimieren erwärmt hat) wieder abkühlt. Dabei fällt der Druck wieder etwas. Dies ist so Richtig, es darf nicht nachgepumpt werden. Vielmehr muss dieser Druck, der nun nach 5 Minuten am Manometer der Prüfpumpe angestanden hat weitere 5 Minuten gehalten werden.
(Erst die 2. 5Minuten sind also die eigentliche Dichtheitsprüfung).
Während der Zeit, die die Dichtheitsprüfung dauert schaue ich mir (zumindest teilweise) die restliche Gasanlage an. Das wären z. B.:
- Sichtkontrolle der Rohrleitungen auf Beschädigungen, Korrosion etc. (Dafür muss man sich dann auch mal unter den Wohnwagen legen, um sich das Haupt-Gasrohr anzusehen)
- Kontrolle der Abgasführungen, insbesondere jedoch der Abgasführung der Heizung, auf Beschädigungen, feste Anschlüsse und die Verwendung korrekter Materialien. Dazu muss man dann im Wohnwagen auch in den Kleiderschrank schauen und das untere Schrankbrett herausnehmen, um von hinten den Anschluss an die Heizung zu kontrollieren.
- Sichtkontolle der Brennerkammer der S-Heizung bei Wohnwagen. dazu muss dann die Heizungsverkleidung abgenommen werden
- Kontrolle, ob die eingebauten Gasgeräte mit denen in der Prüfbescheinigung überein stimmen, und ob die Geräte passend zum Anlagendruck sind.
- Kontrolle der vorgeschriebenen Warn- und Hinweisschilder.
- Sichtkontrolle des Zustands der Gasgeräte.
Wenn die Dichtheitsprüfung positiv verlaufen ist wird der Druckminderer wieder angeschlossen und die Gasflasche für die kommende Brennprobe aufgedreht. Anschließend werden die Verbindungen Gasflasche-Druckminderer sowie Druckminderer-Gasschlauch mit Lecksuchspray auf Dichtheit kontrolliert.
Für die Brennprobe werden alle Gasgeräte gezündet. Alle müssen einige Zeit gemeinsam auf höchster Stufe laufen. Dabei wird anhand der Flammbilder auf korrekten Gasdruck und einwandfreie Brenner geschlossen.
Was nun noch folgt ist die Kontrolle der Zündsicherungen. Dafür werden hintereinander die Absperrventile geschlossen und die Zeit gemessen, die vergeht, bis die jeweiligen Zündsicherungen auslösen. Nebenbei wird dabei auch die Funktion der Absperrhähne geprüft.

Zum Schluss steht dann noch das Ausfüllen der Prüfbescheinigung und (hoffentlich) das kleben der Prüfplakette.

Das solch eine Prüfung nicht in 5 Minuten zu machen ist, sollte jetzt jedem klar sein. Eine solche Gasprüfung sollte im Regelfall min. 20 – 25 Minuten dauern.


Zum Thema Pflicht oder nicht: Ja, es ist Pflicht und beim Wohnmobil dürfte bei der HU keine Plakette vergeben werden. Wird sie doch vergeben, dann macht der TÜV-Prüfer was falsch. Es gibt aber noch weitere Grundlagen für eine Prüfpflicht, wie z. B. die GGVSE (Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn). Und auch die Versicherung (oder der Richter) wird sich ggf. dafür interessieren. Eine nicht geprüfte Gasanlage könnte als grob fahrlässig angesehen werden.
Aber abgesehen davon geht es um die eigene Sicherheit. Und wer meint die paar € sparen zu müssen...

@ kalte,

ein Manometer am Druckminderer ist eine wirklich gute Sache für die Sicherheit (leider sind den meisten schon die 10 € mehr zu viel).
Aber da hast Du nur den normalen Anlagendruck und nicht den erhöhten Prüfdruck, und die Anzeige ist auch nicht so genau, wie auf der Prüfpumpe. Und ich muß immer wieder ganz geringe Druckverluste aufgrund von gelockerten Verschraubungen feststellen.
Wenn Du den Eigentest mit dem Druckminderermanometer machst, dann solltest Du nicht nur 10 Min. warten, sondern mindestens eine Nacht.
Und wie gesagt und oben beschrieben: Zur eigenen Sicherheit gut und richtig, eine richtig und gut durchgeführte Gasprüfung ersetzt das aber nicht.

turbokurtla am 19 Feb 2008 14:11:24

Tag Krabbe
Eine sehr gut beschriebene Vorgehensweise bei einer Gasprüfung !
Und wirklich alles drin !
Auch die bis jetzt gefehlte Untersuchung der Abgasrohre, denn das ist lebenswichtig.
Ich vermute, Du warst auch in Frankfurt ( ist es noch dort ? ) um Lehrgang und Prüfung für die G 607 abzulegen.
Einzig die obere Befestigungsschraube des Abgasrohres prüfe ich zusätzlich durch einen Blick von oben in den Kamin.
Aber das meintest Du mit "feste Anschlüsse".
Kompliment
Kurt

Scout am 19 Feb 2008 15:00:36

Hallo!

Generell haben die Kfz- und Gasprüfung nichts miteinander zu tun.

TÜV/DEKRA Kfz-Prüfung
Wohnmobile brauchen beim TÜV/DEKRA eine Gasprüfung, weil hier der Wohnraum mit dem Fahrerraum verbunden ist. Wenn das der eine oder andere Prüfer nicht kontrolliert bedeutet dies nicht, dass es nicht erforderlich ist.

Wohnwagen brauchen beim TÜV/DEKRA KEINE Gasprüfung, weil hier der Wohnraum NICHT mit dem Fahrerraum verbunden ist.

Allgemein zu den Gasanlagen-Überwachungspflichten.

Überwachung und Betrieb der Flüssiggasanlage. DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu)
Das Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge.

Überprüfung der Gasanlage Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).


Wolfgang

dododie am 19 Feb 2008 17:23:33

Vor 2 Jahren bin ich bei der Prüfung der Gasanlage gescheitert, die Gasregler waren 10 Jahre alt (Herstellunsdatum ist auf der Rückseite eingeprägt). Für die HU war das nicht relevant.

Dieter

kalte am 20 Feb 2008 09:29:33

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Hinweise. Hab über Nacht mal mal den Druck auf den Leitungen mit dem eingebauten Manometer geprüft. Der Druck viel nur ein ganz kleines bisschen ab und dass könnte auch an den tieferen Temperaturen heute Nacht liegen. Ich werde aber trotzdem die normale Prüfung machen, da ich mich und meine Mitmenschen nicht gefährden will.

Heiko

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