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Guten Tag liebe WOMO-Gemeinde,
ich bin neu im Forum und brauche Eure Hilfe. Wir haben uns einen neuen LMC bestellt. Wichtig für den Kauf war u.a. die Unterbringung unserer Vespa 125 in der Heckgarage. Kurz vor der Auslieferung teilt der Händler nun mit, dass entgegen seiner Zusicherung der Roller nicht passt. Sein Vorschlag ist eine Anhebung des Heckbettes nebst Verbreiterung der Garragentüren.In einem nagelneuen Fahrzeug? Was soll ich davon halten? Soll ich vom Kauf zurücktreten? Sollte ich ein Frist zur Mängelbeseitung setzen? Wer haftet für evtl. entstehende Mängel? Wie hier seht eine Menge Fragen die drängen. Für weitführende Informationen bin ich dankbar. Klaus : :cry: keine Umbauarbeiten am neuen WOMO !!! Der Händler soll auf seine Kosten einen Heckträger anbringen !! Rücktritt ? War das mit dem Roller und der Garage schriftlich fixiert ?? Das ist eine Frage der "Zumutbarkeit". Das wiederum hängt davon ab, ob die Änderungen an der Karosserie und dem Inneren des Fahrzeuges ohne weiteres möglich sind oder sich daraus an dere Nachteile ergeben. Letztlich wird man das so nicht abschließend beurteilen können, weil man die Konstruktion des Wandaufbaues und des Heckbettes nicht kennt.
Dazu kommt, dass das Anheben des Heckbettes natürlich auch einhergeht mit einer Verminderung des Abstandes zwischen Bettoberkante und Dachunterkante. Auch der Platz bis zu den Staukästen wird enger. Es wird also drückender und enger im Bettbereich. Wahrscheinlich tritt man dann auch mit den Füßen in die Rollos der Heckfenster, weil der Abstand zwischen Matratze und Fensterunterkante geringer wird. Auch das sind Nachteile, die zur Unzumutbarkeit der Umrüstung führen könnten. Läßt sich eine Änderung ohne weitere Nachteile für den zukünftigen Gebrauch und die Haltbarkeit durchführen, wird diese Nachbesserung zumutbar sein. Man hat ja dann das, was versprochen wurde. Mit dem Heckträger ist das so eine Sache. Garage ist Garage und Heckträger ist Heckträger. Dazu kommt beim Heckträger, dass die Last sehr weit nach hinten verlagert würde, was sich nachteilig auf das Fahrverhalten auswirken kann. Eventuell wird durch die Hebelwirkung die Hinterachslast überschritten, zumal dort auch noch die Heckgarage mit Inhalt ist. Je länger der Hebel bis zum schweren Motorroller, umso mehr Last kommt auf die Hinterachse und umso leichter wird das Fahrzeug auf der Vorderachse (Windempfindlichkeit, Schlupf, Bremswirkung). Handelt es sich um einen Fronttriebler würde ich mir das doppelt überlegen. Darf in die Grage denn das Gewicht eines 125er Rollers? Nicht alle Gragen und Rahmen sind für diese Gewichte ausgelegt!
Vielleicht schaut ihr euch nach nem kleinerern 125er Roller um, und Händler bezahlt dann euren Wertverlust aus Bous Alex aus SLS Hey
Unsere Garage ist mit 150kg belastbar :D und unser 125ccm³ Roller (Italiener) passt dort rein :wink: Wir haben vorher persönlich gemessen! Hallo Brummel,
grundsätzlich ist ja bereits alles geschrieben. Ich würde die Finger von solch einer Umbaumaßnahme lassen. Mit deinem Orginalfahrzeug hast du Garantieansprüche in Sachen Dichtigkeit gegen LMC, nach dem Umbau mit Sicherheit nicht mehr. Un die Gewährleitung des Händlers gilt keine 5 Jahre, müsste also extra vereinbart werden und dann bleibt noch das Risiko eines Konkurses des Händlers. Außerdem baut LMC ja noch in klassicher Holzskelettbauweise. Da vermute ich mal ganz stark das um die Garagentür ein Rahmen läuft. Dieser müsste entsürechend verlängert werden - also auch technisch kein Kleinkram. Was mich aber mal interessiert. Welchen LMC habt ihr gekauft und wie hat der Händler jetzt plötzlich gemerkt das euer Roller nicht hinein passt ? Stephan Hallo Brummel,
Finger weg vom Umbau des neuen Fahrzeuges. Wie "Gast" schon sagt, baut LMC mit Holzständerwerk, wenn da die Garagentür vergrößert wird, ist anschließend kein Holzrahmen mehr für den Türrahmen vorhanden. Meines Erachtens hilft da nur der Rücktritt, wenn sich das rechtlich vertreten läßt, aber dazu kann unser Spezi "Rantanplan" mehr sagen. Oder der Vorschlag von "nager69" wäre wirklich zu überlegen, denn es gibt auch kleine Roller mit 125ccm oder 100ccm und soviel langsamer sind die 100ter auch nicht. Viele Gerd GESÜNDERE ALTERNATIVE : :fahrrad2:
:D Aber Spass beiseite, das deckt genau meine Erfahrungen, die ich in den letzten Wochen mit der Branche und deren Vertretern gemacht habe. In meinen Augen ist aber der Tipp vom Nager mit dem kleineren Roller und Nachverhandeln des Wertverlustes der Vernünftigste, wenn der Händler mitmacht. Denke, das hat die beste Chance auf Einigung ohne wieder mal die Anwälte (entschuldige rantanplan) zu bemühen und geht ganz ohne ´Eingriff´ ins neue Fahrzeug. Gib dem Händler einfach Deinen Roller und lass Dir von Ihm einen Gleichwertigen besorgen, der passt. Feddich ! Viel Erfolg ! Klaus PS: Wobei das mit dem Gleichwertigen schwer sein dürfte, ich hab auch die 125er 2Takt Vespa. Die geht ab wie Schmitz Katze und schneller als jeder neue 4-Takter, gell ? :D Liebe WOMO-Gemeinde,
Ihr seit klasse. Danke für die Antworten und hilfreichen Informationen. Ich habe nochmal drüber geschlafen und werde die Sache jetzt mal angehen. Das schlimme ist ja, dass der LMC 692 G genau unseren Ansprüchen entspricht (z.B. getrennte Dusche und WC). Auch die georderten Zusatzaussattungen sind auf unsere Wünsche abgestellt. Wir wollen also dieses WOMO. Erschwerdend kommt hinzu, dass wir bei dem Händler unseres Vertrauens gekauft haben, der uns bisher stets bestens bedient hat. Wir beabsichtigen daher einem nachträglichen Umbau zuzustimmen, wenn hierfür die Gewährleistung übernommen wird. Dabei werde ich insbesonder Eure Hinweise auf die Holzskelettbausweise berücksichtigen. Ich werde mit dem Händler über dieses Angebot verhandeln und Euch berichten. Wünscht mir Erfolg! @kmertie ich habe Deine "endlosen" Geschichten über die Fahrzeugkäufe gelesen und merke nun auch wie wichtig die Zusicherung von Fahrzeugeigenschaften ist. @ratanplan schön etwas aus meiner Heimatstadt zu hören. Grüß mir die "Hohe Luft " wo ich geboren wurde und danke für die kompetente Antwort.[/quote] Mach ich wenn ich nachher durchfahre. [/quote] hallo "Gewährleistung" heisst dass der händler dafür gerade stehen muss dass ZUM ZEITPUNKT DES UMBAUES alles dicht ist schon sieben monate später hast du mit einer "gewährleistung" keinerlei rechtliche handhabe mehr lg g @Brummel
Leider hast Du nicht geschrieben um wieviel cm die Garage zu niedrig ist. Wenn es sich nur um einige cm handelt würde ich eine lösung nach "unten" suchen und die untere Kante ändern lassen. Das bringt mich auf folgende Idee:
Man könnte vielleicht am Roller mit einem Spanngurt die Vorderradgabel und das Rad vor dem reinschieben in die Garage zusammenziehen, also einfedern und fixieren. Das müßte doch mindestens 5-10 cm bringen. Roller haben doch meistens einen großen Federweg, den man dafür ausnutzen könnte. Dafür soll der Händler eine Motorradhalterung spendieren, die mit so einer einschiebbaren Laufschiene funktioniert. Ihr wißt was ich meine!? Für Motorräder gibt es so "Überzieher", ich weiß die genaue Bezeichnung nicht, obwohl ich so ein Ding in meiner Garage habe. Die stülpt man über den Lenker, also über die Griffe. In diesen Überzieher werden dann links und rechts Spanngurte eingehängt und angezogen. Dadurch steht der Roller/das Motorrad bombenfest und federt deutlich ein. Die Mechanik nimmt keinen Schaden, es scheuert nichts, also perfekt. Das könnte doch die Ideallösung werden. Was meint Ihr? Als ich mit Motorradanhänger fuhr und die Krads festzurrte, kamen die durch die Spanngurte auch deutlich nach unten. Warum nicht auch hier so verfahren. PS. Falls nötig könnte ich ein Foto von diesem Befestigungs-Überzieher machen. Gibt´s im einschlägigen Motorradhandel für ca. 60 EURO zu kaufen ... es sei denn, du kannnst bei einem erst später erkannten Mangel beweisen, dass dieser schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Dann beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre (§§ 438, 476 BGB). Das sollte eben eine Antwort auf abo1 sein. @rantanplan
Jetzt wird's konstruktiv! :daumen2: Habe was bei Ibää gefunden, ist etwas einfacher, aber schon mal brauchbar.
300198208813 260213175668 Da der Roller eh verzurrt werden muß, wären diese Gurte ideal
Ähhh ... "Überzieher" :?: :D Meinst Du DAS: --> Link --> Link Wird als "Lenkerspanngurt" verkauft. :) @lancelot
Ja, das ist eine etwas einfachere und preiswertere Variante. Kann auch gut gehen. Ich habe was gefunden, was so aussieht, wie mein Exemplar --> Link Jetzt aber... Aha, rantanplan war schneller ....
Ich verwende den Hogi - Gurt und bin damit sehr zufrieden. Edit: schon wieder schneller ..... DAS ist natürlich die Luxus-Lösung, sieht super stabil aus. Über den Lenker in die Federn drücken? Da würde ich mir erst mal den Lenker genau anschauen - der ist oft nicht für eine solche Belastung ausgelegt. Irgendjemand hier im Forum (ich glaube es war Mikel) hat sich über seine gebeugte Sitzhaltung auf dem Roller gewundert, bis er dahinter kam, dass der Lenker durch die Spanngurte verbogen war. Hallo Eva,
wenn jemand mit Gewalt an der Ratsche zieht wird jeder Lenker krum. Bis zum kurt vor Anschlag der Federn kann eigendlich nichts passieren. (sonst würde sich bei jedem Schlagloch der Lenker verbiegen) Jürgen Ist der Lenker zu schwach, taugt entweder das Fahrzeug nichts oder der Nutzer ist zu stark;-)) Wir reden hier auch von einer Vespa, keinem chinesischen Billigstprodukt aus dem Baumarkt. ggf. muss man versuchen dann mittig des Lenkers, wo die Hebelwirkung am geringsten ist, einen Spanngurt zu legen, dann durchs Rad und zusammenziehen. Wird schon gehen...
Wo rohe Kräfte sinnlos walten hören allerdings auch unsere gut gemeinten Ratschläge auf. Danke für die weiteren Beiträge.
Kurzer Zwischenstand der Verhandlungen: Es handelt sich offensichtlich "nur um ca. 5cm Veränderungsbedarf". Die Idee mit den Zurrgurten wurde versucht aber verworfen. Die Garagentür soll gegen eine gängige LMC Garagentür (etwas höher) ausgetauscht werden. Der Händler signalisiert die Bereitschaft zur Gewährleistungsübernahme. Ich denke wir werden eine Lösung finden. Berichte dann darüber. @WoRo1 dein rechtlicher Hinweis berühigt mich ein wenig Es grüßt Klaus mal ne andere frage??..hatte der Händler die maße des roller bekommen.und dann gesagt der passt???..oder hatt man einfach im gespräch gesagt da passt nen roller rein...und sich dann einfach drauf verlassen..?man hätt als kunde ja auch mal mit nem zentimetermass messen können wie groß der roller ist..und dann die garage..obs passt..und nicht immer sagen...der böse händler...
hallo was in aller regel nicht möglich ist theoretisch geht es auch in die andere richtung: wenn der händler beweisen kann das ein mangel bei der übergabe NICHT vorhanden war, dann gibt es natürlich auch schon drei tage nach der übergabe keine gewährleistungsansprüche mehr kann er aber ebenso nicht daher: sechs monate, dann darf trotz gewährleistung bei der umgebauten garagentür das wasser in den aufbau sabbern ohne das der händler belangt werden kann denk ich lg g
Das könnte doch die Lösung sein! Tolle Idee - Kompliment ! An dem Fachwerk würde ich auf gar keinen Fall rumbasteln lassen.... Die Womos sind eh so windig zusammengeschustert, daß sich da m.E. ein "Eingriff"in den Aufbau - außer ein Loch für irgendwelche Kabel - von vornherein verbietet. Ich finde rantanplans Plan :D , wäre eine tolle Alternative und zumindest einen Versuch wert! Ansonsten lieber eine Honda Dax, bzw. Chinanachbau davon! Die passt hundert pro! Zumindest den Dax-Nachbau sollte der Händler gerne spendieren, wenn er sich dafür nicht an einem neuen Fahrzeug vergreifen muß. :? Hallo Klaus,
ich weis ja nicht wie weit es fehlt, oder wo es zu eng oder niedrig ist. In der Regel ist der Lenker das höchste und breiteste am Roller, vielleicht wenn vorhanden auch die Windschutzscheibe. Geh doch mal zum Zweiradhändler, was man da machen kann. So kompliziert sind die Roller normal nicht gebaut, dass man nicht mit ein paar Handgriffen Teile wegbauen oder lockern und wegdrehen und am Zielort wieder anbauen kann. Ich würde die genauen Maße der Garage und der Klappe erfragen und damit zum Vespahändler gehen. Ich bin mir sicher, das es da eine einfache Lösung gibt. Dem Womo-Händler solltest du dann zu einem satten Nachlaß nötigen :box: nach dem Motto:"Nö, so nehm ich den nicht!". Schöne und viel Erfolg Markus Hallo Brummel,
Millim fragte, vieviel cm Dir denn an Höhe fehlen. Möglicherweise kannst Du das damit entgegnen, indem Du die beiden Spiegel rausschraubst. Damit könntest Du wahrscheinlich 15-20 cm an Höhe gewinnen. Vorm reinstellen Spiegel abschrauben, danach wieder drauf schrauben, ein wenig Zeit hat man immer. Die andere Empfehlung, den Roller auf den Reifen in die Federbeine ziehen klappt wunderbar. Habe bei meinem Womo in den Ecken/Boden vier Zurrösen, Spanngurte vorn um die Lenksäule rum, rechts und links nach unten angezogen, hinten das Topcase runter und die Gurte am stabilen Gepäckträger verzurrt. Das Mopped steht wie ne' eins. Was haste eigentlich für Bock?? Ne' ET4 ist doch garnicht so hoch. Gerd Sorry Brummel,
ich glaube ich habe ein paar der letzten Berichte zu diesem Thema übersehen. Es sind einige Dinge ja schon erwähnt worden. Gerd umbauen - alles schön und gut, das macht der Händler.
Wie verhält es sich dann aber wenn später andere gravierende Mängel auftreten die eine Wandlung rechtfertigen. Ist dann dieses überhaupt noch drin nach dem Umbau durch den Händler :?: Der Hersteller dürfte ja fein raus sein.
hallo logisch aber der händler ja auch zumindestens wenn er "nur" eine gewährleistung anbietet wenn er eine garantie anbietet ist die frage wie sie formuliert ist und ob es ihn zum zeitpunkt eines evt schadens noch gibt .... lg g Also ich würde da die Finger von einem Umbau lassen.
Womo nehmen und kleineren Roller kaufen. Oder Womo nicht nehmen. Soll er das Auto anderweitig verkaufen. Garage und getrennte Dusche usw. gibt es auch von anderen Herstellern. Also so langsam frage ich mich, ob dass hier ein Wandlungs- und Gewährleistungsforum oder ein Campingforum ist..... :twisted: :twisted:
Man liest hier ja nichts anderes mehr.....ich für meinen Teil möchte eigentlich mit meinem Fahrzeug eine schöne Zeit verbringen und mir nicht die ganze Zeit über solche Rechtsgeschichten den Kopf zerbrechen. BTT: Die Händlergewährleistung und die Beweislastumkehr sind absolut unabhängig von der Umbaumassnahme. Ich würde mir lediglich zusichern lassen, das die Dichtigkeitsgarantie erhalten bleibt. Wenn der Händler gut ist, stellt so ein Umbau kein Problem dar.
hallo verstehe, du scheinst ein fachmann zu sein du würdest dir also vom HÄNDLER zusichern lassen dass die dichtheitsgarantie des HERSTELLERS erhalten bleibt? mit so einer zusicherung kannst du am ende des tages sicher viel anfangen .. :D :D :D :D :D lg g nur 3 cm in der Höhe -
:licht: las doch einfach die Luft bischen aus den Reifen während dem Transport. Kleienr Kompressor unter 100Euro und alles ist erledigt. Würde nur noch mit dem Händer wegen Auszugsschiene und so verhandeln und oder vielleicht einen zusätzlichen Preisnachlaß. :wink: Hallo Brummel !
Das gleiche Problem wie Du, mit der evtl.Unterbringung des Rollers in die Heckgarage hatte ich auch. Ich habe ein TEC-WoMo mit Heckgarage. Die Garage hat eine Tragkraft von 150 kg. Den Roller in die Garage zu hiefen, war mir zu umständlich. Ich habe mir bei Goldschmitt eine Luftfederung einbauen lassen, mit der Option, das WoMo auf 3,75 t auflasten zu können. Von Linnepe habe ich einen Rollerträger montieren lassen. Das wurde alles vom TüV genehmigt. Der Roller ist ein 125er von Daelim und wiegt ca. 125 kg. Der Heckträger darf zwar 150 kg tragen, der Tüv genehmigte aufgrund des langen Hecküberstandes jedoch nur eine Traglast von 130 kg. Die Luftfederung bringt viele Vorteile. Ich kann das WoMo hinten anheben und setze bei Fährauffahrten oder bestimmten Stellplätzen nicht auf. Bernhard
@abo1 1. habe ich nicht geschrieben, dass ich ein Fachmann bin. Die entsprechenden Gesetzestexte sind aber frei zugänglich und wer die Beiträge von rantanplan liest, lernt auch noch Einiges. Trotzdem Danke für Deine Wertschätzung meines Beitrages ;):D 2. Ist doch wohl jedem klar, das eine entsprechende "offizielle" Freigabe nur von dem Garantiegeber, also dem Hersteller gegeben werden könnte. 3. Könnte man selbst mit einer Zusicherung des Händlers in einem Schadensfall eine Regulierung erhalten, da er ja durch die Zusicherung die entsprechende Garantie übernimmt.
@ wären mir alles zu viel Streitmöglichkeiten Prozesse ohne Ende und ZEEEIIIT ohne Ende. LÖSUNG Luft aus Rollerreifen etwas raus beim Verladen und er passt rein :wink:
Ich will kurz antworten: nichts! ja! nein! niemand! Es gibt doch sicher gleichwertige Fahrzeuge mit ausreichend großer Garage. Wenn nach einem Umbau wirklich etwas nicht in Ordnung ist, läufst Du hinter dem Händler her und musst die Garantieansprüche geltend machen. Soviel ich weiß, gibt es eine Werksgarantie, die bei einem Umbau entfallen könnte. @rantanplan, ist das so, oder irre ich mich? Wie auch immer - ich würde an einem neuen Fahrzeug nichts basteln lassen! Poldi
@ richtig - ich auch nicht :!: Bevor ich ein neues Wohnmobil, was etliche Tausend Euro kostet, umbauen lassen würde, würde ich den Roller der nur ein paar Hundert Euro kostet lieber austauschen.
Ich würde mir das an Deiner Stelle noch mal ganz genau durch den Kopf gehen lassen. hallo nille..ich für meinen teil kann dir nur recht geben..ich sehs genauso..du siehst ja..keiner beantwortet die gestern von mir gestellte frage...ob nur so über die garage gesprochen wurde oder im vorfeld wirklich gemessen ?..stattdessen wieder nur wie man wandeln oder umbauen kann und über die höhe des nachlasses..
solange mir hier keiner sagen kann wie das problem entstanden ist..denk ich einfach hatt der kunde ganz klar nen fehler gemacht..und jetzt sinds wieder andere schuld..wenn mir mein händler beim kauf unseres mobil gesagt hätte im küchenschrank passt geschirr rein...kann ich auch nachher nicht sagen..ja aber nicht für 24 personen... hier hasten wieder..mal provokativ gesagt... und jetzt wandel ich..
Sehe ich auch so! |
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