aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Merkwürdig oder Normal? Bräuchte mal dringend Tips 1, 2


Gast am 29 Feb 2008 10:15:23

@Stubenhocker,

für einen Ausländer, um den es hier geht, ist es ein Problem:

Kurzzeitkennzeichen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (Deckungskarte)
Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt
Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
ggf. Typ und Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges


von der Zeit mal ganz abgesehen. Naja, man kann aus allem ein Drama machen.

Matthias

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dieter2 am 29 Feb 2008 10:56:36

Wie währe es wenn der Verkäufer ein Kurzkennzeichen auf seinen Namen holt ?

Währe das Gleiche als wenn die original Zulassung noch währe,nur zeilich begrenzt
und keine Gefahr für den eigenen Schadensfreiheitsrabatt.

Dann kann der Käufer in Ruhe nach Hause fahren.


Dieter

mittelmeertaucher am 29 Feb 2008 19:34:26

guter_Junge hat geschrieben:Das kommt mir jetzt aber vor wie nach dem Unfall wo vier besoffene aus dem Womo aussteigen.
Frage der Polizei: Wer ist gefahren? Kam die Antwort - Wir haben alle hinten gesessen -
Ihr müßt nicht eure Womos verkaufen. Mich anrufen, das Ding mir schenken. Ich hole es
kostenlos ab. Es entstehen keine Probleme und Kosten bei der Abwicklung. :D


Ich versuch´s dir nochmals zu erklären. Wenn irgend jemand mit deinem WoMo eine Probefahrt macht und er baut einen Unfall greift erst einmal "deine" Autohaftpflichtversicherung, egal ob der Fahrer einen Führerschei hat oder auch nicht. Falls jetzt der Fahrer tatsächlich keinen Führerschein haben sollte wird die Versicherung das Geld von dir zurückfordern und nicht vom Fahrer.
Das Geld mußt "Du" vom Fahrer einfordern und wenn du jetzt Pech hast und der Fahrer ist ein Hartz 4 Empfänger oder er hat aus irgend welchen anderen Gründen kein Geld und es ist nichts zu holen haste die Berühmtberüchtigte ?karte gezogen.
Falls es nicht so sein sollte lasse ich mich gerne eines anderen belehren, aber Bitte nicht mit so unqualifizierten Antworten wie die von guter_Junge.

Anzeige vom Forum


guter_Junge am 29 Feb 2008 20:06:22

Jetzt kann ich dem mittelmeertaucher nicht mehr folgen?!?

Ich habe geschrieben: 28.02.2008 10Uhr53:12
Brauchbare Vorschläge zum Verkauf sind hier genug beschrieben.
Nur eines nicht vergessen, vor einer evtl. Probefahrt den Führerschein und Ausweis zeigen lassen.
Sollte der Fahrer bei einem Unfall keinen gültigen Führerschein besitzen,
muß der Halter/Verkäufer für den Schaden aufkommen.

sini2000 am 29 Feb 2008 22:20:04

Hallo,

also die Führerscheinsache läuft so: Solange ich noch Besitzer bin, muss ich mir den zeigen lassen, wenn es z.B. zu einer Probefahrt kommt.

Aber das wäre nie soweit gekommen, weil ich Versicherung nur für mich und meinen Lebensgefährten habe, ich hätte ohnehin niemanden fahren lassen dürfen. Der Käufer wollte auch keine Probefahrt :)

Der Käufer kommt übrigens am Montag mit Kurzkennzeichen, denn er will es wohl dann in Deutschland zulassen, er hat da noch einen Wohnsitz.

Er wird ja den Kaufvertrag unterschreiben, in dem Moment ist das Womo ihm und dann muss ich mir keinen Führerschein mehr zeigen lassen und es kann mir auch egal sein, wie er damit wohin fährt, weil die Kennzeichen ja auf ihn geholt sind. :)

Wenn alles erfolgreich über die Bühne gegangen ist, werde ich berichten.

Viele

Ingrid

mittelmeertaucher am 01 Mär 2008 14:23:20

guter_Junge hat geschrieben:Hallo mittelmeertaucher,
die Versicherung kommt nicht in einem solchen Fall für den Schaden auf.
Noch nicht einmal für den Fremdschaden.
Bei fahren ohne Führerschein hast Du keinen Versicherungsschutz. Bitte erst informieren, dann schreiben.


Und das hast du am 28 02 2008 18:00:09 geschrieben, also gehe ich jetzt davon aus das du immer zwei verschiedene Meinungen zu einem Thema hast. Irgend eine wird schon stimmen, gelle. :D

dieter2 am 01 Mär 2008 14:26:56

Die Haftpflich kommt immer für Fremdschäden auf,mit oder ohne Führerschein,nüchtern oder voll.

Was hinterher kommt ist eine andere Geschichte.

Dieter

sini2000 am 03 Mär 2008 20:32:17

Hallo,

unser Interessent ist eben nach unterschriebenen Kaufvertrag und Einweisung mit unserem Rimor davon gefahren.

Es hat alles super geklappt, er hatte gesagt, bis spätestens Dienstag würde er ihn holen. Er hat Kennzeichen mitgebracht und Bargeld, alles wie vereinbart und ist mit dem Zug gekommen.

Er hat heute das Womo auch genau untersucht und alles auf Funktion überprüft. Während wir den Vertrag gemacht haben, haben wir uns unterhalten und er fand mein Misstrauen gar nicht schlimm, er sagte selbst, dass man heute leider vorsichtiger sein muss.

Also vielen Dank noch einmal für die vielen Tips. Und nun warten wir noch 2 Wochen, dann können wir unseren Neuen beim Händler abholen :D

Viele

Ingrid

Tipsel am 03 Mär 2008 20:45:10

Na prima, dass alles geklappt hat.

mittelmeertaucher am 04 Mär 2008 13:57:09

:daumen2: Spitze das alles so gut verlaufen ist. :daumen2:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Beim neuen Reisemobil zu zahlen furs Russpartikelfilter?
Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen !
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt