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Verkauf ins Ausland - Bauchgefühl


kiwani am 28 Feb 2008 15:57:29

Ich habe im September meinen Pössl "genauso" ähnlich nach Spanien verkauft mit einem komischen Gefühl. Es war ein ganz junger Mann, der mit dem Rucksack von Spanien abends angeflogen kam und das Wohnmobil auch im Dunkeln besichtigte. Er war dann begeistert und wir haben einen deutschen Kaufvertrag gemacht, den ich über den ADAC auch in Englisch für ihn ausgedruckt hatte.
Bei der Geldübergabe war mein Vater dabei, ich hatte mir aus dem Internet die Sicherheitshinweise ausgedruckt und wir haben Schein für Schein geprüft (und es waren alle ok.).
Dann habe ich aber trotzdem das Fahrzeug nicht nach Spanien mitgegeben, der junge Mann "durfte" in seinem Fahrzeug übernachten (ich hatte den Brief, Schein und andere Schlüssel oben in der Wohnung) und morgens sind wir zusammen zur Zulassung.
Ich habe meine Schilder abgemeldet und für ihn übersetzt... Er musste/ konnte sich eine Versicherung und Euro-Überführungskennzeichen kaufen. Dies kann man für unterschiedlich lange Zeiten (bis 3 Monate). Der Spaß hat ihn rund 250 Euro extra gekostet.
Aber er und ich sind freundschaftlich und auf der sicheren Seite auseinander!
LG Elke

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Gerhard-Heinz am 28 Feb 2008 16:27:18

Hallo Elke,

das was Du hier beschrieben hast, ist nicht nur sichere Weg, sondern auch der korrekte Weg. Bei dem Nummerschild mit rotem Balken, dem sogenannten Ausfuhrkennzeichen, bist Du auch gegenüber der Zollbehörde auf der sicheren Seite. Es passiert denn schon das ein oder andere Mal, dass die Zollbehörde, bei der Grenzüberschreitung, beim letzten Halter nachfragt. Bei der Prüfung zur Echtheit des überreichtem Geldes, ist der Weg zur Bank, mit dem Käufer der Sicherste. Die Zählautomaten der Bank überprüfen beim Zählen gleich die Echtheit der Scheine, das läßt Du dann sofort Deinem Konto gutschreiben und fertig. Nur aufpassen, wenn der Ankauf gerade am Wochenende geschehen soll und die Banken geschlossen haben. Dann fällt die Überprüfung des Geldes schwer.

So sind vor einigen Jahren, sogar Händler, die am Wochenende die schnelle Mark machen wollten, von ausländischen Aufkäufern, mit beglaubigten Schecks über den Leisten gezogen worden.

So ist aber das Leben und das trifft auch auf andere Dinge zu: Wenn die Gier anfängt, setzt meistens der Verstand aus.

Bleib cool und werd' nicht hektisch! 8)


Gerd

Gerhard-Heinz am 28 Feb 2008 16:48:58

Hallo Elke,

ach, was ich noch vergessen habe und dies betrifft nicht nur den Verkauf des Fahrzeuges ins Ausland, sondern auch im Inland.
Wenn das zulassungspfliche, zugelassene Fahrzeug ( egal ob Krad, PKW, LKW oder Womo) dem Käufer übergeben wird, mit der Bitte, dies umgehend abzumelden, ist der Verkäufer/Halter nicht aus der Halterhaftung raus. Er muss, bzw. er ist verpflichtet den Verkauf mit Anschrift des Käufers dem Straßenverkehrsamt mitteilen und zwar sofort. Sonst kommt der Halter nicht aus der Halterhaftung heraus, wenn der Käufer des FZG nicht, wie in anderen Threads beschrieben, abmeldet. Versicherungsprämien und Steuern können nacherhoben werden. Sollte dann auch mit dem FZG Unfälle gebaut werden, ist nicht nur Dein SFR(Schadenfreiheitsrabatt) weg, sondern erkläre mal dann der Versicherung oder der Behörde, wie es zu den Unfällen kam.


Gerd

PS: Ich war in der Vericherungsbranche bis zu meiner Pensionierung tätig und habe den ein oder anderen Kunden, der vorher zu Leichtsinnig war, sehr zerknittert gesehen, wenn die Nachforderung vom Finanzamt oder von der Versicherung kam.

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Lancelot am 28 Feb 2008 19:18:44

Gerhard-Heinz hat geschrieben:Die Zählautomaten der Bank überprüfen beim Zählen gleich die Echtheit der Scheine, das läßt Du dann sofort Deinem Konto gutschreiben und fertig.


Sorry Gerd, genau das tun die Automaten NICHT (sei froh, wenn die die Scheine lesen können und die richtige Summe raus bringen).

Übrigens: auch der nette Bankangestellte am Schalter prüft nicht auf Echtheit. Im Höchstfall jagt der die Scheine durch eine Zählmaschine mit UV-Prüfung (dabei fallen höchstens die "schlimmsten" Blüten auf).

Bei größeren Bargeldeingängen wird dieser nach dem Zählen separat in ein Säckchen gelegt, das mit dem Namen des Einzahlers und Datum versehen ist. Dieses Säckchen geht dann zur Zentrale (LZB ???), wird dort auf Echtheit geprüft und dann endgültig von der Bank zur weiteren Verwendung vereinnahmt.

Dem Einzahler, der in Regel davon gar nichts mitbekommt, wird der Betrag natürlich sofort gutgeschrieben. ABER: sollten sich die Scheine als Blüten herausstellen, ist IMMER (bei größeren Beträgen) der Rückschluß auf den Einzahler möglich (der im blödesten Fall die Summe wieder belastet bekommt).

Also: wenn Du ganz, ganz, ganz sicher gehen wolltest, müßtest Du die Echtheitprüfung (2 - 4 Tage) der Bank abwarten ..... in der Praxis wohl nicht oder nur sehr schwierig zu machen.

Gerhard-Heinz am 28 Feb 2008 19:35:45

Hallo Wolfgang,

danke für den Hinweis.
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Geldschein-Zählautomaten in der Bank gleichzeitig auch die Echheit prüfen. (Hartgeld-Zählautomaten in der Bank machen das nähmlich)
Aber, O.K. , wie war das mit dem Spruch?
Das wirste alt wie Kuh und lernst immer noch dazu.
Da hab' ich Ochse was dazu gelernt.

Darf ich Dich denn jetzt noch "edler Ritter" nennen? :D


Gerd

sini2000 am 28 Feb 2008 20:49:07

Hallo zusammen,

das Thema scheint ja doch ein Thema zu sein, was viele von uns bewegt.

Mal kurz vorweg: Ich arbeite auch in der Automobilbranche und ich habe früher auch immer meine Autos nach 1 Jahr verkauft und nie abgemeldet. Seit einigen Jahren fahre ich ein geleastes Auto, damit entfiel das mit dem Verkauf.

Ich weiss nicht woran es liegt, ob es am Älterwerden liegt, ob man die negativen Dinge, die passieren können anders oder verstärkt wahr nimmt, ich bin jedenfalls erheblich vorsichtiger geworden.

Was unseren Käufer angeht, der scheint die Sache ernst zu meinen. Er war ja noch in D und er bekam wohl nicht soviel Geld hierher transferiert, jedenfalls ist er nach Ö geflogen um das Geld zu holen und will dann spätestens Mo oder Dienstag wieder hierher fliegen und das Womo holen.

Das Womo habe ich heute stillgelegt, er bringt Schilder mit. Das Geld wird direkt auf der Bank eingezahlt.

Diese Automaten bei unserer Filiale lassen nur max. 14.000 Euro zu und auch nur, wenn es große Scheine sind.

Also werden wir uns mit ihm in der Filiale treffen.

Wobei:

Übrigens: auch der nette Bankangestellte am Schalter prüft nicht auf Echtheit. Im Höchstfall jagt der die Scheine durch eine Zählmaschine mit UV-Prüfung (dabei fallen höchstens die "schlimmsten" Blüten auf).

Bei größeren Bargeldeingängen wird dieser nach dem Zählen separat in ein Säckchen gelegt, das mit dem Namen des Einzahlers und Datum versehen ist. Dieses Säckchen geht dann zur Zentrale (LZB ???), wird dort auf Echtheit geprüft und dann endgültig von der Bank zur weiteren Verwendung vereinnahmt.


Sollte er dann nicht doch besser überweisen????

Bei dem Nummerschild mit rotem Balken, dem sogenannten Ausfuhrkennzeichen, bist Du auch gegenüber der Zollbehörde auf der sicheren Seite. Es passiert denn schon das ein oder andere Mal, dass die Zollbehörde, bei der Grenzüberschreitung, beim letzten Halter nachfrag


Was fragen die denn nach? Was könnte da noch passieren?


Sollte der Fahrer bei einem Unfall keinen gültigen Führerschein besitzen,
muß der Halter/Verkäufer für den Schaden aufkommen.


Das hätte ich doch gerne näher erklärt. Und kann es mir eigentlich gar nicht vorstellen. Denn noch nie hat ein Händler von mir den Führerschein sehen wollen, wenn ich ein Fahrzeug gekauft habe.

Und wie gesagt - das Womo ist stillgelegt - also auch nicht mehr versichert.

Viele

Ingrid

Lancelot am 28 Feb 2008 20:55:18

Gerhard-Heinz hat geschrieben:Darf ich Dich denn jetzt noch "edler Ritter" nennen? :D


Klar, darfst Du, kein Problem ..... wobei mir schlicht Wolfgang ehrlich gesagt lieber wäre .... sonst müßte ich Dich ja "alter Knappe" nennen und für alle anderen auch einen Namen merken .... da ist´s halt doch einfacher, den Vornamen oder Nick zu benutzen. :)

Gerhard-Heinz am 28 Feb 2008 21:42:37

Hey Ingrid / sini2000,

1.
Beim geleasten FZG gibt es zwei Möglichkeiten. a. FZG ist auf den Leasinggeber zugelassen, dann gibt die Möhre ab und fertig. b. Bei dem geleasten FZg in dem Du der Halter bist ist die nicht anders, als vorher beschrieben. DU bist der Halter und hast den Verkauf oder die Rückgabe an den Leasinggeber dem Straßenverkehrsamt ( irgendwo in §29 ist dies m.E. beschrieben) zu melden, diese geben dann wiederum die Info an das Finanzamt weiter und danach erfolgt die Berechnung Deiner Steuerschuld. Diesen Verkauf/ Rückgabe solltest Du dann parallel auch Deiner Versicherungs-Gesellschaft mitteilen, denn auch von denen möchtest Du ja bestimmt auch Dein Restguthaben, welche Du bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bezahlt hast, wieder bekommen. Die Vers.-Ges. bekommt (sollte) zwar auch vom Straßenverkehramt die Benachrichtung, dass Dein FZG stillgelegt wurde. Das könnte aber auch sein, dass Du Dein FZG über Winter stillgelegt hast und im Frühjahr wieder anmelden willst. Die Vers-Ges. rechnet Deinen Vertrag erst ab, wenn Du den Verkauf mitteilst und erstattet dann das Guthaben oder rechnet es auf den Folgevertrag/Folge-FZG an.

Nicht alle, die wenigsten Straßenverkehrämter teilen der Ges. einen Halterwechsel mit, außerdem ist das Ausfuhrkennzeichen nicht gleich zusetzen mit einem Halterwechsel, da die Doppelkarte auf die Person ausgestellt wird, welche das FZG ausführt und dies ist nicht gleich zusetzen mit dem evtl späterem Halter.
2.
Der Geldnoten-Bankautomat ni meiner Volksbank nimmt max. auch nur 14.999,-€ in einer Rutsche (Zählvorgang) an, also wenn Du 44.000€ willst musste dies halt in drei Etappen machen. Da sollte Dir aber doch Deine Bank Hilfestellung geben können.
3.
Zu der Führerscheinfrage würde ich folgendes sagen (sollte ich da etwas Falsche sagen und Rantanplan lies den Thread, soll/darf mich auch korrigieren): Thema - Bei der Probefahrt ist das noch Dein FZG und Du bist Halter, also hast DU Dich zu vergewissern, ob der, der das zur Probe fährt auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ist er das nicht und passiert ein Unfall bis erst einmal DU dran. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der entstandene Haftpflichtschaden auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes erst einmal von der Versicherung bezahlt wird, diese aber auf Grund einer Obliegenheitsverletzung den Schaden von DIR zurück fordert. Im Vollkaskobereich könnte der Schaden auf Grund der o.g. Obliegenheitsverletzung von vorn herein abgelehnt werden.

Liebe Ingrid, Deine Schmetterlinge im Bauch sind schon in Ordnung. Leider gibt es viel zuviele blauäugige Zeitgenossen.


Gerd

Lancelot am 29 Feb 2008 07:54:36

sini2000 hat geschrieben:Sollte er dann nicht doch besser überweisen????


Viel besser und sicherer (für Dich, als Verkäufer), solange Dir Deine Bank bestätigt, daß die Kohle unwiderruflich auf Deinem Konto gutgeschrieben ist.

Alternativ wäre noch ein bankbestätigter Scheck (bestätigt von einer europäischen Großbank oder LZB, nicht etwa die XY-Bank in Cayman Islands oder ähnlich) ähnlich sicher.

In der Praxis ist letzteres auch gängig: weil der (letzte) Preis meist noch "Auge in Auge" verhandelt wird, bringt der Käufer einen bankbestätigten Scheck über 90-95% der ursprünglich vereinbarten Summe mit, nur den Rest in cash.

Vorteil: der Käufer kann so auf die schlußendlich verhandelte Kaufsumme reagieren (den Bankscheck kann er nicht ändern) und muß nicht soviel Bargeld rumschleppen, der Verkäufer minimiert das Risiko auf Blüten hereinzufallen.

sini2000 hat geschrieben:
Sollte der Fahrer bei einem Unfall keinen gültigen Führerschein besitzen,
muß der Halter/Verkäufer für den Schaden aufkommen.


Das hätte ich doch gerne näher erklärt. Und kann es mir eigentlich gar nicht vorstellen. Denn noch nie hat ein Händler von mir den Führerschein sehen wollen, wenn ich ein Fahrzeug gekauft habe.

Und wie gesagt - das Womo ist stillgelegt - also auch nicht mehr versichert.


Wenn das Fahrzeug bereits stillgelegt ist, kann´s Dir im Prinzip egal sein, ob der Käufer mit einem gültigen Führerschein davon fährt.

Anders ist es, solange das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist (auch bei Probefahrten): Du mußt Dich vergewissern, daß der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis hat .... und (jetzt wirds wirklich kleinkariert) dies auch im Fall des Falles nachweisen können .... daher machen Profis (wie z.B. Fahrzeugvermieter) auch eine Kopie des Führerscheins und nehmen diese Kopie zum Vorgang.

Soweit die Theorie ... in der Praxis, tja, da läufts meist anders ... solange es gut geht, passiert halt auch nix.

Gast am 29 Feb 2008 09:36:58

hallo Lancelot,
Dein Beitrag wie so oft ist nicht zu vervessern - so ist es wie Du schreibst.
:klatschen:

Lancelot am 29 Feb 2008 09:43:47

logo hat geschrieben:..... wie so oft ist nicht zu vervessern - so ist es wie Du schreibst.


Vielen Dank für die Blumen .... ähh, meinst Du "verwässern" :( oder "verbessern" :dankeschoen: ....

:D :D

Gerhard-Heinz am 01 Mär 2008 01:07:53

Hallo Wolfgang,

Zu Deiner Zeile: Wenn das Fahrzeug bereits stillgelegt ist, kann´s Dir im Prinzip egal sein, ob der Käufer mit einem gültigen Führerschein davon fährt.

Möchte ich doch noch etwas hinzufügen. Leider gibt es auch noch eine 4 wöchige Nachhaftung für die Gesellschaft des letzten Halters. Somit kann Die Vers.-Ges. auch mit einem abgemeldeten FZG schlechte Karten haben. Ich hatte mal so einen Fall, das ein abgemeldetes FZG gestohlen wurde und damit reihenweise Unfälle verursacht wurde. Da konnten sich die Geschädigten an den letzten Haftpflichtversicherer wenden. ( Gut akzeptiert, Einzelfall) Sollte auch nur zur Kenntnissnahme sein.


Gerd

und jetzt geh ich ins Bett. Tschüß Leute

Tipsel am 01 Mär 2008 02:43:54

Wir haben ja 2 halbwüchsige erwachsene Kinder und haben in letzter Zeit 6 oder 7 Autos verkauft, weil man (also die Kids) sich ja verbessern wollten :D

Egal, wo der Käufer her kam, es wurde bar bezahlt, die Übereignung unterschrieben, ebenso die Bescheinigung für unsre Versicherung und für die Meldebehörde. Die Vordrucke dafür gibts im www. Personalausweisnummer ist Pflicht, und alles hat geklappt.

Klar, waren die Beträge nicht so hoch wie bei einem Womo, aber ich denke, dass die faulen Eier nicht so häufig dabei sind.

Ich gehe immer davon aus, dass ich ja auch niemanden wirklich übern Tisch ziehen will und andere auch nur ein gutes Geschäft machen wollen. Also auf halbem Weg treffen und fair bleiben.

Vielleicht hatten wir auch nur Glück, aber unsere Erfahrung ist bisher positiv gewesen.

Unseren VW-Bus Califonia, relativ neu und schon in der Preisklasse von einem guten Womo, wurde ungesehen per Telefon verkauft, also Käufer kam mit der Bahn, hat bar bezahlt und gut wars, obwohl wir damals noch gar nicht wussten wie große Euro-Scheine aussehen. Glück gehabt :D

Vielleicht sind wir alle inzwischen durch die wenigen Negativbeispiele zu vorsichtig, denn wenns gut läuft, schreibts ja niemand.

Gast am 01 Mär 2008 09:09:21

Lancelot hat geschrieben:
logo hat geschrieben:..... wie so oft ist nicht zu vervessern - so ist es wie Du schreibst.


Vielen Dank für die Blumen .... ähh, meinst Du "verwässern" :( oder "verbessern" :dankeschoen: ....

:D :D



VERBESSERN natürlich :denk:
Tippfehler

aber verwässern wäre auch nicht schlecht :prosit::

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