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Ab welchem Baujahr Dreipunktgurte auf hinteren Plätzen


FamilieLanger am 17 Mär 2008 12:09:18

Hallo,

da wir dieses Jahr uns zu spät um ein Miet-WoMo gekümmert haben, keimt bei uns die Idee auf ein gebrauchtes WoMo zu kaufen. Wir sind aber noch ganz am Anfang unserer Überlegungen.

Da wir zwei Kinder haben, die noch einige Jahre im Kindersitz die Fahrt verbringen, brauchen wir eine sicher Anschnallmöglichkeit. Unsere Kinder haben derzeit Sitze mit Rückenlehne für 15 - 36 Kg Körpergewicht.

Kann man eine Aussage treffen, ab welchem Jahr die WoMos auf den hinteren Plätzen mit Dreipunktgurten ausgestattet sind? Evtl. Herstellerabhängig? Oder ist das so pauschal nicht möglich?

Sind Dreipunktgurte auf allen Plätzen im WoMo gesetzlich vorgeschrieben?

Ich denke mal nur Beckengurt und Kindersitz ist zu wackelig. (Ist das überhaupt zulässig?) Und die Rückenlehne von der Sitzbank sollte hoch genug sein, damit der Kindersitz komplett anliegt.

Oder gibt es noch andere pfiffige Ideen Kindersitze zu befestigen?

Vielen Dank und viele

Stefan

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hymerli am 17 Mär 2008 12:21:57

Das Wohnmobil von unseren Bekannnten ist Baujahr 1996 und hat jeweils am Fensterplatz einen Drei-Punkt-Gurt die anderen zwei Plätze haben einen 2-Punkt-Gurt.

Leif am 17 Mär 2008 12:35:46

hallo,

eine genaue antwort hab ich leider nicht auf lager, aber kann zumindest aus eigener erfahrung mitteilen, dass alle wohnmobile die wir uns angesehen haben ab baujahr 1995 zumindest auf den sitzplätzen in fahrtrichtung 3-punkt gurte vorhanden waren.

das müsste auch ca. mit dem stichtag hinkommen, ab wann beckengurte nicht mehr verbaut werden durften.- zumindest könnt ihr das als anhaltspunkt nehmen. vom überprüfen, ob denn der kindersitz überhaupt, trotz 3pkt-gurt, auf den vorgesehenen platz passt, kann ich euch leider nicht entbinden


Leif

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Ri-Si-Pri am 17 Mär 2008 13:25:23

Hallo,

bis 2004 durften noch Zwei-Punkt Gurte in Fahrtrichtung verbaut werden, ab Jan. 2005 mussten dann geprüfte Gurtböcke eingebaut werden.

Ich habe bei mir hinten im Aufbau / Wohnraum sieben Sitzplätze mit Drei-Punkt Gurten, wobei ich laut TÜVler nur 2 Sitzplätze mit einem geprüften Gurtbock und Drei-Punkt Gurten einrichten musste.

Aus diesem Grund ist mir dieser Termin sehr wohl bekannt.

Siggi

PS.: Vor diesem Zeitraum waren Sitzplätze gegen die Fahrtrichtung noch Gurtfrei.

Peter123 am 17 Mär 2008 13:43:38

Hallo,

ich kann dazu Folgendes mitteilen: Unser Dethleffs, Baujahr 2007 ist für 4 Personen zugelassen und hat auf den in Längsrichtung eingebauten Sitzbänken KEINE Gurte. Ich wundere mich zwar auch, aber so ist es. Es frequentiert uns nicht so sehr, da wir zu Zweit fahren.
Peter

abo1 am 17 Mär 2008 13:54:22

Peter123 hat geschrieben:....ist für 4 Personen zugelassen und hat auf den in Längsrichtung eingebauten Sitzbänken KEINE Gurte....



hallo

vermutlich weil diese sitze in längsrichtung keine im fahrbetrieb zulässigen sind

es müsste insgesamt so viele dreigurt gesicherte sitze geben wie es zulässige sitzplätze laut brief gibt

lg
g

Gast am 17 Mär 2008 15:31:40

hymerli hat geschrieben:Das Wohnmobil von unseren Bekannnten ist Baujahr 1996 und hat jeweils am Fensterplatz einen Drei-Punkt-Gurt die anderen zwei Plätze haben einen 2-Punkt-Gurt.


Das gleiche hatten wir bei unserem 1. Womo aus 97 und auch bei dem aktuellen aus 2000.. Beides Hymer.. 3-Punkt an der Wand und 2. Punkt zum Gang hin.. Die Unterkonstruktione für das Gurtschloss ist bestehdn aus einem einfach Gurtbock, der in der Truhe verbaut wird..
Reintheoretisch könnte man sogar durch nachrüsten auf der 2er. Dinette ( also Fahrerseite auch noch 2 Sitzplätze mit 3. Punkt einbauen.. Die BEfestigungsbohrungen dafür sind in der Wand vorhanden und mit Blindstopfen versehen. .( Wobei ich ehrlich gesagt skeptisch bin, ob die bei nem Crash nicht aus der Wand reissen.. Aber zugelassen sind sie ja schliesslich.. )

Katrin PS 177 am 17 Mär 2008 16:05:12

abo1 hat geschrieben:
Peter123 hat geschrieben:....ist für 4 Personen zugelassen und hat auf den in Längsrichtung eingebauten Sitzbänken KEINE Gurte....

hallo
vermutlich weil diese sitze in längsrichtung keine im fahrbetrieb zulässigen sind
es müsste insgesamt so viele dreigurt gesicherte sitze geben wie es zulässige sitzplätze laut brief gibt
lg
g

Hallo abo1,
das kann so nicht stimmen. Wir haben auf einem Platz in Fahrtrichtung einen Zweipunktgurt. Auf den Plätzen in Längsrichtung befinden sich keine Gurte. Zugelassen sind 5 Sitzplätze.
Katrin

Gast am 17 Mär 2008 17:55:13

Früher waren auch die Längssitzbänke zugelassene Sitzplätze während der fahrt.. Udn das auch ohne Gurte... Von daher sind diese bei älteren Fahrzeugen durchaus mit eingetragen.. Es musste nur z.b. vorne eine Wand eingebaut sein, die ein Rutnerruschen von der Sitzbank beim Bremsen verhindert..

bert am 17 Mär 2008 21:01:17

Mein Challenger ( Bj. 2004) hat in Deutschland auch einen Sitzplatz in längsrichtung ohne Gurt eingetragen.
Der wurde dann beim typisieren in Österreich gestrichen.

Mein Dethleffs ( Bj. 1995) hatte 6 Sitzplätze, 5 davon mit 3 Punktgurten und einen mit Beckengurt.

Bert

FamilieLanger am 18 Mär 2008 22:04:38

Hallo,

danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Jetzt habe ich eine Orientierungshilfe.

Das man trotzdem mit den Kindersitzen ein Probesitzen machen muss ist selbstverständlich.

Viele

Stefan

Aretousa am 18 Mär 2008 22:16:31

Wir haben in unseren 1990er Dethleffs beim Neukauf einen Metallträger einbauen lassen daran wurden 3 Punktgurte auf den hinteren Sitzen in Fahrtrichtung befestigt. Bot Dethleffs damals als Sicherheitspaket an. Inzwischen sind die Dreipunktgurte auf diesen Sitzen serienmäßig

abo1 am 25 Mär 2008 01:37:57

Katrin PS 177 hat geschrieben:Hallo abo1,
das kann so nicht stimmen. Wir haben auf einem Platz in Fahrtrichtung einen Zweipunktgurt. Auf den Plätzen in Längsrichtung befinden sich keine Gurte. Zugelassen sind 5 Sitzplätze.
Katrin


hallo

hmmm

das stimmt dann wohl so wie du sagts

1 fahrersitz
2 beifahrersitz
3 der eine sitz mit 2punkt gurt an der sitzgruppe
4 der vorderste sitz auf der längsbank, der war wohl früher auch ohne gurt zulässig wenn es nach vorne hin eine abstützung gab ...

lg
g

sl_andreas am 26 Mär 2008 00:59:27

Hallo Stefan,

auch wir fahren mit Kindern (3) und Kindersitzen und haben uns hierüber intensive Gedanken mit dem Ergebnis gemacht, dass wir ein WoMo mit insgesamt 6 zugelassenen und eingetragenen 3-Punkt-Gurt-gesicherten Sitzplätzenen gekauft haben.

Unsere Recherche hatte ergeben, dass man straßenverkehrsordnungsmäßig fast alles machen darf: Sitze mit Gurt benutzen, wenn die voll sind, weitere Sitze "belegen". Der Gesetzgeber hat da mittlerweile wohl gegengesteuert und - mir unbekannte weitere - Vorgaben gemachht (z. B. bei Neufahrzeugen nicht mehr in Längsrichtung anschnallen). Bin aber keine Fachmann, daher Angabe absolut ohne Gewähr.

Versicherungstechnisch sieht das aber anscheinend ganz anders aus: Ein Telefonat mit eine Juristen eines Verbandes der WoMo-Branche hat meinen Händler dazu "bewegt", mir die Schlüssel eines gerade gekauften WoMos wieder abzunehmen und den Kaufvertrag zu stornieren. Erst nach Auflastung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und des TÜVs kann ich nun das Fahrzeug wie gewünscht nutzen: 6 im Fahrzeugschein eingetragene Sitzplätze und der damit verbundenen Zuladungsreserve.

LG
SL

Gast am 26 Mär 2008 09:02:34

sl_andreas hat geschrieben: Ein Telefonat mit eine Juristen eines Verbandes der WoMo-Branche hat meinen Händler dazu "bewegt", mir die Schlüssel eines gerade gekauften WoMos wieder abzunehmen und den Kaufvertrag zu stornieren. Erst nach Auflastung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und des TÜVs kann ich nun das Fahrzeug wie gewünscht nutzen: 6 im Fahrzeugschein eingetragene Sitzplätze und der damit verbundenen Zuladungsreserve.SL


Das nenne ich mal einen Sehr vernüftigen Händler.. Die meisten gehen ohne Rücksicht auf Vorschriften oder Sicherheitsbedenken auf Kundenwünsch ein ohne gross drüber nachzudenken.. Wenn man sieht wieviele Kisten heute mit 3,5t gefahren werden.., Es ist zum :ooo:
Bis dann mal was passiert und festgestellt wird, das z.b. der Sohnemann mit seinem 3,5t Lappen das Teil überladen gefahren hat und somit der VS-Schutz erloschen ist.. Das wird dann teuerer als direkt nen grossen Lappen zu spendieren..

abo1 am 26 Mär 2008 12:42:25

MichaelN hat geschrieben:...
Bis dann mal was passiert und festgestellt wird, das z.b. der Sohnemann mit seinem 3,5t Lappen das Teil überladen gefahren hat und somit der VS-Schutz erloschen ist.. Das wird dann teuerer als direkt nen grossen Lappen zu spendieren..


hallo

es is ja faktisch kein unterschied, überladen ist nicht ok

trotzdem will ich das hier nicht so stehen lassenm, denn

ÜBERLADUNG HAT MIT DEM FÜHRERSCHEIN NICHTS ZU TUN

ob er jetzt mit einem C schein, einem B schein oder einem alten (bis 7,5t) schein einen 3,5tonner mit 4 tonnen gewicht übereladen fährt ist völlig egal
es hat für ihn immer die selben die selben konsequenzen (strafe, versicherung, haftung usw)

genauso bei der autobahnmaut (in AT)

der führerschein (und zb in AT die "billige" autobahnvignette) berechtigt zum ".... lenken eines kraftfahrzeuges mit einem HZLGG von bis zu 3,5tonnen)..."

der begriff HZLGG definiert dass es sich um jenes gewicht handelt welches im brief als höchstgewicht definiert ist und nicht um das "momentangewicht" des fahrzeuges

lg
g

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