Nicht nur die aktuellen "Stromthemen" hatten mich mal veranlaßt, einen Text zu Elektroinstalltionen zu schreiben. Hier meine Gedanken dazu:
Nach der Deutschen Norm VDE 0100, Teil 721, DIN 57100, die seit 1. April 1984 gilt, sind folgende Maßnahmen bei dem Betrieb elektrischer Anlagen durchzuführen und zu beachten. Diese Norm ist in 2005 modifiziert worden durch die Ergänzung in DIN-VDE 0100-754 mit Wirkung ab 01.01.2006:
Die als VDE-Bestimmung gekennzeichneten Normen gelten für die Errichtung von Caravans, Booten und Yachten sowie für die Stromversorgung auf Camping- bzw. an Liegeplätzen. Die Ergänzungen in 0100-754 beziehen sich noch spezieller auf Caravans und Motorcaravans.
- Die Leitungen müssen so verlegt werden, dass eine mechanische Beschädigung infolge der Fahrzeugbewegung verhindert wird. Führen die Leitungen durch leitfähige Baustoffe, sind sie in geeigneter Weise zu ummanteln.
- Leitungen, die mit 220 bis 240 V betrieben werden, müssen mit von Kleinspannung (6, 12, 24 V) betriebenen Leitungen, z. B. für die Fahrzeugbeleuchtung, Behelfsbeleuchtungen usw., getrennt verlegt werden, so dass die Gefahr einer leitenden Verbindung zwischen ihnen ausgeschlossen ist. Dabei sind bestimmte Mindestquerschnitte für die Leitungen vorgeschrieben.
- Die Anschlüsse und Verbindungen der Leitungen müssen in mechanisch geschützten Dosen ausgeführt werden. Die Rohre haben eine bestimmte Güteklasse zu erfüllen. Dosen müssen aus flammwidrigem Werkstoff hergestellt sein.
- Bei den Leuchten für Lampen mit verschiedenen Spannungen muss die Unverwechselbarkeit der Lampen durch unterschiedliche Fassungen sichergestellt werden.
- Am Caravan muss der Gerätestecker außen in einer Vertiefung angeordnet und mit einem Deckel geschützt sein. Berührbare leitfähige Teile des Fahrzeugs, die Fehlerspannungen oder ein Erdpotential annehmen können, z. B. das Fahrgestell, der Oberbau, Rohrsysteme usw., müssen über Potentialausgleichsleiter miteinander und mit dem Schutzleiter verbunden werden. Dies gilt nicht für Metallteile an Caravans, Booten oder Yachten, die von Isolierstoff umgeben sind.
- Jeder Endstromkreis muss bei Überstrom durch eigene Überstrom-Schutzeinrichtungen, die alle Außenleiter unterbricht, geschützt sein.
In den Erläuterungen zur VDE 0100 heißt es dann, dass diese Bestimmungen nur einen Anfang darstellen, die dem auf den Camping- und an Liegeplätzen erforderlichen Sicherheitsniveau Rechnung tragen sollen. Es bleibe zu hoffen, dass trotz der zweifellos höheren Anforderungen bei Neuanlagen oder den Aufwendungen, die bei einer Anpassung entstehen, Hersteller, Betreiber, Aufsichtsbehörde und andere daran Interessierte sich für eine baldige Durchführung einsetzen werden.
Anmerkungen dazu:
Ab dem Baujahr April 1984 sollte es nach der VDE-Bestimmung also keine Caravans oder Wohnmobile mehr geben, die andere als die oben beschriebenen Stromversorgungseinrichtungen haben. Werden entsprechende Abweichungen an einem solchen Fahrzeug festgestellt, liegt im Zweifel ein Mangel vor, da eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit noch Gewährleistungsansprüche bzw. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung (was letztlich nahezu dasselbe ist) bestehen oder sollten gar Garantieleistungen von dem Hersteller zugesagt worden sind und auch die Fristen noch laufen, kann man darauf drängen, die Installationen normgerecht nachzurüsten.
Jeder, der von diesen Mängeln weiß und das Fahrzeug mit diesen Mängeln verkauft, läuft im Übrigen Gefahr, wegen arglistigen Verschweigens eines wesentlichen Mangels der Sache auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung in Anspruch genommen zu werden, falls dieser Mangel später entdeckt wird. Dies gilt auch für Händler, die eine erhöhte Untersuchungspflicht haben und bei denen man Grundwissen zur VDE wohl erwarten darf.
Hersteller, die diese VDE nicht beachtet haben, werden sich auch nach Ablauf der Verjährungsfristen nur schwer aus der Haftung verabschieden können. Man wird mit guten Gründen wohl arglistiges Verhalten annehmen können, so dass sich der Hersteller dann nicht auf Verjährungsvorschriften berufen kann. In diesem Falle sollte man sich die Ansprüche des Händlers gegen den Hersteller abtreten lassen, um dann selbst den Hersteller auf Abhilfe in Anspruch nehmen zu können, wenn man nicht zufällig unmittelbar bei dem Hersteller gekauft hat.
Die VDE 0100 kann unter --> Link für 12,95 Euro bezogen werden. Die Ergänzung VDE 0100-0754 erhält man ebenfalls dort gegen Nachnahme für rund 30,- Euro.
Eine Vervielfältigung ist untersagt.
Ich hoffe, dass dieser Beitrag dabei hilft, ordentliche von unordentlichen Elektroausstattungen zu unterscheiden und einen Beitrag zur Sicherheit in Caravan und Wohnmobil zu leisten. Ab sofort dürften Sie jedenfalls keine losen, durch nicht entgratete Bohrlöcher verlegte Kabel, zusammengepackte Kabelbäume mit 220 Volt und 12 Volt, nicht abgesicherte Stromkreise und dergleichen akzeptieren. Im Zweifel würde ich da mal nachsehen oder nachsehen lassen, damit Ihnen nicht das passiert, was einem meiner Mandanten passierte: Bei seinem Fahrzeug lagen in der Nasszelle ohne Umhüllungsrohre wild durcheinander 12-Volt- und 220-Volt-Kabel. Dass das lebensgefährlich war, bedarf wohl keiner Erläuterung mehr. Der Hersteller, bei dem direkt gekauft worden war, erwies sich leider als insolvent.
Nicht zuletzt weise ich darauf hin, dass bei Zweifelsfragen immer der Fachgutachter eingeschaltet werden sollte. Die Normenvielfalt ist sehr unübersichtlich.

