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Mercedes 608 / 30 J. kann man ihn als Oldtimer anmelden?


SusiRexi am 18 Mai 2008 16:22:39

Hallo
wir haben einen Marcedes 608. Er ist jetzt 30 Jahre alt. Hat jemand Erfahrung ab wann man ihn als Oldtimer anmelden kann? Es sind noch alle original Teile vorhanden.

Würde mich uns über eine Antwort freuen
Susi und Andy

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Administrator am 18 Mai 2008 16:30:43

Mit Wohnmobilausbau oder ohne? Wann erfolgte der Umbau?

reto23 am 18 Mai 2008 16:35:21

Salü Susi,
wenn du von der Schweiz bist,werden Fahrzeuge ab 20 Jahre als Olteimer angesehen.

Reto 23

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SusiRexi am 18 Mai 2008 16:40:11

Mit Wohnmobil umbau. Der 1. Umbau als Wohnmobil erfolgte vor ca. 15 - 20 Jahren.

Administrator am 18 Mai 2008 18:32:40

Du mußt bei einem mindestens 30 Jahre alten Fahrzeug nachweisen, daß der der Umbau vor mindesten 20 Jahren erfolgt ist. (damalige TÜV Vollabnahme bzw Ausstellungsdatum des Kfz Briefes, welcher nach der Umschreibung ausgegeben wurde)


Code: --> Link
· Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“
erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des
Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der
Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der
Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.
November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich
ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im
Einzelfall Kontakt aufzunehmen.

· Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung im
Umfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültige
Betriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt
keine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eine
Begutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich.

· Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. 

durnesss am 18 Mai 2008 20:23:29

Hallo,
bin auch sehr an dem Thema und eventuellen Erfahrungswerten interessiert,
da mein DINO in 2010 auch 30 wird.

Hab mit meiner Dekra schon gesprochen, das Hauptproblem ist daß man den Prüfer überzeugen muss, daß alles noch Original ist. Wenn der das im Gutachten bestätigt ist der Drops gelutscht und bei der Zulassungsstelle wird es problemlos umgetragen.

Mann muß also bei Renovierung und Umbau genau überlegen was man tut,
damit der Ermessensspielraum des Prüfers nicht überstrapaziert wird.

Thomas

canter am 19 Mai 2008 23:35:14

Hallo,

ich habe mich beim letzten TÜV Termin mit dem Prüfer unterhalten, da unser Clou in drei Jahren auch soweit ist.

Da war die Aussage:
-30Jahre alt
-Optisch dem Baujahr entsprechend, neuer Lack darf natürlich, soweit es die Farbe im Baujahr auch gab ( also nicht gerade eine Perlmutt Lackierung die es im Baujahr noch nicht gab ) sein
-Gleiches gilt für veränderte Innenfarben ( bei uns wurden die Möbel mal lackiert )
-KO Kriterien sind aussen deutlich sichtbare Dinge wie eine riesige SAT Anlage, Durchrostungen,...

Er meinte aber auch das bei einem fest eingebauten NAVI oder einer kleinen nicht so auffälligen Solaranlage schon mal ein Auge zugedrückt werden kann.

WIchtig ist das das WOMO entweder bereits neu als WOMO zugelassen wurde oder sonst innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ umgebaut wurde.
Das muss aber anhand der KFZ Papiere nachgewiesen werden. Da das teilweise gerade bei alten Kastenwagen wohl schwierig ist, muss man da mit dem Prüfer wohl freundlich reden. Chancenlos dürfte aber der Versuch der Umtragung zum Womo in Verbindung mit der H Abnahme sein.

larsentt am 14 Feb 2009 20:13:10

[mod="Dirk"]eMail entfernt, AGB beachten![/mod]hallo zusammen, das thema ist interessant, da unser mobil bj.83 ist.
es ist ein alter rettungswagen DB407L und die erforderlichen
einbauten als Womo habe ich so montiert das sie schnell
ausgebaut werden koennen. denke das ist am stressfreisten.
muss ich ein als so. kfz.womo zugelasses fahrzeug vor der
-H- abnahme als lkw geschl. kasten umschreiben lassen und
darf man einen oldtimer nach der abnahme zum womo aus/umbauen?
bin auf euere meinungen und erfahrungen gespannt.
aus hamburg

Gorm am 16 Feb 2009 11:53:38

Nachträglich einen Oldtimer "ver-Wohnmobilen" ist nicht legal (vergammeln lassen z.B. auch nicht). Wenn der Oldtimer kein Oldtimer im Sinne der oben zitierten Vorschriften mehr ist, muß er wieder normal angemeldet werden, weil die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt werden. Im günstigsten Falle merkts keiner, im zweitgünstigen Fall bekommst Du bei einer Kontrolle eine Mängelkarte, aber auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann im Raum stehen...

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