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TÜV nötig?!


smut am 03 Feb 2009 18:33:43

hallo, bin neu hier...

eine frage zum thema selbstausbau:

MUSS ich eigentlich zum tüv und alles abnehmen lassen oder kann ich ausbauen, wie ich will :?:

handwerker bauen ja auch irgenwelche regale in ihre transporter...

muss ich nur zum tüv, wenn ich das fahrzeug umschreiben und als sonder-kfz anmelden will?

da ich meine sitzbank mal ein, mal ausbauen möchte, bin ich mir nicht sicher, wie es genau mit anmelden usw. läuft...

vielleicht gibt´s ja auch schon ein thema hierfür...ihr könnt mir ja den link mitteilen...

dankeschön für eure antworten

schönen tach noch!

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pluspetit am 04 Feb 2009 10:01:29

Hallo, bei uns liegt der letzte Selbstbau zwar schon ein paar Jahre zurück, aber damals war es - nach meiner Erinnerung- so:
Für eine Umschreibung zu SoKfz Wohnmobil o.s.ä. musst Du zum Tüv. Es werden gefordert: Stehhöhe 1,8m im Bereich der Küche, Spülmöglichkeit, Tisch und Sitzgelegenheit + Schlafstelle und mind. 1 Fenster im Wohnraum. Manche TÜV verlangen zusätzlich eine (herausnehmbare) Kochmöglichkeit, das ist VHB mit dem zuständigen TÜV Prüfer.
Wenn Die Sitzplätze im Wohnbereich auch während der Fahrt genutzt werden sollen: Sicht und Sprechverbindung zur Fahrerkabine. Außerdem müssen die Sitze gewisse Anforderungen erfüllen. Bei EZ des Fahrzeuges vor 1992 (?) reicht eine stabile Kosntruktion mit Gurten. Danach müssen es bauart geprüfte Sitze sein, da musst Du Fertigware kaufen. Die Seriensitzbank vom Fahrzeughersteller reicht nat. auch aus, aber da lassen sich die wenigsten zum Bett umbauen?
Wird die Wohneinrichtung fest verbaut, ist der TÜV Besuch wohl eigentlich unumgänglich, da sich die Fahrzeugart ändert. Ist die Einrichtung mit "Bordmitteln" demontierbar, wie z.B. Flügelschrauben etc. dann gilt sie als Ladung und du musst nicht zum TÜV. Derartiges wird aber wohl nur bei einer absoluten Minimalaustattung praktikabel sein (herausnehmbarer Küchenblock und max. 1-2 Schränkchen)
Vom TÜV gibt es "Ausbaurichtlinien" o.ä. google mal danach, da stehen diese Dinge auch drin. Am besten aber mal beim TÜV anfragen, was der Prüfer fordert, dann gibts hinterher keine bösen Überraschungen.
Viel Spass beim Schrauben

pluspetit

smut am 06 Feb 2009 17:30:03

hallo pluspetit,

danke für deine antwort...

im prinzip hab´ich nur ´ne minimalaustattung,
d.h. 2 kästen über den radkästen, die mit dazwischenschiebbaren elementen zum bett werden. sonst nur noch ein kleines schränckchen...

das war´s...mehr brauch ich z.z. nicht...

und ich denk´dafür brauch ich nicht zum tüv...

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larsentt am 14 Feb 2009 11:50:30

hallo, zum thema selbstausbau und abnahme kann ich dir folgendes sagen. wenn dein fahrzeug als lkw geschlossener kasten zugelassen ist sollte es kein problem sein ihn einfach einzurichten und ohne abnahme durch die gegend zu fahren. wenn du ihn aber als Womo anmelden willst, dann gigt es beim tüv unterlagen fuer die bedingungen zur zulassung als so. kfz womo. da sind vor kurzem die bedingungen verschaerft worden. auch zu beachten: womo ist in der steuer teuerer als lkw geschl. kasten, versicherung guenstiger. zumindest bei userem fahrzeug wuerde ich mich ggf. im vorfeld auch mal informieren.
hoffe es hat die etwas geholfen. ansosten kannst mich gerne kontakten [bitte keine Mailadressen posten]
aus hamburg

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