xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Parken zur wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit 1, 2


Gast am 10 Jun 2008 00:05:43

Ok...also doch Plan B. Einfach hinstellen...und wenn jamand kommt mit § zuwerfen und durch beleidigen. :D

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 10 Jun 2008 00:07:18

Hi All,
der ADAC gibt jedem Mitglied ein Faltblatt mit, wo das beschrieben ist wo wie was erlaubt ist. Das reicht doch, wenn jemand etwas von mir will, bekommt er das Faltblatt vom ADAC in die Hand gedrückt.
Ende und Gute Nacht Licht aus :wink:

Gast am 10 Jun 2008 00:08:46

Aber das durchbeleidigen vorher nicht vergessen..." Sach mal weisst Du eigentlich wie spät das ist?" "Scheich Dich, Du Vogel..." Tür zu Licht aus :D

Anzeige vom Forum


Gast am 10 Jun 2008 00:10:18

komisch meine Uhr am Läppik zeigt an 00:09 komisch
gute Nacht :wink:

silberbaer am 12 Jun 2008 22:36:06

Wir hatten bis jetzt weder im Inland noch im Ausland Probleme.

Wir Parken so gut wie möglich Vorschriftsmäßig, aber auf jeden Fall unauffällig, laden nix aus, machen im Führerhaus keine Vorhänge zu, gehen zum Stadtbummel mit nett Essen, singen auf dem Heimweg keine schmutzigen Lieder ab und gehen ohne Party ins Bett.
Die seitlichen und hinteren Rollos machen wir zu.
Zum Führerhaus hin hängen wir als Blickschutz (beim Schlafen gehen) unsere Bekleidung an die Leiste vom Alkovenbett.
Wir parken immer rückwärts ein.
Fahrersitz wird nicht gedreht.
Zündschlüssel steckt.

Wie gesagt bis jetzt keine Probleme.


Reiner

HaraldF am 12 Jun 2008 23:27:34

Tja , wir als "Kastenwagenfahrer" haben da geringe Vorteile. Wir verrammeln einfach alles ( von außen ist Licht im Inneren des Fahrzeugs nicht zu sehen ) und dann parken wir. Dachluken leicht geöffnet und das wars. Wir sind noch nie gestört worden ! Bevorzugte Übernachtungsplätze : Aldi-Parkplätze, Parkplätze an Gasthäusern oder Kaufhäusern, Friedhofsparkplätze sind auch angenehm ( ruhige Nachbarschaft ). Auf Reisen auch Rastplätze etc. Wohnmobile sind übrigens KEINE Sonderfahrzeuge. Lt. neuester Regelung sind Wohnmobile Personenkraftwagen der Klasse M. Die Campingvorschriften in Deutschland sollen ein Nomadentum in Deutschland und die damit verbundene übliche Vermüllung vermeiden. Im Zweifelsfall wird es einem Beamten wohl schwer fallen zu belegen, daß das Parken nicht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man wirklich angesprochen wird, wenn man sich unauffällig verhält.
In Meran haben wir mal auf einem LKW Parkplatz einer Brauerei übernachtet. Wir wurden zwar morgens um 6 Uhr vom Chef geweckt ( weil wir den LKW im Weg standen ), wurden aber gleichzeitig zum Kaffee eingeladen ! Polizei o.Ä. war nicht in Sicht.

Harald

abo1 am 12 Jun 2008 23:31:05

HaraldF hat geschrieben:....
In Meran haben wir mal auf einem LKW Parkplatz einer Brauerei übernachtet. Wir wurden zwar morgens um 6 Uhr vom Chef geweckt ( weil wir den LKW im Weg standen ), wurden aber gleichzeitig zum Kaffee eingeladen ! Polizei o.Ä. war nicht in Sicht.


hallo

das hat vermutlich damit zu tun dass in italien das freistehen laut bundesgesetz ausdrücklich erlaubt ist

die kommunen sehen dass zwar nicht ganz so und stellen immer wieder mal verbotstafeln auf die genau genommen ungültig sind, aber die gesetzeslage ist diesbezüglich sonnenklar

habe schon mehrfach hier im forum die gesetzesgrundlage in italienisch, die deutsche übersetzung dazu und die interpretation des italienischen tourismusbüros gepostet

lg
g

HaraldF am 15 Jun 2008 14:04:13

abo1 hat geschrieben:
HaraldF hat geschrieben:....
In Meran haben wir mal auf einem LKW Parkplatz einer Brauerei übernachtet. Wir wurden zwar morgens um 6 Uhr vom Chef geweckt ( weil wir den LKW im Weg standen ), wurden aber gleichzeitig zum Kaffee eingeladen ! Polizei o.Ä. war nicht in Sicht.


hallo

das hat vermutlich damit zu tun dass in italien das freistehen laut bundesgesetz ausdrücklich erlaubt ist

die kommunen sehen dass zwar nicht ganz so und stellen immer wieder mal verbotstafeln auf die genau genommen ungültig sind, aber die gesetzeslage ist diesbezüglich sonnenklar


lg
g


Halloo LG ,
Danke für Deinen Hinweis, der Dank langjähriger Italienfahrt ( insgesamt seit 1958 - meine Eltern fuhren schon mit mir nach Italien ) natürlich bekannt ist. Aber leider kocht in Italien jede Kommune ihr eigenes Süppchen ! Hier werden Wohmobil-Verbotsschilder , Sonderparkplätze , Durchfahrtsverbote u.s.w in fantasievoller Vielfalt ins Rennen geführt. Insbesondere in den sogenannten Touristen-Zentren Rimini, San Remo etc. werden sogar ganze Strassenzüge für Womos gesperrt.
Südlich von Rimini normalisiert sich das Ganze an der Adriaküste schon wieder. Allerdings habe ich in Termoli beobachtet , daß ein Kommunalparkplatz am Strand , der immer von Womos genutzt wurde, inzwischen per "Teppichstangen" auf PKW Nutzung beschränkt wurde. Gleichzeitig wurden Wohnmobilverbotsschilder aufgestellt.
Was nützt da das schönste Gesetz ?

Deshalb haben wir gelernt, uns unauffällig auf öffentliche Parkplätze zu stellen , wenn die Übernachtung am genutzten Ort problematisch erscheint. In Süd-Italien gibt es allerdings noch Campingplätze in Strandnähe, die nicht voll sind, im Preisniveau eines Stellplatzes liegen , und mit Komfort-Abstrichen für Wohnmobilisten gut nutzbar sind.

Wie gesagt , erfahrungsgemäß werden "Kastenwagen" seltener belästigt , wie Wohnmobile klassischer Bauart !


Harald

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Mit 2tem mal Punkten nach Radarfalle ein Fahrverbot möglich
Schwachsinn "Umweltzonen"
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt