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Schreib doch bitte mal Aufbautyp und Baujahr rein.
BernhardK am 21 Jun 2008 11:01:31
Hallo Fred !
Eigentlich kein Problem. Bei Goldschmitt habe ich an mein TEC-WoMo mit Heckgarage einen Heckträger für meinen 125er Roller montieren lassen.
Die vorhande Rahmenverlängerung wurde entfernt und eine tragfähigere und für den Heckträger geeignete, montiert. Gleichzeitig ließ ich das WoMo durch den Einbau einer Luftfederung auflasten. Die Auflastung war aber keine Bedingung für die Montage des Heckträgers. Genaues dazu könnte Dir Goldschmitt per E-Mail mitteilen.
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rieckmann am 21 Jun 2008 11:04:39
Hallo,
Schreib doch bitte mal Aufbautyp und Baujahr rein.
Es ist ein Fiat Ducato 2,8, Aufbau Laika Kreos 3010 G, Bj. 2003 mit ALKO AMC-1 Tiefrahmen.
ZFA24400007204924
:daumen2:
Fred
franz_99 am 21 Jun 2008 12:55:36
hallo,
geh mal davon aus das die nicht tragfähig ist. Schau die das doch mal unter dem Fahrzeug genau an. Wie dick sind die Winkel die nach vorne zum orignalen Rahmen gehen. Die Hersteller sparen doch an jeder Möglichkeit, daher vermute ich das die vorh. gegen eine tragfähige ausgetauscht werden muß!
caravantechnik-de am 21 Jun 2008 13:09:18
Es geht nur so, wie BerhardK geschrieben hat.
Die vorhandene LAIKA-Rahmenabsenkung muß entfernt werden und durch ein tragfähigeres System ersetzt werden. Diese Umbaumaßnahmen sind jedoch nur bei einer authorisierten Werkstatt (z.B. Goldschmitt oder Sawiko) möglich.
Außerdem ist in der Tat die Montage einer Zusatzluftfeder zu empfehlen, wenn nicht sogar erforderlich.
franz_99 am 21 Jun 2008 13:58:37
also, ich konnte meine Rahmenverlängerung auf tragfähig umbauen. Hat zwar etwas gedauert, aber wenn man eine Bühne oder Grube hat durchaus möglich. Und wenn man einen Schlosser kennt der so etwas hat kann der das garantiert auch! Die Teile bekommt man von Sawiko!
rieckmann am 21 Jun 2008 14:18:07
O.K.
vielen dank erst einmal für die Antworten.
Ich werde nächste Woche mal zu meinem WoMo-Händler fahren.
Mal sehen was der so sagt !
Fred
Gast am 21 Jun 2008 17:26:31
caravantechnik-de hat geschrieben:Außerdem ist in der Tat die Montage einer Zusatzluftfeder zu empfehlen, wenn nicht sogar erforderlich.
Bei der Auflastung unseres Hymer 644 auf 4t war seinerzeit eine zusätzliche Blattfeder vorgeschrieben. Eine Luftfederung war ausdrücklich nicht als Alternative gestattet. Aber das teilt einem der freundliche Sachverständige beim TÜV gerne mit (man sollte ihn aber vorher zu Rate ziehen).
Achim
rieckmann am 21 Jun 2008 19:47:13
Hallo,
eine Auflastung ist nicht nötig.
Die 3850 Kg. zGG. reichen aus.
Ich habe laut Formel die mögliche Zuladung berechnet, und es ist noch für ca. 150 Kg Luft !!!
Roller ca. 110 Kg und Träger ca. 35 Kg.
:daumen2:
Fred
Gast am 21 Jun 2008 21:19:36
rieckmann hat geschrieben:eine Auflastung ist nicht nötig. Die 3850 Kg. zGG. reichen aus.
Ich habe laut Formel die mögliche Zuladung berechnet, und es ist noch für ca. 150 Kg Luft !!!
Entscheidend ist nicht das zGG, sondern die Achslast. Und die war bei meinem Hymer mit Auflastung auf 4t ausgereizt. Ich musste die zul. Achslast erhöhen.
, Achim
rieckmann am 21 Jun 2008 21:33:52
Hallo Achim,
Entscheidend ist nicht das zGG, sondern die Achslast. Und die war bei meinem Hymer mit Auflastung auf 4t ausgereizt. Ich musste die zul. Achslast erhöhen.
Auch das zGG darf nicht überschritten werden.
Aber du hast Recht, ich hatte mich nur falsch ausgedrückt.
Ich habe natürlich durch die Formel die mögliche Zuladung unter Berücksichtigung der z.Achslast, der tatsächlichen Achslast, des Radabstandes und dem Hecküberstand berechnet.
Dann kamen diese 150 Kg bei heraus.
Hier noch ein Foto
:daumen2:
Fred
ingemaus am 22 Jun 2008 15:23:19
Hallo Riekmann!
Auch die FA Laika ist bestimmt nicht nur aus Langeweile mit dem Verkauf und Anbau ab Werk von M Trägern ausgestiegen.
Genauso wie andere Hersteller!
Bei der Homologation gibt es wohl Schwierigkeiten. Anbaufachfirmen halten dies aber wohl nicht für so wichtig. Da wird aufgelastet, was das Zeug hält, die Mindestachslast für die VA wird aber nicht berücksichtigt.
Auch bei meinem neuen WM ist die Montage auf einmal wohl nicht mehr möglich, wie bei meinem Vorgänger Modell auch. Hier hat der M Träger aber noch im Prospekt gestanden.
Noch einmal: 80 % aller angebauten und vom TÜV bestätigten M Träger, durften unter Berücksichtigung der VA Mindestlast, nicht angebaut werden.
Die Prüfung der VA Mindestlast ist nicht Bestandteil der Abnahme!!
Anscheinend aber bei der Homologation des neuen Types von WM.
und tschüss ingemaus
dieter2 am 22 Jun 2008 16:31:53
ingemaus hat geschrieben:Noch einmal: 80 % aller angebauten und vom TÜV bestätigten M Träger, durften unter Berücksichtigung der VA Mindestlast, nicht angebaut werden. Die Prüfung der VA Mindestlast ist nicht Bestandteil der Abnahme!! Anscheinend aber bei der Homologation des neuen Types von WM.
und tschüss ingemaus
Hallo ingemaus
Das hast Du nun schon so oft hier geschrieben,aber nicht einmal eine verläßliche Quelle genannt
wo genau das nachzulesen ist.
Dieter
ingemaus am 22 Jun 2008 17:39:54
Hallo Dieter!
Ich schreibe und habe dies Thema öfters schon geschrieben, um andere auf die Gefahr hinzuweisen!
In der pm hat vor einiger Zeit ein Bericht über den Anbau von M -Trägern gestanden, mit dem Hinweis auf Fiat, das die VA Masse nicht weniger als 42 % des Gesamtgewichtes betragen darf! Wie die wohl
an die Daten und die Problematik gekommen sind?
Dazu habe ich auf das Handbuch zum Aufbau -Umbau von Fahrgestellen hingewiesen, das von Fiat als Forderung, an die Aufbauhersteller gilt. Dies habe ich selbstverständlich vorliegen, sonst würde ich es nicht behaupten!!
Bei Ford komme ich nur über eine Mitteilung eines M -Trägeranbauers, das die VA Mindestlast bei 1.200 kg liegen muss.
Dürfte darum also wahr sein!
Irgendwie scheint Dir dies alles nicht zuschmecken,oder Du willst es nicht wahr haben. Warum auch immer!
Weitere Quellenangabe sind nicht notwendig! Versuche doch diese Daten bei den Herstellern selbst herrauszubekommen. Da läuft Du gegen eine Wand! Wetten Das?
Es hängt mir selbst zum Hals raus, aber viele neue Forumsmitglieder fragen halt nach Masse und Gewichten!
Wenn außer Dir noch weitere Mitglieder der Meinung sind, dieses Thema soll nicht mehr beschrieben werden, ich kann selbstverständlich damit aufhören! Wird wohl einigen Pfadfindern im Forum gefallen ! Vielleicht sogar dem TÜV?
Für mich ist und bleibt es ein Skandal, das Träger abgenommen werden, bei denen die VA Mindestlasten nicht eingehalten werden können!
Was aufgeladen wird, darauf hat der Anbauer und der TÜV keinen Einfluss! Nur muss doch bei einer Prüfung gewogen werden und der WM Besitzer muss doch in etwa wissen, was er aufladen kann, um nicht in den Büschen zulanden.
HA- VA- Gesamtmasse sind laut Papiere in Ordnung aber.... Mindestlasteinhaltung Fehlanzeige! Dies ist halt die Gefahr!
und tschüss ingemaus
dieter2 am 22 Jun 2008 19:07:45
ingemaus hat geschrieben:Hallo Dieter!
Irgendwie scheint Dir dies alles nicht zuschmecken,oder Du willst es nicht wahr haben. Warum auch immer!
und tschüss ingemaus
Hallo ingemaus
Ob mir das gefällt oder nicht ist ja nicht entscheidend.
Mein TÜV Mensch sagt er kennt nur die STVZO,und die sagt was zulässig ist oder nicht.
Wenn es eine Anweisung vom Fahrgestellhersteller geben würde müßte doch der TÜV das als erstes wissen.
Scheinbar kennt Sawiko und die anderen Bühnenbauer diese Fiatanweisung auch nicht.
Und ich als Endverbraucher muß mich da warscheinlich auch nicht extra über schlau machen wenn es nicht schon in
der Betriebsanleitung steht.
Denn man kann Deine 42% Vorderachlast ja auch ohne Bühne,nur durch beladung der Garage zum Beispiel ,unterschreiten.
Oder ist das von Fiat vieleicht nur eine Empfehlung?
Dieter
ingemaus am 22 Jun 2008 21:06:46
Hallo Dieter!
Dies ist keine Empfehlung sondern eine Anweisung.
Jetzt ganz genau: Fiat- Nutzfahrzeuge Handbuch für Umwandlungen.
Nur das Wichtigste
g. Entlastungserklärung an Fiat Auto für den Fall von Defekten und Störungen die auf die Umwandlung zurückzuführen sind.
Abmessungen und Gewichte:
Nur das Wichtigste:
Die tatsächlichen Gewichte müssen für jede Achse unter allen Bedingungen auf der Waage überprüft werden.
Kernsatz!!: Für eine ausreichende Bodenhaftung muss die Last auf der Vorderachse unter allen Bedingungen mindestens 42 % der Gesamtlast betragen! Direkt abgeschrieben.
Wenn der TÜV dies nicht kennt,schon unverständlich.
Deine Aussage, die Du vom TÜV erhalten hast, wurde mir auch gegeben!
Nur ein TÜV - Beamter kannte diese Bestimmung!
Es muss doch einleuchten, das irgendwann ein FG vorne zuleicht wird!!
Mein damaliges WM lag ohne Träger schon bei regelkonformer Beladung unter 42%
Eine Auflastung auf 3.85 t war ohne Probleme beim TÜV möglich, da das FG ein Maxi - FG hatte. Eine Entlastung der VA, nein dies sei nicht Bestandteil der Prüfung!
Jede weitere Beladung belastet die HA mehr und entlastet die VA. Dies
liegt in der Natur der Sache, da die Staumöglichkeiten nun einmal immer näher zur HA liegen
Dazu noch einmal die Trägeranbauer. Eine Fa hat dies abgelehnt, zwei weitere, ich solle kommen, man wolle auflasten. Was soll da ein auflasten, meine VA sei bereits jetzt zuleicht, da nützt ein auflasten doch nichts die 42 % müssen doch eingehalten werden, fragte ich. Einen Augenblick Stille, dann woher wissen sie das, kam als Frage.
Dann selbstverständlich müssen die eingehalten werden. Frage von mir, möglich oder nicht?
Antwort: Nicht möglich.
Hammer Fa X : Sie kommen zu uns, wir bauen den Träger an, den wollen wir verkaufen, was ,wieviel und ob sie etwas laden, weiß ich doch nicht!! Zitatende!
Da bin ich zur Höchstform aufgelaufen! WM verschwand plötzlich.
Nimm dies bitte endlich als gegeben hin! Es ist so!! Für mich auch unbegreiflich.
Viele WM Besitzer wundern sich über abgefahrene Reifen, was selbstverständlich auch durch eine zugering belastete VA kommen kann, weil die Achsgeometrie der VA nicht mehr stimmt über Windanfälligkeit.
Ein durchdrehen der VR ist noch das kleinste Übel, so hat ein Anbauer geschrieben.
Der Ausdruck: Insbesondere bei Berganfahrten kann es zu einer Fahrt in die Büsche kommen, stammt nicht von mir!
und tschüss ingemaus
dieter2 am 22 Jun 2008 22:08:45
Hallo Ingemaus
Wenn das so ist, ich glaub Dir,warum steht das dann nicht als Ladevorschrift
in der Betriebsanleitung?
Oder haben die Hersteller angst das es Kunden abschrecken könnte?
Das betrifft aber auch Fahrzeuge mit Heckantrieb,die drehen zwar nicht durch,können aber bergauf und nasser Strasse auch gerade aus fahren in der Kurve,
noch eher wie Fronttriebler.
Dieter
ingemaus am 23 Jun 2008 20:50:11
Hallo Dieter!
Warum es nicht in der Betriebsanleitung steht, ist eigentlich leicht erklär bar. Es geht um den Verkauf. Wo bliebe der Umsatz wenn alle WM nicht im Verkehr zugelassen wären, die diese Entlsastung haben!
Alle, aber auch alle Trägeranbauer, kennen diese Vorgaben von den Herstellern.
Das Kraftfahrtbundesamt, das für die Sicherheit und Einhaltung, der von den FG Hersetellern vorgegebenen Massen und Mindestmassen, in Deutschland tätig ist, kannte diese Werte nicht.
Alle WM werden heute nach EU Norm zertifiziert. Die fertig abgesegneten Homologations -Papiere landen dann bei den einzelnen Mitgliedsländern.
Da kann dann auch bei schwierigen Fällen, wohl ab und zu eine Backschisch -Abnahme erfolgen.
Aber im Ernst. Der TÜV Süd , so Glaube ich mich zuerinnern, nimmt die FG auch ab. Auch hier die Auskunft: Die Entlastung der VA ist nicht
Bestandteil der Homologation!
Dürfte sich aber um eine Falschauskunft handeln, sonst wäre das ganze wohl ein Skandal!
Bei HA Antrieb zB Ford oder DB, kann die Mindest-Vorderachslast niedriger sein! Mir wurde gesagt und geschrieben bei 1.200 kg für Ford.
Bei Fiat sind es bei 42 % und bei Gesamt 3.500 kg also 1.470 kg, die mindestens auch bei Berganfahrten auf der VA vorhanden sein müssen.
Dies konnte ich mit meinem WM schon auf ebener Strecke nicht erreichen.
Langer Überhang so ab 2,0 m und Heckgarage in die 150 kg geladen werden dürfen, da hört es dann schon auf. Von einem Träger ganz zuschweigen!
Es sind alles eben nur Transporter FG. Dort ist stets ein kurzer Überhang und die Lademasse wird durch die seitliche Tür ,zwischen die Achsen geladen.
Bei einem WM ist zwischen den Achsen immer schlecht zubeladen. Vorne die Sitze, dann ein Tisch und die Sitzbank daran anschließend, mit dem darunter liegendem Frischwassertank, sitz in der Regel schon mehr zur HA als zur VA. Das Reserverd steht natürlich an der Heckwand in der Garage, die Heizungmit Boiler sitzen hinter der HA, die Gasflaschen natürlich auch, damit es dann ganz dick kommt Entsprechend ist die Lastverteilung schlecht.
So ungläubig wie Du warst, und noch bist ,war ich auch.
Vergiss die StVZO und alles von Beladungen! Maßgebend sind die Herstellervorgaben!! Sonst nichts! Nur wer beachtet diese!
Damit sollten wir das Thema abhaken. Möge der, der einen Unfall baut anschließend nachwiegen und sich bestätigen lassen, daß er aufgrund der WM Gegebenheiten nicht für den Unfall verantwortlich war. Sofern er noch kann!
und tschüss ingemaus
Eura665HS am 23 Jun 2008 21:00:46
ääääh... nichts fur ungut, aber einen TÜV-BEAMTEN habe ich noch nie gesehen.
Der TÜV ist ein Verein - Technischer-Überwachungs-Verein. Mehr nicht.
Es gibt ja auch noch andere Prüfstellen: Dekra, KÜS, und wie se alle heissen.
Ist nicht böse gemeint, aber manchmal scheint mir, der TÜV WÄRE ganz gerne mehr als ein Verein. ;-) Guckt euch mal die Kennzeichen der Fahrzeuge an mit denen die rumfahren: Zivile Zulassung, aber extra alle in TÜBINGEN zugelassen, damit sich auf dem Kennzeichen das Wort TÜ-V ergibt. Und dann noch eine vierstellige Nummer die mit 2 beginnt. Ähnlich der Kommunalkennzeichen. Daraus ergibt sich ein normales Kennzeichen, zum Beispiel TÜ - V 2206 Warum die das nur machen? ;-)
Bald ist der Spuk aber ohnhin vorbei, denn seit Anfang diesen Jahres werden keine neuen Sonderkennzeichen mehr vergeben. Dann hat auch jedes Kommunalfahrzeug ein ziviles Kennzeichen. Nennt man Bürokratieabbau glaube ich. ;-)
(wollt ich nur mal am rande erwähnt haben - is nicht böse gemeint :-)
Gast am 24 Jun 2008 06:41:50
Eura665HS hat geschrieben:Ist nicht böse gemeint, aber manchmal scheint mir, der TÜV WÄRE ganz gerne mehr als ein Verein. ;-)
:yau: Dicke Zustimmung! Und die Gebühren für den jährlichen Zwangsbesuch werden immer gesalzener.