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KfZ-Steuer


s-48 am 06 Aug 2008 09:08:57

Moin Ich lese immer wieder in den Womo Verkäufen in der Bucht das die Wie LKW versteuert werden z.B.So-KFZ Womo über 2,8 LKW steuer günstig :roll: Ich frage mich ,da mein Womo die gleichen voraussetzungen hatte ,warummeine Steuer auf 450€erhöht wurde :twisted: Ernie

p.s. ich habe damals auch wiederspruch eingelegt und an der Eingabe hier im Forum habe ich mich auch beteiliegt. :D

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marlin 56c am 06 Aug 2008 09:50:13

Hallo,

diese Info ist schlicht falsch, da sich die Steuern für Womos geändert haben. Sie stellen seit einiger Zeit praktisch eine eigene Fahrzeuggruppe dar und werden auch nach einem eigenen Sytem besteuert. Grundsätzlich ist dadurch die Steuer für alle Womos deutlich gestiegen.
Weil nicht jeder Zulassungsstellenmitarbeiter immer alles richtig macht, lohnt sich aber die Suche hier im Forum. Es gibt es jede Menge Einträge und auch Händler hier im Forum, die dir ggf. bei einer Umschlüsselung helfen können, wenn bei der Zulassungsstelle was zu deinen Lasten falsch gemacht wurde.

HG,

Christoph

Diddipo am 06 Aug 2008 10:21:23

Auch ich habe, dank des Forums, mein WoMo Umschlüsseln lassen.
Es ist ein Ducato 2,5 TD Typ 290.
Das Gutachten habe ich mir ausgedruckt und bin damit zum Straßenverkehrsamt gefahren. Der Sachbearbeiter schaute mich erst ganz ungläubig an und fragte wo ich das her habe. Ich sagte, das ich es mir direkt von Fiat besorgt hätte, worauf er anstandslos mein WoMo von S0 in S1 umänderte.
Das macht für mich als Saisonfahrer von 03-09 locker 100 Euronen ersparnis.

Guuut, das es das Forum gibt :D

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Gerhard-Heinz am 06 Aug 2008 10:23:35

Moin Ernie,

hiermit kannst Du Deine KFZ-Steuern selbst berechnen:

--> Link

s-48 am 06 Aug 2008 10:45:05

Moin und Hallo :D Ich habe mich da wohl falsch ausgedrückt :!: Meinen Emil (ist leider verkauft)konnte ich nicht umschlüsseln DUC 280 BJ 1990.Ich suche nun etwas anderes und da ich Zeit ohne ende aber wenig Geld Frührente habe sollte es sowas in der klasse sein und die sind meines wissens alle KFZ.Steuer mäsig so in meiner güteklasse.Was ich wissen möchte ob das vielfach blenderei ist wenn da steht Steuer wie LKW :?:
(siehe Ahzeige links im Link Wohnmobil MB 207D :roll:
Ernie

Chester am 06 Aug 2008 12:21:33

Bitte immer die Gesamtkosten berechnen. Mein 3,5 Tonnen-Ducato-KaWa war als LKW zugelassen. Kfz-Steuer niedrig, Versicherung teuer. Ich hab ihn dann zum WoMo umgeschlüsselt: Kfz_Steuer höher - Versicherung günstiger. Beide Varianten machten bei mir 10 Euro Jahresdifferenz aus.

Aber: Obwohl ich 3,5 Tonnen habe, hätte bei mir das Sonntagsfahrverbot für LKW gegriffen, weil ich 'nen Bootsanhänger ziehe. Für Fahrzeuge über 3,5t gilt das als LKW sowieso.

Weiterer Nachteil LKW: Das Überholverbot für LKW und Geschwindigkeits-Limit speziell für LKW greift dann auch - als WoMo nicht.

Ich für meinen Teil hatte nur Nachteile als LKW.

Ach ja, drauf hinweisen sollte man ja: Klassifizierst Du ein WoMo als LKW, begehst Du natürlich Steuerhinterziehung!

Chester

Gast am 06 Aug 2008 12:25:53

Auf deutsch gesagt ist es Kundenverarsche.

Entweder ist ein Fahrzeug ein LKW - dann Besteuerung LKW - oder ein So.Kfz. Wohnmobil - dann auc Besteuerung als solches mit den über der LKW-Steuer liegenden Sätzen.

Auch ist für dich, der du jetzt ein WoMo kaufen willst, das Thema "Klage gegen Rückwirkung" völlig uninteressant, da du ja ab Kauf nicht mehr von der Rückwirkung betroffen bist. Hoffnung auf eine geringere Steuer kannst du dir nur für den Fall machen, dass die Klage "WoMo-Chassis = Nutfahrzeugchassis = gleicher Steuersatz) erfolgt hat.

Fazit: Rechne teuer und du wirst nicht negativ überrascht werden !

s-48 am 06 Aug 2008 13:24:02

Moin Hallo snoopy.Mir ist das schon alles klar.ich hatte Jahrelang ein Womo.Mir ging es nur um die Verkaufsanzeigen die ja irreführend sind.Oder täusche ich mich da. Ernie

Gast am 06 Aug 2008 15:00:33

s-48 hat geschrieben:... .Mir ging es nur um die Verkaufsanzeigen die ja irreführend sind.Oder täusche ich mich da. Ernie


Gast hat geschrieben:Auf deutsch gesagt ist es Kundenverarsche.

chris2k am 04 Feb 2010 22:52:11

Hallo Leute,

bin neu in dem Gebiet und wollte einmal wissen, was bei einem Kauf von einem Womo in Punkto Zulassung und Vorschriften zu beachten ist?

Ab wann gilt es als LKW?
Ist ein Womo anders versteuert?
Wann ist es noch ein PKW?

Was ich schon verstanden habe, daß man bis 3,5 t überall parken kann.

was würdet Ihr empfehlen bezüglich Versicherung und Steuer?

Auch bezüglich der Maut LKW oder WOMO?

Würde mich über Eure Hilfe freuen, danke!

MfG

Chris

opa-peter am 04 Feb 2010 23:12:58

Chester hat geschrieben:
Aber: Obwohl ich 3,5 Tonnen habe, hätte bei mir das Sonntagsfahrverbot für LKW gegriffen, weil ich 'nen Bootsanhänger ziehe. Für Fahrzeuge über 3,5t gilt das als LKW sowieso.

Chester


Moin,

nicht ganz Richtig.

Das Sonntagsfahrverbot greift für ALLE LKW mit Anhänger.

Auch ein Postpolo mit LKW-Zulassung darf am Sonntag nicht mit
Anhänger fahren, egal zu welchem Zweck.

Ohne Anhänger erst ab 7,5 Tonnen.

Kann man nachlesen unter §30 STVO.


Peter

wom am 04 Feb 2010 23:47:05

opa-peter hat geschrieben:Auch ein Postpolo mit LKW-Zulassung darf am Sonntag nicht mit
Anhänger fahren, egal zu welchem Zweck.
r


Das ist hier ein alter Thread vom vorletzten Jahr,
aber schon damals galt:
LKWs dürfen (nicht gewerblich!) auch am Sonntag einen Wohnwagen oder einen anderen Anhänger ziehen, der Sport oder Freizeitzwecken dient, also ein Boot, 10 Kanus, 5 Räder oder 14 Zelte oder , oder, oder...

@Chris2k: suche doch mal ein bischen im Forum, da gibt es viele Themen zu Deinen Fragen. Generell: was ein LKW, ein PKW oder ein Wohnmobil ist, kann man sich nicht wünschen, das ist eine Sache, die festgelegt ist.
Man kann sich drum rum mogeln, aber das ist eine Sache, die jeder mit sich selbst abmachen muß.

opa-peter am 05 Feb 2010 00:06:29

wom hat geschrieben:
opa-peter hat geschrieben:Auch ein Postpolo mit LKW-Zulassung darf am Sonntag nicht mit
Anhänger fahren, egal zu welchem Zweck.
r


Das ist hier ein alter Thread vom vorletzten Jahr,
aber schon damals galt:
LKWs dürfen (nicht gewerblich!) auch am Sonntag einen Wohnwagen oder einen anderen Anhänger ziehen, der Sport oder Freizeitzwecken dient, also ein Boot, 10 Kanus, 5 Räder oder 14 Zelte oder , oder, oder...


Lese dir doch bitte mal den §30 STVO durch.

--> Link

EGAL ob gewerblich oder privat,
LKW mit Anhänger unterliegen dem Sonntagsfahrverbot.


Peter

wom am 05 Feb 2010 01:51:13

opa-peter hat geschrieben:Lese dir doch bitte mal den §30 STVO durch.
--> Link
EGAL ob gewerblich oder privat,
LKW mit Anhänger unterliegen dem Sonntagsfahrverbot.

Peter


Hab ich gemacht. Darf ich nun kontern?
Ministerium für Bauen und Verkehr in NRW.
Bei uns in Deutschland ist halt alles möglich?
Oder zumindest in Teilen davon?
Das Thema gab es mal hier im Forum. ich druck mir das mal aus und fahr demnächst mal bei der Autobahn-Polizei (BY) vorbei, ist hier ums Eck.
:wink:

--> Link

Nachtrag: da dürfen einzelne Bundesländer Ausnahmen einführen, und man kann dann knobeln, wer noch mit dabei ist, z.B. Bremen, Saarland, nicht aber Hessen und so weiter, oder ob das überhaupt noch gilt, oder ob doch die STVO für alle gilt, oder nicht. Spannend!

opa-peter am 05 Feb 2010 09:04:26

wom hat geschrieben:
opa-peter hat geschrieben:Lese dir doch bitte mal den §30 STVO durch.
--> Link
EGAL ob gewerblich oder privat,
LKW mit Anhänger unterliegen dem Sonntagsfahrverbot.

Peter


Hab ich gemacht. Darf ich nun kontern?
Ministerium für Bauen und Verkehr in NRW.
Bei uns in Deutschland ist halt alles möglich?
Oder zumindest in Teilen davon?
Das Thema gab es mal hier im Forum. ich druck mir das mal aus und fahr demnächst mal bei der Autobahn-Polizei (BY) vorbei, ist hier ums Eck.
:wink:

--> Link


Moin,
klar darfst du kontern :roll:

Der von mir geschickte Link zeigt die Fassung von 01.09.2009,
dein Link ein Schreiben vom 13.02.2008
zu einer Konferenz vom 09.10.2007.

Sorry Gesetzte werden geändert, so auch wohl dieses.


Peter

wo20 am 05 Feb 2010 09:27:01

Hallo "Diddipo",
frage: was ist der Unterschied zwischen s= und S1?
Und wo finde ich das bei den neuen KFZ-Scheinen?

Über Antwort freut sich

Uli

toli269 am 05 Feb 2010 09:42:09

wo20 hat geschrieben:Hallo "Diddipo",
frage: was ist der Unterschied zwischen s= und S1?
Und wo finde ich das bei den neuen KFZ-Scheinen?

Über Antwort freut sich

Uli


Hallo Uli

der Beitrag von Diddipo stammte aus 2008. Aktuell macht es keinen Unterschied mehr, ob man S0 oder S1 hat.


Thomas

wo20 am 05 Feb 2010 10:42:17

Hallo Thomas,
danke für die Info, dann weiß ich Bescheid.
Meiner kostet pro Jahr € 310,00



Uli

toli269 am 05 Feb 2010 13:43:08

wo20 hat geschrieben:Hallo Thomas,
danke für die Info, dann weiß ich Bescheid.
Meiner kostet pro Jahr € 310,00



Uli


Hallo Uli,

die Info ist nur zur Hälfte interessant, was fährst DU denn für ein Fahrzeug ?????? :) :)


Thomas

wo20 am 05 Feb 2010 14:30:10

Hallo Thomas,
ich fahre einen Ducato 2,3 JTD 110 PS, Bj. 2003; Typ 244

wom am 05 Feb 2010 18:39:52

opa-peter hat geschrieben:Der von mir geschickte Link zeigt die Fassung von 01.09.2009,
dein Link ein Schreiben vom 13.02.2008
zu einer Konferenz vom 09.10.2007.

Peter


Hallo Peter,
je mehr ich da rumlese, umso dubioser wird es. Es handelt sich entweder um ein Internetgerücht, denn da weiß man nie, was richtig ist, oder tatsächlich um Verfahrensanweisungen der LÄNDERbehörden an ihre ausführenden Beamten.

In einer dieser komischen „Reality”-Sendungen habe ich per Zufall dieser Tage einen solchen Fall mitbekommen. Der Polizist sagte in die Kamera: "hätte er jetzt ein Boot oder ein Freizeitgerät im Hänger, dann könnte er ja weiterfahren, aber so kommt ganz viel Ärger auf den armen Mann zu!"


Wolfgang

opa-peter am 05 Feb 2010 18:50:52

wom hat geschrieben:
opa-peter hat geschrieben:Der von mir geschickte Link zeigt die Fassung von 01.09.2009,
dein Link ein Schreiben vom 13.02.2008
zu einer Konferenz vom 09.10.2007.

Peter


Hallo Peter,
je mehr ich da rumlese, umso dubioser wird es. Es handelt sich entweder um ein Internetgerücht, denn da weiß man nie, was richtig ist, oder tatsächlich um Verfahrensanweisungen der LÄNDERbehörden an ihre ausführenden Beamten.

In einer dieser komischen „Reality”-Sendungen habe ich per Zufall dieser Tage einen solchen Fall mitbekommen. Der Polizist sagte in die Kamera: "hätte er jetzt ein Boot oder ein Freizeitgerät im Hänger, dann könnte er ja weiterfahren, aber so kommt ganz viel Ärger auf den armen Mann zu!"


Wolfgang


Moin Wolfgang,

es ist leider so das auch im TV viel Falsches gezeigt wird.

Der Link zeigt den Bußgeldkatalog,
auch da steht es unter §30 beschrieben.
LKW mit Anhänger darf nicht, ohne Anhänger bis 7,5T

[url]http://www.neelix.de/stvo.html


Peter[/url]

chris2k am 05 Feb 2010 20:04:59

Hallo nochmal,

das Thema ist ja auch für mich von Interesse, da ich ebenfalls ein Womo suche!

LKW Zulassung kommt für mich nicht in Frage, wegen der Maut, Sonntagsfahrverbot, Überholverbot, mehr fällt mir gerade nicht ein, reicht aber ;-)

Außerdem werde ich sehr wahrscheinlich unter oder exakt auf 3,5 Tonnen zGG kommen.

Ein Anhänger wird wohl fast immer dabei sein, um Platz im Womo zu schaffen.

Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich als Womo ebenfalls Maut in Deutschland bezahlen muß?

Woran erkenne ich im Brief, wie das Womo zugelassen ist?

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen, da ich keine klaren Antworten dazu im Forum gefunden habe.

MfG

Chris

wom am 06 Feb 2010 01:26:14

Ich habe heute abend ein interessantes Gespräch gehabt: es scheint tatsächlich länderspezifische Weisungen zu geben. Jedenfalls wurde das im Internet kursierende PDF mit der Weisung aus NRW als Gundlage für eine Befreiung genommen.

Das spannende für mich ist, daß es so etwas überhaupt geben soll. Ich habe natürlich auch was anderes zu tun, werde aber mal versuchen, von den Behörden eine Antwort per Mail zu bekommen. Ich melde mich dann wieder.

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