anguilla am 21 Aug 2008 21:31:36 Ich entschuldige mich schon mal, wenn ich bei meiner Frage etwas weit ausholen muss. Folgender Sachverhalt:
Im Herbst 2006 bleibt mein Womo bei der Abfahrt vom "heimischen Hof" mit einem Schaden am Sprint-Shift-Getriebe nach 5 m plötzlich stehen. Die örtliche Händler-Niederlassung erkennt den Schaden sofort nach telefonischer Beschreibung und schickt einen Montuer, der an Ort und Stelle in einer halben Stunde die hydraulische Pumpe austauscht, mit dem Kommentar: die geht bald wieder kaputt. Kosten ca. 500 €.
18 Monate und 10.000 km später im Frühjahr dieses Jahres bleibe ich mit dem gleichen Schaden in der Provence hängen.
Ich informiere den Auslandsdienst des Herstellers und meine heimische Niederlassung und bitte um Reparatur auf Kulanz. Die Reparatur soll diesmal in einer Marken-Werkstatt in Frankreich ausgeführt werden und das Womo muss abgeschleppt werden. Nach fünf Tagen ist das Fahrzeug repariert und wir können ohne einen Pfennig zu zahlen weiterfahren.
Drei Tage und 500 km später bleibt das Fahrzeug mit dem gleichen Defekt wieder stehen. Wieder sorgt der Auslandsdienst fürs abschleppen und nach weiteren fünf Tagen für eine Reparatur. Ich informiere wieder meine örtliche Niederlassung, derem Mitarbeiter nun einfällt, das seit längerer Zeit beim Hersteller bekannt ist das zwingend nicht nur die Pumpe, sondern auch unbedingt ein Relais zu ersetzen ist und eine Unterbrecherdiode eingebaut werden muss, damit nicht wieder die Pumpe wegen Dauerbetrieb kollabiert. Das Fahrzeug wird repariert und ich kann wieder ohne einen Cent zu zahlen die Weiterfahrt antreten. Nur nebenbei hat uns diese Aktion nun fast zehn Urlaubstage gekostet.
Wieder daheim erhalte ich nun von meiner örtlichen Niederlassung die Zahlungsaufforderungen für die Abschleppkosten der beiden franz. Werkstätten über insgesamt 1200 € .
d.h. die Reparaturen wurden für mich kostenlos durchgeführt, für die Zeit der zweiten Reparatur erhalte ich eine Gutschrift für angefallene Leihwagenkosten aber die Abschleppkosten will man nun unbedingt bei mir eintreiben. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall meine rechtliche Situation ist ?
fragliche
Wolfgang
Bitte keine Hinweise auf den ADAC, der in diesem Fall nur 200 € zahlen würde.
achimHH am 21 Aug 2008 21:46:15 Sorry, aber trotzdem mal die Frage, warum hast Du Dich
denn nicht von ADAC in die DB - Werkstatt schleppen lassen?
Denn Garantie hattest Du ja wohl nicht mehr auf das Fahrzeug.
Ansonst um auf Deine Frage zu kommen,
ich würde nix zahlen !
Sollen die doch klagen !
Bin kein Rechtsverdreher, aber so würde ich es sehen.
ThomasB. am 21 Aug 2008 22:05:21 Gute Abend Anguilla,
zur den Abschleppkosten kann ich Dir leider nichts sagen, aber mit diesem Getriebe habe ich bei allen drei meiner Sprinter nur Ärger. Der Meister bei Mercedes sagte mir nur leise : das Problem mit dir hydraulik Einheit hat dafür gesorgt dass das Getriebe an VW verkauft worden ist und nicht mehr angeboten wird. Wobei so oft war das bei uns nicht. Alle 80.000 bis 120.000 km kam das.
Sorry........
Thomas
Gast am 21 Aug 2008 22:05:26 Spontan würde ich auch sagen: Aus welchem Grund zahlen?
Hat der Auslandsabschleppdienst VOR dem Abschleppen keine Kostenaussage gemacht? Dann würde ich auch von "kostenlos" ausgehen ... Zumal der Grund für's Abschleppen wohl in der fehlerhaften Reparatur lag.
ABER:
Wenn ich richtig informiert bin, greift die Kostenerstattung in so einem Fall nur, wenn Du eine Mobilitätsgarantie hast. Könnte ein Streitthema werden ...
Vielleicht kann Rantanplan mehr und fundierteres dazu sagen.
Fredl
abo1 am 21 Aug 2008 22:42:52 hallo
ich würde sagen es kommt auf die bedingungen der mobiltätsgarantie an
oder falls du keine hattest auf die garantiebedingungen des herstellers
wenn da drinnen steht dass sich die garantie nur auf den ersatz der teile nicht aber auf allfällige transportkosten erstreckt dann wirst du wohl zahlen muessen würde ich sagen ...
und von wegen es hätte wer was sagen muessen wenn das was kostet ... *lach* .... ned euer ernst, oder?
leg das mal um aufs tägliche leben.
wenn du eine dienstleistung (die abschleppung) in auftrag gibst dann muss man schon auch nach den kosten fragen würde ich sagen ...
lg
g
Meule am 21 Aug 2008 22:43:52 Hallo Wolfgang,
leider hast Du in Deinem ausführlichen Bericht nicht geschrieben wie alt Dein Fahrzeug ist?
Ich gehe aber mal davon aus, daß die 24 Monate der Gewährleistung überschritten waren ..... Du schreibst ja selbst .... auf Kulanz.
Innerhalb der Gewährleistung dürften Dir keine Kosten - auch keine Nebenkosten - entstehen (Beweislast wendet nach 6 Monaten - ist hier aber unerheblich, da der Schaden anerkannt worden ist).
Durch Deine Beschreibung eines Monteurs, daß nicht nur die Pumpe gewechselt werden muß, sondern auch noch ein Relais und eine Diode, scheint hier das Problem vorzuliegen, daß der Hersteller (mal wieder) den Nutzer als Probefahrer eingesetzt hat *g*.
Dadurch kommst Du aber (zum Glück) wieder in den Bereich der Sachmangelhaftung *zwinker*
Der einfachste Weg:
Zunächst das Gespräch mit dem örtlichen Händler suchen (der will ja auch die 1200.- € erstattet haben).
Teile ihm mit, daß Du Dir wegen der Sachmangelhaftung sogar überlegst, einen Schadenersatz für die 10 Tage ausgefallenen Urlaub zu verlangen und wegen der nun mittlerweile 3 fehlgeschlagenen Reparaturen über eine Wandlung des Vertrages nachdenkst und den Wagen zurückgeben willst *zwinker*
lg
Meule
anguilla am 23 Aug 2008 14:11:54 @ achim
wenn ich bei der Werkstatt nicht weiterkomme, wende ich mich sicherlich auch an den ADAC. Der zahlt lt. Bedingungen aber nur max. 200 € pro abschleppen.
@ abo, meule und Fredl
Die Fahrzeuggarantie oder Mobilitätsgarantie greift wohl auf keinen Fall da es schon ein älters Fahrzeug (2004) ist.
Mir gehts es um die Gewährleistungs pflicht 1. _nach_ der ersten Reparatur in Frankreich. Es kann doch nicht sein das ich nach drei Tagen und 500 km wieder liegen bleibe, und soll dann die Abschleppkosten bezahlen.
2. Die erste Reparatur wurde der fehlerhaftes Arbeiten in Deutschland verursacht, hier ist die Garantiezeit wohl nach 18 Monaten abgelaufen gewesen. Ich bin aber nach der Reparatur im Herbst 2006 noch zweimal in der Werkstatt, wenn auch wegen anderer Sachen, gewesen. Mann hätte mich informieren können und müssen, das im Fall des Sprint-Shift-Getriebes nun neue Erkenntnisse bezüglich des Relais und der Unterbrecherdiode vorliegen
In ähnlichen Fällen habe ich schon von offiziellen Rückrufaktionen gehört.
Mir geht es eigentlich darum, welche Kosten die sog. Sachmängelhaftung, wenn die überhaupt in diesem Fall greift, umfaßt.
In meinem Fall: sind die Abschleppkosten mit drin.
Für die bisherigen Antworten bedanke ich mich schon ganz herzlich
lg
Wolfgang
anguilla am 03 Dez 2008 13:52:44 Ich möchte nicht versäumen, den glücklichen Ausgang meines geschilderten Problems zu vermelden.
Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Rechnungen kam nun meine Werkstattniederlassung zu dem Ergebnis, das die französischen Rechnungen nicht das Abschleppen betrafen, sondern den Mechaniker-Einsatz vor Ort.
Aus Kulanzgründen wurde mir nun die Bezahlung dieser Rechnungen erlassen, und die vorgelegten Leihwagenkosten wurden mir per Scheck zurückerstattet.
Außer dem persönlichen Ärger, wegen der zweimaligen Urlaubsunterbrechung ist mir nun wenigstens kein finanzieller Nachteil erstanden. Und weils die Fairness verlangt bin ich der Meinung, das ich auch die positive Entwicklung dieses Falles dem Forum mitteilen sollte.
Wolfgang
Lauterberger am 03 Dez 2008 19:23:31 und unbedingt einen Schutzbrief abschliessen, muß nicht unbedingt dafür in den ADAC eintreten.
Der Schutzbrief mit allen Absicherungen kostet bei der Versicherung wenige € im Jahr.
beim ADAC muß man Mitgliedschaft und den erweiterten Schutzbrief kaufen ! :roll:
lg D.
Clipper50 am 04 Dez 2008 11:04:36 Lauterberger hat geschrieben:und unbedingt einen Schutzbrief abschliessen, muß nicht unbedingt dafür in den ADAC eintreten. Der Schutzbrief mit allen Absicherungen kostet bei der Versicherung wenige € im Jahr. ............... lg D.
anguilla hat geschrieben:Der zahlt lt. Bedingungen aber nur max. 200 € pro abschleppen.
Habe mir einmal eine Übersicht der Schutzbrief-Leistungen von unterschiedlichen Anbietern angesehen.
Bei allen war u.a. die Übernahme der Abschleppkosten auf 150-200 € begrenzt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wieweit mein Fahrzeug dafür wohl geschleppt werden kann - vor allem wenn es u.U. verladen werden müsste - oder ist das ganze nur als Zuschuss zu den Gesamtkosten zu sehen?
Wenn ja, dann müsste bei einem Schutzbriefbeitrag von 50-60 €/Jahr alle drei bis vier Jahre ein Schadensfall eintreten - ansonsten kann man sich doch das ganze sparen.
Clipper50
jakeomat am 04 Dez 2008 11:13:46 Clipper50 hat geschrieben:Wenn ja, dann müsste bei einem Schutzbriefbeitrag von 50-60 €/Jahr alle drei bis vier Jahre ein Schadensfall eintreten - ansonsten kann man sich doch das ganze sparen.
Clipper50
Wenn du dir deine Krankenkassenbeiträge anschaust, müßtest du auch viel öfter krank werden, damit sich das lohnt :roll:
So läuft das nunmal nicht, eine Versicherung (und das ist der Schutzbrief ja im Prinzip) ist immer eine Solidargemeinschaft: alle zahlen ein und die, dies brauchen, erhalten die Leistung. Nur dadurch ist ja gewährleistet, daß im Schadensfall die Leistung auch über deinem individuellen Beitrag liegen kann. Wenn alle so denken würden, wie du, dann würde der Schutzbrief mehrere hundert Euro im Jahr kosten :?
Und die Leistungen des Schutzbriefs gehen ja weit über das reine Abschleppen hinaus (Übernachtungskosten, Mietwagen, Krankenrücktransport, sogar Rückführung des Fahrzeugs wenn du es wegen Krankheit/Verletzung nicht selber fahren kannst etc.)
Jake
Clipper50 am 04 Dez 2008 11:56:28 jakeomat hat geschrieben:....................... So läuft das nunmal nicht, eine Versicherung (und das ist der Schutzbrief ja im Prinzip) ist immer eine Solidargemeinschaft: alle zahlen ein und die, dies brauchen, erhalten die Leistung. Nur dadurch ist ja gewährleistet, daß im Schadensfall die Leistung auch über deinem individuellen Beitrag liegen kann. .........................
Hallo,
ist mir natürlich klar das es nur in einer Solidargemeinschaft mit diesen Leistungen zu dem Preis klappen kann - ist vielleicht etwas oberflächlich es nur auf Fz.-Rep/ -Abschleppen zu begrenzen.
Wenn ich jedoch nur das Abschleppen in die nächste Werkstatt nach Fz-Panne sehen dann würde mich schon interessieren wie hoch die Kosten wohl sein könnten - ist klar das Entfernung usw. eine wichtige Rolle spielen.
Aber bisher habe ich hier in den Beiträgen im Forum nur gelesen das "alle Kosten vom ADAC bezahlt wurden" - wie weit werde ich aber für 200 € geschleppt?
Clipper50
Lauterberger am 04 Dez 2008 12:53:15 Ja alles ist nun mal nicht versicherbar, deshalb spare ich am ADAC und nehme nur die Leistungen des Komplettschutzbriefes meines Versicherers
für wenige € an.
Es relativiert sich ja wohl die Aussage der geringen 200€ Abschleppkosten.
Ich denke daß in der EU irgendwo in der Nähe eine Werkstatt zu finden ist,
die mein Prob. beheben kann !
Wenn es nicht durch die Garantie gedeckt ist, muß ich ja nicht unbedingt
in eine Vertragswerkstatt fahren !
Fiat /Mercedes und Co. gibt es doch immer im Umkreis von 50km :D
lg D.
anguilla am 04 Dez 2008 13:04:48 [quote="Clipper50"][quote="jakeomat"]
.......................
Aber bisher habe ich hier in den Beiträgen im Forum nur gelesen das "alle Kosten vom ADAC bezahlt wurden" - wie weit werde ich aber für 200 € geschleppt?
Nun, bei mir stand zur Diskussion, mich 1,5 km zum nächsten Campingplatz schleppen zu lassen - sollte € 400 Kosten. Geschleppt wurde dann zur Werkstatt ca. 20 km . Kosten: 450 €. Der hauptpreis entsteht allein schon durch die Anfahrt des Abschleppers.
Man muss bei diesen Kostenübernahmen aber immer die Gesamtsituation sehen. Der ADAC hätte z. B. auch die komplette Rückführung des Fahrzeugs nach Hause - ca. 1200 km - übernommen, wenn mein Womo nicht innerhalb einer bestimmten Zeit zu reparieren gewesen wäre. Wäre also für mich günstiger gewesen als die Kostenbeteiligung bei der Kurzstrecke.
Letzendlich die Raparatur an sich ist ja außerhalb der Garantiezeit wohl kaum zu versichern.
Wolfgang
Gerd Peter am 04 Dez 2008 19:03:31 Clipper50 hat geschrieben:jakeomat hat geschrieben:Aber bisher habe ich hier in den Beiträgen im Forum nur gelesen das "alle Kosten vom ADAC bezahlt wurden" - wie weit werde ich aber für 200 € geschleppt?
Clipper50
Hallo Clipper50,
habe mein Womo 2006 in der Nähe von Celle/Niedersachsen ca. 20 km abschleppen lassen. :(
Geschleppt wurde von der B3 nach Celle zur Fiat - Werkstatt.
Anschl. bekam ich folgende Rechnung:
2,5 Std. Schleppwagengestellung, Gesamtsumme 674,48 inkl. MwSt. :cry:
Von der Versicherung wurden 174,-- € erstattet!
Gerd Peter
Seekater am 05 Dez 2008 09:50:09 anguilla hat geschrieben:Ich entschuldige mich schon mal, wenn ich bei meiner Frage etwas weit ausholen muss. Folgender Sachverhalt:
Im Herbst 2006 bleibt mein Womo bei der Abfahrt vom "heimischen Hof" mit einem Schaden am Sprint-Shift-Getriebe nach 5 m plötzlich stehen. Die örtliche Händler-Niederlassung erkennt den Schaden sofort nach telefonischer Beschreibung und schickt einen Montuer, der an Ort und Stelle in einer halben Stunde die hydraulische Pumpe austauscht, mit dem Kommentar: die geht bald wieder kaputt. Kosten ca. 500 €.
18 Monate und 10.000 km später im Frühjahr dieses Jahres bleibe ich mit dem gleichen Schaden in der Provence hängen.
Ich informiere den Auslandsdienst des Herstellers und meine heimische Niederlassung und bitte um Reparatur auf Kulanz. Die Reparatur soll diesmal in einer Marken-Werkstatt in Frankreich ausgeführt werden und das Womo muss abgeschleppt werden. Nach fünf Tagen ist das Fahrzeug repariert und wir können ohne einen Pfennig zu zahlen weiterfahren.
Drei Tage und 500 km später bleibt das Fahrzeug mit dem gleichen Defekt wieder stehen. Wieder sorgt der Auslandsdienst fürs abschleppen und nach weiteren fünf Tagen für eine Reparatur. Ich informiere wieder meine örtliche Niederlassung, derem Mitarbeiter nun einfällt, das seit längerer Zeit beim Hersteller bekannt ist das zwingend nicht nur die Pumpe, sondern auch unbedingt ein Relais zu ersetzen ist und eine Unterbrecherdiode eingebaut werden muss, damit nicht wieder die Pumpe wegen Dauerbetrieb kollabiert. Das Fahrzeug wird repariert und ich kann wieder ohne einen Cent zu zahlen die Weiterfahrt antreten. Nur nebenbei hat uns diese Aktion nun fast zehn Urlaubstage gekostet.
Wieder daheim erhalte ich nun von meiner örtlichen Niederlassung die Zahlungsaufforderungen für die Abschleppkosten der beiden franz. Werkstätten über insgesamt 1200 € .
d.h. die Reparaturen wurden für mich kostenlos durchgeführt, für die Zeit der zweiten Reparatur erhalte ich eine Gutschrift für angefallene Leihwagenkosten aber die Abschleppkosten will man nun unbedingt bei mir eintreiben. Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall meine rechtliche Situation ist ?
fragliche Wolfgang
Bitte keine Hinweise auf den ADAC, der in diesem Fall nur 200 € zahlen würde.
Hallo Wolfgang,
interessanter Fall, bei dem in der Tat, ADAC und Alter des Fahrzeuges KEINE Rolle spielt. Nach meinem Laien-Rechtsverständnis ist die Sache iurisitisch wie folgt:
- 1te Reparatur (vor Deiner Haustüre) ist der eigentliche Auftrag, den Du voll bezahlt hast (hilfreich wäre, wenn Du einen neutralen, nicht mit Dir verwandten Zeugen für die Bemerkung des Monteurs hast). Hier solltest Du die Original-Rechnung haben, aus der hervorgeht, daß eine neue Hydraulikpumpe eingebaut wurde. Auf diese Pumpe hast Du 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
- 2te Reparatur 18 Monate später
Entscheidend ist hier, daß die selbe Pumpe erneut ausgetauscht wurde, die Pumpe also deutlich vor Erreichen der zwei Jahresgrenze ausfiel. Hier bist Du - nachdem das über 6 Monate nach Einbau der neuen Pumpe passiert ist - zu einem Anscheinsbeweis verpflichtet, daß hier kein weiterer Schaden vorliegt.
Hier genügt aus meiner Sicht - wenn danach gefragt wird - der Hinweis, daß die Pumpe eine "interne Funktion" der Fahrzeugs darstellt, die Du gar nicht direkt bedienen kannst. Sofern ein äußerer Schaden (z.B. Steinschlag, Unfall) an der Pumpe nicht festgestellt werden kann, ist somit der Anscheinsbeweis gegeben. Außerdem weist die nun erkennbare Schadensursache ("Dauerbetrieb der Pumpe durch fehlerhafte Steuerelektronik") darauf hin, daß hier mangelhaft gearbeitet wurde, weil die eigentliche Schadensursache nicht abgestellt wurde. Dies ist dann auch die Argumentation für alles weitere:
- Laut BGB ist der Käufer von ALLEN Folgekosten, die aufgrund mangelhaft ausgeführten Leistungen entstehen frei zu stellen. (Steht im BGB, ich als Laie müßte da länger recherchieren bis ich das finde).
Daß bei der ersten Reparatur nur die Symptomatik (defekte Pumpe) des Schadens beseitigt wurde, nicht aber deren Ursache (defekte Steuerelektronik der Pumpe) ist nicht Dein Verschulden. Vielmehr hattest Du durch die wiederholt mangelhafte Reparatur 10 Tage Nutzenausfall des Fahrzeugs. Laut BGB dürfen Dir im Zusammenhang mit Nacherfüllung (so heist iuristisch die Nachbesserung von Mängeln während der zwei Jahre) keinerlei Kosten entstehen.
Du mußt aus meiner Sicht also maximal die Diode, Cent-Artikel, und das Relais (nicht mehr wie ca. 10,-- €), sowie den Arbeitslohn zum Einbau dessen (maximal 'ne Stunde) bezahlen. Wenn das von Anfang an gemacht worden wäre, wären die beiden Folgereparaturen in Frankreich nicht nötig gewesen.
Das dürfte für's erste genügen (auch wenn's dann wohl noch weiterhin etwas hart für Dich sein wird, bis die wirtschaftlich selbständig tätige Niederlassung das was im Gesetz drin steht auch in die Konzern-Abrechnungsgepflogenheiten reingepreßt hat :D )
Um derartige Härten für Dich in Zukunft zu vermeiden, würde ich bei derartigen Monteur-Bemerkungen nachfassen: "Wie meinen Sie das ?". Die entsprechende Erklärung dann gleich weiterleiten und um korrekte Reparatur - im Gegenseitigen Interesse - bitten.
Seekater
anguilla am 11 Dez 2008 10:46:18 Hallo Seekater,
vielen Dank für deine sehr qualifizierte Antwort. Siehe aber auch mein Posting vom 3.12. 08. Alles wurde gut.
Wolfgang
Clipper50 am 20 Dez 2008 10:33:31 Hallo "anguilla",
hallo"Gerd Peter,
Danke für die Antworten auf meine Frage:
Clipper50 hat geschrieben:................ Wenn ich jedoch nur das Abschleppen in die nächste Werkstatt nach Fz-Panne sehen dann würde mich schon interessieren wie hoch die Kosten wohl sein könnten - ist klar das Entfernung usw. eine wichtige Rolle spielen. Aber bisher habe ich hier in den Beiträgen im Forum nur gelesen das "alle Kosten vom ADAC bezahlt wurden" - wie weit werde ich aber für 200 € geschleppt?
Ist in etwa das was ich mir schon gedacht habe. anguilla hat geschrieben:Nun, bei mir stand zur Diskussion, mich 1,5 km zum nächsten Campingplatz schleppen zu lassen - sollte € 400 Kosten. Geschleppt wurde dann zur Werkstatt ca. 20 km . Kosten: 450 €. Der hauptpreis entsteht allein schon durch die Anfahrt des Abschleppers. ....................
Gerd Peter hat geschrieben:.................ca. 20 km abschleppen lassen. Geschleppt wurde von der B3 nach Celle zur Fiat - Werkstatt. Anschl. bekam ich folgende Rechnung: 2,5 Std. Schleppwagengestellung, Gesamtsumme 674,48 inkl. MwSt. Von der Versicherung wurden 174,-- € erstattet!
Schöne Weihnachtsgrüße und einen guten Rutsch von
Clipper50
abo1 am 20 Dez 2008 12:31:48 hallo
Seekater hat geschrieben:... - 1te Reparatur (vor Deiner Haustüre) ist der eigentliche Auftrag, den Du voll bezahlt hast (hilfreich wäre, wenn Du einen neutralen, nicht mit Dir verwandten Zeugen für die Bemerkung des Monteurs hast). Hier solltest Du die Original-Rechnung haben, aus der hervorgeht, daß eine neue Hydraulikpumpe eingebaut wurde. Auf diese Pumpe hast Du 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. - 2te Reparatur 18 Monate später Entscheidend ist hier, daß die selbe Pumpe erneut ausgetauscht wurde, die Pumpe also deutlich vor Erreichen der zwei Jahresgrenze ausfiel....
ich bin mir nicht sicher ob es eine gesetzliche gewährleistung auf reparaurteile gibt. diegibt es nur auf produkte im eigentlichen sinn, nicht auf teile. auf teile kann es eine teilegarantie geben (oder auch nicht), unter welchen umständen es hier zum ersatz kommt kommt auf die garantiebedinungen an. Seekater hat geschrieben:Hier bist Du - nachdem das über 6 Monate nach Einbau der neuen Pumpe passiert ist - zu einem Anscheinsbeweis verpflichtet, daß hier kein weiterer Schaden vorliegt. Hier genügt aus meiner Sicht - wenn danach gefragt wird - der Hinweis, daß die Pumpe eine "interne Funktion" der Fahrzeugs darstellt, die Du gar nicht direkt bedienen kannst. Sofern ein äußerer Schaden (z.B. Steinschlag, Unfall) an der Pumpe nicht festgestellt werden kann, ist somit der Anscheinsbeweis gegeben.....
???
anscheinsbeweis?
???
es geht bei der gewährleistung (falls die zutreffen würde) darum ob der fehler an dem teil SCHON ZUM ZEITPUNKT DES EINBAUES vorhanden war oder erst später aufgetreten ist. nach 6 monaten ist da der ofen aus...
der argumentation das bei der ersten reparatur nicht der eigentliche fehler gefunden wurde wird der monteur damit begegnen dass zu dem zeitpunkt das teil kaputt war und nun eben ein anderes kaputt wurde.
und jetzt beweise mal das gegenteil ...
lg
g
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