die-womofahrer am 16 Jul 2008 20:00:26 Hallo Womo-Freunde,
wir sind neue Mitglieder hier im Forum. Seit nunmehr 13 Jahren sind wir begeisterte Womo-Fans. Bisher waren wir mit unseren Fahrzeugen zufrieden, bzw. Mängel wurden zu unserer Zufriedenheit beseitigt.
Jetzt scheint es uns allerdings kalt erwischt zu haben, so dass wir auf eure Ratschläge angewiesen sind.
Im April vergangenen Jahres haben wir uns einen Carthago Mondial gekauft, kein Neufahrzeug, sondern ein Ausstellungsfahrzeug. Das Fahrzeug ist im April 2007 erstmalig zugelassen worden. Pünktlich nach Ablauf der Sachmängelhaftung von einem Jahr sind die ersten Anzeichen von Korrosion an den Aluschürzen sichtbar. Der Hersteller ist aber nur zu einer Übernahme der Kosten im Rahmen der Kulanz von 50% bereit.
Meine Frage ist nun: Hat jemand schon mal die gleichen Probleme gehabt und wenn ja, wie ist in seinem Fall verfahren worden?
Danke schon mal im Voraus
Peter
Gast am 16 Jul 2008 20:09:18 Schau mal in diesen Beitrag hier und wende Dich vielleicht direkt an carthago..
--> Link
Gast am 16 Jul 2008 21:06:17 Wenn die Erstzulassung im April 2007 war, dann steht der Erstverkäufer wahrscheinlich noch in der Gewährleistungspflicht. Der, der das Fahrzeug dort zuerst gekauft hatte und nun an Euch weiterverkauft haben dürfte, schuldet dann als Nebenpflicht die Abtretung der Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegen den Erstverkäufer. Auf diese Weise käme man doch noch zu einem Anspruch aus der Sachmängelhaftung.
Dies gilt aber wirklich nur, wenn, wie ihr schreibt, die Erstzulassung auf den Erstkäufer im April 2007 war. Dann läuft diese Gwährleistungspflicht erst im April 2009 ab.
Sollte der Händler das Fahrzeug zuerst auf sich zugelassen haben (Ausstellungsfahrzeug deutet darauf hin), könnte man versuchen, sich seine Kaufrechte gegenüber dem Hersteller abtreten zu lassen. Denn dort läuft auch eine zweijährige Frist, die womöglich noch nicht abgelaufen ist. Das läßt sich so aber nicht klären. Da muss man tiefer einsteigen.
Ausserdem muss sich der Verkäufer ja Euch gegenüber nicht auf die Verjährung berufen. Der Anspruch aus der Sachmängelhaftung besteht also. Er könnte durch die Verjährungseinrede geblockt werden. Darauf berufen muss sich der Verkäufer aber nicht.
Und: Wieso ist das Fahrzeug nicht "undicht" im Sinne der Dichtigkeitsgarantie. Man muss nur lange genug warten, bis Wasser durch den Alufrass ins Innere gelangt. Käme auf den Einzelfall und die Garantiebedingungen an.
die-womofahrer am 16 Jul 2008 21:34:13 Hallo Rantanplan,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings bin ich jetzt etwas verwirrt. Deshalb hier nochmal die Situation etwas genauer:
Gekauft haben wir das Wohnmobil bei einem Carthago-Händler im April 2007.
Dieses Datum war gleichzeitig das Datum der Erstzulassung. Das Fahrzeug war bis zu diesem Zeitpunkt nie angemeldet gewesen. Das Herstellungsjahr des Fahrzeugs ist 12/2004. Da es sich laut Händler somit nicht um ein Neufahrzeug sondern laut Kaufvertrag um ein Ausstellungsfahrzeug handelt , wurde uns auch nur 1 Jahr Sachmängelhaftung gewährt. Und nach Ablauf dieses Jahres ist nun dieser Mangel aufgetreten.
Peter
ralle1967 am 30 Sep 2008 13:52:48 die-womofahrer hat geschrieben:Hallo Rantanplan,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings bin ich jetzt etwas verwirrt. Deshalb hier nochmal die Situation etwas genauer:
Gekauft haben wir das Wohnmobil bei einem Carthago-Händler im April 2007. Dieses Datum war gleichzeitig das Datum der Erstzulassung. Das Fahrzeug war bis zu diesem Zeitpunkt nie angemeldet gewesen. Das Herstellungsjahr des Fahrzeugs ist 12/2004. Da es sich laut Händler somit nicht um ein Neufahrzeug sondern laut Kaufvertrag um ein Ausstellungsfahrzeug handelt , wurde uns auch nur 1 Jahr Sachmängelhaftung gewährt. Und nach Ablauf dieses Jahres ist nun dieser Mangel aufgetreten.
Peter
Ich glaube, in der Zeitdifferenz zwischen Herstellung und Zulassung liegt das Problem. Wir reden hier über 2 Jahren und vier Monate. Der Verweis auf ein "Ausstellungsfahrzeug" könnte bedeuten, das daß Fahrzeug als "Gebrauchtwagen" betrachtet wird, was ja auch die verkürzte Gewährleistungszeit andeutet. Damit wird eine Mängelrüge ein Problem, lediglich Kulanz kann erwartet werden.
,
Ralf
agu am 30 Sep 2008 14:03:54 Ich war der Meinung, daß die Garantie erst ab der EZ beginnt, ist das nicht so ?
Wenn Nein, dann ist das besonders ärgerlich, denn Carthago hat bietet doch 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.
Was ist den nun mit der Kulanz bei Carthago geworden ?
abo1 am 30 Sep 2008 14:45:27 agu hat geschrieben:Ich war der Meinung, daß die Garantie erst ab der EZ beginnt, ist das nicht so ? Wenn Nein, dann ist das besonders ärgerlich, denn Carthago hat bietet doch 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.
Was ist den nun mit der Kulanz bei Carthago geworden ?
hallo
würde mich auch interesseren
aber trotzdem nicht garantie und gewährleistung in einen topf werfen
ob und was die carthago garantie decken würde steht nur in deren garantiebestimmungen. hat die eigentlich wer ....?
lg
g
agu am 30 Sep 2008 15:28:21 Ich hatte mal einen Mondial von 2002 bis 2005.
Es gab damals definitiv 3 Jahre Garantie durch Carthago auf den Aufbau und die Möbel sowie 10 Jahre auf die Dichtigkeit. Das Fahrgestell hatte 2 Jahre durch Iveco.
Natürlich habe ich die Garantiebedingungen in 2005 wieder abgegeben.
abo1 am 30 Sep 2008 16:06:22 agu hat geschrieben:Natürlich habe ich die Garantiebedingungen in 2005 wieder abgegeben.
hallo
schade, unser ratantam hat mal nach garantiebedingungen "gesucht", es sind aber kaum welche gepostet worden, und die welche kamen waren eigentlich nix wert im schadensfall wenn ich mich recht erinnere....
lg
g
die-womofahrer am 05 Okt 2008 12:27:32 Hallo, alle zusammen,
nach wie vor ist die Carthago GmbH nur zu einer Übernahme der Kosten im Rahmen von Kulanz in Höhe von 50% bereit. Mehrere Schreiben/Erinnerungen an die Firma, u.a. auch direkt an die Geschäftsleitung, sind bisher unbeantwortet geblieben. Es hat seitens Carthago lediglich eine Anfrage gegeben, ob man sich auf der Caravan in Düsseldorf treffen könnte, was von uns verneint wurde. Seitdem sind mittlerweile wiederum 6 Wochen vergangen, ohne dass Carthago sich trotz Zusicherung gemeldet hätte.
Ohne professionelle Hilfe scheint es also nicht zu gehen.
Peter
abo1 am 05 Okt 2008 18:52:35 die-womofahrer hat geschrieben:Ohne professionelle Hilfe scheint es also nicht zu gehen.
hallo
ich würde an deiner stelle zuerst versuchen die grantiebedingungen zu bekommen
kann ja durchaus sein dass in dieser einschränkungen drinnen sind die auf dich zutreffen und dann sind die 50% evt sopgar ein gutes angebot
lg
g
Nasenbär am 05 Okt 2008 19:38:14 Vieleicht war es ein Fehler, sich nicht auf der Messe zu treffen. Oft geben sich die Hersteller dort recht kulant.
ehringer am 23 Nov 2008 10:31:59 Thema Alufras bei Carthago-Fahrzeugen - Mondial - M-Liner.
Carthago verhält sich meiner Meinung nach wenig kulant gegenüber seinen Kunden. Hat mir nach langem hin und her ( 1 Jahr ) zugestanden, die Materialkosten zu übernehmen, die Arbeitszeit müsse ich bezahlen.
Die Reparatur wird im Februar ausgeführt.
Mein Fahrzeug ist jetzt 5 Jahre alt.
Habe beim letzen Besuch in Schmalegg erfahren, daß Carthago den Zulieferer der Aluprofile gewechselt hat. Warum wohl?
Nun eine Frage. Kann man mit der Beteiligung "Material" bei einem 5 Jahre alten Fahrzeug zufrieden sein oder nicht?
Ausderasche am 23 Nov 2008 13:20:40 Warum diskutiert Ihr eigentlich über Garantie? Es geht doch um Gewährleistung!
RANTANPLAN Zitat:
"Wenn die Erstzulassung im April 2007 war, dann steht der Erstverkäufer wahrscheinlich noch in der Gewährleistungspflicht."
und
"Dies gilt aber wirklich nur, wenn, wie ihr schreibt, die Erstzulassung auf den Erstkäufer im April 2007 war. Dann läuft diese Gewährleistungspflicht erst im April 2009 ab. "
Es ist doch hier erst mal zu prüfen, ob eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung per Vertrag auf ein Jahr, weil es sich um ein AUSSTELLUNGSFAHRZEUG (das hat nichts mit Erstzulassung zu tun, die bei WOMO-fahrer in 4/2007 erfolgte) handelt, überhaupt zulässig ist!
Für mich sieht das Ganze wie Verzögerungspolitik seitens des Händlers und Carthago aus, um aus den Gewährleistungsansprüchen heraus zu kommen. (Da hat sich Phoenix bei mir ganz anders verhalten, bei meinem vor 3 Jahren vom Vorbesitzer GEKAUFTEN Fahrzeug wurden, die erodierenden Schürzen ANSTANDSLOS ausgetauscht!!!). Ich würde nicht länger warten und ENDLICH einen versierten Fachanwalt einschalten!
Frank
Ausderasche am 23 Nov 2008 13:39:36 Sorry...ist ja ein "Uraltthread". Trotzdem die Frage an WOMO-fahrer: Wie ist das Thema weitergegangen?
@ehringer
ob ich damit zufrieden wäre? Das hängt davon ab, was in Carthagos Garantiebedingungen zum Thema DICHTIGKEITSPRÜFUNG und ROST steht. Und ob die Dichtigkeitsprüfungen immer entsprechend den Garantiebedingungen gemacht wurden. Rost führt irgendwann mal zur Undichtigkeit.
Frank
die-womofahrer am 23 Nov 2008 17:47:24 Hallo Frank,
uralt, aber dennoch aktuell. Die Angelegenheit ist noch nicht ausgestanden. Zwischenzeitlich haben wir professionelle Hilfe in Anspruch genommen.
Peter
Ausderasche am 23 Nov 2008 18:21:44 Danke für die prompte Antwort, WOMO-fahrer! Vielleicht kannst Du uns bei Gelegenheit informieren, wie es dann weiterging, wenn Du denn darftst. (Weil es auch zu einer Stillhaltevereinbarung kommen könnte).
Ist schon interessant, wie unterschiedlich sich die einzelnen WOMO-Hersteller verhalten!
Frank
die-womofahrer am 20 Dez 2008 10:47:20 Es ist geschafft.
Das Thema „Alufraß“ hat ein gütliches Ende gefunden. Entgegen der ersten Zusage sind nun letztendlich sämtliche Kosten zur Beseitigung des Mangels übernommen worden, dank professioneller Hilfe.
Ich bedanke mich nochmals für die vielen hilfreichen Tipps.
Ein frohes Weihnachtsfest, einen fröhlichen Rutsch ins neue Jahr und weiterhin schöne Touren mit dem Womo wünscht
Peter
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