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Gewogen und für zu schwer befunden! Nachteile bei 4to?


ducduc am 21 Okt 2008 14:03:33

Hallo,

habe mal gewogen: Tank nicht voll. kein Wasser, keine Personen, kein Gepäck Fahrräder etc. Leergewicht: 3.320kg!!!

Eingetragenes Gesamtgewicht: 3,500kg!!!

Ich hab´s mir gespart vor dem Losgfahren nochmal nachzuwiegen, gehe aber von ca. 3.800kg aus. ( 4 Personen, Hund, Räder, Klammotten etc )

Also fahre ich nur noch alleine in Urlaub, bzw. lade bei einer Kontrolle die Familie und überflüssig gewordenes Gepäck aus....oder wie jetzt? :?:

Was muss ich tun um auf 4 to umzuchreiben? Ich gege davon aus das ursrpünglich mal mit 4 to ausgeliefert wurde. Das WoMo ist ein Eura 745 HSS Bj. 92-dreiachser.

Welche Nachteile ergeben sich gegenüber dem jetzt eingetragenen 3,5 to?



Andreas

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Gast am 21 Okt 2008 14:10:51

also, ich fang mal an:

- Maut (in Österrreich Go-Box)
- 1 x jährlich zum TÜV
- Fahrverbote auf bestimmten Straßen
- Führerscheinklasse zu beachten
- Überholverbot für LKW
- Tempo 100 auf der Autobahn

grüße klaus

Gast am 21 Okt 2008 14:19:32

Hallo,

das ist ja krass. Ich würde mal sagen, dass korrekt gewogen (Diesel-Tank 90% voll, Frischwasser voll, mit Fahrer) im Ergebnis Leergewicht = zGG dabei herauskommt. Also Zuladung Null....

Nachteile hin oder her, du hast m. E. gar keine andere Wahl als aufzulasten.

Ist in dem Auto besonderes oder außergewöhnlich viel Zubehör fest montiert?

Ich dachte immer, diese Problematik trifft nur die neueren "Familienmobile".


Gast

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abo1 am 21 Okt 2008 14:34:36

Gast hat geschrieben:Hallo,
das ist ja krass. Ich würde mal sagen, dass korrekt gewogen (Diesel-Tank 90% voll, Frischwasser voll, mit Fahrer) im Ergebnis Leergewicht = zGG dabei herauskommt. Also Zuladung Null....
..



hallo

geht sich nach den heutigen DIN regel garned aus
da musst ja noch ein gewisses gewicht pro meter aufbaulänge dazurechnen usw

die frage ist ob das überhaupt ein mehr als 3,5t fahrgestell ist und wie es mit den achs und vor allem rad (reifen/felgen) traglasten aussieht.

erst dann kannst du über ein auflasten nachdenken

lg
g

abo1 am 21 Okt 2008 14:35:28

Gast hat geschrieben:....
Nachteile hin oder her, du hast m. E. gar keine andere Wahl als aufzulasten.
Ist in dem Auto besonderes oder außergewöhnlich viel Zubehör fest montiert?
Ich dachte immer, diese Problematik trifft nur die neueren "Familienmobile".
..



hallo

wrast du selbst schon mal mit deinem fahrzeug auf der waage?

lg
g

Gast am 21 Okt 2008 14:50:26

Hallo,

abo1 hat geschrieben:wrast du selbst schon mal mit deinem fahrzeug auf der waage?


Nein, noch nicht. Will ich bei Gelegenheit aber mal machen, so rein aus Interesse.

Ich meine aber nicht, vom Gewichtsproblem irgendwie betroffen zu sein. Zuladung lt. Papiere 550kg, bei einem 2-Personen-WoMo (5,5m).

Soviel passt da gar net rein, dass ich das überladen könnte :-)


Gast

Gast am 21 Okt 2008 14:58:20

Guckst Du hier: --> Link

Kann es sein, das der Wagen auf 3,5 to abgelastet wurde? Dann sollte es möglich sein, das rückgängig zu machen.

RG Regalbau am 21 Okt 2008 15:03:48

Hallo,
Das WoMo ist ein Eura 745 HSS Bj. 92-dreiachser.


Das Womos über 7 m bis 3,5 t zul.ges Gew. zugelassen werden ist eine Farce.Egal ob Serienmässig oder mit Ablastung.
Jeder der ein bisschen Ahnung hat wird wissen das das gar nicht gehen kann.
Zum vergleich unser Bürstner hat 5,5 m und ist kpl. reisefertig mit Personen und Fahrräder bei 3,3 to und das mit 3,4t zul.ges.Gew.

Wie soll das dann dann bei einem 7,5 m langen Womo hin hauen.
Ist einerseits eine Frechheit vom Hersteller sowas zu verkaufen.
Auflastung bei diesem Fahrgestell ist sicher möglich, nur ob es dann auch auf 4 to reicht ????
Meistens kommt dann in der Heckgarage noch ein Roller dazu,usw.

abo1 am 21 Okt 2008 15:22:33

Gast hat geschrieben:Ich meine aber nicht, vom Gewichtsproblem irgendwie betroffen zu sein. Zuladung lt. Papiere 550kg, bei einem 2-Personen-WoMo (5,5m).
Soviel passt da gar net rein, dass ich das überladen könnte :-)


hallo

na dann mach mal

das problem ist meist nicht dass die inhaber die fahrzeuge überladen sondern dass das eigengewicht in den papieren mit der praxis nichts zu tun hat.

kenne zwei fälle wo das eigengewicht bei einem "3,5 tonner" in wirklichkeit um 1000kg höher lag als das HZLGG

einer fährt jetzt in spanien, da kümmert das offenbar keine sa*, den zweiten habe ich aus dem blickfeld verloren ...

lg
g

Gast am 21 Okt 2008 15:28:28

Hallo,

naja, wenn du dieses Mobil um eine Tonne hochkriegen willst braucht es schon den gezielten Einsatz von Blei.

Smeagol scheint mich zu bestätigen, er hat exakt das gleiche Fahrzeug.

@smeagol: hast du deine reisefertigen 3,3to. auf der Waage ermittelt?

Kannst du auch was zum tatsächlichen Leergewicht des A530 sagen?


Gast, der immer noch nicht glaubt, unter normalen Umständen die 3,4to. knacken zu können.

Gast am 21 Okt 2008 16:28:40

Damit Ihr wisst, wie´s geht:

--> Link

Einen Dreiachser als 3,5 Tonner.... tztztztztz

Ich denke, der hat von der Serie her minimum ein 4,0 to Fahrwerk. Eine Auflastung dürfte kein Problem sein. Meistens steht doch das mögliche Höchstgewicht auf dem Chassis-Typenschild, vorne im Motorraum montiert. Da würde ich mal reinschauen.

jonathan am 21 Okt 2008 20:08:16

Bei Auflastung auf über 3,5 to braucht man doch ABS-oder? Wie sieht es denn aus, wenn ein ehemaliger 4 -Tonner, noch ohne ABS, später auf 3,5 to abgelastet wurde? Braucht er dann bei erneuter Auflastung auch kein ABS, weils zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch nicht vonnöten war? :roll:
Werner

ducduc am 22 Okt 2008 20:00:25

Vielen Dank für die Hinweise.

Ist zwar nicht so witzig dann jedes Jahr zu Tüven, aber was solls.

Da das WoMo nicht direkt ums Eck steht, werde ich am WE mal den Hinweis von rantanplan aufnehmen und das Typenschild kontrollieren.

Der Führerschein ist kein Problem, da ich auch Klasse 2 habe...könnte dann ja sogar auf Panzergewicht auflasten´ :D

Höchstgeschwindigkeit von 100, erreiche ich derezit eh nur wenn ich das Bodenblech durchtrete, evtl. dann auch 110. Nicht schlecht für son ein Schlachtross.

Aber wie heist es immer so schön: Reisen statt Rasen...

Das einzige was nervig wäre ist das ich dann Maut zahlen müsste, gilt das nur für Österreich oder auch für D?

Gast am 22 Okt 2008 20:10:40

ducduc hat geschrieben:Vielen Dank für die Hinweise.

Ist zwar nicht so witzig dann jedes Jahr zu Tüven, aber was solls.

Da das WoMo nicht direkt ums Eck steht, werde ich am WE mal den Hinweis von rantanplan aufnehmen und das Typenschild kontrollieren.

Der Führerschein ist kein Problem, da ich auch Klasse 2 habe...könnte dann ja sogar auf Panzergewicht auflasten´ :D

Höchstgeschwindigkeit von 100, erreiche ich derezit eh nur wenn ich das Bodenblech durchtrete, evtl. dann auch 110. Nicht schlecht für son ein Schlachtross.

Aber wie heist es immer so schön: Reisen statt Rasen...

Das einzige was nervig wäre ist das ich dann Maut zahlen müsste, gilt das nur für Österreich oder auch für D?


Ich fahre den Nachfolger Deines "Schlachtrösschens". Schlachtross ist so was hier:

--> Link

Also die Tauernautobahn kostet einfache Strecke mit Tunnelzusatzgebühren so um die 60 bis 70 EUR. Das läßt sich leicht auf 10 EUR vermindern, indem man einfach die Felbertauernstrecke fährt.

In der Schweiz kauft man die 10 Tageskarte für schwere Fahrzeuge, das finde ich mit ca. 30 EUR günstig.

In Frankreich kann man fast überall die N-Straßen nutzen, ohne viel Zeit zu verlieren. Auf der Autobahn zahlt man von Klasse 2 bis 4 alles. Kommt auf den Kassierer an.

Aber, wir wissen doch: Was nix kost, taugt nix. Mit Deinen drei Achsen fährt es sich sooooo schön, dass man auch Nachteile in Kauf nimmt. Denn umsonst ist der Tod und der kostet das Leben.

Gast am 22 Okt 2008 20:26:21

Hallo,

ich komme eben aus Frankreich zurück, und mußte feststellen daß eine Reihe von N-Straßen in D-Straßen umgewidmet wird.
So wurde z.B. die N83 zwischen Besancon und Belfort zur D-Straße (D983?) mit Transitverbot für Fahrzeuge über 3,5 t

grüße klaus

jakeomat am 22 Okt 2008 20:55:40

ducduc hat geschrieben:(...) Das einzige was nervig wäre ist das ich dann Maut zahlen müsste, gilt das nur für Österreich oder auch für D?


Hi Ducduc,

in D wird Autobahn-Maut erst ab 15t zGgw fällig... noch! :?



Jake

JoS am 22 Okt 2008 21:47:18

hallo.
willi_chic hat geschrieben:also, ich fang mal an:

- Maut (in Österrreich Go-Box)
- 1 x jährlich zum TÜV
- Fahrverbote auf bestimmten Straßen
- Führerscheinklasse zu beachten
- Überholverbot für LKW
- Tempo 100 auf der Autobahn

grüße klaus
gilt nicht sogar 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit?

Führerscheine: nur die neueren sind betroffen (ab ???)

evtl. auch Sonntagsfahrverbote zu beachten?

weitere Restriktionen bei Hängerbetrieb (60 km/h auf Landstraßen (??), Fahrverbote)

(!) Wichtig:
beim Verstoß gg. Maut in Ö ist das nicht mehr wie beim PKW eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und wird ganz anders geahndet!
Und hab ich es nicht hier im Forum gelesen(?): die Österreicher machen gezielt Jagd auf 3,5 to WoMos, wohl wissend, dass die häufig überladen sind und die Besitzer das nicht so im Detail wissen, daher mit normalen Pickerl fahren.
Und dann wird richtig abkassiert zzgl. Anzeige!!!


JoS

kirsche.ndh am 22 Okt 2008 21:50:12

Hallo ducduc,
hatte bis 2006 auch einen 745 HSS.
Alles an Extras und Zubehör was man so braucht.
Mit mir allein auf der Waage incl. Gas und Diesel 3850 kg.
War aber als 4 Tonner eingetragen aber als solcher eigentlich auch nicht nutzbar wegen ständiger Überladung.
Auflasten ging nicht mehr wegen der Hinterachse, je Achse nur je 1200 kg.
Der Gute hat aber massiv Lochfraß bekommen und mußte schnell weg.

abo1 am 22 Okt 2008 23:22:37

JoS hat geschrieben:.....
(!) Wichtig:
beim Verstoß gg. Maut in Ö ist das nicht mehr wie beim PKW eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und wird ganz anders geahndet!
Und hab ich es nicht hier im Forum gelesen(?): die Österreicher machen gezielt Jagd auf 3,5 to WoMos, wohl wissend, dass die häufig überladen sind und die Besitzer das nicht so im Detail wissen, daher mit normalen Pickerl fahren.
Und dann wird richtig abkassiert zzgl. Anzeige!!!


hallo

immer wieder der selbe unsinn

es ist ein finanzvergehen (steuerhinterziehung) wie auch zb in italien oder slowenien ect auch

und jagt macht hier auf 3,5t womos keiner
denn die können ruhig auch auf 4,5t überladen sein und die vignette reicht
es geht immer um das höchst zulässige gesamtgewicht, und nicht um das tatsächliche gewicht
die überladung ist der asfinag egal, der polizei natürlich nicht, logisch

lg
g

dieter2 am 23 Okt 2008 00:01:52

JoS hat geschrieben:(!) Wichtig:
beim Verstoß gg. Maut in Ö ist das nicht mehr wie beim PKW eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und wird ganz anders geahndet!
Und hab ich es nicht hier im Forum gelesen(?): die Österreicher machen gezielt Jagd auf 3,5 to WoMos, wohl wissend, dass die häufig überladen sind und die Besitzer das nicht so im Detail wissen, daher mit normalen Pickerl fahren.
Und dann wird richtig abkassiert zzgl. Anzeige!!!


JoS


Wo hast Du diese Weisheit her,Quellen ?

Dieter

Gast am 23 Okt 2008 06:59:08

Wenn der 3-Achser ein 18er MAxi Chassis hat, sollte es kein Problem sein, den auf 4,5t aufzulasten.. ( Es geht halt dann nur Anhängelast verloren ) Aber das ist ja kein Problem, wenn eh keine AHK dran ist..
Es dürften je nach Ausführung der ALKO TAndemachse sogar noch etwas mehr drin sein. Wälz mal die Anleitung Deiner Alko Achse ( Dieses weiss rote in Kunststoff gebundene Heftchen.. Da stehen die Gewichte alle drin, die möglich sind..

ducduc am 24 Okt 2008 11:25:23

Habe eben eine alte Kopie des Fahrzeugsscheins in den Unterlagen gefunden. Dort ist das ursprüngliche zGG von 4to auf 3,5 To reduziert worden, werde morgen mal am WoMo vorbeifahren und auf das Typenschild schauen.

@MichaelN, habe in meinen Unterlagen geschaut, habe das Heftchen nicht dabei gehabt, alledings eh nicht viel Info´s beim Kauf erhalten. Habe aber das Al-KO Heft gefunden, werde u.U. dort mal anrufen und fragen.

Muss jetzt noch mal klären, ob ich meine hart erkämpfte Steuerreduzierung durch Umschlüsselung verliere, wenn ich auf 4 to gehe.

@rantanplan, lass unsere beiden gegen den Bus eintauschen...ist genug Platz für alle da.

schlabuster-1 am 28 Okt 2008 16:16:11

:roll: Soso jährlich zum TÜV.............wieso hab ich dann die Plakette für zwei Jahre bekommen?? Und das in Bayern......jetzt bin ich aber mal baff.

Und was die Maut in Ösireich angeht ist es kein Problem die Landstraßen zu fahren. Felbertauern, Gailbergsattel und Plöckenpaß geht locker mit drei Achsen. Und du siehst nebenbei die schöne Landschaft :wink:

viking92 am 28 Okt 2008 16:20:15

schlabuster-1 hat geschrieben::roll: Soso jährlich zum TÜV.............wieso hab ich dann die Plakette für zwei Jahre bekommen?? Und das in Bayern......jetzt bin ich aber mal baff.


Über 3,5t?
Wie alt ist denn Dein Fahrzeug? :D

Alle zwei Jahre in den ersten sechs Jahren, danach jährlich. ...is übrigens nich nur in Bayern so :D :D

und baff Dich wieder hin

migula am 28 Okt 2008 16:37:45

selbst wenn du 14 Tage vor dem 6. Zulassungsjahr zum Tüv, Dekra oder Küs fährtst, bekommst du noch die 2Jahresplakette

Advantage am 28 Okt 2008 16:40:04

... und den letzten TÜV-Termin etwas vorgezogen, also vor Ablauf der 6 Jahre und es gibt noch einmal 2 Jahre dazu :) , somit beginnt die jährliche Untersuchungsfrist nach knapp 8 Jahren.

ducduc am 29 Okt 2008 21:18:40

Habe heute den Händler meines Vertrauens gefreat und ihm den alten Fahrzeugschein gefaxt, ich kann jetzt ohne großen Aufwand auf 4 to auflasten, da er ja schon mal so eingetragen war. Kostenpunkt ca. € 60 + Eintragungsgebühr.

Vielen Dank für eure Hilfen.



Andreas

schlabuster-1 am 29 Okt 2008 23:14:29

Mein Flair ist Baujahr 94 und hat vier Tonnen zul Ges. Gewicht. Also die acht Jahre sind wohl schon vorüber :roll:
Naja da hat sich wohl einer vertan, auch nicht schlecht. :D

Gast am 29 Okt 2008 23:22:44

Advantage hat geschrieben:... und den letzten TÜV-Termin etwas vorgezogen, also vor Ablauf der 6 Jahre und es gibt noch einmal 2 Jahre dazu :) , somit beginnt die jährliche Untersuchungsfrist nach knapp 8 Jahren.


viele reden davon, aber wer hat das mal konkret durchgezogen?

klaus

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