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Zuladungsrechner Leergewicht Zuladung Überladung Achslast 1, 2


Gast am 30 Jan 2008 19:02:40

Zur Berechnung der wirklichen Zuladung des Wohnmobils

sollte man wie folgt vorgehen:

1.
Das Fahrzeug sollte trocken sein und es sollte beim Wiegen nicht regnen, sonst erhält man ein zu hohes Gewicht.

2.
Bitte das Fahrzeug komplett ausräumen. Es bleiben darin das Bordwerkzeug, das Reserverad mit Wagenheber, ein serienmäßiger Feuerlöscher und alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile (Zusatzausstattung laut Kaufvertrag und oder Zusatzvereinbarungen). Auch die Gasflaschen entnehmen (weil man nie genau weiß, wie viel Gas noch darin ist).

3.
Den Wassertank, die Wasserleitungen, den WW-Boiler und die externe Wasserversorgung für die Toilette bitte randvoll machen. Die Abwassertanks müssen vollständig entleert werden. Dann den Dieseltank ganz voll tanken. Ist ein Gastank fest eingebaut, so ist dieser ebenfalls vollständig zu füllen.

4.
Anschließend auf die geeichte Waage fahren. Ohne Insassen wiegen lassen, am besten drei Gewichte nehmen lassen:
Gesamtfahrzeug, Vorderachslast und Hinterachslast.

Zwischenergebnisse eintragen:

Vorderachslast: kg
Hinterachslast: kg
Gewicht des Fahrzeuges: kg

5.
Dem ermittelten Gewicht für das Fahrzeug nun wieder folgende Beträge hinzuaddieren bzw. abziehen:

Für den Fahrer 75 KG und für die beiden Gasflaschen 44 KG bitte hinzuzählen.

Da wir den Dieseltank vollgemacht haben, ist 10% des Diesel-Gewichtes wieder abzuziehen. Dazu dann 10% Tankvolumen (Tankgröße gemäß Herstellerangabe) mit 0,84 multiplizieren und man hat den Kg-Wert, der abzuziehen ist. Bei den üblichen Sprinter-Ducatos-usw. kann man auch pauschal 7 kg nehmen, es sei denn sie haben den 135 Liter Zusatztank.

Das ergibt das tatsächliches Leergewicht in fahrbereitem Zustand: kg. Dies müßte eigentlich streng nach StVZO als "Leergewicht" im Fahrzeugbrief stehen.

Hier kann man also schon einmal vergleichen, ob dieser Wert von dem eingetragenen Leergewicht im Fahrzeugbrief abweicht, was in 90 % aller Fälle so sein wird. So weiß man auch, welche theoretische Zuladung überhaupt noch möglich wäre. Sicher weniger, als der Blick in die Papiere Glauben machte.

6.
Um zu ermitteln, ob das Fahrzeug als Wohnmobil für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist und die zu erwartende Beschaffenheit im Sinne der kaufrechtlichen Vorschriften hat, ist zusätzlich und unter Berücksichtigung der DIN 1646-2 die so genannte persönliche Ausrüstung hinzuzurechnen

a) für alle weiteren zugelassenen Insassen (steht im Fahrzeugbrief/Schein) jeweils 75 kg.
b) je Meter Fahrzeuglänge 10 kg (also bei 7,20m 72 kg).
c) je berechtigtem Mitfahrer 10 kg, bei 4 berechtigten Insassen laut Fahrzeugbrief also 40 kg.

Alles zusammenzählen, nämlich:
Gewicht in fahrbereitem Zustand war (siehe oben): kg
plus das Gewicht der zugelassenen Mitfahrer: kg
plus persönliche Ausstattung nach Fahrzeuglänge (Länge x 10 kg): kg
plus persönliche Ausstattung nach Anzahl der Mitfahrer (Mitfahrerzahl x 10 kg): kg
ergibt das tatsächliches Gesamtgewicht bei DIN-gemäßem Gebrauch: kg

Dieses Gewicht darf nicht über dem im Fahrzeugbrief eingetragenen zul. Gesamtgewicht liegen. Sonst besteht eine "negative Zuladung", was permanent die Gefahr der Überlastung des Fahrzeuges nach sich zieht. In der Regel ist ein Fahrzeug mit einer negativen Zuladung mangelhaft, weil nicht zum vertraglich vorausgesetzten und üblichen Gebrauch geeignet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man eine geringere Zuladung ausdrücklich vereinbart hatte oder darauf hingewiesen wurde.

7.
Sollten die Achslasten überschritten sein, liegt ein weiterer Mangel vor. Um das genau festzustellen, ist aber etwas mehr Aufwand erforderlich. In diesem Fall macht es Sinn, die Kilos, die die Mitfahrer auf die Waage bringen, und das Gewicht für das Gepäck tatsächlich verteilt auf die Sitzplätze und im übrigen Fahrzeug in das Fahrzeug zu bringen und dann erneut zu wiegen. Man könnte, wenn man keine Normgewichte hat, z.B. Wasser oder Bierkisten nehmen. Dieser Aufwand macht natürlich nur Sinn, wenn man aus dem obigen Messergebnis bereits den Verdacht haben muss, dass es mit den Vorder- oder Hinterachslasten eng werden könnte. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn schon ohne diese im Fahrzeug befindlichen Gewichte die Achslasten bald erreicht werden.

8.
Nach der DIN 1646-2 ist zudem ein "Bordbuch" zu überreichen, dem sich alle wichtigen Gewichte, wie sie oben aufgelistet sind, zu entnehmen sind. Das Fehlen eines solchen Bordbuches ist ebenfalls ein Mangel der gekauften Sache. Hier bestehen zumindest Nachlieferungsansprüche gegen den Verkäufer.

Viel Spaß. Insbesondere die 3,5 Tonner mit Luxusausstattung werden sich wundern....

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dieter2 am 30 Jan 2008 20:07:56

rantanplan hat geschrieben:Viel Spaß. Insbesondere die 3,5 Tonner mit Luxusausstattung werden sich wundern....



Hallo rantanplan

Sehr aufschlußreich und lehrreich Dein Bericht.
Den letzten Satz kann ich voll bestätigen.
Unser Model in der neuesten Ausführung ist um ca 300 kg Zuladung gegenüber unseren geschmälert.

Dieter

Mondmann am 30 Jan 2008 22:48:03

Hallo rantanplan,-
sicher perfekt und präzise, ich ging die Sache etwas pragmatischer an.
Zufällig war ich bei meinem Chaussonhändler in Österreich, als er ein
Womo, direkt aus Tournon geholt, auf seinem Gelände ablud.
Einen TI Chausson Odyssee 87 auf MB Sprinter 316 CDI, mit Hechgarage,
Einzelbetten, ein Grunriss, der mich sofort begeisterte.
3500kg zul. Ges.GW., ich traute der Sache nicht ganz, auf ins Lagerhaus,
Leergewicht vollgetankt 2910kg.
Jetzt begann das grosse Rechnen, Markise, Solar, Oyster usw.
Zum Glück haben wir einen kleinen Tibet-Terrier mit ca. 12kg und keinen
Bernhardiner mit einer Schulterhöhe von 70cm :D :D :D
Bei der ersten Ausfahrt im Feber 2005 war der erste Weg wieder auf die
Waage, diesmal vollbeladen, na ja, :roll: :roll: 50kg drüber.
Bei den Womos bis 3500kg muss man schon verdammt aufpassen :!:
Aber wer hat schon die Gelegenheit bei Bestellung eines neuen
Womo auf die Waage zu fahren? Da muss man den Herstellerangaben
trauen, oder besser doch nicht :?: :?:

Liebe
Mondmann

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ingemaus am 31 Jan 2008 11:31:03

Hallo Ratanplan!

Manche Hersteller geben Gas in Alu an. Hier können dann nur 32 kg berechnet werden. Dazu kommt nach 1646 eine el Zuleitung von 4 kg.
Dann kommt am Ende der Satz: Abweichungen sind möglich durch verschiedene Fertigungsgewichte von + - 5 %. Damit wird automatisch ein Freibrief des Herstellers erstellt!
Im übrigen ist mir aufgefallen, daß viele Hersteller sich inzwischen mit der EN 1646 vertraut gemacht haben und diese entsprechend anwenden.
Früher wurde der Wassertank, Diesel, Gas nur nur zu 90 % angerechnet.Der Boilerinhalt mit 12 Liter wurde gar nicht berechnet.
Da kann man schnell erkennen wenn man im Prospekt liest, ob der Hersteller " seriös " ist.
Auch in den Fachzeitschriften wird die EN nun richtig ausgelegt.
Dazu kommt, ich habe mir die Mühe gemacht und alles ausgeladen und gewogen, der Bedarf für 2 Personen.
Markise,Solar 120 W,Fernsehanlage usw mit ca 70 kg
Garage: Stühle Tisch, Kocher, Werkzeug, Auffahrkeile, Antenne, 2 Fahrräder ca 80 kg.
Schränke innen: Pullover Shirts usw, Betten,Teppichboden,Geschirr, Besteck, Kleiderschrank, Handtücher, Bad Creme usw ges. 70 kg.
Lebensmittel und Getränke 45 kg, Zeitschriften 3 kg.
Dazu die 2. Person mit 75 kg ?? lt. deren Angabe, ergeben stolze ca 340 kg! Wirklich, bei einen Minimum für eine größere Fahrt.
Diese sind der Masse im fahrbereiten Zustand nach EN 1646 dazu zu rechnen.

tschüss ingemaus grüße aus Hersfeld

Eura665HS am 17 Aug 2008 19:55:49

Guter Rechner, rantanplan.

Ich habe allerdings mal gehört dass bei Neufahrzeugen (Wohnmobil) die Masse in fahrbereitem Zustand auch Kabeltrommel etc beeinhaltet. Stimmt das? Oder sind die Dinge bei den Händlern nur anders definiert und finden sich bei deiner Berechnung in der persönlichen Ausstattung pro Fahrer und Meter Fahrzeuglänge wieder?

Alles in Allem hast du vollkommen recht. Die Leute sind absolut nicht sensibel für dieses Thema. Im Gegenteil - sie wundern sich wenn ihnen Reifen platzen oder Radlager den Geist aufgeben oder gar Unfälle passieren.

Was ich allerdings festgestellt habe: Jemanden zu finden, der Achs- oder besser noch Radlasten wiegen kann ist garnicht so einfach zu finden.

Selbst mein örtlicher TÜV kann keine Radlasten wiegen, und Speditionen oder die Raiffeisen kann nur ganze Fuhrwerke wiegen...
Und die gelben Radlastwaagen aus dem Zubehör kann man knicken. Die Dinger sind so ungenau, da habe ich 300kg Differenz zu ner geeichten Waage festgestellt.

Ist also nicht so einfach.

Ich vermute bei mir nämlich auch eine Überladung - obwohl wir ein 6-Personen-Fahrzeug nur zu zweit nutzen...

Wenn ich Ergebnisse von meinem Auto habe, poste ich sie mal hier.

Gottlob, wer den 770HB hat so wie du ;-) Tandemachse :-)

Gast am 17 Aug 2008 21:22:31

Eura665HS hat geschrieben:Guter Rechner, rantanplan.

Ich habe allerdings mal gehört dass bei Neufahrzeugen (Wohnmobil) die Masse in fahrbereitem Zustand auch Kabeltrommel etc beeinhaltet. Stimmt das? Oder sind die Dinge bei den Händlern nur anders definiert und finden sich bei deiner Berechnung in der persönlichen Ausstattung pro Fahrer und Meter Fahrzeuglänge wieder?

Alles in Allem hast du vollkommen recht. Die Leute sind absolut nicht sensibel für dieses Thema. Im Gegenteil - sie wundern sich wenn ihnen Reifen platzen oder Radlager den Geist aufgeben oder gar Unfälle passieren.

Was ich allerdings festgestellt habe: Jemanden zu finden, der Achs- oder besser noch Radlasten wiegen kann ist garnicht so einfach zu finden.

Selbst mein örtlicher TÜV kann keine Radlasten wiegen, und Speditionen oder die Raiffeisen kann nur ganze Fuhrwerke wiegen...
Und die gelben Radlastwaagen aus dem Zubehör kann man knicken. Die Dinger sind so ungenau, da habe ich 300kg Differenz zu ner geeichten Waage festgestellt.

Ist also nicht so einfach.

Ich vermute bei mir nämlich auch eine Überladung - obwohl wir ein 6-Personen-Fahrzeug nur zu zweit nutzen...

Wenn ich Ergebnisse von meinem Auto habe, poste ich sie mal hier.

Gottlob, wer den 770HB hat so wie du ;-) Tandemachse :-)


Ja, Kabel gehört mit ins Leergewicht, auch ein serienmäßiger Feuerlöscher.

Das Problem, die Achslasten festzustellen ist wirklich nicht einfach zu lösen. Im Grunde hilft nur beladen mit Gewichten, z.B. Wasserkisten oder so etwas. Dann auf die Sitze verteilen und wiegen. Nur wer macht das schon? Die Hersteller wohl eher nicht.

Es wäre schon ein riesen Schritt, wenn pm und RI die SAchmalspurversione, die sie zu Testzwecken bekommen, m rechnerisch mit den nöltigsten Extras ausstatten würden, pauscal also für Zusatzausstattungen 150 kg aufschlagen. Allein dadurch würden mindestens 50 % der Fahrzeuge durch negative Zuladungen auffallen.

Schon mal aufgefallen, dass in den Testzeitungen fast auschließlich Fahrzeuge ohne Markise (25 kg) ohne Solar (20kg) ohne Zusatzbatterie (mind. 25 kg), ohne automatische SAT (20 kg), ohne zwei Fahrräder am Heck getestet werden?? Da kommen die 150 kg locker zusammen. Und diese Zusatzausstattung steht nicht in den Papieren, weil das Musterfahrzeug, welches zur Homologisierung vorgeführtwurde, eine Schmalspurversion war, mit der niemand Urlaub machen würde.

sutje am 17 Aug 2008 23:48:58

Moin rantanplan,

der Rechner ist klasse,- einfach danke!

Sutje

abo1 am 17 Aug 2008 23:53:05

rantanplan hat geschrieben:Das Problem, die Achslasten festzustellen ist wirklich nicht einfach zu lösen. Im Grunde hilft nur beladen mit Gewichten, z.B. Wasserkisten oder so etwas. Dann auf die Sitze verteilen und wiegen. Nur wer macht das schon? Die Hersteller wohl eher nicht.


hallo

ich verstehe nicht wie die nach wie vor durch die zulassungsbestimmungen kommen

habe erst letzte woche - ok, aus dritter hand, aber trotzdem glaubhaft - von einem 2008er neufahrzeug eines groessen hersteller (für einen vermieter) gehört welches leer (!) 3750kg hat.

HZLGG 3500kg, logisch ...

das lässt sich bei den neuen bestimmungen nicht mal mehr mit den extras erklären!

mit 4 personen und ein bisserl gepäck bist du da locker auf 4,2tonnen

lg
g

Gast am 18 Aug 2008 09:31:56

abo1 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Das Problem, die Achslasten festzustellen ist wirklich nicht einfach zu lösen. Im Grunde hilft nur beladen mit Gewichten, z.B. Wasserkisten oder so etwas. Dann auf die Sitze verteilen und wiegen. Nur wer macht das schon? Die Hersteller wohl eher nicht.


hallo

ich verstehe nicht wie die nach wie vor durch die zulassungsbestimmungen kommen

habe erst letzte woche - ok, aus dritter hand, aber trotzdem glaubhaft - von einem 2008er neufahrzeug eines groessen hersteller (für einen vermieter) gehört welches leer (!) 3750kg hat.

HZLGG 3500kg, logisch ...

das lässt sich bei den neuen bestimmungen nicht mal mehr mit den extras erklären!

mit 4 personen und ein bisserl gepäck bist du da locker auf 4,2tonnen

lg
g


So ists, und das ist wirklich kein Einzelfall.

Die kommen durch die Zulassungsabnahme, weil halb-nackte Mustermodelle homologisiert werden. Darin müssen nur Koch- Schlaf und Badmöglichkeiten vorhanden sein swoie eine Sitzmöglichkeit mit Tisch. Das bekommt man "leicht" hin. Die bestellten Einzelfahrzeuge sind dann aber so ausgestattet, wie man das heute erwartet, also viel zu schwer. Wer kontrolliert bei der Abnahme, ob die Matratzen in den Betten liegen und die Tanks wirklich voll sind? Wer kontrolliert, ob der eingebaute Tank wirklich 150 Liter fasst oder nur 20? Ich will niemandem etwas unterstellen. Aber wie kommen 1,5 Tonnen Vorderachslast bei einem Luxumobil wohl zustande? Doch sicher nicht, indem es "fix und fertig" gewogen wurde.

Das Gewichtsproblem hat also einen Namen:

Die Homologisierung der Fahrzeuge legt die Wurzel für das Übel. Müßte das Leergewicht am fertigen Fahrzeug gemssen und dann eingetragen werden, wäre der Spuk schnell vorbei.

Nasenbär am 18 Aug 2008 10:06:56

Man sollte die 3,5to Grenze den heutigen Gegebenheiten anpassen und auf 4to anheben.
Übrigens, könnte man als RA da nicht anfassen, wo man als Kunde doch am wenigsten für die Mauschelei der Hersteller kann? Wie heist das? Treu und Glauben oder der Kunde ist in der Regel nicht fachkundig - da gibts sicher Fachbegriffe für.

abo1 am 18 Aug 2008 10:09:29

Nasenbär hat geschrieben:Man sollte die 3,5to Grenze den heutigen Gegebenheiten anpassen und auf 4to anheben.


hallo

die chance wurde verpasst

es hätten 4,25t beim einzelfahrzeug wenn ohne anhänger kommen sollen (aus der überlegung dass das zuggewicht gesamt ja auch 3,5t + 750kg leichter hänger seindarf)

hat die EU aber totgemacht
wird jedenfalls bis 2012 nicht kommen

dafür aber die jumbo brummis ...
das soll mir mal wer erklären

lg
g

aischa11 am 18 Aug 2008 23:17:09

Hallo Zuammen,
Wir wollten, nachdem wir festgestellt hatten, dass das Gewicht unseres Womo deutlich die 3,5 t überschreitet, 3,6 t im fahrbereiten Zustand, auflasten. Bestellt hatten wir ein abgelastetes Womo. Jetzt wo wir es auflasten wollten, bekamen wir Bescheid, dass es gar nicht auflastbar sei, weil laut Mercedes der Code XL 8 fehlt. Weiss jemand, was der dieser Code bedeutet? Da kauft man ein abgelastetes Fahrzeug und kann es gar nicht auflasten, weil so ein verflixter Code fehlt. Und der Händler behauptet noch, abgelastet heisst noch lange nicht, dass man es auflasten kann. Wir warten jetzt was uns der Hersteller offeriert, aber das dauert und dauert und der Sommer ist bald vorbei. Ferien entweder ohne Womo oder illegal überladen fahren. :twisted:

Esther

achimHH am 19 Aug 2008 00:03:27

Hallo Esther.
habe meinen Sprinter-Spezi angerufen und gefragt...
Der sagt, das der Code XL 8, ein Paket ist welches
Extra bestellt werden muss.
genauer etwas damit zu tun hat,
Der Rahmen verstärkt ist.
das das Fahrzeug die Federn für 3,88 t hat,
eine verstärkte Vorderachse und bessere Bremssättel hat.
Das die Hinterachse, verstärkt sein soll oder muss.
Verstärkte Stabilisatorenund Stoßdämpfer hat.
normal müsste es dann einen Fahrtenschreiber haben,
aber den man aber abbestellen kann / muss...
das Fahrzeug ist normal auf 90 kmh. gedrosselt,
aber Sonder fahrzeugen eventuell Wohnmobilen bei 140 kmh.
ESP sollte es haben
ach der hat noch einiges erzählt, aber das war das wichtigste... :wink:

Er meint noch, es könnte sein, das Euer Fahrzeug dieses teilweise nicht hat, da der, der es bestellt hat sparen wollte !
und somit normal nicht aufgelastet werden kann.
jedenfalls nicht vom Werk die Freigabe bekommt.

da gibt es dann extra Gutachten drüber, die aber ca. 500 Euro kosten.

California Gregor am 24 Aug 2008 22:42:59

Hallo Zusammen,

Ich habe auch so ein Teil mit 7,39 m und 3.500 Kg. Gg. Ich habe beim Kauf auch lange überlegt, ich hätte mein WoMo auch mit 3.850 Kg Gg. zulassen können. Habe mich dann aber doch für die 3,5 to Zulassung entschieden.
Ich gebe zu, es hat mich letzte Zeit beunruhigt, vor allem liest man aktuell viel über dieses Thema.

Am Samstag war dann endlich so weit, ich musste ein zerlegten Schrank wegschaffen, da kam mir die Idee und ich fuhr mit mein WoMo auf die Städtische Mülldeponie, natürlich musste mein Fahrzeug vor dem abladen und danach gewogen werden. Ich hatte die Gesamten Ausstattung (alles was man zum Campen Braucht)am Bord volle Tanks inklusive meiner 95 Kg, die Wage hatte bei zwei Wiegevorgängen(auf meine Bitte) dann 3.274 Kg angezeigt.
Es fehlten:
meine Frau( 64 Kg)
der Hund 12Kg
die 2 Fahrräder ca. 70-80Kg
die üblichen Anziehsachen etwa 30kg inkl. Schuhe
Lebensmittel 30 Kg. Inkl. Getränke
Summe: 3.480 - 3.490 Kg
Das müsste so grade noch reichen. Ich bin jetzt auf jeden Fall beruhigt und erleichtert. :D

Gregor

Gast am 25 Aug 2008 08:08:00

California Gregor hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Ich habe auch so ein Teil mit 7,39 m und 3.500 Kg. Gg. Ich habe beim Kauf auch lange überlegt, ich hätte mein WoMo auch mit 3.850 Kg Gg. zulassen können. Habe mich dann aber doch für die 3,5 to Zulassung entschieden.
Ich gebe zu, es hat mich letzte Zeit beunruhigt, vor allem liest man aktuell viel über dieses Thema.

Am Samstag war dann endlich so weit, ich musste ein zerlegten Schrank wegschaffen, da kam mir die Idee und ich fuhr mit mein WoMo auf die Städtische Mülldeponie, natürlich musste mein Fahrzeug vor dem abladen und danach gewogen werden. Ich hatte die Gesamten Ausstattung (alles was man zum Campen Braucht)am Bord volle Tanks inklusive meiner 95 Kg, die Wage hatte bei zwei Wiegevorgängen(auf meine Bitte) dann 3.274 Kg angezeigt.
Es fehlten:
meine Frau( 64 Kg)
der Hund 12Kg
die 2 Fahrräder ca. 70-80Kg
die üblichen Anziehsachen etwa 30kg inkl. Schuhe
Lebensmittel 30 Kg. Inkl. Getränke
Summe: 3.480 - 3.490 Kg
Das müsste so grade noch reichen. Ich bin jetzt auf jeden Fall beruhigt und erleichtert. :D

Gregor


Wenn Dein Fzg. für 4 Personen zugelassen sein sollte, sähe die Rechnung in etwa so aus:

Leergewicht in fahrbereitem Zustand mit 75 kg Fahrer ca. 3.250 kg. Plus 3 Mitfahrer 225 kg plus 73 kg für die Länge plus 40 kg Gepäck für die Mitfahrer. Negative Zuladung wäre dann 88 kg. Fahrt Ihr nur zu Zweit, ist alles ok. Trotzdem ist das Fahrzeug gegen die DIN 1646-2 konstruiert.

Liegt ein Bordbuch bei, in dem alle diese Gewichte angegeben sind? Wohl eher nicht, weil das so gut wie nie existiert. Das ist der nächste Fehler und Verstoß gegen die DIN 1646-2.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich will Dein Fahrzeug nicht schlecht rechnen, nur Deine Berechnung in die richtigen Bahnen lenken, damit alle etwas davon haben.

ingemaus am 25 Aug 2008 13:14:43

Hallo Ratanplan!

Beim erneutem ruhigen durchlesen, habe ich den Satz gelesen: Da wir den Tank vollgemacht haben sind 10 % abzuziehen. Ich meine diese Aussage ist nicht richtig.
Lt EN 1646-2 steht unter 3.2 einschließlich Kühlmittel,Öl,Kraftstoff,Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer. Also eigentlich 100 %.
Die 90 % beziehen sich in der Norm auf Frischwassertank zu 90 % gefüllt.
Dies ist aber durch die deutsche StVZO § 42 im Jahre 2004 auf 100 % festgelegt.
Beim Gas im Übrigen genau so.
Oder habe ich etrwas übersehen,oder falsch interpretiert?.
Die EN ist eine Norm die keine Gesetzeskraft hat. Wenn sich Hersteller auf die EN berufen und die StVZO außen vorlassen , hat man doch eigentlich recht, zueigenem Gunsten.

tschüss ingemaus

Gast am 25 Aug 2008 16:15:36

ingemaus hat geschrieben:Hallo Ratanplan!

Beim erneutem ruhigen durchlesen, habe ich den Satz gelesen: Da wir den Tank vollgemacht haben sind 10 % abzuziehen. Ich meine diese Aussage ist nicht richtig.
Lt EN 1646-2 steht unter 3.2 einschließlich Kühlmittel,Öl,Kraftstoff,Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer. Also eigentlich 100 %.
Die 90 % beziehen sich in der Norm auf Frischwassertank zu 90 % gefüllt.
Dies ist aber durch die deutsche StVZO § 42 im Jahre 2004 auf 100 % festgelegt.
Beim Gas im Übrigen genau so.
Oder habe ich etrwas übersehen,oder falsch interpretiert?.
Die EN ist eine Norm die keine Gesetzeskraft hat. Wenn sich Hersteller auf die EN berufen und die StVZO außen vorlassen , hat man doch eigentlich recht, zueigenem Gunsten.

tschüss ingemaus


Dieseltank: 90 % (Man tankt voll und zieht beim normalen Tank 7 kg ab)
Alle (ALLE) anderen Tanks 100 % voll, also auch Gastanks, Wasserboiler usw.. Natürlich auch der Tank der Toilettenspülung, falls separat.

Den Zusammenhang zwischen StVZO und DIN sehe ich so:

Die StVZO schreibt gesetzlich vor, wie das Leergewicht zu bemassen ist. Die DIN sagt etwas darüber aus, was ein Kunde als übliche Beschaffenheit erwarten kann (also welche Zuladung er einkalkulieren darf), wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Natürlich kann man eine ganz geringe Zuladung vereinbaren. Dann muss man das beim Weiterverkauf aber auch weitergeben, sonst hat man dort wieder ein Problem mit dem Zweitkäufer.

Es gibt hierzu fast keine einzige Entscheidung deutscher Gerichte, weil selbst die Gutachter bis vor kurzem diesen Zusammenhang nicht kannten. Selbst das viel zitierte OLG Nürnberg hatte einen Gutachter beschäftigt, der um die DIN nicht wußte und hatte sich die Entscheidung unnötig schwer gemacht (..."bei 7,5 to müsse man mehr als 400 kg Zuladung haben" ... oder so ähnlich). Hätte man das Fahrzeug nach StVZO und DIN einfach durchgerechnet, wäre fast kein Gutachter mehr erforderlich gewesen.

Auch die Fachzeitschriften beziehen die DIN und die StVZO erst seit einiger Zeit in die Berechnungen mit ein, machen aber immer noch den Fehler, dass meistens Null Zubehör einkalkuliert wird.

Ich gebe zu, dass das alles sehr verwirrend ist. Nur, wo ist das nicht der Fall!? Die Hersteller sollten diese Zusammenhänge seit 1999/2000 kennen, als nämlich die DIN nach Europarecht erfunden wurde. Erst jetzt langsam spricht sich das alles herum. Vielleicht bin ich ja nicht ganz unbeteiligt daran. Auch ich habe zwei bis drei Jahre gebraucht, bis ich dieses Normenwirrwarr begriffen hatte. Aus Erfahrung wird man halt klüger...

California Gregor am 25 Aug 2008 20:49:06

? folgendes geschrieben::

Wenn Dein Fzg. für 4 Personen zugelassen sein sollte, sähe die Rechnung in etwa so aus:

Leergewicht in fahrbereitem Zustand mit 75 kg Fahrer ca. 3.250 kg. Plus 3 Mitfahrer 225 kg plus 73 kg für die Länge plus 40 kg Gepäck für die Mitfahrer. Negative Zuladung wäre dann 88 kg. Fahrt Ihr nur zu Zweit, ist alles ok. Trotzdem ist das Fahrzeug gegen die DIN 1646-2 konstruiert.

Liegt ein Bordbuch bei, in dem alle diese Gewichte angegeben sind? Wohl eher nicht, weil das so gut wie nie existiert. Das ist der nächste Fehler und Verstoß gegen die DIN 1646-2.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich will Dein Fahrzeug nicht schlecht rechnen, nur Deine Berechnung in die richtigen Bahnen lenken, damit alle etwas davon haben.





Hallo rantanplan,

Sorry, wollte hier nicht falsches aussagen, hatte aber glaube, nicht deutlich geschrieben, es ist bereits alles am Bord, von Essgeschirr, Töpfe, Campingstühlen über 2 Liegen, Hängematte mit Gestell, allerhand Werkzeug (was man kaum braucht) halt eben Komplett (meine Garage ist Groß). Es fehlten bei dem wiegen nur meine Frau der Hund und die aufgezählten Sachen.
Klar Du hast recht, für die Fahrzeuggröße ist die Zuladung ein Witz. Mein alter California Bj. 1992 hatte bereits 890 Kg. Zuladung, allerdings war auch die Ausstattung bei dem dürftig, denn die Ausstattung bringt auch das Gewicht auf die Wage.

Was Bordbuch angeht, Fehlanzeige, nur die übliche Gewichtsermittlung bei der Fertigstellung des Fahrzeuges im Werk, ohne jeglichen Zubehör wie Markise, Sat. Anlage, hatte versäumt beim Händler nachwiegen zu lassen.

Für mich zählt nur die Gewissheit, dass ich nicht überladen bin. Hätte meine Aktion ein anderes Ergebnis gebracht, hätte ich jetzt mein Fahrzeug umschreiben müssen auf die 3,85 to. Gesamtgewicht mit den ganzen Nachteilen.

Danke für Deine Kompetente Beratung.

Beste Gregor

Gast am 14 Sep 2008 10:48:50

Aus der aktuellen Reisemobil-International, Seite 26 unter

"Das Topthema: Gewicht"

Das Gewicht der Fahrzeuge war DAS beherrschende Thema dieser Messe.

Wir sind also auf dem richtigen Weg. Steter Tropfen hölt den Stein und bringt den Herstellern, Händlern und Verbrauchern die Erkenntnis, dass die Mogelei mit den fehlerhaften oder nicht normgerechten Gewichtsangaben ein Ende haben muss. In anderen Branchen würde man sich gegenseitig abmahnen, um für wettbewerbskonformes Verhalten zu sorgen. Nun scheint sich etwas in die richtige Richtung zu bewegen.

So ein bisschen schreib ich mir das ja nun auch auf die Fahnen.

In diesem Sinne: Holzauge sei wachsam.

Schönen Sonntag noch, rantanplan

Gast am 21 Okt 2008 14:59:17

Wegen des aktuellen Threads mal wieder nach oben....

frankiafred am 22 Okt 2008 01:06:51

Moin,
wir,die wir die "alten Kisten" fahren,müssen so manches mal anerkennen ,daß die "neuen" so manches Gimmik haben das uns fehlt (z.B. ein richtig tolles Bad).Beim Thema Gewicht jedoch schlägt die Stunde so manch alter Recken.Unser 530er Frankia von 1992 hat jede menge reserven.Woher ich das weiß? Wir sind letztes Jahr kurz vor Basel angehalten und gewogen worden (natürlich von der Polizei).Wir hätten 450kg zuladen können um das zul.Gesamtgewicht zu erreichen (jeweils über 200kg vorder/hinterachse).Da wir uns im Jahresurlaub befanden,hatten wir auch sämtliches geraffel an Bord (Fahrräder,Schlauchboot,Campingstühle,viele Bücher,Dieseltank war voll, 11kg Gasflasche fast voll,volle 5Kg Flasche als Reserve,Werkzeugkasten usw.usw).Was ich allerdings nie mache:Ich fahre NIE mit vollem Frischwassertank,und NIE mit vollem Abwassertank.In diesem Fall war der Abwassertank leer und Frischwasser hatten wir ca.40 Liter dabei.Warum soll ich Wasser durch die Gegend kutchieren bei den Dieselpreisen? Wir stehen im Jahresurlaub allerdings fast ausschließlich auf Campingplätzen.
Fred :razz:

Gast am 28 Okt 2008 20:34:32

Warum soviel rechnen :?:
Ich mache das eigentlich schon seit Jahren ganz einfach :P
Da gibt es z. B. bei Berger im Katalog,aktuell auf Seite 385 ,Po. 11 eine elektronische Caravanwaage.
Kostenpunkt 119.- Euro.
Da kann man Wohnwägen oder auch die Radlast jedes Rades eines Wohnmobiles wiegen.
Nach 4 Wiegevorgängen,d.h. mit jedem Rad einmal über die Waage fahren,das Gewicht notieren etc.hat man bei jedem Fahrzustand das genaue Gewicht des Wohnmobils und damit auch die Verteilung auf Vorder und Hinterachse. :razz: :razz:
Beim Nachwiegen auf der Waage beim TÜV differierte Das Gewicht um weniger als 1 %. :wink:
Diese 119.- Euronen sollte sich also jeder Mobilist leisten ! können 8)

Gast am 18 Jan 2009 21:38:30

Hallo,

danke für den Zuladungsrechner. Allerdings scheint er zu bedingen, dass das Fahrzeug zur Verfügung steht. Ich würde aber gerne schon vorher, also in der "Findungsphase" für ein neues WoMo, mehr Klarheit haben.

Wir schauen uns nach einem neuen Fahrzeug um, waren (nicht nur) drum auf der CMT.

Eines der Wunschmobile hat ein zGG von 6to., Zuladung vierstellig. Da braucht es für zwei Personen wohl keine weiteren Überlegungen.

Das andere Wunschmobil macht mir aber Bauchschmerzen. zGG 3,5to., Leergewicht lt. Herstellerangaben 3.100kg. Auflastung, so wie ich das sehe, nicht vorgesehen. Länge 6,95m.

Das Mobil bräuchte einiges an Zubehör: größerer Motor, Fahrerhauspaket (Klima und so Zeug), großer Kühli mit Eis und Ofen, Markise, Fahrradträger, etc.

Wie sehen das die Experten? Ist sowas nicht von vorneherein zum Scheitern verurteilt, ohne das ich das Mobil je auf die Waage gefahren hätte?


Gast

Gast am 19 Jan 2009 08:45:30

Lassen wir mal den Experten dahingestellt.

Da die Prospekte überlicherweise eine Toleranz von 5% bezüglich der Gewichtsangaben vorsehen, ergäbe dies schon einmal 3255 kg. Wenn der Hersteller nun nooch die Gewichte des Zubehörs ausweist, hast du schnell Klarheit - und zwar dahingehend dass das wohl nichts wird.
Führerhausklima: ca. 30 kg
Markise: ca. 10kg/m also nochmal so rund 35kg
Beifahrer(in): ...

Und da waren es schon nurnoch <200kg und noch nicht einmal alle Extras berücksichtigt.

Gast am 19 Jan 2009 09:50:20

@Gast

Wesentlich wird sein, ob eine 2- oder 4-Personenzulassung gewünscht wird. Das macht schonen einen Unterschied von 170 kg aus. Bei 4-Personenzulassung kann man mit 7 m Länge und einigem Zubehör davon ausgehen, dass die Gewichte nicht eingehalten werden können.

Ich würde auch mal im ganz klein Gedruckten danach suchen, ob da mit der Wassertankfüllung wieder gemogelt wird. Manche Hersteller, z.B. Bürstner, Carthago, gehen teilweise dazu über, im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass das "Leergewicht" nicht wie § 42 StVZO vorschreibt mit vollem Wassertank gemessen wurde, sondern nur mit z.B. 50 Liter. Hat man einen 150Liter Tank wird man um 100 Liter Frischwasser betrogen.

Die 5 % mögen ja im Prospekt stehen, dürften am zul. Gesamtgewicht aber nichts ändern. Ihr könnt ja mal probieren, das einem Polizisten zu erklären.

Ich würde mir die tatsächliche Zuladung in KG im Vertrag schriftlich zusichern lassen und vor der Abnahme und Bezahlung eine amtliche Wiegung verlangen, jedenfalls dann, wenn es knapp werden könnte.

Bedenkt bitte, dass die ca. 20 kg Gepäck pro Person, die in der DIN 1646 pro Person vorgesehen sind, schon extrem knapp kalkuliert sind. Ein paar Klamotten und Vorräte, und schon sind die 20 kg weg. Dazu kommen Campingstühle, Tisch, Zubehör, Fahrrad, Träger usw. usw..

Gast am 19 Jan 2009 12:38:26

Hallo,
rantanplan hat geschrieben:Wesentlich wird sein, ob eine 2- oder 4-Personenzulassung gewünscht wird. Das macht schonen einen Unterschied von 170 kg aus.

Den Satz verstehe ich nicht....

Das Fahrzeug hat 4 Sitzplätze eingetragen, nimmt man die Kopfstützen und Beckengurte für die Sitzplätze der Dinette entgegen der Fahrtrichtung als Option hinzu sind es 6 Sitzplätze.

Benötigt wird das Auto allerdings dauerhaft nur für zwei Personen plus Hund.

Ich würde auch mal im ganz klein Gedruckten danach suchen, ob da mit der Wassertankfüllung wieder gemogelt wird. Manche Hersteller, z.B. Bürstner, Carthago, gehen teilweise dazu über, im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass das "Leergewicht" nicht wie § 42 StVZO vorschreibt mit vollem Wassertank gemessen wurde, sondern nur mit z.B. 50 Liter. Hat man einen 150Liter Tank wird man um 100 Liter Frischwasser betrogen.

In diesem konkreten Fall wird um 50 Liter betrogen.

Ich denke, man kann das abhaken. Ich habe mal die 50 Liter Frischwasser, eine zusätzliche Person plus Hund sowie das Zubehör einschließlich zweier Fahrräder und Tisch/Stühle grob aufaddiert.

So komme ich bereits auf das zGG, ohne das was ich beim aufaddieren vergessen habe. Wohgemerkt für zwei Personen.

Soll ich ohne Klamotten und Lebensmittel losfahren? Die Karre ist, zumindest als 3,5to., gestorben....


Gast

Beduin am 19 Jan 2009 12:52:27

Gast hat geschrieben:Hallo,
rantanplan hat geschrieben:Wesentlich wird sein, ob eine 2- oder 4-Personenzulassung gewünscht wird. Das macht schonen einen Unterschied von 170 kg aus.

Den Satz verstehe ich nicht....



Pro Person die eingtragen ist gibt es Gewicht, als Person einzeln und das was sie mitschleppt, macht bei 2 Personen dann 170 Kilo.

Wenn du das Fahrzeug jetzt als 2 Personen zulassung nimmst, dann hast eben diese 170 Kg mehr.

Gast am 19 Jan 2009 13:02:35

Beduin hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:Hallo,
rantanplan hat geschrieben:Wesentlich wird sein, ob eine 2- oder 4-Personenzulassung gewünscht wird. Das macht schonen einen Unterschied von 170 kg aus.

Den Satz verstehe ich nicht....



Pro Person die eingtragen ist gibt es Gewicht, als Person einzeln und das was sie mitschleppt, macht bei 2 Personen dann 170 Kilo.

Wenn du das Fahrzeug jetzt als 2 Personen zulassung nimmst, dann hast eben diese 170 Kg mehr.



:-))))

Gast am 19 Jan 2009 13:06:06

Gast hat geschrieben:So komme ich bereits auf das zGG, ohne das was ich beim aufaddieren vergessen habe. Wohgemerkt für zwei Personen.

Soll ich ohne Klamotten und Lebensmittel losfahren? Die Karre ist, zumindest als 3,5to., gestorben....


Gast


So wie die meisten Fahrzeug mit mehr als 6,50 m Länge und 3,5 to zul. Gesamtgewicht. Schaut mal in die aktuelle pm (oder war es die RI!?), da wird ein Leichtbau-Carthago vorgestellt. Da darf man noch nicht einmal mehr eine Markise dranschrauben, dann wäre der schon überladen.

camperfrank am 19 Jan 2009 14:30:12

Es gibt Dinge die es nicht geben sollte.

Aber pauschal sollte ein 7 meter Mobil schon 4 to Gesamtgewicht haben.

Mein 680 er Frankia hatte mit Doppelachse 4.5 to und mein Hymer 640 G hatte 4 to.

Aber die Kunden werden durch niedrige Gewichte angelockt. Man spart Steuern, kann schneller fahren.
Das ist genauso der Trend wenig Hubraum viel Ps bei den Pkw"s

Was nützt einem wenn man schneller fahren kann, das Fahrgefühl aber am Limit ist, weil das Fahrwerk überfordert ist.

pilote600 am 19 Jan 2009 14:56:23

Steuern und schneller fahren sind zwar wichtige Punkte, jedoch der alles entscheidenede ist die Sache mit dem Führerschein!!!!

Ein Fahrzeug über 3,5t ist kaum zu vermieten

Auch beim Verkauf eines gebrauchten kommen immer weniger potentielle Käufer zu finden!!!!

Daher der Wahnsinn mit 7m Fahrzeugen und 3,5t.

Mein kleiner Pilote hat 3500KG ZGG, wir haben die Möglichkeit ihn zu wiegen und haben dies mal über Weihnachten gemacht,

Alles beladen und Tanks voll noch genug Reserven, aber nicht genug für ein 7m Fahrzeug!!!!

Gast am 19 Jan 2009 15:13:02

Noch mehr Senf,

ich habe ein Ital. Fam.- Womo in der pm im Testteil gesehen mit 3,5 zGG und 100 kg Zuladung. So ein Womo wird noch ernsthaft getestet, und dann auch noch in ener renomierten Fachzeitschrift gedruckt!
Ich denke das war für den typischen Alleinfahrer gedacht, der auf dem CP oder SP ein paar Freunde zum Bier einladen kann. Oder für den Straßenstrich da wird dann auch wieder nach dem beladen ausgeladen.

Ich denke auch, alle Womo´s mit einer G-Länge mehr als 6,50 m, erfüllen die 3,5 to Zulassung nicht.(Zumindest nicht als Freizeitmobil).
Das weiß auch selbst die Polizei!!! Da kann man in der Urlaubssaison wieder kräftig Kasse machen.
Es ist der ein Schelm, der da was böses denkt!

Gast am 19 Jan 2009 15:33:34

hallo cojo

das kann ich so nicht stehen lassen

unser gut ausgestatteter eura 665 hat 7 m ,und wir waren vor jeder fahrt auf der wage . der wagen ist gut ausgestattet mit tv, markise, backofen, doppelboden ,reserverad usw. wir fahren mit 3 personen und Hund ,3 rädern ,campingstühlen und viel gepäck in der regel mit 3500 bis 3600 kg mit vollen diesel,gas und wassertanks .
wenn ich jetzt noch den wasserbunker etwas leere bin ich voll im rahmen
dennoch habe ich jetzt ne luftfeder bestellt , da ich noch nen roller mitnehmen will .

Für 2 Fahrer scheint mit das ohne probleme möglich mit nem 7 m Womo unter 3,5 t unterwegs zu sein.

(nicht das grosse chassis , nicht den grossen motor,nicht 2 batterien und ,keine klima dfür kleinere tanks....so gehts )


EINFACH MAL WIEGEN

lg

klaus

klaus

camperfrank am 19 Jan 2009 17:53:45

Klaus die vollen Gasflaschen heben das Mobil ja an. :?:

Aber ein 7 meter Mobil für 2 o. 3 Personen????

Dann muß die 5 köpfige Familie ein 10 meter Mobil kaufen?

Aber du hast ja 100 kg mit 3.6 to zuviel.

Es geht einfach darum, das man bei 7 m unter 4 to schwer zirkeln muss.
Das Hobby wird eingeschränkt. Mal einen Roller oder Schlauchboot incl, Außenborder wird dann zum Traum.
Aber das mit dem Führerschein wird wohl die aktuelle Generation belasten.
Da habe ich gar nicht dran gedacht. Der gute alte 7.49 to Führerschein...... ist ja out.

friedhelm28 am 19 Jan 2009 18:32:11

pilote600 hat geschrieben:Steuern und schneller fahren sind zwar wichtige Punkte, jedoch der alles entscheidenede ist die Sache mit dem Führerschein!!!!
Ein Fahrzeug über 3,5t ist kaum zu vermieten
Auch beim Verkauf eines gebrauchten kommen immer weniger potentielle Käufer zu finden!!!!
Daher der Wahnsinn mit 7m Fahrzeugen und 3,5t.


Hallo,

so sehe ich das auch, die neue Reglung mit der neuen Führerschein Einstufung beim Gewicht ist das Problem.

"Ratanplan: Danke für die Mühe die Du Dir machst um uns aufzuklären"

Noch etwas, wer hat den heute noch 75 Kg. an Gewicht bei dem Konsum Überfluss. :rofl:

camperfrank am 19 Jan 2009 22:53:41

Ich mal 2. :razz:

RG Regalbau am 20 Jan 2009 03:46:54

Hallo,
ich war neulich mit unserem Adria 680 Sp auf der Waage.
Fahrzeuglänge 7,38m.
Da wir das Womo fast jedes Wochenende benutzen ist es komplett eingeräumt. Dieseltank und Wassertank waren halb voll.
Meine Frau und ich+ Hund an Bord.Eigentlich bis auf den Kühlschrankinhalt reisefertig.
Ergebnis 3320 Kg bei 3500 Kg zulGes.Gew.
Da ist also noch etwas Platz nach oben. Gut ich habe noch keine Markise montiert, dafür aber Solar und Sat.
Sollte ich im Sommer den Roller in die Heckgarage packen wirds schon eng mit dem Gewicht.
Da dieser 105 Kg wiegt.
Zu beachten ist dann auch die zulässige Achslast. Da der Roller ca. 1,30m hinter der Hinterachse steht bringt dieser Aufgrung des Hebelarms dann ca. das Doppelte an Gewicht auf die Achse. Diese aber dann noch fast 100 kg Reserve hat
Das einzige was nachdenklich macht das Wohnmobil ist für 5 Personen zugelassen.Das ist eigentlich ein Witz.

Ich habe zwar eine serienmäßige verbaute Luftfederung mit der ich auf 3,85 t auflasten kann, aber ich warte erst mal ab wenn ich im Frühjahr mit Roller gewogen habe.

Gast am 20 Jan 2009 08:20:22

klaus1960 hat geschrieben:hallo cojo

das kann ich so nicht stehen lassen

unser gut ausgestatteter eura 665 hat 7 m ,und wir waren vor jeder fahrt auf der wage . der wagen ist gut ausgestattet mit tv, markise, backofen, doppelboden ,reserverad usw. wir fahren mit 3 personen und Hund ,3 rädern ,campingstühlen und viel gepäck in der regel mit 3500 bis 3600 kg mit vollen diesel,gas und wassertanks .
wenn ich jetzt noch den wasserbunker etwas leere bin ich voll im rahmen
dennoch habe ich jetzt ne luftfeder bestellt , da ich noch nen roller mitnehmen will .

Für 2 Fahrer scheint mit das ohne probleme möglich mit nem 7 m womo unter 3,5 t unterwegs zu sein.

(nicht das grosse chassis , nicht den grossen motor,nicht 2 batterien und ,keine klima dfür kleinere tanks....so gehts )


EINFACH MAL WIEGEN

lg

klaus

klaus


Hallo Klaus,

dann wird es aber knapp, wenn Du jetzt schon 3600 Kg hast und dann noch ein Roller mit muß, liegst Du schon bei 3700 Kg - 3750 Kg.
Und das alles auf der schwachen Hinterachse.Die Hebelwirkung verdoppelt das Gewicht fast.
lg
peter

Gast am 20 Jan 2009 09:56:30

Bitte nicht nur die Achslast selber im Auge behalten. Eine Achse wird nicht gleich brechen, wenn sie überlastet ist, aber schneller verschleissen.

Noch viel bedeutsamer ist die Beachtung der

TRAGLAST DER REIFEN.

Wenn die dauerhaft überschritten wird, ist das sofort lebensgefährlich, nicht nur für die Insassen, sondern auch alle um einen herumfahrenden anderen Verkehrsteilnehmer.

Dazu kommt die

Notwendigkeit von Metallventilen,

wenn man höhere Drücke als 4,5 bar fahren muss. Die Gummiventile halten höhere Drücke nicht aus. Sonst heisst es wieder, der Reifen sei geplatzt, obwohl in Wahrheit das Ventil weggeflogen war.

Es gibt immer noch Hersteller und Händler, die liefern Fahrzeuge mit Gummiventilen aus, obwohl in der Bedienungsanleitung ein Reifendruck von 5,0 bis 5,5 bar vorgeschrieben wird. Im Grunde ist das bedingt vorsätzliche Körperverletzung oder gar Schlimmeres.

Gast am 20 Jan 2009 12:14:16

hallo peter

max 3600 fahre ich jetzt mit rädern , vollen tanks , 3personen ,hund ,und mindestens 30 kg verpflegung ... also max voll bei grossen touren.

nehme ich den roller mit kommen 30 kg für den träger und 100 kg für den roller dazu , dafür entfallen 50 kg räder ..ergo 80 kg zusatzgewicht und somit 3680 kg bei 3750 kg zul ges gewicht bei auflastug .... ist also noch gut reserve .

meine achsen sind vorne mit 1750 kg voll ausgelastet , hinten ist bisher mit max 1850 kg noch 150 kg luft .
durch die auflastung erhöht sich nur das zuläsige gesamtgewicht von 3500 auf 3750 kg , die achslasten bleiben .

überlege noch das reserverad welches an der rückwand montiert ist in den vorderen doppelboden zu legen ,um gewicht auszugleichen ... aber das wird sich bei der ersten messung zeigen
(ein freund ist fuhrunternehmer und hat ne waage)



klaus

Gast am 20 Jan 2009 17:32:03

Hallo Klaus 1960,
Hat sich da bei Dir nicht ein Rechenfehler eingeschlichen ??
Bei VA 1750 Kg
und HA 1850Kg kannst Du ja nur auf max.3600 Kg auflasten wenn die Achslasten nicht korrigiert werden.
Frage: wie geht das bei Dir ??
,
Konni

Gast am 20 Jan 2009 17:38:29

klaus1960 hat geschrieben:hallo peter

max 3600 fahre ich jetzt mit rädern , vollen tanks , 3personen ,hund ,und mindestens 30 kg verpflegung ... also max voll bei grossen touren.

nehme ich den roller mit kommen 30 kg für den träger und 100 kg für den roller dazu , dafür entfallen 50 kg räder ..ergo 80 kg zusatzgewicht und somit 3680 kg bei 3750 kg zul ges gewicht bei auflastug .... ist also noch gut reserve .

meine achsen sind vorne mit 1750 kg voll ausgelastet , hinten ist bisher mit max 1850 kg noch 150 kg luft .
durch die auflastung erhöht sich nur das zuläsige gesamtgewicht von 3500 auf 3750 kg , die achslasten bleiben .

überlege noch das reserverad welches an der rückwand montiert ist in den vorderen doppelboden zu legen ,um gewicht auszugleichen ... aber das wird sich bei der ersten messung zeigen
(ein freund ist fuhrunternehmer und hat ne waage)



klaus


Hallo Klaus,

bitte um Nachsicht,ich habe Deinen Thread mit dem von Ralf verwechselt.Sorry!
Ansonsten schließe ich mich gerne den Worten von Rantanplan an.
lg
peter

Gast am 20 Jan 2009 19:07:43

paulchen1 hat geschrieben:Hallo Klaus 1960,
Hat sich da bei Dir nicht ein Rechenfehler eingeschlichen ??
Bei VA 1750 Kg
und HA 1850Kg kannst Du ja nur auf max.3600 Kg auflasten wenn die Achslasten nicht korrigiert werden.
Frage: wie geht das bei Dir ??
,
Konni


hallo konni

das sind meine gewogenen lasten .

zulässig sind vorne 1750 ud hinten 2000 kg
komischer weise das zul ges gewicht dennoch nur 3500

mit der saviko luftfeder dannn aber 3750 kg zulGesgew.

klaus

Gast am 20 Jan 2009 20:44:18

Mondmann hat geschrieben: ich ging die Sache etwas pragmatischer an ...


... so sehe ich das auch ... habe die Neufahrzeuge jeweils nach der Übernahme (zur Kontrolle / eigenen Info) leer auf die Waage gefahren (5% Toleranz zu den Prospektangaben sind ja wohl Standard und werden von den Herstellern als Minimum auch wohl immer "mindesten" voll ausgeschöpft) und dann vor dem ersten Törn all das eingeladen, was ich für mind. 2-3 WO mitnehmen wollte ... damit dann wieder auf die Waage ... und von da ab gewußt, was geht ... den "Frankia" hab ich deshalb z.B. von 3,5 auf 3,75 to. auflasten lassen ... 8)

a.miertsch am 19 Mär 2009 20:41:41

Hallo klaus,
Achslasten und zul. GG. sind zwei verschiedene Schuhe. Beide AL zusammen dürfen das zul. GG nicht überschreiten, wobei es Dir überlassen ist, wie du die Lasten verteilst, solange du nicht die Einzellasten der Achsen überschreitest.
Mein 6m Womo darf 3500kg wiegen. Habe vorgestern Zusatzluftfedern eingebaut und bin gestern zum TÜV zur Abnahme, lässt es gleich wiegen, dachte ich mir, mal sehen was der Kram so alles wiegt, den ich im Winter ein-und angebaut habe. Ergebnis: VA:1560Kg, HA:1740Kg, macht 200Kg Zuladung für Frau Hund Essen und Trinken, bei vollem Tank, Gas, und Wasser, sowie allem "Klimpatsch", zB. meine 98Kg Lebendgewicht, den man sonst noch so mitschleppt. Achso, hätte ich beinahe vergessen: große 16" Räder 116/114R.
Wenn jetzt jemand glaubt, mit einem 7m Fahrzeug und 3500Kg mit 4 Personen auf Tour gehen zu können, sage ich nur: Gute nacht Cheese,und kein Bett. Da kann man gleich zum ? an die See fahren. Auflasten!!!, wenn möglich, und die Reise ist garantiert streßfrei.
Ist alles nicht so ernst gemeint, entbehrt aber nicht einer gewissen Wohnmobillebenserfahrung.
Schönen Abend
Albert

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