Gast am 04 Nov 2008 15:02:19
Hallo Horst,
sicherlich ist dazu schon viel im Forum geschrieben worden. Da ich aber auch meistens zu bequem bin, mir alle "alten" Beiträge per Suchfunktion anzeigen zu lassen, versuche ich die wichtigsten Sachen aufzulisten:
- In Österreich brauchst Du eine Go-Box und zahlst pro km Autobahn einen bestimmten Betrag. Wichtig: 2-Achser werden anders abgerechnet als 3-Achser
-In Deutschland darf mit dem "neuen" PKW-Führerschein ein 4 Tonner nicht mehr gefahren werden. Falls Du also selbst so einen Schein hast oder vielleicht jüngere Mitbenutzer das Reisemobil fahren wollen, muss zuerst der passende Führerschein gemacht werden.
-Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: z.Zt, 100 km/h. (Modellversuch bis 2009, ob danach wieder auf 80 km/h reduziert wird, ist noch offen)
-Wenn Du Dein Fahrzeg nachts auf unbeleuchteten Straßen abstellst, musst Du entsprechende Parkwarntafeln anbringen oder das Parklicht anlassen
-Dort wo ein LKW-Überholverbot gilt, gilt dies auch für alle RM über 3,5 t
-Straßen und Parkplätze, die ausdrücklich für LKW gesperrt sind, dürfen auch nicht mit einem RM über 3,5 t befahren werden.
-die ersten 6 Jahre (ab EZ) muss Dein Fahrzeug alle 2 Jahre zum TÜV und zur AU, danach jährlich. Die Prüfgebühren sind zudem höher.
-Autobahngebühren in F, I und CH weichen meines Wissens auch ab, kenne ich aber nicht genau.
Ich hoffe, nichts wichtiges vergessen zu haben.
Viel Freude mit Deinem neuen Fahrzeug!
westy75