Gast am 30 Dez 2012 11:06:05 a.miertsch hat geschrieben:chris3000 hat geschrieben:Hallo!
@alle, wie ist das eigentlich mit der Schufa, kann man da eigentlich über sich selbst eine Auskunft anfragen? Nicht dass ich jetzt missverstanden werde, auf grund meines Lebensalters geht meine Kreditwürdigkeit ohnehin gegen Null. Aber ich wüsst schon gern ob und wenn ja, was wissen diese Stromer über mich. Also, wer weiss es? Albert
Hallo Geh mal auf die Seite von Schufa. Da kann man (leider gegen Gebühr) über sich selber den ,,Score,, abfragen. Mich hatte das auch schon immer interessiert. Mann was ja nie von wem man heute eine Bewertung bekommt. Eine Kreditanfrage über Internet soll laut Medien schon zu einer negativ Bewertung führen. Und noch schlimmer, der Stadtteil in dem man wohnt kann auch schon zu einer negativ Bewertung führen. LongJohn
dieter2 am 30 Dez 2012 11:07:58 a.miertsch hat geschrieben:chris3000 hat geschrieben:@alle, wie ist das eigentlich mit der Schufa, kann man da eigentlich über sich selbst eine Auskunft anfragen?
Dir steht jedes Jahr eine kostenlose Schufaauskunft zu. --> Link Dieter
wolfherm am 30 Dez 2012 11:12:33 klausevert hat geschrieben:dem Mahnbescheid musst du widersprechen - dann ist der hinfällig
Nicht ganz, dann geht das zu Gericht und Beweise werden fällig. Wenn die dann beweisen können, dass sie die Anfahrt gemacht haben....dann hast du noch die Gerichtskosten am Bein. Und warum sollten die eine Anfahrt behaupten, wenn sie nicht auch den Beweis erbringen könnten? Glaube nicht, dass die wegen der paar Euro so einen Aufstand machen würden, wenn sie es nicht auch beweisen könnten.
Randyandy01 am 30 Dez 2012 11:25:59 Ich würde erstmal schauen mit wem Ihr es überhaupt zu tun habt.
Iloxx ist eine Firma die nur Transportvermittlungen, macht nicht mehr und nicht weniger. Das heißt, keiner von den Mitarbeitern von ILOXX bekommt je die Ware zu Gesicht, die versendet wird. Ob die AGB´s von ILOXX einer rechtlichen Prüfung standhalten, würde eine genaue Prüfung durch einen auf Vertragsrecht versierten Anwalt vorrausetzen.
Bei den hier geschilderten Grenzfällen, kann es natürlich zu unstimmigkeiten führen, die aber im Regelfall spätestens bei Abholung dokumentiert werden müssten.
Aber überlegt mal selber, hier im Forum 2 Fälle, einer von 2008 und einer von 2012. Die bestimmt vielen Fälle von Leuten die mit ILOXX versenden ( E-Bay und Co.) und dann im Nachgang höhere Rechnungen bekommen, tauchen selten auf, weil die Summen von 25 €- 50 € Zähneknirschend bezahlt werden und nicht weiter Publik gemacht werde.
Bei entsprechenden Frachtaufkommen, lohnt es sich für so eine Firma, für diese Grenzfälle eine eigene Abteilung zu führen.
Ein Schelm, der böses dabei Denkt...
klausevert am 30 Dez 2012 11:35:55 wolfherm hat geschrieben:Nicht ganz, dann geht das zu Gericht und Beweise werden fällig.
Fast richtig Dann muss der Betreiber des Mahnbescheides ein Gerichtsverfahren einleiten und er trägt die KOsten. Das überlegen die sich dreimel Widerspricht der gemahnte nicht, bekommt der Gläubiger direkt einen vollstreckbaren Titel und kann den Gerichtsvollzieher beauftragen.
wolfherm am 30 Dez 2012 11:46:58 Dann lies doch mal den anderen Teil meines Beitrages: Die werden das beweisen können und dann trägt der Gemahnte die Kosten.
Aber wir brauchen uns ja deswegen nicht zu streiten. Warten wir ab, was passiert.
klausevert am 30 Dez 2012 11:54:58 ich streite wegen sowas auch nicht. Aber ich denke, die werden den Schritt zu Gericht wegen zweifelhaften Erfolgsaussichten nicht wagen. Meistens genügt ja entsprechen Druck und Androhungen, und es wird gezahlt
mv4 am 30 Dez 2012 11:56:33 ruf dort an und einige dich mit ihnen das du bereit bist 15 € mehr zu bezahlen..also die Hälfte..wenn sie das nicht machen wollen..kannst DU auch nicht viel machen, ausser bezahlen oder eben auch nicht..
und die 30 € lassen sich nicht einklagen dazu ist die Summe zu gering...ich würde micht trotzdem mit ihnen versuchen zu einigen...besser ist es.
Ostwestfale am 30 Dez 2012 12:40:22 Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall (nicht Illox) dann einfach mal geschrieben, dass ich ab jetzt alle Schreiben ignoriere und nur noch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagiere.
Diesem würde ich dann widersprechen und es kämen dann eben die Anwaltskosten für meinen Anwalt hinzu.
Es kam nie wieder was.
Bon Voyage
dieter2 am 30 Dez 2012 13:22:52 klausevert hat geschrieben:ich streite wegen sowas auch nicht. Aber ich denke, die werden den Schritt zu Gericht wegen zweifelhaften Erfolgsaussichten nicht wagen. Meistens genügt ja entsprechen Druck und Androhungen, und es wird gezahlt
Da währe ich mir nicht sicher. Die haben mit Sicherheit einen Vertrag mit irgendeiner Inkassobude. Die wickeln sowas ab. Dieter
klausevert am 30 Dez 2012 13:30:01 Dann mach denen ne Freude und bezahle - mehr wollen die ja gar nicht
Ostwestfale am 30 Dez 2012 14:03:48 Und vor allen nehmen die "Inkassobuden " nur unstrittige Forderungen an. Wenn es bereits ein paar Mal Schriftverkehr gegeben hat ist das nicht mehr unstrittig.
Höchstens russische Inkassubuden kaufen alles auf. Die kennen aber auch keinen gerichtlichen Mahnbescheid - nur persönliche Unterredungen.
Bon Voyage
rudo am 30 Dez 2012 21:29:36 Hallo wenn ich Hier kosten berechnen lasse kommt auch nur 13.99 heraus für 225/75 R 16 --> Linkwenn ich grösser 245 eingebe geht es nicht also zocken die euch ab oder versuchen es . rudo
a.miertsch am 31 Dez 2012 14:34:35 dieter2 hat geschrieben:a.miertsch hat geschrieben:chris3000 hat geschrieben:@alle, wie ist das eigentlich mit der Schufa, kann man da eigentlich über sich selbst eine Auskunft anfragen?
Dir steht jedes Jahr eine kostenlose Schufaauskunft zu. --> Link Dieter
Ach nee, so einfach geht das! Und so schnell heutztage! Dieter, da bezahle ich auch weiterhin nur in bar. Danke an alle für die Auskünfte. Rutscht gut in`s neue Jahr, aber stürzt nicht dabei. Albert
bernhardm am 31 Dez 2012 16:58:00 Ich hab jetzt nicht alles gelesen...
245 = Breite in mm 70 = Flankenhöhe in % der Reifenbreite, hier also 171,5mm R17 = Felgendurchmesser in Zoll = 43,18cm
Daraus schlussfolgere ich die zulässigen Maximalabmessungen für den unverpackten Reifen sind
245mm Breite, 60,33cm Durchmesser
215/75/R16 haben:
Breite 215mm Flankenhöhe 161,25 Felgendurchmesser 40,64cm
Also hat der unverpackte Reifen folgende Abmessungen: 215mm Breite, 56,77cm Durchmesser
Der Sesselfurzer der diese blödsinnige Rechnung schreibt, hat vermutlich keine Ahnung was die Größenangaben bedeuten.
Und wenn einen einer mit der gleichen blödsinnigen Forderung dauernd nervt, verlangt kein Gesetz und kein Richter, daß man 20.000 Mal widerspricht und erklärt, sondern man kann völlig gelöst seine Version der Dinge mitteilen, den Rest ignorieren und warten bis rechtliche Schritte eingeleitet sind. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid oder auf ein Schreiben in Sachen eingereichter Klage sollte man besser wieder reagieren.
Ich hab das übrigens mit Vodafone durch. - Erst haben sie mir Verträge untergeschoben die ich nicht abgeschlossen habe - Dann Verweis auf angebliche Handelspartner bei denen ich das abgeschlossen hätte - Dann SCHRIFTLICHE Erklärung sie hätten keine Vertragsunterlagen vorliegen (wie können sie dann den Vertrag prüfen?) - Dann Inkasso mit allen möglichen gerade noch legalen Tricks (Versuche mich zu minimalen Teilzahlungen zu bewegen um danach dann die Grundgebühr für die verbleibenden ca. 18 Monate einklagen zu können) - Dann Gerichtlicher Mahnbescheid - Dann die Aufforderung das Gericht bräuchte wegen meines Widerspruches gegen den Mahnbescheid noch das angehängte Formular unterschrieben zurück (es handelte sich um den Rückzug des Widerspruches!)
Seitdem nix mehr
Ich habe inzwischen mit dieser unseriösen Firma sämtliche tatsächlich bestehenden Verträge gekündigt und werde auch sicher nie wieder welche abschließen.
Ich kann daher nur raten - lasst euch nicht verrückt machen, nicht ins Boxhorn jagen, passt auf eure Schufa auf (gegen unberechtigte Schufa Einträge rechtliche Schritte einleiten) und meidet Firmen die ihr im Laufe eures Lebens als unseriös einstuft. Manchmal hat man keine Möglichkeit eine seriöse Firma zu nehmen - dann wählt man eben das geringste Übel.
Traurig traurig...
batchman99 am 31 Dez 2012 17:22:57 bernhardm hat geschrieben:245 = Breite in mm 70 = Flankenhöhe in % der Reifenbreite, hier also 171,5mm R17 = Felgendurchmesser in Zoll = 43,18cm
Daraus schlussfolgere ich die zulässigen Maximalabmessungen für den unverpackten Reifen sind
245mm Breite, 60,33cm Durchmesser
Warum komme ich mit diesem --> Linkund diesem --> Link Reifenrechner auf 77,5cm Durchmesser für einen 245/70/17 ?  Meine Schmalspur-Winterhufe 185/60/14 haben ja schon 57cm Durchmesser.... Setzen: 6! :evil:
netzroht am 31 Dez 2012 17:42:52 batchman99 hat geschrieben:bernhardm hat geschrieben:245 = Breite in mm 70 = Flankenhöhe in % der Reifenbreite, hier also 171,5mm R17 = Felgendurchmesser in Zoll = 43,18cm
Daraus schlussfolgere ich die zulässigen Maximalabmessungen für den unverpackten Reifen sind
245mm Breite, 60,33cm Durchmesser
Warum komme ich mit diesem --> Linkund diesem --> Link Reifenrechner auf 77,5cm Durchmesser für einen 245/70/17 ?  Meine Schmalspur-Winterhufe 185/60/14 haben ja schon 57cm Durchmesser.... Setzen: 6! :evil:
weil du eine kleinigkeit übersehen hast : die flankenhöhe musst du zwei mal ansätzen; wenn man sich so ein rad mal anschaut und eine linie durch die mitte zieht um die höhe des rades zu messen, so kommt erst reifenhöhe, dann felgendurchmesser und dann nochmal die reifenhöhe :)
batchman99 am 31 Dez 2012 17:53:34 netzroht hat geschrieben:...so kommt erst reifenhöhe, dann felgendurchmesser und dann nochmal die reifenhöhe :)
Richtig, das hatte Kollege Bernhard in der Eile seiner Theorie vergessen ;-) obwohl sein Rechnungsansatz schon ok war. So hat z.B. eine 15"-Felge aussen theoretisch zwar 15*2,54= 38,1cm im Felgenbett, aber praktisch fast 42cm mit Börtelrand. ...aber dazu gibts ja die Reifenrechner, die uns die Arbeit abnehmen..... Um auf die Überschrift zurück zu kommen: Der bestellte 215er Reifen ist 4,6cm kleiner als das Höchstmaß des Diensleisters, ich würde es auch darauf ankommen lassen....
Gast am 31 Dez 2012 18:01:13 Verfolge das alles hier schon mit Interesse. Nur nicht vergessen: der Thread ist mehr wie 4 Jahre alt... :?
bernhardm am 01 Jan 2013 13:58:25 batchman99 hat geschrieben:bernhardm hat geschrieben:245 = Breite in mm 70 = Flankenhöhe in % der Reifenbreite, hier also 171,5mm R17 = Felgendurchmesser in Zoll = 43,18cm
Daraus schlussfolgere ich die zulässigen Maximalabmessungen für den unverpackten Reifen sind
245mm Breite, 60,33cm Durchmesser
Warum komme ich mit diesem --> Linkund diesem --> Link Reifenrechner auf 77,5cm Durchmesser für einen 245/70/17 ?  Meine Schmalspur-Winterhufe 185/60/14 haben ja schon 57cm Durchmesser.... Setzen: 6! :evil:
Weil ich Depp die Flankenhöhe im Durchmesser nur ein Mal gerechnet hab ;) Ändert aber nix an der grundsätzlichen Aussage.
netzroht am 01 Jan 2013 16:26:56 rüschdüsch... die angeforderten reifen sind tatsächlich kleiner als die zulässige maximalgrösse, die beim versenden angegeben ist. der tatsächliche durchmesser der felge MIT felgenhorn, spielt hier keine rolle. die felgenhörner weichen mit ihtrn abmessungen je nach typ und material auch ab. bei einer 15 zoll felge muss eben das loch im reifen 15 zoll betragen, damit der reifen richtig auf der felge sitz. zum mahnbescheid : einen vom gericht ausstellen lassen kann jeder; der anspruch auf einen betrag X wird NICHT vom gericht geprüft. lässt nun der empfänger die wiederspuchsfrist verstreichen gilt die fordrung als berechtigt und kann nicht mehr angefochten werden. wiederspricht mann der forderung jedoch, so ist alles erstmal wieder beim alten, der "gläubiger"(in anführungszeichen, weil sehr viele unterwegs sind, die einfach mahnbescheide beantragen, weil sie wissen das etwa die hälte der leute aus angst die bertäge bezahlen) müsste jetzt den betrag einklagen. damit haben sich dann schon viele mahnbescheide erledigt, denn das kostet auch est mal geld und diesen aufwand betreibt dann nur jemand, der sich sicher ist zu recht etwas ein zu fordern.
giovannibastanza am 02 Jan 2013 18:17:09 Wenn ich mich recht erinnere geht es um 30 € . Bei dem Hyp würde ich die bezahlen und gut ist. Giovanni.
Narbe am 02 Jan 2013 18:29:01 giovannibastanza hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere geht es um 30 € . Bei dem Hyp würde ich die bezahlen und gut ist. Giovanni.
Hallo Giovanni !!! So wie ich das jetzt schon eine Weile verfolge geht es da nicht um die 30,-€, sondern um das Gefühl beschissen worden zu sein !
bernhardm am 02 Jan 2013 18:30:33 Genau damit förderst Du unseriöses bis betrügerisches Verhalten - es lohnt sich so nämlich Druck aufzubauen um unberechtigte Forderungen bezahlt zu bekommen.
Nur wenn sich genügend Leute diesen Mist nicht bieten lassen (hier geht es vermutlich nur um einen Fehler von einem Sachbearbeiter der keine Ahnung hat, oft werden vorsätzlich falsche Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet), hört das auf. Solange sich das im Schnitt lohnt - weil genügend Leute bezahlen - hat das kein Ende.
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