Gast am 14 Jan 2009 21:30:47 Ruhepause mit Reisemobil und Caravan-Gespann – Literaturhinweise
Guten Tag,
aus aktuellem Anlass möchte ich hier zu dem obigen Thema einige Literaturhinweise veröffentlichen. Ich betone, dass ich weder Rechtsanwalt noch Volljurist bin, sondern
Dipl.-Betriebswirt und Dipl.-Sozialökonom. Ich habe Jura nur im Nebenfach studiert und mache hier auf keinen Fall Rechtsberatung, sondern zitiere lediglich aus Fachbüchern, die in der Regel schwer zugänglich sind. Diesbezüglich habe ich einen „Standortvorteil“.
1. Öffentlicher Verkehrsraum:
„Öffentlich i. S. d. Straßenverkehrsrechts sind zum einen alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze; zum anderen gehören auch die Verkehrsflächen dazu, auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigen die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zugelassen ist.
Öffentlicher Verkehrsraum ist gegeben, wenn die Benutzung der in Rede stehenden Fläche zu Verkehrszwecken für jedermann oder einer allgemein bestimmten Personengruppe dauernd oder zeitweise möglich ist…“ (1)
„Bei der Beurteilung, ob eine Fläche zum tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum gehört, kommt es nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten an, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände (Beschilderung, Absperrung, isolierte Lage), letztlich auf die tatsächliche Zugangsmöglichkeit für die Allgemeinheit.“ (2)
Gemäß der Tabelle gehören u. a. zum öffentlichen Verkehrsraum: „Privater Forstweg“ (lt. BGH VR 1966, 690; BGH VM 1963, 44) und „Nur für Fußgänger und Radfahrer freigegebener Waldweg“ (lt. BayObLG VM 1971, 53). (3)
2. Gemeingebrauch:
„Soweit es um die Zweckbestimmung der Straße im Rahmen der Widmung geht, ist das Straßenverkehrsrecht an das Straßenrecht gebunden und die Straßenverkehrsbehörde muss die dazu notwendigen Anordnungen treffen. Ist die Straße aber wegerechtlich einem öffentlichen Verkehr gewidmet, so bestimmt für den Bereich dieses Verkehrs – einschließlich des ruhenden Verkehrs - allein das Straßenverkehrsrecht, inwieweit ein Verkehrsvorgang, insbesondere das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, zulässig, verkehrsüblich und gemeinverträglich ist.
Der Begriff des Gemeingebrauchs ist zwar im Straßenrecht angesiedelt, er wird jedoch materiell inhaltlich weitgehend durch das Straßenverkehrsrecht ausgefüllt; deshalb kann ein verkehrsrechtlich zulässiges Parken nicht vom Straßenrecht als unzulässig bewertet werden.
Für den Bereich ihres Regelungsgegenstandes bestimmt die StVO Inhalt und Umfang des Gemeingebrauchs;…“ (4)
3. Ruhepausen:
„Wohnmobile und Wohnwagenanhänger nehmen (wie andere Fahrzeuge) am Gemeingebrauch teil, wenn sie nicht zu verkehrsfremden Zwecken im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden. Hat die Straßenbenutzung mehrere Zwecke, so entscheidet der überwiegende Zweck, ob noch Gemeingebrauch gegeben ist. Wird im Zuge einer Fahrt eine Ruhepause eingelegt, so dient das Fahrzeug weiter vorwiegend der Teilnahme am Straßenverkehr. Auch bei einer einmaligen Übernachtung überwiegt noch der Verkehrszweck und der Vorgang zählt zum Gemeingebrauch; dazu darf im öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen der Verkehrsvorschriften geparkt werden.“ (5)
„Zur Benutzung der Straßen gehört auch, im Verlauf einer Fahrt eine Ruhepause einzulegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine kurze Ruhepause oder um ein Übernachten handelt. Denn die Übernachtung kann erforderlich sein, weil der Fahrer übermüdet ist
(§ 2 StVZO). Auch macht sich nach § 315c StGB strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu nicht mehr in der Lage ist. Wenn jemand ein ‚Endziel’ erreicht hat, z. B. eine Insel, kann dort das Übernachten im Fahrzeug verboten werden.“ (6)
4. Landesnaturschutzgesetze:
„Für ADAC-Verkehrsjurist Wolfgang Berr steht außer Frage: ‚Bei einer einmaligen Übernachtung im Sinne einer Fahrtunterbrechung handelt es sich noch um Gemeingebrauch. Landesrechtliche Bestimmungen müssen hinter dem Bundes-Verkehrsrecht zurückstehen’.
Das betrifft auch das viel bemühte Landschaftspflegegesetz Schleswig-Holsteins. Da steht: ‚Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt werden.’ Solche Bestimmungen sollen die Umwelt schützen und sind nötig. Aber gegen Umweltschädiger braucht man nicht fragwürdig ausgelegte Parkverbote.“ (7)
„Länder und Gemeinden sind ihrerseits nicht befugt, abweichende Vorschriften zu erlassen. Denn mit der StVO hat der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis aus Artikel 74 Nr. 22 GG Gebrauch gemacht. Die StVO ist somit in ganz Deutschland anzuwenden. Sie regelt den fließenden und auch den ruhenden Verkehr, der sich aus haltenden und parkenden Fahrzeugen zusammensetzt. Landesrechtliche Bestimmungen, die der StVO zuwiderlaufen, dürfen deshalb nicht getroffen werden.“ (8)
Aus dem „Brandenburgischen Waldgesetz“ ist mir bekannt, dass dort im § 16 (1) (letzter Satz) geschrieben steht „Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt“. Zumindest dort war sich offenbar das Land seiner durch den Bund eingeschränkten Regelungskompetenz bewusst gewesen.
Abschließend erinnere ich noch daran, dass bereits im Sommer 2008 die Tabbert-Gruppe (Hersteller von Reisemobil-Aufbauten und Caravans, u. a. in Bad Kissingen, Ochsenfurt/Main, Mayen/Eifel) mit 7.000 Beschäftigten Insolvenz anmelden musste, so dass eine weitere Einschränkung von Parkmöglichkeiten wirtschafts- und sozialpolitisch gar nicht „in die Landschaft passen würde“.
Ich hoffe, dass die obigen Literaturrecherchen für einige Forumsteilnehmer hilfreich sind und verbleibe
mit freundlichen n
Erich Junker, Hamburg
(1) Huppertz, Bernd: Halten – Parken – Abschleppen; Praxishandbuch mit Rechtsprechungsübersicht, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Seite 25,
Randnr. 0111-0112. Verfügbar: Gerichtsbibliothek, Lübeckertordamm 4,
Hamburg (Präsenzbibliothek).
(2) Ebd., S. 26, RN 0115.
(3) Ebd., S. 29 (Tabelle mit Fußnoten)
(4) Berr, Wolfg., Schäpe Dr., Markus: Das Recht des ruhenden Verkehrs,
2. Aufl., München 2005, S. 204, RN 584-586.
Verfügbar: Gerichtsbibliothek, Hamburg.
(5) Ebd., S. 207, RN 596.
(6) Konz, Franz: Das große Reisemobil-Bordbuch, Aufl. des Jahres 2000,
Seite 429, RN 1052.
(7) ADAC-Motorwelt 3/91, Seite 115.
(8) Konz, Franz: a. a. O., Seite 429, RN 1051.
Es handelt sich um den gleichen Verfasser, der jährlich das umfangreiche
Standardwerk „Der Grosse Konz – 1000 ganz legale Steuertricks“ herausgibt zur Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung.
Gast am 14 Jan 2009 23:01:56 Beim ersten Beitrag direkt schwer verdaubare Kost. :D
positiv gemeint, wie kommt man auf die Idee, diesen als ersten Beitrag zu plazieren?
Viel Spaß im Forum.
Pijpop am 15 Jan 2009 13:55:20 Grüß Dich Erich und willkommen hier.
Ich habe mir Dein " Erstlingswerk " ganz einfach ausgedruckt und werde
es im Fall der Fälle der Rennleitung zur Lektüre überreichen.
Vielen Dank dafür
Pijpop
Gast am 27 Jan 2009 19:35:11 Guten Tag,
erst mal vielen Dank für das Echo.
Wie ich auf die Idee kam, hatte ich nur kurz mit der Formulierung „aus aktuellem Anlass“ angedeutet. Im Einzelnen hatte ich in den zurück liegenden Jahren genau zu diesem Thema intensive Gespräche mit einem Gemeinderatsmitglied, Förster, Wasserschutzpolizei und zuletzt mit einem ehrenamtlichen „Fischereiaufseher“, nebst Korrespondenz mit dessen vorgesetzter Dienststelle in Rostock geführt. Mit selbiger habe ich wohl auch noch „ein Hühnchen zu rupfen“.
Zum Ausdrucken und ins Handschuhfach legen ist der Text gedacht (außerdem wollte ich auch hier testen, ob möglicherweise doch eine qualifizierte juristische „Gegenrede“ kommt).
Hier meine Erfahrungen mit ähnlichen Ausdrucken, die ich in der Vergangenheit bereits griffbereit im Fahrzeug hatte:
Gemeinderatsmitglied und „Angleraufseher“ reagierten auf mein „Angebot eines Bestechungsgeschenks“ (Kopien) wie der „Teufel auf das Weihwasser“. Außerdem „kannten sie das und wussten alles“ (vielleicht sagen nur Wissenschaftler, „ich weiß, dass ich nichts weiß – und da bin ich mir noch unsicher). Der Förster reagierte ähnlich, machte sich aber die Mühe, abends auf den 1 km entfernten Parkplatz im Nachbarforstbezirk zu fahren und mir dort freundlich einen zweiseitigen Ausdruck aus dem Brandenburgischen Waldgesetz zu überreichen. Wie ich am nächsten Tag bemerkte, war es für ihn nicht erkennbar gewesen, dass ein kurzer Satz im §16 (1) genau das aussagte, dass ich ihm vorher gesagt hatte und dass er abgestritten hatte: „Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt“.
Komplexer ist die Situation bei der „Rennleitung“. Ich wollte ohnehin weiter fahren, da ich bis zum Abend in Hamburg sein musste. Meine Fotokopien hatte die Wasserschutzpolizei jedoch mit freundlichem Interesse entgegen genommen (juristisch bezogen sie sich auf ein anderes Landschaftsschutzgesetz). Ob die Kopien wirklich zur richtigen Stelle weiter gereicht wurden oder kurz nach der Übergabe im „Rundordner“ gelandet sind, weiß ich natürlich nicht.
Ich habe jedoch einen starken (und nicht unbegründeten) Verdacht, dass die diensthabenden Polizisten hier in der Regel nicht aus eigener Initiative tätig werden, sondern dass sie bzw. ihr Chef „beauftragt“ werden von Stadtratsmitgliedern, Campingplatzbesitzern, Verkehrsamtsleitern, Bürgermeistern, Förster u. ä.
Trotzdem soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass Polizisten sich u. U. strafbar machen und wir sie auch darauf hinweisen sollten, wenn sie uns von einem Parkplatz wegschicken obwohl wir übermüdet und daher nicht mehr fahrtüchtig sind (vielleicht hatte der Fahrer die letzte Nacht auf einem Campingplatz übernachtet, auf dem er nicht schlafen konnte weil bis morgens früh „Saufgelage“ angesagt war, so dass er bereits zur Mittagszeit des Folgetages nicht mehr fahrtüchtig ist).
Von besonders hartnäckigen Beamten kann man sich auch eine Visitenkarte geben lassen (im Außendienst üblich) oder ersatzweise Name und Dienstnummer aufschreiben (zu diesem Nachweis sind sie verpflichtet) und Datum, Uhrzeit und Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notieren. Ein „Hinweis“ auf einen „Vorschlag zur Nachschulung“ bei der übergeordneten Dienststelle kann u. U. Wunder wirken – auch wenn ein Vorschlag noch lange keine Durchführung ist (eine durchgeführte Nachschulung wird in der Personalakte vermerkt und die wird bei anstehenden Beförderungen „zu Rate gezogen“…).
Da beim Parken eines Reisemobil oder Caravan-Gespanns Interessen aufeinander prallen können, stelle ich in dem folgenden Beitrag einen ganz anderen (völlig unjuristischen) Ansatz vor, wie wir unseren eigenen Interessen Nachdruck verleihen könnten.
Viele
Erich Junker, Hamburg
Gast am 27 Jan 2009 19:48:15 Interessenlage – und das dahinter stehende Geld
Guten Tag,
wie ich in dem vorhergehenden Beitrag bereits dargestellt hatte, gibt es scheinbar zahlreiche Personen, die ein „etwas anderes“ Interesse haben als die Fahrer von Reisemobilen und Caravan-Gespannen (damit meine ich natürlich nicht die Rettungssanitäter oder die Ärzte, die im OP die dritte Schicht hintereinander arbeiten müssen und auch nicht die Autobahnpolizei, die ausrücken muss weil wieder mal ein Reisebus- oder Lkw-Fahrer in einer Kurve wegen Übermüdung geradeaus gefahren ist). Vielmehr wird die „Gegenposition“ scheinbar vom Beherbergungsgewerbe im weitesten Sinn eingenommen.
Es ist kaum zu glauben, was ich in diesem Zusammenhang einmal erleben musste: Ich ging zu Fuß und fragte die Beifahrerin eines gerade ankommenden Pkw’s nach der Badestelle im Ort. Die Antwort lautete, „die Badestelle ist eigentlich nur für unsere Logie-Gäste“ (und dieses Rentner-Ehepaar ging anschließend in einen „Plattenbau“ – konnte also selbst an solchen Gästen gar nichts verdienen).
Ich denke, solchen Leuten verständlich machen zu können, dass ihre Einschätzung zwar richtig ist, dass sie an Gästen, die ihre eigene Übernachtungsmöglichkeit mitbringen, häufig nicht allzu viel verdienen, dass diese Gäste ihnen aber sehr wohl einen finanziellen Schaden zufügen können, wenn sie sich daneben benehmen und ein Gesetz (u. a. Straßenverkehrsgesetze) ignorieren. Dieses in so weit, als die Betroffenen ihre eigenen Erfahrungen als Warnung für andere öffentlich machen. Und das möchte ich erreichen, in dem ich einen Zettel mit folgendem Text in die Seitenscheibe des Fahrzeugs klebe (die Internetadresse gibt es noch nicht):
„---.touristenfeindliche-gemeinden.--“
Nachfolgend finden Sie eine Liste von Gemeinden, in denen Gäste unerwünscht sind – zumindest dann, wenn sie mit dem Reisemobil oder Caravan reisen.
Sie erhöhen den Erholungswert Ihres Urlaubs beträchtlich, wenn Sie um diese Gemeinden einen großen Bogen machen bzw. wenn Sie dort KEINE Pause einlegen. Das gilt besonders für die Badestellen, die sich dort möglicherweise befinden.
_____________________________________________
PS: Fast überflüssig zu erwähnen, dass Sie Ihr hart verdientes Geld vielleicht doch besser in anderen Gemeinden für Kraftstoff und Lebensmittel ausgeben können…
- falls Sie nicht ohnehin lieber ins Nachbarland zu den toleranten und bescheidenen Polen in eines ihrer 17 Reservate fahren möchten, um dort die Ruhe und die landschaftlichen Schönheiten der gastfreundlichen Menschen zu genießen.
In Deutschland gibt es zwei Wahrheiten: Eine Schöne und eine sehr Schöne:
Die Schöne können wir täglich erleben und die sehr Schöne können wir täglich im Fernsehen sehen und in der Zeitung lesen…“
Ich lasse mich überraschen, ob ich damit immer noch angesprochen werde bezüglich Weiterfahrt. Vielleicht werde ich in 2-3 Jahren eine solche Negativliste zusammen haben.
Viele
Erich Junker, Hamburg
a.miertsch am 27 Jan 2009 20:33:33 Mann, wir frönen einem Freizeitvergnügen!
Wer soll denn das verdauen.
Alles was erlaubt ist, ist verboten. Ich kauf mir einen Tretroller. Sollten wohl doch eine Partei gründen.
Tschüss! Albert
Klausimaus am 28 Jan 2009 08:32:23 Moin Erich !
Ist ja toll, was du so alles zusammengestellt hast und schreibst. Ich frage mich allerdings ernsthaft: Bist du eigentlich stressfrei unterwegs?
Übrigens: So Ausdrücke wie "Rennleitung" pp. finde ich nun völlig daneben.
Klausimaus
camperfrank am 28 Jan 2009 13:28:35 Wer mich nicht will, den versuche ich auch nicht zu überreden. Egal ob Frau oder Gemeinde.
Trotzdem für die die es brauchen toller BEricht.
ich habe aufgegeben Robin Hood zu sein.
Ist mir zu anstrengend geworden und der Rechtsstreit kostet nur Geld.
Es gibt genug Gemeinden die uns Mobilisten gerne sehen. :!:
Schließlich braucht ein richtiger Camper um 11 Uhr sein erstes Bier. :eek: :eek:
Gast am 08 Feb 2009 16:45:29 Alles was erlaubt ist, ist verboten – oder: Denk ich an Deutschland in der Nacht…
a) Hallo Albert,
Deinen Beitrag kann ich gut nachvollziehen. Genau das ist das Schlimme in Deutschland, dass bei den wenigen Dingen, die nicht verboten sind, versucht wird, sie so darzustellen, als seien sie ebenfalls verboten.
Den Ansatz mit dem Tretroller finde ich gar nicht schlecht: Scheinbar hatten in den letzten Monaten noch einige mehr Leute Tretroller gekauft, so dass es jetzt zur massenhaften Kurzarbeit (und Schlimmerem) kommt (und das nicht bei den Tretroller- oder Fahrrad-Herstellern…), so dass der Gesetzgeber sich gezwungen sah, aus seinem Tiefschlaf aufzuwachen. Das ist die einzige Sprache (Konsumverzicht), die diese Leute verstehen. Vor ca. 20 Jahren gab es anlässlich einer Massenentlassung bei VW schon mal das geflügelte Wort „Autos kaufen keine Autos“. Diese Erkenntnis schien bei bestimmten Leuten (Politiker, Gesetzgeber usw.) in Vergessenheit geraten zu sein…
b) Hallo Klausimaus,
Du ahnst es scheinbar schon: So ganz stressfrei bin ich in Deutschland nicht unterwegs. Daher bin ich auch häufig in den östlichen EU-Ländern (Polen, Tschechische und Slowakische Republik). Laut der ADAC-Motorwelt-Beilage „freizeit mobil“ (für Camper auf Anforderung), Ausgabe 9/2008, Tabelle Seite 42, ist in den beiden letztgenannten Ländern sogar das mehrmalige Übernachten auf Parkplätzen erlaubt.
Auch wenn ich hier keine Werbung machen will, so möchte ich doch nicht unerwähnt lassen, dass ein bekannter Verfasser vieler Stellplatzführer (Herr Dr. S., RID-Verlag) auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass ein Stellplatzführer „für die Ostländer in Planung“ ist und dass dieser „vielleicht im nächsten Jahr“ erscheint (also 2010 oder später).
Bezüglich dem Ausdruck „Rennleitung“: Scheinbar hattest Du die beiden kurzen Antworten auf meinen ersten Beitrag nicht gelesen. Da ich hier neu bin, hatte ich mich bezüglich dem Ton (der bekanntlich die Musik macht) an einem „Altmitglied“ (Pijpop, Fördermitglied) orientiert und dort „heimlich abgeschrieben“. – Nichts für ungut.
c) Hallo camperfrank,
wer nicht will, der hat schon – nämlich mehr als genug Touristen. Das sehe ich zunächst auch so. Allerdings muss ich die „nicht wollenden“ erst mal ausfindig machen. Dazu möchte ich die vorgestellte Liste zusammenstellen - und damit anderen Autofahrern diese negative Erfahrung erspart bleibt, die Liste evtl. ins Internet stellen.
Das zweite Problem dabei ist jedoch, das „Recht“ nichts Statisches ist sondern sich ständig weiter entwickelt: durch Rechtsprechung, durch Fachbücher und Kommentare namhafter Juristen und nicht zuletzt durch „konkludentes Handeln“ (= schlüssiges Handeln, man kennt den rechtlichen Hintergrund und daher tut man etwas). Anders formuliert: Persönliche Freiräume, die nicht genutzt werden, verschwinden sehr schnell – sie werden von anderen Interessengruppen in deren Sinn „besetzt“. Will man sie dann zurück haben, muss man Robin Hood sein und sie sich erneut erkämpfen. Das ist besonders anstrengend und das möchte ich vermeiden.
Der erste Schritt, eigenes Terrain nicht zu verlieren, ist meines Erachtens, Informationen zu verbreiten und Öffentlichkeit herzustellen. Genau das möchte ich hier mit meinen Beiträgen tun.
Viele
Erich Junker, Hamburg
Pijpop am 09 Feb 2009 14:44:03 @ autogaz
Siehste mal - wie so ein deutscher Kriminalbeamter seine Schlüsse zieht.
Interpretationsfehler findet man halt ab und zu.
Ansonsten - bleib cool - bist schon richtig hier.
Pijpop
Gast am 09 Feb 2009 15:08:50 Hallo Erich,
ich schließe mich den Worten pijpop gerne an und möchte Dich auch hier im besten WOMO-Forum von allen ganz herzlich begrüßen.
Dein Beitrag zeigt,das Du auch etwas beitragen kannst zur sehr hohen Qualität dieses Forums.
Laß Dich nicht irritieren und mach weiter so.
lg
peter
Mover am 15 Mär 2009 02:11:44 autogaz hat geschrieben:... Abschließend erinnere ich noch daran, dass bereits im Sommer 2008 die Tabbert-Gruppe (Hersteller von Reisemobil-Aufbauten und Caravans, u. a. in Bad Kissingen, Ochsenfurt/Main, Mayen/Eifel) mit 7.000 Beschäftigten Insolvenz anmelden musste, so dass eine weitere Einschränkung von Parkmöglichkeiten wirtschafts- und sozialpolitisch gar nicht „in die Landschaft passen würde“. ...
Hallo Erich,
vielen Dank für Deine Hinweise, die Du mit Qellenangaben unterfüttert hast.
Wie Du allerdings im o.g. Text auf nicht vorhandene Produktionsorte der KTG (Knaus-Tabbert Group) und noch dazu auf die unglaubliche Zahl von 7.000 Beschäftigten kommst, das kannst nur Du beantworten.
Ich bin gespannt.
Schönen
Mover
Lauterberger am 15 Mär 2009 11:07:22 Hallo,
was gibt es denn am Ausdruck "Rennleitung" zu bemängeln !
Schaltet mal den Fernseher ein, da kann man wirkliche Beleidigungen hören. "Bullen" sind heute leider schon Normalität :roll:
Möchte den Polizisten sehen, der "Rennleitung" negativ beurteilt.
Leider trifft der Ausdruck auf den deutschen Straßen den Punkt :oops:
Ansonsten ein interessanter Beitrag, den ich mir aber sicher noch dreimal durchlesen muß !
Schönen Sonntag
Dietmar
BernhardK am 15 Mär 2009 22:55:01 autogaz hat geschrieben:
Von besonders hartnäckigen Beamten kann man sich auch eine Visitenkarte geben lassen (im Außendienst üblich) oder ersatzweise Name und Dienstnummer aufschreiben (zu diesem Nachweis sind sie verpflichtet) und Datum, Uhrzeit und Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notieren. Ein „Hinweis“ auf einen „Vorschlag zur Nachschulung“ bei der übergeordneten Dienststelle kann u. U. Wunder wirken – auch wenn ein Vorschlag noch lange keine Durchführung ist (eine durchgeführte Nachschulung wird in der Personalakte vermerkt und die wird bei anstehenden Beförderungen „zu Rate gezogen“…).
Hallo Autogaz !
Das musst Du mir mal näher erklären.
Gast am 07 Jan 2010 14:27:35 Hallo Mover,
ich denke, Deine kritische Anmerkung ist berechtigt und ich sollte wohl generell genaue Quellenangaben machen: Die Zahl von ehemals 7.000 Beschäftigten der Knaus-Tabbert-Gruppe hatte ich aus einer kurzen Notiz in "ACE Lenkrad" (Mitgliederzeitschrift vom Auto Club Europa) aus dem zweiten Halbjahr 2008. Da ich diesen Artikel nicht aufbewahrt habe, weiß ich jedoch leider weder die Monatsausgabe noch die Seitenzahl.
Die Produktionsstandorte habe ich nach meinem Gedächtnis zusammen getragen: Bad Kissingen = Stammwerk von Tabbert, Ochsenfurt = Stammwerk von Knaus, Mayen = Stammwerk von Eifelland/Hennerici. Oder hatte Tabbert nach der Übernahme eines Mitbewerbers ein Stammwerk geschlossen?
Hallo Bernhard,
leider weiss ich nicht so Recht, was Du genau anzweifelst: Nicht nur bei Verkehrsunfällen gibt die Polizei den "Teilnehmern" eine Visitenkarte. In einem Strafverfahren sollen natürlich beide Seiten in der Lage sein, nähere Angaben sowohl zu Verdächtigen als auch zu Zeugen zu machen. Wenn beispielsweise ein Reisemobil- oder Gespannfahrer wegen Übermüdung einen schweren Unfall verursacht, dann reicht es nicht aus, wenn er dem Strafrichter sagt, er hätte ja versucht, auf einem Parkplatz sich auszuruhen, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen aber er sei von zwei Beamten zur Weiterfahrt gezwungen worden und diese hätten "solch eine grüne (oder blaue) Uniform angehabt". Mit anderen Worten: Es geht hier um "ladungsfähige Anschriften" (natürlich nicht die Privatanschrift sondern die Anschrift der Dienststelle).
"ACE Lenkrad 10/2009", Seite 22: "'Der Anteil der Müdigkeitsunfälle an allen schweren Unfällen wird mit 20 bis 25 Prozent beziffert', sagt Christian Keller, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Anfang der 90er Jahre schreckte das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Verkehrsforscher auf: Von 204 Unfällen mit Getöteten auf Bayerischen Autobahnen ging laut Expertenanalyse jeder vierte auf Einschlafen am Steuer zurück."
"ACE Lenkrad 6/2009": Jeder zweite Autofahrer sitzt WÄHREND DER URLAUBSFAHRT zu lange hinter dem Steuer. Das hat eine Umfrage der Prüforganisation Dekra unter 1700 Autofahrern ergeben. 53 Prozent der Befragten machen demnach erst nach drei Stunden oder später Pause. 13 Prozent der Fahrer legen sogar erst nach mehr als vier Stunden eine Rast ein. Dadurch droht eine schnelle Übermüdung und das Unfallrisiko steigt erheblich, warnen die Experten. Das gilt besonders für Nachtfahrer und Urlauber. Die Dekra rät, spätestens alle zwei Stunden eine Pause zu machen und schon bei ersten Anzeichen von Müdigkeit anzuhalten." (Hervorhebung von mir).
Hinweise und Folgen bezüglich Nachschulung hatte ich hier in Hamburg vor etwa 15 Jahren von einem Vorstandsmitglied des ADFC (= Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) bekommen, das seinerzeit auch zusammen mit Polizerbeamten am "Runden Tisch" saß. Mir ist zwar noch der Name des Beamten bekannt, der damals für ganz Hamburg für die Nachschulung von Polizeibeamten zuständig war, aber ich hatte bis heute keine Veranlassung gehabt, das zu testen.
Viele
Erich Junker, Hamburg[/b]
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