aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

1. April 2009 ist Stichtag für die Nachrüstung von Spiegeln


friedwardt am 29 Apr 2009 10:32:13

Hallo,
ich habe da mal eine Frage, gilt das auch für Wohnmobile über 3,5t.

siehe:
KÜS: 1. April 2009 ist Stichtag für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Spiegel
Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000 müssen mit einem speziellen, weiter unten beschriebenen Weitwinkel- und Nahbereichsspiegel ausgerüstet sein. Stichtag ist der 1. April 2009. Die fehlende Nachrüstung wird bei der Hauptuntersuchung (HU) als "Erheblicher Mangel" eingestuft. Die Nachrüstung dient der besseren Rundumsicht für die Fahrer von Nutzfahrzeugen und soll Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, wie etwa Radfahrern, im so genannten "Toten Winkel" verhindern.


Friedwardt

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 29 Apr 2009 10:41:11

Hallo

das scheint wohl europaweit eingeführt worden zu sein. Ich war gestern mit einem PKW hier bei uns beim TÜV (ITV) und da hing auch so ein Hinweisschild aus, habe aber nicht weiter nachgefragt.
Also wäre es sicher interessant zu wissen, wie die Rechtslage da bei Womo´s aussieht, mal ganz davon abgesehen, das die Spiegel wirklich sinnvoll sind.

agu am 29 Apr 2009 10:42:47

Die Frage müsste also sein : gilt das auch für Sonstige KFZ Wohnmobil

Anzeige vom Forum


Gast am 29 Apr 2009 10:49:02

Ich war Anfang April mit unserem Womo (4 Tonnen) bei der Dekra und esg gab keinen Hinweis darauf, obwohl ein Spiegel sogar bemängelt wurde, weil das Gehäuse gebrochen ist. In diesem Zusammenhang hätte man mich bestimmt darauf hingewiesen, wenn ich einen besonderen Spiegel nachrüsten müsste!

bayernmuch am 29 Apr 2009 11:00:25

Servus

Ich war ebenfalls Anfang April mit dem 4,5 Tonner bei der Dekra. Da wurde mir nichts darüber mitgeteilt und meine Spiegel hat auch keiner beanstandet.
Mfg
Michi

eheuser am 29 Apr 2009 11:02:25

wir haben ja auch keine Nutzfahrzeuge, sondern sonstige KFZ/WoMo.


Ernst

Gast am 29 Apr 2009 11:39:33

Bei der neuen Regelung geht es um den toten Winkel nach hinten.
Wenn der Rückspiegel nur das Womo-innere zeigt und auch keine dauernd funktionierende Kamera plus Monitor oder nur als Rückfahrsystem installiert ist, muss das Nutzfahrzeug und auch das Sonder-KFZ mit zusätzlichen Weitwinkel-aussen-spiegeln ausgestattet sein.
Diese können aber m.Ea. auch nachgerüstet werden. Und die gibt es zum aufschrauben für jeden Aussenspiegel.

Ob die dann wirklich was bringen, steht auf einem anderen Blatt.

Jörg

katalog am 29 Apr 2009 11:58:19

Guten Morgen, nein es geht nicht um den toten Winkel nach hinten bei dieser "Spiegel-Verordnung". Es geht um den Spiegel der u.U. verhindern soll, daß ein Fußgänger bzw. Fahrradfahrer, der neben der Beifahrertür steht und da im "Toten Winkel" ist, nicht an- bzw. überfahren wird.
Bei den neuen LKW´s auch bei den Fahrgestellen für WoMo´s sind sie ab EZ 2007 Pflicht und im Strassenverkehr ja auch zu sehen.
Hier gibt es verschiedene Anbieter zum Nachrüsten (z.B. Towi Spick aus CH oder Dobli-Spiegel aus NL)
Ich hänge mal ein Bild meines vorherigen WoMo´s an, das mit einem TowiSpick-Spiegel ausgerüstet war.
Ich konnte da das rechte Drittel der Stoßstange vorne sehen bis ungefähr zur Mitte des Vorderrades. Es ist im innerstädtischen Strassenverkehr eine überaus beruhigende Sache, diesen Winkel einsehen zu können. Darüberhinaus war er sehr hilfreich bei Rangieren, ich konnte vorne so zentimetergenau rangieren und wußte immer genau, wo meine vordere Stoßstange war!

Seekater am 29 Apr 2009 22:40:13

katalog hat geschrieben:Guten Morgen, nein es geht nicht um den toten Winkel nach hinten bei dieser "Spiegel-Verordnung".


nicht nur sonder auch....

Die Spiegel-Verordnung betrifft beide Spiegelvarianten, den Weitwinkelspiegel nach hintern UND den toten-Winkel-Spiegel vorne.

Letzterer ist jedoch nur Pflicht, wenn das Fahrerhaus eine gewisse Höhe überschreitet. Im Regelfall ist das ab 7,5t der Fall (wie oben abgebildet) und bei den WoMo's auf Transporterchassis nicht erforderlich.


Seekater

hade am 30 Apr 2009 08:45:00

Diese Frage hab ich meinem Händler beim abholen unseres Neuen ebenfalls gestellt, die Antwort war für mich eindeutig,

Wohnmobile sind in der Klasse M spezifiziert und für diese Spiegelvorschrift keine LKW's, d.h. für unsere WoMo's gilt diese Vorschrift nicht

Bin ebenfalls im Zweifel, mal sind wir LKW's mal wieder keine

Hans

RaiWo am 30 Apr 2009 10:34:43

Guude!
Womos sind Fahrzeuge der Klasse M1, also für den Personentransport mit besonderer Verwendung.
Daher gilt diese Spiegelpflicht nicht für uns.
CU
Wolf

katalog am 30 Apr 2009 14:29:16

Guten Tag aus dem Teufelsmoor,
das ist ja alles richtig und theoretisch auch gut nachzuvollziehen.

Mein Votum für den Spiegel soll auch nicht in die Diskussion eingreifen *Was für ein Teil ist unser WoMo denn überhaupt, mal LKW, mal SoKfz, mal Nutzfahrzeug*,
sondern ich möchte, wenn überhaupt auf die [u]Sinnhaftigkeit eines solchen Spiegels[/u] hinweisen!
Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit in der NotfallnachSorge beim DRK, HB zweimal LKW-Fahrer betreut (2004 + 2005),
die einen Unfall mit einem Radfahrer hatten, der jedesmal rechts neben Ihnen an der Ampel gestanden hatte.
Einmal war der Ausgang tödlich, einmal ging es schwerste Kopfverletzungen mit bleibendem Handicap.
Nach dem Opfer und seinen Angehörigen ist der LKW-Fahrer der ärmste und verzweifelste Mensch an der Unfallstelle!!!
Denn kein LKW-Fahrer steht am Morgen auf, beginnt sein Tagewerk und will einen Radfahrer "niedermähen"
Beide Fahrer haben mir in den Stunden der "Nachsorge" am Unfallort und/oder im Krankenhaus bestätigt, daß sie den Radfahrer NICHT gesehen haben.
Und ich hatte allen Grund, ihnen das so zu glauben.

Zu der Zeit hatte das Fernsehen von Radio Bremen diesen Tatbestand aufgegriffen und im Regionalprogramm thematisiert.
Dort wurde dann auch in Zusammenarbeit mit der Polizei einmal am "lebenden" Objekt dargestellt, wie groß der tote Winkel für einen LKW-Fahrer überhaupt ist.
Als NormalFahrer in Strassenverkehr macht man sich überhaupt keine Vorstellung davon, wie viel man NICHT sieht, wenn man auf dem Boch sitzt.
Und dieses trifft sicher auch für uns WoMo-lenker zu!

Für mich waren diese "Erlebnisse" und die Sendung von Radio Bremen ausschlaggebend dafür, mein damaliges WoMo so auszurüsten, wie ich es auf dem vorherigen Bild gezeigt habe.
Mein jetziges WoMo (Iveco-Basis) bekommt, sobald wieder verfügbar, einen Dobli-Spiegel.
Und das alles, obwohl man durchaus geteilter Meinung sein kann, ob wir nun dazu gehören oder nicht.
Ich habe im wahrsten Sinne des Wortes *erfahren*, wie hilfreich und sinnvoll dieser Zusatzspiegel im Alltag ist!

aus dem Teufelsmoor vom Rolf, der am Sonntag für vier Wochen ins Baltikum fährt :freude:

wernardo am 28 Mai 2009 21:56:47

Also ich habe an einem neuen Ducato erstmals auch einen zweigeteilten Spiegel. Bin aber noch nicht ganz schlau wie ich die beiden eigentlich einstellen soll. Der große klar aber der untere Weitwinkel ? Ich hab ihn nun ähnlich dem Großen eingestellt und tatsächtlich einen toten winkel etwas mehr abgedeckt.
Da frag ich mich, was nützt die Verordnung wenn die Hälfte der Speigel falsch eingestellt ist ?

Gast am 29 Mai 2009 09:15:24

wernardo hat geschrieben:Also ich habe an einem neuen Ducato erstmals auch einen zweigeteilten Spiegel. Bin aber noch nicht ganz schlau wie ich die beiden eigentlich einstellen soll. Der große klar aber der untere Weitwinkel ? Ich hab ihn nun ähnlich dem Großen eingestellt und tatsächtlich einen toten winkel etwas mehr abgedeckt.
Da frag ich mich, was nützt die Verordnung wenn die Hälfte der Speigel falsch eingestellt ist ?


Hallo wernar do,

man kann mit Gesetzen und Verordnungen nicht von heute auf morgen Dummheit und Ignoranz abschaffen oder erstellen. Dazu bedarf es immer noch der Aufklärung (oder negativ der Verklärung).
Die Beiträge zu diesem Thema zeigen, das das noch nicht im Bewußtsein vieler Nutzer von den betroffenen Fahrzeugen angekommen ist.
(z.B. die Diskussion ob das Gesetz auch diese Fahrzeugklasse betrifft)Daher wird es auch eine Weile dauern bis die Mehrheit weiß wie die Spiegel eingestellt werden müssen, bzw. welche Spiegel zur Nachrüstung brauchbar sind.

Daher ist es m.M. besser schlecht eingestellte WeitwinkelSpiegel zu haben, als gar keine. Übrigens sind auch Kameras zugelassen, um den toten Bereich zu beleben. (für die technische Fraktion und CW-Wert -Verbesserer)

Jörg

wernardo am 29 Mai 2009 21:56:49

Cojo: Klar, da hast du recht. Die Verordnung macht auf jeden Fall Sinn, wenn man bedenkt wie oft man schon "vom toten Winkel" überrascht wurde. Ich wollte auch nur sagen, daß ich mir auch da nie so große Gedanken gemacht habe. Aber es wird denke ich schlichtweg zuwenig publik gemacht. Alle reden bei Sicherheit immer nur von ABS,EPS, usw. Das richtige Einstellen der Spiegel wäre mal ne gute Rubrik beim ADAC, den Leuten das besser zu erklären.

Stefan-Claudia am 30 Mai 2009 00:27:18

Vor einigen Jahren stand ich mit unserem damaligen alten Ducato an einer ganz normalen Kreuzung bei uns hier im Dorf als rechtsabbieger an der Ampel und trödel so vor mich hin, wie es jeder einmal tut, der grad an was denkt oder es etwas interessantes im Radio kommt.

Es wird grün, ich schmeiße meinen Gang rein und schaue wie immer in der rechten Außenspiegel. Mit reichlich Abstand nähert sich ein Fahradfahrer, das Gefühl sagt: schaffen wir locker ! und will grad aufs Pedal hauen...
da sehe ich im Seitenfenster ein kleines Fähnlein winken !

Leute, ich bekomme heute noch immer Gänsehaut, wie ich sehe wie der kleine Knirps bei auch für ihn Grün über die Kreuzung fegt, ich habe ihn NICHT GESEHEN !

Das fehlen eines TotenWinkelSpiegels an meiner alten Karre machte bei allen Göttern dieses kleine Fähnlein an einer langen orangen Stange wieder wett, aber am nächsten Tag hatte ich so einen Spiegel !

damichl am 04 Jun 2009 14:38:17

wenn ich das richtig verstehe ,gilt das nicht für fzg mit bj vor 2000?

Gast am 05 Jun 2009 13:25:53

damichl hat geschrieben:wenn ich das richtig verstehe ,gilt das nicht für fzg mit bj vor 2000?


soweit ja, es besteht nur das eigene Interesse.
Die Spiegel sind nicht teuer und leicht nachzurüsten.
Ein Gurtsatz für alte Womos die noch keine auf der Rückbank haben, ist da schon entschieden teurer.

Denn es zählt nicht, wenn Du was nicht sehen konntest, denn Du hättest es sehen müssen, das ist neben dem schweren Gewissen bei Personenschaden viel teurer.

Ziggi am 05 Jun 2009 20:51:46

@ Alle, die immer erst ein Gesetz "brauchen"!

Zur eigenen Sicherheit habe ich das mal so gelöst!
Nicht nur die rechte vordere Ecke vom Womo ist einsehbar, ich kann jetzt auch cm-genau anirgend etwas heranfahren.


lg Ziggi

Frikka2000 am 17 Jul 2009 19:50:33

Ich habe vor 14 Tagen mein WoMo (7.49 to, MAN L2000 mit Alpha-Alkoven-Aufbau) beim TÜV Hessen vorgeführt.

Die Plakette wurde mir u.a. verwehrt wegen so wörtlich "301: Sicht/Verglasung/Sonnenblende (Weitwinkelspiegel und Nahb. bzw. Anfahrspiegel Nachrüstung)".

Danach habe ich im Internet und in diesem Forum recherchiert und auf die EG-Richtlinie 2007/38/EG gestossen.
Dort steht wörtlich: "Diese Richtlinie gilt für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3...".

In der Klasse N sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung. Wohnmobile werden in die Klasse M1 (Personenbeförderung eingeordnet.
Ich bin daher der Meinung, das diese Regelung für WoMos zw. 3.5 und 7.5 Tonnnen nicht zutrifft.

Es steht aber dort auch: "Andere Fahrzeugtypen als diejenigen, für die diese Richtlinie gilt, wie etwa leichte Lastkraftwagen und Busse, die
nicht mit verbesserten Einrichtungen für indirekte Sicht
ausgerüstet sind, sind ebenfalls oft in Unfälle, die dem
toten Winkel zuzuschreiben sind, verwickelt."

Ich habe den TÜV Hessen um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort bekommen:
"mit der 31. ÄVO StVZO vom 30. Mai 2008 wurde § 56 (2) Nr.3 StVZO eingeführt und § 72 (2) StVZO entsprechend erweitert. Danach müsse die bereits seit dem 1. Februar 2000 erstmals in Verkehr genommene Lastkraftwagen,..., mit einem zGG über 3.5 t ....ab dem 1. April 2009 auf der Beifahrerseite ausgerüstet, bzw nachgerüstet sein mit einem Weitwinkelspiegel (Gruppe IV ...) ...und einem Nahbereichspiegel (Gruppe V ...). Dies gilt auch für "Sonstige Fahrzeuge", die hinsichtlich ihres Fahrgestels Lastkraftwagen entsprechen. Für ihr Fahrzeug sind die Vorschriften für Fahrzeuge der Klasse N2 bis 7.5 t zGG anzuwenden."
[Danke lieber TÜV für die verbraucherfreundliche Antwort]

Soweit die rechtliche Seite. Da müssten Juristen weiter Haare spalten, ob wir wirklich in die Klasse "Sonstige Fahrzeuge" (wie in der Richtlinie erwähnt) gerechnet werden oder nicht.

Ich denke, sowohl der TÜV wie auch wir bewegen uns hier in einer Grauzone. TÜV Hessen bemängelt, TÜV "irgendwo" (oder DEKRA und ähnliche) bemängeln nicht. Was passiert mit uns Verbrauchern, wenn wir tatsächlich mal (Gott behüte) jemanden übersehen und verletzen oder schlimmeres? Wenn wir verklagt werden und auf die falschen Spiegel wird hingewiesen: wer haftet? die unwissenden Prüfer? Doch eher haften wir unwissenden Verbraucher ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").

Es gehören dringend eindeutige allgemein verbindliche Regeln her !

Ich werde zumindest nicht locker lassen und den Sachverhalt juristisch prüfen lassen (nicht vom ADAC, sondern neutral).

Ich halte Euch informiert.

PS: ich halte es für absolut sinnvoll, gute Rundumsicht zu haben. Ich wehre mich nur gegen uneindeutige (EG-) Regelungen.

Bergbewohner1 am 18 Jul 2009 13:54:22

Hallo Frikka2000, ich wünsche Dir viel Erfolg. Es gibt zich Bestimmungen und Gesetze die ähnlich sind, könntest Du gleich mit aufnehmen.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

rotes Kennzeichen - was darf man?
Kann man da eine Anzeige erstatten?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt