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Das Weihnachtsgeld muss ausgegeben werden!


columbia100 am 25 Dez 2004 19:13:05

Hallo,
ich möcht mir vom :razz: "Weihnachtsgeld" :roll: ein neues Wohnmobil kaufen.
Mein jetziges hatte schon div. Wasserschäden :( , ich hab die immer recht früh erkannt und auch gleich reparieren lassen. Nun will ich ein neues. Meine Frage: Muss ich dem Händler bei dem ich das Fahrzeug in Zahlung geben will über die reparierten Wasserschäden aufklären :?: . Das Fahrzeug hatte keinen Unfallschaden.
Noch ne Frage: Sind junge Mietfahrzeuge (1 Saison) zu empfehlen, oder besser Finger weg.

Mfg
Michael

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Tipsel am 25 Dez 2004 19:49:01

Hallo Michael,

ich denke mal, dass du Schäden, die dir bekannt sind und von Händler erfragt werden, nicht verheimlichen darfst. Keine Ahnung, was unter Bagatellschäden fällt.
Bei uns wurde der leichte Hagelschaden z.B. vom Verkäufer/Händler vertraglich nicht aufgeführt. Die Delle im Alkoven, die repariert war, allerdings schon.

Wir haben ein solches Mietfahrzeug nach der 1. Saison gekauft, und würden es auch wieder tun, weil die Ersparnis schon enorm ist. Allerdings solltest du dir alles genau anschauen, weil evtl. Mieter nicht ganz zimperlich mit den Möbeln umgegangen sind (Rollos, Tischbefestigung usw. haben vielleicht gelitten)

wolfherm am 25 Dez 2004 20:29:29

Hallo,

wir haben auch ein Mietfahrzeug übernommen und würden das auch wieder tun. In einer Vermietsaison geht alles, was nicht so OK ist kaputt und wird getauscht und repariert. Pass nur auf die Macken im blech und an den Möbeln auf. Bei uns wurde etliche Teile ohne Probleme gewechselt (Tisch, Arbeitsplatte, Schranktüre). Auch hat der Händler eine Inspektion, TÜV und AU und eine Komplettreinigung incl. der Polster gemacht. Ich bin überzeugt, dass unser Fahrzeug zu dem Zeitpunkt besser war als jedes Neufahrzeug.

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Trialer am 25 Dez 2004 21:15:48

Hab mir Mietmobile angesehen, waren teilweise in fürchterlichem Zustand
und zu Preisen die sich von einem neuen Wohnmobil mit Rabatt nicht viel unterscheiden. Hab neu b :wink: estellt.

Gast am 25 Dez 2004 21:28:01

@ columbia: Also, dein Weihnachtsgeld hätte ich auch gern! :D :D :D

Ernsthaft: als Wasserschaden - Geschädigter kam für mich nur ein neues Womo mit einem Wandaufbau in Frage der verrottungsfest ist. Keine leichte Aufgabe wie sich herausstellte. 95% der Marktes fielen aus. Nur wenige Anbieter blieben übrig.
Nachdem ich nun zwei Wassereinbrüche hatte (zweimal durch eigene Dämlichkeit) fühle ich mich voll bestärkt. Grund abstellen - Feuchtigkeit abtrocknen - fertig. Ohne Sorgen, dass nun etwas verrottet.

Ludwig Barchfeld am 25 Dez 2004 21:49:27

Hallo Michael.
In Deiner Anfrage schreibst Du ,die bisherigen Schäden hast Du reparieren lassen.Dann müßtest Du das ja ggf durch Rechnungen belegen können.War es eine "seriöse" Werkstatt sollte sie in einer abschließende Prüfung mit einem Meßgerät das Ergebnis dokumentiert haben.Dann kannst Du getrost alle Angaben machen.
Pass schön auf ,wem Du das Weihnachtsgeld in die Hand drückst ,
bist Du erst(wie wir)bei der BfA ist damit Schluß!!!!
Noch scöne Wihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Ludwig

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