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Max Abstand zwischen WOMO-Seitenfenster und Seitenwand


hansdieter am 12 Jul 2009 03:42:02

Guten Morgen
Ich habe ein neues Wohnmobil zu 20% anbezahlt uns soll es in 1 Woche abholen und den Restbetrag bezahlen. Eines der Seitenfenster hat unten einen Abstand von 2,5 cm, so als sei es in einer Minimal-Öffnungsstellung arretiert. Ich habe das immer wieder erwähnt und auch der Verkäufer meinte, das sähe "komisch" aus.
Man hat mir versichert, den Abstand weiter zu verringen. Was mache ich, wenn dieser Schönheitsfehler als "nicht änderbar" abgetan wird? Das ist doch m.E. ein Fabrikationsfehler, oder?
Bei meinem vorherigen WOhnwagen war dieser Abstand jedenfalls nur ca 3 mm.
Für Verhaltenstips wäre ich dankbar.
hansdieter

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esskaa am 12 Jul 2009 08:43:41

Hallo, scheint ein Montagefehler zu sein, der aber zu beseitigen sein sollte. Also freundlich darauf bestehen.

Ansonsten viel Spaß mit dem neuen....

dieter2 am 12 Jul 2009 10:48:16

Hallo hansdieter

Das ist der Nachteil wenn man 20% angezahlt hat.Wieso eigendlich?
Ohne Anzahlung könntest Du bei der Übergabe sagen das Du das Womo nur
abnimmst wenn der Fehler behoben ist und Du fährst wieder nach Hause.
Dann kommt ganz schnell Abhilfe.
Wenn Du das Womo so nimmst hast Du warscheinlich lange Ärger.

Und wegen der 20% Anzahlung,bete das die Firma nicht zwischendurch in Insolvenz geht.

Dieter

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hansdieter am 12 Jul 2009 13:21:08

Hallo Dieter,
das ist einfach gesagt. Der Händler sollte Umbauten machen. Oyster-SAT-Anlge,Heckfahrradträger, Tv-Halterung, und noch einiges. Das hätte er natürlich nicht gemacht, wenn ich keinen Kaufvertrag gemacht hätte. Er wollte 50 % haben, sonst würde er den KFZ-Brief nicht vom Hersteller zu mir schicken lassen und die zusätzlichen Arbeiten hätte er auch nicht gemacht. Wenn er den KFZ-Brief vom Hersteller holt, ist dort sofort der Gesamthändlerpreis fällig. Das kostet Finanzierungszinsen.
Darauf habe ich mich aber nicht eingelassen, sondern gesagt, wenn er inzwischen pleite geht, ist ne Menge Geld weg und habe ihm 20% geboten. Nach einigem hin und her ht ers gemacht, aber den Brief zu sich geholt. Das blöde Fenster habe ich zunächst nebenbei beanstandet, dann jedoch schriftlich angemehnt.
Daraufhin versprach man, noch einmal neu zu justieren.
Vielleicht war ich zu dumm, aber irgendwie sah ich keine andere Möglichkeit, dass er mit der Arbeit beginnt.
Ich werde eine umfangreiche Übergabe durchziehen und das Fenster weiter beanstanden.
Macht er es nicht, geht der Ärger los, denn ich werde einfach vom Hof gehen. Dann gehts zum Rechtschutz.
Aber soweit möchte ich es ja eigentlich nicht kommen lassen. Das Fenster muß doch zu machen sein. Wenn ein Unfall vorläge ging das doch auch.
hansdieter

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