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Mal ne dumme Frage


schlabuster-1 am 31 Jul 2009 21:04:41

Fahr ich heute nachmittag so gemütlich mit dem Womo zum tauschen der Gasflaschen da kommen auf der Gegenseite vier Autos entgegen. Das letzte war so ein Einsatzleiterfahrzeug von der Feuerwehr mit Blaulicht. Die Strecke ist nicht eben breit aber gerade, jedenfalls überholt der Feuerwehrheini mit seinem BMW alle drei vorausfahrenden Autos obwohl ich groß wie ein Scheunentor entgegen komme. Wenn ich nicht voll in Eisen getreten wäre hätte ich den Blödmann auf dem Schoß sitzen gehabt.
Jedenfalls bin ich fast gestanden und er ist volles Rohr so eben noch durchgeschlüpft.
Jetzt mal meine Frage, darf so einwildgewordener Feuerwehrler mit Blaulicht so ne Aktion machen???
Ich denke auch mit Blaulicht muß er sich an gewisse Verkehrsregeln halten und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, oder wie is das :roll: :roll: :roll:

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elchberg am 31 Jul 2009 21:16:29

Volle Zustimmung! Der darf das nicht.

Der darf mit seinen Sonderrechten keine anderen gefährden. Er darf auch nicht volles Rohr über eine rote Ampel fahren. Er darf drüber fahren, aber so, dass er keinen gefährdet, und das gilt auch für den Gegenverkehr.

Noch Fragen?

Geo am 31 Jul 2009 21:22:43

Hallo,

zu deiner Frage:

A. Sonderrechte § 35 STVO (Auszug)
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

B. Wegerechte § 38 STVO (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

:lenker:

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migula am 31 Jul 2009 22:09:50

Der "wildgewordene Blödmann" ist wohl davon ausgegangen, dass die vor ihm fahrenden Fahrzeugführer auch mal in den Rückspiegel schauen, bzw. sein Signalhorn hören und ihm das Überholen ermöglichen!

Klausimaus am 01 Aug 2009 07:49:38

Hi Schlabuster !
Was der Vorschreiber vergessen hat:
Auszug aus § 35 StVO:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Das heißt: Auch bei Einsatzfahrten ist - natürlich - darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Aber, was ich nicht verstehe: Du siehst 4 Einsatzfahrzeuge entgegenkommen und hast nicht die Möglichkeit, "freie Bahn zu schaffen"? Das musst du nämlich. Das bedeutet, notfalls auch rechts auf einen Radweg, Bushaltestelle pp. ausweichen, nicht einfach nur bremsen.

Ich selbst habe in meiner Polizeidienstzeit etliche Einsatzfahrten gemacht, da habe ich Dinger erlebt ! Bin mit Blaulicht und Martinshorn hinter Leuten hergefahren, saß denen fast auf der Stoßstange, bis die endlich was gehört haben ! Dann sind etliche voll in die Eisen gegangen, anstatt vernünftig rechts ranzufahren usw.
Viele haben ja ihre Wummerkisten im Auto derart laut an, dass sie um sich herum nichts mehr hören - ist übrigens verboten. Nur mal so als Tipp.
Wenn die Feuerwehrfahrzeuge mit "Einsatzfahrt" unterwegs sind, machen sie das nicht zum Spaß sondern weil es notwendig ist. Man hört sie lange genug vorher, wenn man sie denn hört. Man hat auch Zeit genug, vernünftig freie Bahn zu schaffen. Ich glaube, hier lag's eher nicht an dem von dir sogenannten "Feuerwehrheini".
Klausimaus

fuzzy am 01 Aug 2009 07:58:36

leider wie so vieles Ansichtssache !

Die einen halten ihn aufgrund Deiner Schilderungen für einen Blödmann, die anderen wissen, das wenn ein Fahrzeug mit allen Sonderrechten kommt, sofort freie Bahn zu schaffen ist.

Denn je nach Einsatzzweck und Ort, entscheiden u.U. Sekunden über Tod oder Leben, oder lebenslange Behinderung. Der Betroffene wird ihm u.U. dankbar sein.

Damit will ich nicht sagen das Sonderrechte ein Freibrief sind, für rücksichtsloses fahren.

Sehe ich das mir ein Fahrzeug mit Sonderrechten entgegen kommt, mache ich ihm sofort Platz ! Denn ich denke der oder sein Kollege muß irgendwann mal evtl. auch zu mir.

Ich könnte mich z.B. jedesmal schwarz ärgern, wenn sich auf 2-spurigen Bundesstraßen und Autobahnen, der Verkehr aufgrund eines Unfalles staut, aber für Einsatz und Rettungsfahrzeuge keine Gasse gebildet wird.

Dann frage ich mich immer wieviel Gehörlose auf unseren Strassen unterwegs sind. Erst wenn er unmittelbar dahinter ist, wird Platz gemacht.
An Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten.

Gast am 01 Aug 2009 08:00:36

Die rechtliche Seite dürfte ausführlich genug beschrieben sein.
Die menschliche Seite:
Der "Feuerwehrheini" fährt (vermutlich) in seiner Freizeit zu irgendeinem unangenehmen Einsatz, um dort unter Umständen seine Gesundheit (oder mehr) für Andere zu riskieren.

Vielleicht hat er sich nicht ganz richtig verhalten.
Aber ich habe allergrößten Respekt vor dem Engagement dieser Leute.
Und vielleicht kommt der eine oder andere von uns mal in eine Situation, in der wirklich jede Sekunde bis zum Eintreffen der Feuerwehr zählt......

Viele ,
westy75

FastFood44 am 01 Aug 2009 08:15:59

Die einen regen sich auf, weil die die Straße für sich beanspruchen.
Andere regen sich auf, warum die denn so lange brauchen wenn man in Not ist und auf Polizei, Feuerwehr oder Notarzt wartet.

New Yorker waren auch immer genervt von den Feuerwehren in ihren engen Straßen.
Bis ein denkwürdiger Tag diese Einstellung änderte :(

GRUSS PETRA

svenhedin1 am 01 Aug 2009 08:31:16

Hi,
man hat nicht "" .."gemütlich" ... " ....groß wie ein Scheunentor entgegen zu kommen ....." in so einem Fall. Man hat SOFORT auszuweichen, Platz zu machen - und das ohne jede Spitzfindigkeit und Rechthaberei - wer was mit wieviel Rücksicht darf und was er evtl nicht darf. Dann braucht man auch nicht "....in die Eisen zu steigen..." - das ist ja gar nicht verlangt und oft nur Anzeigen dafür, das man verspätet oder nicht reagiert hat, weil der Einsatzfahrzeug -Fahrer auch eine Abschätzung macht darüber, dass er gesehen worden sein muss und damit der andere die Verpflichtung einhält, Platz zu machen. Davon muss er ausgehen können, nämlich dass sich alle anderen Verkehrsteilnehmen an die Regeln für das Blaulicht halten - nämlich ohne Rechthaberei diese Sonderrechte auch akzeptieen ohne diese Spitzfindigkeiten (sprich nur, weil ich vielleicht irgendeinen Frust auf die Polizei oder die Feuerwehr schiebe, mache ich denen das Leben bei ihren gefährlichen Einsätzen schwer- das ist extremst sozialschädlich und ekelhaft!!) .

Man sollte den Einsatzkräften helfen, wo man nur kann. Oft sind es ehrenamtliche, die sich in ihrer Privatzeit engagieren und da sollte man nicht versuchen, mal zu probieren, wie lange man noch seine privaten "...gemütlichen:....! " Fahrtinteressen ungestört fortsetzen kann, ohne Platz machen zu müssen sondern- und ohne alle "Spielchen" !! - SOFORT Platz machen - DEN WEG FREI GEBEN - und zwar auch ohne jede Rechtaberei.

Tut mir leid, aber es muss so deutlich sein. Es kann um Leben und tod gehen. Meine Meinung

al am 01 Aug 2009 08:51:52

ist eigentlich schon alles gesagt:
sofort platz machen.


und wenn es mehrere fahrzeuge sind, die sich auch noch überholen...
könnten ja auch zwei verschiedene einsätze sein....

die sind evtl. unterwegs, um leute zu retten, die du liebst und haben selbst die chance, dabei zu verrecken.

also:
bahn frei!!!!

oldie2002 am 01 Aug 2009 09:12:17

es ist alles gesagt; wenn sich mir ein fahrzeug mit blaulicht von vorne oder von hinten nähert, fahre ich immer soweit rechts ran wie es geht und halte, gleichgültig wie gross mein scheunentor ist, denn wenn ich am strassenrand oder auf dem bügersteig stehe, kann der einsatzfahrer besser kalkulieren. ich habe zeit, der oder die zu rettenden evtl. jedoch nicht

Geo am 01 Aug 2009 19:32:26

Hallo Klausimaus,

dass wir bei Fahrten mit Sonder- oder Wegerechten mit der nötigen Sorgfaltspflicht unterwegs sein müssen, sollte jedem klar sein.
Das Blaulicht und das Einsatzhorn sind kein Freibrief.
Ich wollte nur zum Nachlesen in der StVO animieren, deshalb nur "Auszug".

Es wird übrigens im Fahrtenheft oder bei der Leitstelle festgehalten , wer und wann mit Sonderrechten unterwegs war.

:lenker:

schlabuster-1 am 01 Aug 2009 20:14:27

So um mal Spekulationen vorzubeugen, ich bin selber bei der FFW mal mehr mal weniger aktiv.
Aus Erfahrung weiß ich das der Kreisbrandmeister oder meinetwegen auch Kreisbrandrat mit diesen Fahrzeugen unterwegs sind, in diesem Falle war es ein allseits bekannter Kreisbrandmeister.
Ich hab mal nachgefragt was passiert ist. Es hat lediglich ein Mähdrescher auf dem Feld Feuer gefangen bis er eingetroffen ist war die Sache erledigt.
Und selbst wenn er der Erste gewesen wäre was hätte er alleine unternehmen können?
Also von Gefahr für Menschenleben kann bei der Lapalie keine Rede sein.
Laut aussage unseres Kommandanten hätte er sich diese Raserei also getrost sparen können, da bei Gegenverkehr wenn dieser keine Möglichkeit zum Ausweichen hat ein Überholen schlicht und einfach zu unterlassen ist. :wink:

oldie2002 am 01 Aug 2009 20:26:51

schlabuster-1 hat geschrieben:So um mal Spekulationen vorzubeugen, ich bin selber bei der FFW mal mehr mal weniger aktiv.
Aus Erfahrung weiß ich das der Kreisbrandmeister oder meinetwegen auch Kreisbrandrat mit diesen Fahrzeugen unterwegs sind, in diesem Falle war es ein allseits bekannter Kreisbrandmeister.
Ich hab mal nachgefragt was passiert ist. Es hat lediglich ein Mähdrescher auf dem Feld Feuer gefangen bis er eingetroffen ist war die Sache erledigt.
Und selbst wenn er der Erste gewesen wäre was hätte er alleine unternehmen können?
Also von Gefahr für Menschenleben kann bei der Lapalie keine Rede sein.
Laut aussage unseres Kommandanten hätte er sich diese Raserei also getrost sparen können, da bei Gegenverkehr wenn dieser keine Möglichkeit zum Ausweichen hat ein Überholen schlicht und einfach zu unterlassen ist. :wink:


tut mir leid, es ging hier ums prinzip und nicht um einen von dir jetzt geschilderten sachverhalt und im prinzip sind die obigen ausführungen richtig, denn das blaulicht und das martinshorn können anderen verkehrsteilnehmern nicht verraten, um welch dringenden einsatz es sich handelt; also erstmal platz machen, auch wenn du mit einem scheunentor fährst und der entgegenkommende ein "blödmann" ist. das leben anderer ist einfach wichtiger, als das schnelle ankommen beim gashändler ....

ausserdem erkundige ich mich nie, was passiert ist und ich einem einsatzfahrzeug ausweichen musste, ich nehme es eben so hin, weil es für mich so normal ist.

Gast am 01 Aug 2009 20:27:45

Es hätte sich aber um Menschenleben handeln können und das weiß vorher niemand, auch Du hast dich an die Regeln zu halten und brauchst nicht im nachhinein mit dummen Ausreden kommen.

Für mich war das ganze wirklich eine dumme Frage und wenn Du dich noch als Feuerwehrler outest sogar eine saudumme.

Ich an Deiner Stelle würde mich schämen, soetwas überhaupt zu fragen.

mcfear am 01 Aug 2009 20:53:38

ich seh das auch mit 2 herzen. auf der einen seite, darf man natürlich niemanden gefährden. völlig klar...
auf der anderen seite musste Dich in die Lage des Mannes/der Frau am Steuer versetzen. Das kann alles sein, worum es da geht. So ein rotes Auto kann auch einen Notarzt beherbergen, der auf dem Weg zu einem verunglücktem Kind ist. Eins kann ich Dir versichern, der hat von Dir ähnlich gedacht ;-D

Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen ;-) Du fluchst wie ein Rohrspatz am Steuer einer Einsatzfahrt. Und das Fluchen hat schon damit angefangen, dass die 3 vor ihm nich schnell und weit genug Platz gemacht haben. Da sieht man leider oft nichtmal, dass sich alle andern Mühe geben, aber einfach kein Platz ist.

Und richtig ist selbstverständlich auch, wenn der auf dem Weg zum Ort des Geschehens auch verunglückt hat keiner was davon. Ich wollte nur sagen, es gibt da immer 2 Seiten

a.miertsch am 01 Aug 2009 21:24:47

@ al,
es könnte aber auch sein, das ASB,DRK oder Johanniter sich gegenseitig den Kunden, sprich Unfallopfer, abjagen wollen. Das Rennen macht dann natürlich--der Hubschrauber. Erlebe ich täglich, wohne an einer Hauptstraße. Trotzdem Platz schaffen ist unmittelbare Pflicht und vernünftig. Wer´s nicht hört oder sieht sollte zum Facharzt.
Albert

schlabuster-1 am 02 Aug 2009 09:44:28

? hat geschrieben:Es hätte sich aber um Menschenleben handeln können und das weiß vorher niemand, auch Du hast dich an die Regeln zu halten und brauchst nicht im nachhinein mit dummen Ausreden kommen.

Für mich war das ganze wirklich eine dumme Frage und wenn Du dich noch als Feuerwehrler outest sogar eine saudumme.

Ich an Deiner Stelle würde mich schämen, soetwas überhaupt zu fragen.


Du bist vieleicht ein Osterhase. Warum ich mich aufrege ist die Tatsache das ich gar nicht nicht ausweichen konnte da die Straße so eng war. Als einzige Alternative zur Vollbremsung stand das Ausweichen in Straßengraben an. Der vorderste der drei Entgegenkommenden ist kanpp am Straßenpfosten vorbeigeschrammt da er ebenfalls zu weit nach rechts ausweichen mußte.
Also schalt mal deine Denkzentrale ein bevor hier so nen Mist postest :evil:

Wie gesagt ich bin gern bei der Feuerwehr aber wenn bei einem Einsatz durch "Dienstgeilheit" mehr Schaden angerichtet wird als überhaupt zu verhindern wäre geht mir die Hutschnur hoch.

Bist wohl auch so "einer" :roll:

fuzzy am 02 Aug 2009 09:59:05

bitte dringend um Beachtung der Forums AGB insbesondere Punkt 4 :

--> Link

andernfalls sehen wir uns gezwungen den Thread zu schliessen, da zum Thema alles gesagt ist.

Infos dazu auch hier :

--> Link

al am 02 Aug 2009 12:01:16

wir driften langsam ab und blaulicht ist ne diskokugel.

es ist doch vollkommen egal, wie dieser lalü-mensch unterwegs war, er hatte seine lampen an und damit das vermeintliche vorrecht. basta.

alles andere könnte mittels dienstaufsichtsbeschwerde oder klage geklärt werden, aber nicht hier. ansonsten bitte mit kartenmaterial, detailfotos etc. :wink:

Gogolo am 02 Aug 2009 15:06:09

al hat geschrieben:es ist doch vollkommen egal, wie dieser lalü-mensch unterwegs war, er hatte seine lampen an und damit das vermeintliche vorrecht. basta.




Ein VORRECHT hat er keines - er hat nur ein Sonderrecht!

Klar, dass ich auch sofort an hlate und Platz mache. Aber nicht um jeden Preis, d.h. ich werde weder in einen Straßengraben fahren noch durch ein rauffahren mit Karracho über eine Bürgersteigkante meine Felgen ruinieren!


Habe die Ehre

Gogolo

asklepios am 02 Aug 2009 21:14:15

es ist wie es ist, wer mit Blaulicht fährt hat mit Sicherheit keine Kaffeefahrt vor sich.
In der DDR gab es eine klareRegelung : Blaulicht / Martinhshorn rechts ran und stop. Es gab keine Diskussion ,keine Ausreden..
Das war so klar wie 0,0 Promille

WomoKindi am 02 Aug 2009 22:23:10

Gogolo hat geschrieben:
al hat geschrieben:es ist doch vollkommen egal, wie dieser lalü-mensch unterwegs war, er hatte seine lampen an und damit das vermeintliche vorrecht. basta.




Ein VORRECHT hat er keines - er hat nur ein Sonderrecht!

Klar, dass ich auch sofort an hlate und Platz mache. Aber nicht um jeden Preis, d.h. ich werde weder in einen Straßengraben fahren noch durch ein rauffahren mit Karracho über eine Bürgersteigkante meine Felgen ruinieren!


Habe die Ehre

Gogolo


Danke Gogolo,

wenigstens einer der hier die Vorschriften für solche Fälle richtig erkannt und auch vorurteilsfrei geschrieben hat.

Fahrzeugen mit Sonderrechten ist die freie Fahrt zu ermöglichen, aber nicht ohne auf die jeweilige Situation zu achten, das heißt zB. keine Vollbremsung oder jegliche Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder sich selbst.
Jeder der mit Sondersignalen fahren darf wurde auch daraufhin geschult und weiß genau das er Niemanden bei solch einer Fahrt gefährden oder nötigen darf.

Zu diesem Beispiel hier, enge Straße beidseitiger Verkehr, keine Möglichkeit effektiv des Platz zu machen, da ist es zB. richtig zügig weiter zufahren um einen Bereich zu erreichen wo ein gefahrloses Platzmachen möglich ist, kommt zB. auch oft auf großen mehrspurigen Kreuzungen vor.
Einsatzfahrer wissen das, leider gibt es aber auch immer wieder einige Sonderechte-Rambos die das im Eifer des Gefechts vergessen, und leider sind viele Verkehrsteilnehmer einfach nicht in der Lage solche Situationen richtig einzuschätzen um wirklich angemessen zu reagieren.

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