xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Sicherheitsausrüstung bei Wohnmobil über 3,5t ?


goliver am 11 Sep 2009 08:26:10

Hallo! So, nächste Woche wird aufgelastet :wink: Jetzt stellt sich die Frage was man noch so alles beachten muss. Wie sieht es mit der Sicherheitsausrüstung aus? Habe gelesen das man

-Unterlegkeile
-Warndreieck
-Warnleuchte
-Verbandkasten
-Warnwesten

dabei haben muss.

Warnwesten soviele wie eingetragene Sitzplätze. Stimmt das? Dann brauche ich 6 Warnwesten!? :eek:

Und was nimmt man für eine Warnleuchte? Egal, oder gibt es da auch wieder Vorschriften?

Oliver

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 11 Sep 2009 08:45:44

Ich denke mal das alles was du oben geschrieben hast eigentlich selbstversändlich ist in einem Wohnmobil .... :!: :!:

Warnwesten nehme ich immer für alle Insassen (6 ) mit egal ob ich sie brauche oder nicht ...Kostenpunkt 1,99 €/Stck.und die wiegen nichts :!:

of Braveheart am 11 Sep 2009 09:32:48

Ich denke das die Sicherheitsausrüstung nichts mit dem Gewicht zu tun hat.
Wir haben auch für uns alle (4)eine WaWe dabei (kann ja nicht meine Frau
aus dem Grund im WoMo lassen :wink: wenn auch....aber egal,anderes Thema). Desweiteren habe ich jetzt noch ein zweites Warndreieck.
So soll es u.A. in Frankreich Pflicht sein bei einer Panne vor und hinter dem Pannenfahrzeug ein Warndreieck auf zu stellen.
Ob eine Warnleuchte vorgeschrieben ist kann ich aber auch nicht sagen.
Warum sind Unterlegkeile Pflicht? Oder meinst Du diese "Wegfahrsicherungkeile" ?
Der ADAC müsste da doch mehr wissen.

LG
Braveheart

Anzeige vom Forum


stegi am 11 Sep 2009 09:36:53

Hallole,
das hat wohl etwas mit dem zul Gesgew zu tun.
Über 3,5 t Warnleuchte Pflicht
Zwei Unterlegkeile Pflicht,
Warndreieck usw. .....der Rest wie in der Tabelle oben
Viele
Stegi

wilma57 am 11 Sep 2009 10:05:36

Moin!

Gilt Warnleuchte und Unterlegkeil nicht erst ab 4to ?


WILMA57

kintzi am 11 Sep 2009 11:22:31

Nein, ab 3,5t. Verkehrsrechtlich sind wir in Deutschland LKW,steuerlich aber Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit eigener Steuerklasse gegenüber PKW(Gewichtsbesteuerung anstatt Hubraumbest.). In Österreich wird noch ein Unterschied gemacht, s. Brennerbundesstrasse: gesperrt f. LKW> 3,5t, aber Womo bis 7,5t erlaubt, steht aber nicht explizit am gr. Schild. Noch zu erwähnen ist das Sonntagsfahrverbot in Dtschl., das als Solofhrzg. ab 7,5t gilt, mit Hänger aber bereits ab 3,5t. Alte dtsch. Führerscheine vor `99 sollten auf EU-Karte erneuert werden, sonst kann es im Ausland Schwierigkeiten geben: die wollen C1 , mit Hänger C1E sehen, unsere alten Berechtigungen kennen die nicht u. sind zu faul, in ihrem dicken Wälzer f. alte europ. Führerscheine nachzusehen. Pkw-Führerscheine, früher 3, jetzt B gelten, ab `99 gemacht nur bis 3,5 t. Vor `99 gemacht bis 7,5t(Bestandsschutz, aber nur f. dtsch. Führerscheine). Übrigens, wer mit 3,5t überladen fährt, wird bei Führerscheinen ab `99 mancherorts v. Staatsanwalt wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verfolgt, auch Personen, die nach Fahrerlaubnisentzug nach `99 einen neuen ausgestellt bekommen haben, sind nur noch bis 3,5t berechtig, für diese gilt die Besitzstandswahrung nicht. Das merkt man dann spätestens, wenn man die Plastikarte anguckt, da ist nicht mehr C1 u. C1E eingetragen. Erinnere an Versicherungsfolgen nach Crash. Richi

Gast am 11 Sep 2009 14:47:14

Hallo,

Warnleuchte und Unterlegkeil ab 3,5t; Warnwestenpflicht ist unterschiedlich geregelt, existiert meines Wissens nach in Deutschland aber nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge, unabhängig vom Gewicht.

of Braveheart am 11 Sep 2009 17:16:58

Und wie ist das jetzt mit den 2 Warndreiecken?
Eins vor und eins nach dem Pannen-Fzg.

Gast am 11 Sep 2009 17:59:43

Zwei Warndreiecke ? - Ist, soviel mir bekannt ist, u.a. in Spanien Pflicht, dort aber für alle Kraftfahrzeuge; in Deutschland nicht.

chiron am 11 Sep 2009 19:26:44

In der Schweiz brauchst Du zusätzlich einen Feuerlöscher 6 kg mit gültigem Zertifikat, die Warnleuchte allerdings ist nicht Vorschrift.


Chiron

walter7149 am 11 Sep 2009 21:02:03

hallo alle zusammen
für norwegen braucht du auch einen 6 kg feuerlöscher
wenn du im winter fährst - ab 1.11. winterreifen und bei > 3,5 to
2 satz schneeketten

grüsse walter aus norwegen

oldpiter am 12 Sep 2009 16:27:50

kintzi hat geschrieben: Übrigens, wer mit 3,5t überladen fährt, wird bei Führerscheinen ab `99 mancherorts v. Staatsanwalt wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verfolgt, auch Personen, die nach Fahrerlaubnisentzug nach `99 einen neuen ausgestellt bekommen haben, sind nur noch bis 3,5t berechtig, für diese gilt die Besitzstandswahrung nicht.


Nur von einer juristisch vollkommen unbeleckten Staatsanwaltschaft :D
ALLE Fahrerlaubnisklassen beziehen sich auf die ZULÄSSIGE GESAMTMASSE. (Eintrag in der Zulassungsbescheinigung/Fz-Schein)
NIEMALS auf das tatsächliche Gewicht.

franzel73 am 03 Mai 2015 13:22:43

Guten Tag zusammen,

beim Stöbern in diesem interessanten Forum bin ich gestern auf oben stehendes Thema gestoßen.

goliver hat geschrieben:Hallo! So, nächste Woche wird aufgelastet :wink: Jetzt stellt sich die Frage was man noch so alles beachten muss. Wie sieht es mit der Sicherheitsausrüstung aus? Habe gelesen das man

-Unterlegkeile
-Warndreieck
-Warnleuchte
-Verbandkasten
-Warnwesten
...


Darauf hin wollte ich "kurz" eine Warnleuchte und neue Radkeile im Netz bestellen.
Jedoch hat sich herausgestellt dass dies gar nicht so einfach ist.

Folgende Fragen sind aufgetreten deren Antworten sich nicht (zumindest mit meinen Suchbegriffen) recherchieren ließen.

- welche Warnleuchte?
a: wie sind zugelassene Warnleuchten gekennzeichnet?
b: könnt Ihr welche empfehlen?
(evtl. sogar mit LED Beleuchtung und Akku)

- gibt es Keile nach Reifendurchmesser?
a: wenn ja gibt es z.B. Tabellen mit Größenangaben?
b: wo sind passende Keile erhältlich für Reifen 225/75 R16...
(der vorhandene Keil hat einen viel zu kleinen Radius)


Weiterhin ist bei mir noch das Thema Parkwarntafel offen.

- gibt es Parkwarntafeln die Wohnmobilgeeignet sind?
a: gibt es eventuell zugelassene, leichte Parkwarntafel die sich z.B. mit Saugnäpfen sicher befestigen lassen?
(Eine Befestigung durch z.B. Bohren und Schrauben in der Außenwand möchte ich sehr, sehr gerne vermeiden)
b: wo sind solche erhältlich?


- Wie handhabt Ihr dieses Themen, habt Ihr weitere Vorschläge, Tipps...

Danke.



Franz

bert am 03 Mai 2015 13:48:41

Wir haben vier eingetragene Sitzplätze und auch vier Warnwesten.
Weiters habe ich eine vernünftige Stirnlampe ( Led Lenser) im Wohnmobil immer mit.
Eine Panne in der Nacht ohne Licht ist sicher noch unangenehmer.

bert

Palmyra am 03 Mai 2015 14:43:41

Und was nimmt man für eine Warnleuchte? Egal, oder gibt es da auch wieder Vorschriften?


Hab ich mir letzte Woche bei eBay bestellt ...

LED Warnblinkleuchte Pannenlicht Notfalllicht Warnleuchte LKW StVZO Zulassung


url=https://www.wohnmobilforum.de][/url]

franzel73 am 03 Mai 2015 19:04:13

Guten Abend Palmyra,

danke für den Tipp.
Werde eine LED Warnblinkleuchte bestellen.
Ob es weitere Vorschriften zu diesem Thema gibt ist mir nicht bekannt.
(evtl. kennt sich jmd. im Forum aus und kann noch Hinweise geben)
Zumindest ist dann eine Warnleuchte im Falle eines Falles vorhanden.


Franz

Palmyra am 03 Mai 2015 20:49:57

[quote="kintzi"]Nein, ab 3,5t. Verkehrsrechtlich sind wir in Deutschland LKW,steuerlich aber Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit eigener Steuerklasse gegenüber PKW(Gewichtsbesteuerung anstatt Hubraumbest.). In Österreich wird noch ein Unterschied gemacht, s. Brennerbundesstrasse: gesperrt f. LKW> 3,5t, aber Womo bis 7,5t erlaubt, steht aber nicht explizit am gr. Schild. Noch zu erwähnen ist das Sonntagsfahrverbot in Dtschl., das als Solofhrzg. ab 7,5t gilt, mit Hänger aber bereits ab 3,5t.


Heisst dass das ein Wohnmobil > 3.5to mit Anhaenger am Sonntag nicht fahren darf ..... Autobahn oder komplett ?

kintzi am 04 Mai 2015 00:25:57

Kommt drauf an, Hänger zu welchem Zweck. Wenn er zur Ausübung eines Hobbys/Sportes dient, z.B.
Transport eines Segelflugzeuge, Rennfhrzg., Pferde usw. , darf gefahren werden. Zur Beförderung v. Waren,Handwerkszeug, Umzugsgut nicht. So ist es mir bekannt. Gr. Richi

Nille am 04 Mai 2015 10:55:54

Es gibt kein Sonntagsfahrverbot für Wohnmobile....egal ob mit Anhänger oder ohne und auch nicht abhängig vom Gewicht.

dieter2 am 04 Mai 2015 10:56:15

kintzi hat geschrieben:Kommt drauf an, Hänger zu welchem Zweck. Wenn er zur Ausübung eines Hobbys/Sportes dient, z.B.
Transport eines Segelflugzeuge, Rennfhrzg., Pferde usw. , darf gefahren werden. Zur Beförderung v. Waren,Handwerkszeug, Umzugsgut nicht. So ist es mir bekannt. Gr. Richi


Mein Sohn, selbstständiger Klemmtner, hat zwei Renault Kangos.
Einen als LKW zugelassen und einen als PKW.
Der mit der LKW Zulassung darf am Sonntag nicht mit Anhänger fahren, der als PKW zugelassene ja.
Hat also nicht immer was mit den Geammtgewicht zu tun.

Dieter

brawo1 am 04 Mai 2015 11:34:24

dieter2 hat geschrieben:Der mit der LKW Zulassung darf am Sonntag nicht mit Anhänger fahren, der als PKW zugelassene ja.
Hat also nicht immer was mit den Geammtgewicht zu tun.

Ist auch so in der StVO nachzulesen --> Link

Freedom am 25 Mai 2015 17:04:13

oldpiter , ganz richtig , es gibt immer Menschen , nicht nur Wohnmobilisten , die sich mit der réchten Hand das linke Ohr kratzen , um sich wegen Gelenkigkeit loben zu lassen .
F2 im Doc 1 gilt , - im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg -. Alles andere geht unter - Überladung -.
Das gleiche gilt für Österreich , da wird zwar das Bußgeld höher als bei uns , aber es ändert sich keineswegs das zGw, und damit auch nicht die Frage Vignette oder Gobox .
Freedom .

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Reifendruckkontrollsystem am Trailer
Ducato 244 Bj.2004, Startproblem nach Hitzefahrt
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt