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Wohnmobilunfall in Österreich


spaghetti am 28 Sep 2009 23:11:55

Guten Abend,

hat jemand von euch schon mal einen Unfall mit dem Wohnmobil in Österreich gehabt?

Da wir auf der Autobahn nach dem Brenner im Schönbergtunnel von einer Dänin gerammt wurden, meine Frage:
Wie läuft das alles versicherungstechnisch ab? Da ja österreichisches Gesetz gilt, gibt es Zahlung eines Wertverlustes?

Danke schon im voraus für eure Hilfe!

Schönen Abend!

von Spaghetti

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Tipsel am 28 Sep 2009 23:31:22

Läuft das nicht zwischen der dänischen Versicherung und deiner?

Für die Schuldfrage ist Österreich zuständig, aber mit der Versicherung hat das wohl nichts zu tun.

Demnach wird sich deine Rechtsschutz (oder dein Anwalt) mit der dänischen Versicherung rumschlagen müssen.

volley97 am 29 Sep 2009 07:32:14

Tipsel hat geschrieben:Läuft das nicht zwischen der dänischen Versicherung und deiner?

Für die Schuldfrage ist Österreich zuständig, aber mit der Versicherung hat das wohl nichts zu tun.

Demnach wird sich deine Rechtsschutz (oder dein Anwalt) mit der dänischen Versicherung rumschlagen müssen.


Ich würde erst mal Kontakt mit der Gegnerischen Versicherung aufnehmen und hören, wie die Regulierung, ggf. mit Gutachten (z.B. Dekra, wenn die damit einverstanden sind) abläuft, nicht gleich zum Anwalt :wink:

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fetzi am 29 Sep 2009 07:46:54

Bei Auslandschaden und oder ausländischer Beteiligung IMMER zum Anwalt !!!!!!! Rat aus Privater und Beruflicher Erfahrung !!!

Lancelot am 29 Sep 2009 08:24:26

Den Fall hatten wir doch schon: --> Link

Dazu hat Pluspetit doch eine "Anleitung" geschrieben:

pluspetit hat geschrieben:Über das Büro Gruene Karte erfährt man den Versicherer des ausländischen KFZ und den sog. "Regulierungsbeauftragten" in der Regel einen dt. Versicherer. Mit diesem korrespondiert man und meldet dort seine Ansprüche "normal" an. Die Frage der Haftung bestimmt sich nach den Verkehrsregeln des Unfalllandes. Die Frage des Umfanges der Haftung nach den Bedingungen des ausländischen Schädigers. Dies kann u.U. zu geringeren Ansprüchen führen als nach dt. Recht. (z.B. keine Wertminderung, kein Anspruch auf Rechtsanwaltskosten etc) Derartige Regulierungen können sich deutlich länger hinziehen als bei Inlandsunfällen. Notfalls muss geklagt werden, was sogar (sehr zur Unlust der dt. Richter) vor einem dt. Gericht geht. In derartigen Fällen ist es sicher gut eine Rechtschutzversicherung zu haben. Evtl. ist zunächst auch eine Abwicklung zunächst über die Vollkaskoversicherung möglich?
Viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche wünscht

pluspetit

volley97 am 29 Sep 2009 14:21:40

fetzi hat geschrieben:Bei Auslandschaden und oder ausländischer Beteiligung IMMER zum Anwalt !!!!!!! Rat aus Privater und Beruflicher Erfahrung !!!


naja, das schrieb ich doch, zuerst würde ich mal F R A G E N !!!
Warum immer gleich Krieg eröffnen????? :roll:
Wenn das Telefonat nicht positiv und unbefriedigend verläuft kann ich immer noch den Anwalt einschalten :wink:
basiert auf 18 Jahre Berufserfahrung ......

spaghetti am 29 Sep 2009 19:48:43

Das mit der dänischen Versicherung läuft gottseidank - die Vertretung ist die Interschaden GmbH in Nürtingen bei Stuttgart.

Das Gutachten ist gemacht, warte noch auf das Ergebnis.

Werde zuerst mal meine Ansprüche ohne Anwalt vorbringen - notfalls dann mit Rechtsanwalt.

Werde berichten........

Schönen Abend noch!

Spaghetti

volley97 am 29 Sep 2009 22:34:58

spaghetti hat geschrieben:Das mit der dänischen Versicherung läuft gottseidank - die Vertretung ist die Interschaden GmbH in Nürtingen bei Stuttgart.

Das Gutachten ist gemacht, warte noch auf das Ergebnis.

Werde zuerst mal meine Ansprüche ohne Anwalt vorbringen - notfalls dann mit Rechtsanwalt.

Werde berichten........

Schönen Abend noch!

Spaghetti


na hört sich doch soweit gut an, viel Erfolg weiterhin :D

Aretousa am 30 Sep 2009 14:32:39

Wir hatten bei Innsbruck einen unverschuldeten Totalschaden mit unserem Wohnmobil- Verursacher zum Glück ein deutscher Rechtsanwalt. Die österreichische Polizei hat uns sehr weitergeholfen z.B. ein Hotel vermittelt und uns hingebracht, einen Autohändler gefunden der unser Womo aufkaufte, uns informiert wo die nächste Autovermietung ist und uns vor allem dadurch aufgebaut, dass sie bestätigten dass uns absolut keine Schuld trifft und wir Glück hatten dass der Gegner eben Deutscher war. Der ADAC hat uns total hängen lassen, bot an, nach dem der Unfall am Freitagabend war, am Montag evtl. vorbeizukommen. Wir waren allerdings auf dem Weg nach Südtirol in eine Ferienwohnung und hatten absolut keine Lust tagelang in Innsbruck zu bleiben. Unser Unfallgegner bot uns sogar an einen befreundeten Rechtsanwalt einzuschalten, da hatten wir allerdings schon einen eigenen, weil seine Vesicherung etwas "zickig" war. Letztendlich haben wir aber unser Geld in vollem Umfang bekommen.

spaghetti am 07 Okt 2009 23:52:39

Das hört sich ja nicht schlecht an!
Das Gutachten ist jetzt da - Schaden am Fahrzeug 4.950,00 Euronen.
Leider KEINE Wertminderung eingetragen, obwohl der Gutachter von der Dekra gesagt hat, dass es einen gibt.

Werde jetzt meine Forderungen am die gegnerische Versicherung stellen.
Habe ja noch zusätzliche Ausgaben an Nebenkosten, alleine schon das Womo zur Reparatur...... ist von uns ca 130 km entfernt.

Werde euch auf dem laufenden halten!

Schönen Abend noch!

Liebe

Spaghetti

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Na dann halt nicht mehr.....
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