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Was würdet ihr tun?


geomaria am 04 Okt 2009 15:20:39

Hallo ihr Lieben, ich brauche, mal wieder, eure Hilfe:
Wir haben vor genau 7 Monaten bei einem Wohnmobilhändler einen gebrauchten Eura gekauft. Jetzt stellten wir fest, das die Wand zum Führerhaus nass ist und das Holz schon ganz morsch. Auch stellten wir hierbei fest, dass da schon mal ein Wasserschaden repariert wurde. Dies verschwieg der Händler damals!
Was würdet ihr tun?
Das Wohnmobil zurückgeben und das Geld zurückverlangen (Problem hierbei, die Preise waren im Frühjahr im Keller, das gleiche Model kostet jetzt 5000 Euro mehr!)?
Oder, den Schaden reparieren lassen (Problem hierbei, bei einem eventuellen Wiederverkauf müssen wir den Feuchtigkeitsschaden angeben und bekommen das Teil wahrscheinlich schwer wieder los)?
Wir vermuten hier eine arglistige Täuschung und sind stinksauer!
Dankeschön für eure Ideen.

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Tipsel am 04 Okt 2009 15:22:52

Ich würde erst mal hören wollen, was der Händler dazu meint.

Bergbewohner1 am 04 Okt 2009 15:30:36

Gewährleistung ist vorbei, wenn er von sich aus nichts macht, könnt ihr es selber "fressen".
Denke nicht das ein reparierter Wasserschaden angegeben werden muß. wo soll das stehen?

Anzeige vom Forum


hast29 am 04 Okt 2009 15:34:18

Hallo,

wie alt ist das Womo??
Vielleicht noch Garantie??

Auf alle Fälle mit dem Handler sprechen.
Weil wenn ihr repariert kann er euch ja entgegenkommen.....

geomaria am 04 Okt 2009 15:44:03

Ich denke schon, dass er einen reparierten Wasserschaden angeben muss. Außerdem stehen wir schon seit cira 8 Wochen mit ihm in Kontakt, weil unser Dach sich ganz stark wellt und wir der Firma gegenüber schon einen Wasserschaden vermuteten. Dies ist alles schriftlich dokumentiert und ich denke, da das alles innerhalb dieser 6-Monatsfrist war, die Firma das auch anerkennt. Ansonsten müssten wir beweisen, dass der Schaden schon vorher war und das sieht man am nassen Holz, das ist älter wie 6 Monate!
Das Mobil ist Baujahr 2001!
Danke

oldie2002 am 04 Okt 2009 15:52:37

bevor hier weiter im kaffeesatz gestochert wird und jede menge qualifierte und unqualifizierte ratschläge abgegeben weden, die euch sowieso nicht weiterhelfen, würde ich die angelegenheit von einem rechtsanwalt überprüfen und ggflls. durch ihn vertreten lassen. die leute haben sowas zumindest gelernt und kennen die rechtslage aus erster hand.

geomaria am 04 Okt 2009 16:21:48

ich würde liebend gerne zum Rechtsanwalt gehen, nur, hänge ich da nicht gutes Geld an schlechtes? Ich hätte gerne gewusst, was man tun kann, welche Möglichkeiten bestehen und wie andere hier in dieser Situation reagieren würde, ohne gleich Unsummen auszugeben.

oldie2002 am 04 Okt 2009 16:25:11

eine qualifizierte beratung durch einen rechtsanwalt sollte nicht so teuer sein und wenn du ihm kein madat erteilst, ist dann ja auch schluss. aber du weisst zumindest vom fachmann, ob es sich lohnt oder aussichtslos ist. in bad hersfeld gibt es einen anwalt, der sich auf solche fragen spezialisiert hat, frag den doch mal

guenterp_de am 04 Okt 2009 16:44:41

oldie2002 hat geschrieben:eine qualifizierte beratung durch einen rechtsanwalt sollte nicht so teuer sein und wenn du ihm kein madat erteilst, ist dann ja auch schluss. aber du weisst zumindest vom fachmann, ob es sich lohnt oder aussichtslos ist. in bad hersfeld gibt es einen anwalt, der sich auf solche fragen spezialisiert hat, frag den doch mal


ja wo isser denn der hat sich hier auch lange nicht mehr zu Wort gemeldet :?

dramme73 am 04 Okt 2009 17:00:12

Hallo,

der RA ist Spitze u. heißt D-Ä-H -N

Bad Hersfeld, Seilerweg 10

hast du keinen Rechtsschutz??

LG
von Olli

a.miertsch am 04 Okt 2009 17:05:55

@ guenterp-de,
er hat zuviel zu tun in der Krise und bei dem Murks, den die Hersteller den Kunden an die Backe schmieren. War doch erst Messe, da wollen viele wieder raus aus den Verträgen, die ihnen aufgeschwatzt wurden :lach: :ironie: .
Er macht jetzt einen auf Gast, wenn ich mich nicht irre, wie auch einige andere geschätzte Ehemalige.
LG Albert

hast29 am 04 Okt 2009 17:09:00

Bist du im ADAC???

Da hast du im Grundbeitrag eine erstberatung durch einen RA inclusive.

Ansonsten kostet sowas um die 20,-- Euro und das wäre mir die Sache wert.
Im Forum können Meinungen und eigene Erfahrungen erzählt werden, ob das aber dann bei dir auch so zutrifft bezweifele ich...

pipo am 04 Okt 2009 17:09:33

geomaria hat geschrieben:Wir haben vor genau 7 Monaten bei einem Wohnmobilhändler einen gebrauchten Eura gekauft.

Prima dann habt ihr ja noch 5 Monate Händlergarantie. Oder wurde eine Händlergarantie im Kaufvertrag ausgeschlossen?

Jetzt stellten wir fest, das die Wand zum Führerhaus nass ist und das Holz schon ganz morsch. Auch stellten wir hierbei fest, dass da schon mal ein Wasserschaden repariert wurde. Dies verschwieg der Händler damals!
Was würdet ihr tun?

Übel, vorallem wenn nachzuweisen ist, dass dieser Schaden schon einmal repariert wurde..

Ihr habt jetzt 2 Möglichkeiten:
Den Händler auffordern, den Schaden vollständig beseitigen zu lassen. Kostet euch keinen Cent..
Oder ihr besteht auf Wandlung und würdet das Thema Betrug ansprechen, da der Händler offensichtlich einen schweren Schaden verheimlicht hat. Hier müsst ihr eine entsprechende Nutzungspauschale für die 7 Monate zahlen. Ein guter Rechtswanwalt könnte diese Pauschale recht niedrig halten..

koschi am 04 Okt 2009 17:42:05

hallo geomaria
mit dem dach brauchst du dir keine gedanken machen.ich fahre einen 690 hb und bei dem ist im sommer das dach auch wellig.laut eura soll das so sein
mfg koschi

geomaria am 04 Okt 2009 17:44:20

ja, wir haben eine Rechtschutzversicherung, mit einer SB von 500 Euronen. Nein, wir sind in dieser Beziehung nicht geizig, sondern wir haben aufgrund eines Arzthaftungsprozesses, der wohl ziemlich teuer war, keine andere Versicherung bekommen :D
Ich weiss ja jetzt, was wir verlangen können, aber wie würdet ihr entscheiden?
Wie groß seht ihr Probleme beim Wiederverkauf wenn man erzählt, dass das Teil nass war?

urchin am 04 Okt 2009 17:51:25

Ich hätte schon ein Problem damit. Ich würde so ein Mobil nicht kaufen.

Frank

oldie2002 am 04 Okt 2009 17:55:43

geomaria hat geschrieben:Wie groß seht ihr Probleme beim Wiederverkauf wenn man erzählt, dass das Teil nass war?


kannst du nur an "bastler" verkaufen, was das bedeutet weisst du selbst

Labrador am 04 Okt 2009 18:01:01

oldie2002 hat geschrieben:
geomaria hat geschrieben:Wie groß seht ihr Probleme beim Wiederverkauf wenn man erzählt, dass das Teil nass war?


kannst du nur an "bastler" verkaufen, was das bedeutet weisst du selbst



Entscheidend ist doch, ob das Fahrzeug nach der Instandsetzung dann dicht ist !

Gogolo am 04 Okt 2009 18:10:59

Ich würde ein ehemals nasses Teil auch niemals kaufen - ob gut repariert und jetzt dicht oder nicht. Alleine der Gedanke, dass irgendwo innen drin noch ein Schimmelpilz stecken könnte würde mich vor einem Kauf und Eigennutzung abhalten. Da könnte mir ein Verkäufer hundert Garantien geben.....

Aber - das ist nur meine persönliche Einstellung dazu.


Habe die Ehre

Gogolo

geomaria am 04 Okt 2009 19:03:17

Das denke ich auch. Wenn wir von dem reparierten Wasserschaden gewusst hätten, hätten wir auch nicht gekauft, auch nicht, wenn es jetzt trocken ist.
So. lieben Dank und wenn wir am Dienstag etwas in Erfahrung bringen, melde ich mich wieder!
Schönen Sonntag noch

oldie2002 am 04 Okt 2009 19:07:24

geomaria hat geschrieben:Das denke ich auch. Wenn wir von dem reparierten Wasserschaden gewusst hätten, hätten wir auch nicht gekauft, auch nicht, wenn es jetzt trocken ist.
So. lieben Dank und wenn wir am Dienstag etwas in Erfahrung bringen, melde ich mich wieder!
Schönen Sonntag noch


danke, wir warten auf euren bescheid

pipo am 04 Okt 2009 19:24:02

geomaria hat geschrieben:Wie groß seht ihr Probleme beim Wiederverkauf wenn man erzählt, dass das Teil nass war?

Wieso?
Habt ihr keine 1 jährigen Händlergarantie??
Zudem sind die Chancen auf eine Wandlung bei einem bekannten Vorschaden sehr groß.

Oder habe ich was übersehen?

geomaria am 04 Okt 2009 19:57:37

Hallo Pipo,
ja die Garantie haben wir,
Wir wollen ja nicht gleich verkaufen, aber so in 2 - 3 Jahre wollen wir dann schon etwas "neueres" haben und dann muss ich den reparierten Wasserschaden angeben.

pipo am 04 Okt 2009 20:13:57

Dann soll der Händler seine Arbeiten dokumentieren. Anschliessend
würde ich bei einem Verkauf das Manko in ein positives Argument ummünzen, da das Womo ja an
bestimmten Stellen "Grundrenoviert" wurde :wink:

So wie ich das richtig sehe, hängt ihr an dem Womo und würdet es wohl auch nicht wandeln wollen?

geomaria am 05 Okt 2009 03:31:36

ja, pipo, das ist richtig, wir hängen an dem Womo. Es ist das, was wir wollten, für uns stimmte an dem Womo alles :)
Nur, wir können uns nicht leisten, bei einem eventuellen Verkauf vielleicht 5000 Euro zusätzlich zu verlieren, nur weil das Teil mal nass war :cry:
Es k.... mich auch an, wieder stundenlang nach einem neuen Wohnmobil zu suchen und dann doch immer wieder etwas daran zu finden, was nicht so passt. Außerdem habe ich den Eindruck, dass die Teile gegenüber dem Saisonanfang im März doch reichtlich im Preis gestiegen sind.
Liebe und einen schönen Tag

a.miertsch am 05 Okt 2009 09:36:10

@ geomaria,
wenn hier immer von Garantie geredet wird , ist das nicht ganz zutreffend. Ihr habt ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler gekauft und darauf habt Ihr mindestens 1Jahr Gewährleistung. Der Haken daran ist, nach der Hälfte der Gewährleistungszeit tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Will heißen, Ihr müßt dem Händler nachweisen, das der Schaden beim Kauf schon bestand und Euch verschwiegen wurde.
Verschweigen kann der Händler aber nur etwas, von dem er gewußt hat, und das ist der Knackpunkt, das muß ihm bewiesen werden.
In der Hoffnung auf einen guten Ausgang für Euch.
LG Albert

Gast am 05 Okt 2009 10:19:45

Mann o Mann,

Händler sind alle Verbrecher! Gleich zum RA, der wird es richten.
Nö, haltet mal den Ball flach.
1. Eventuell hat der Händler auch nichts vom Wasserschaden gewusst. Denn meist stellen sie die Dinger nicht mal gereinigt zum Widerverkauf aus.
Das einzige was man dann vorwerfen kann ist: Faulheit!

Aber das erkenne ich doch, wenn ich genau hinschaue!

2. Und der RA schreibt am Anfang auch nur Briefe. Das kann jeder der sich der deutschen Sprache in Ausdruck und einigermaßen Grammatik und Rechtschreibung bemächtigt hat.
Persönliche Gespräche sind zwar meist zeitaufreibender, bringen aber mehr.
Und viele denken bestimmt: mit einem RA im Rücken zwingt man den Händler in die Knie!
Schwachsinn: Heute ist das schon jeder Händler gewohnt, und die meisten Händler kommen Kunden mit Verständnis mehr entgegen, als Kunden mit Rechthaberei. Denn ein Kunde mit RA-Drohung ist kein guter Kunde für die Zukunft.

Und wenn es ein großer Händler ist, wird er sich nicht an einem 9 Jahre alten Mobil aufreiben wollen. Das würde nur ein 0815 Krauter machen, der am Ende seiner Liquidität ist. Dann ist es aber auch unsinnig einen Rechtsstreit anzufangen, da meist GmbH und Ausschlüsse der Haftung drohen. Zumal das sich über Jahre hinziehen würde.

3. Nach weiteren 2-3 Jahren ist das Mobil für den Markt der Leute mit kleinem Geldbeutel, denen ist die Vorgeschichte meist egal. Da schaut man nur nach dem derzeitigen Zustand.

Und wenn das der Händler ordentlich repariert hat, eventuell sogar das Mobil durch Erneuerung von Teilen aufgewertet hat, umso besser.

4. Der einzige der aufgrund der Gewährleistung brüllen darf: „Gesäßpaste, dumm gelaufen“ ist der Händler.

Also sprecht mit Ihm am besten persönlich, höflich aber bestimmt. Dann wird auch geholfen.
Und klar wird der Händler versuchen, aus der Sache billig davon zu kommen. Da muss man halt nur aufpassen, und auf Sachverhalte hinweisen.

Und abschließend: wie würdet Ihr euch fühlen, wenn euch gleich immer das schlimmste unterstellt werden würde, und ein Geschütz gegen euch aufgefahren würde? Oder besser: was für eine Motivation würdet Ihr verspüren.

Jörg
PS: Langfristig, ist die einzige die sich über eine Rechtsschutzversicherung freut, die Versicherung. Denn Abschlüsse werden von ihr nur gemacht, wenn diese lohnen!
Ein ehem. Rechtsschutzversichrungsvertreiber

Gast am 05 Okt 2009 10:28:54

a.miertsch hat geschrieben:@ geomaria,
wenn hier immer von Garantie geredet wird , ist das nicht ganz zutreffend. Ihr habt ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler gekauft und darauf habt Ihr mindestens 1Jahr Gewährleistung. Der Haken daran ist, nach der Hälfte der Gewährleistungszeit tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Will heißen, Ihr müßt dem Händler nachweisen, das der Schaden beim Kauf schon bestand und Euch verschwiegen wurde.
Verschweigen kann der Händler aber nur etwas, von dem er gewußt hat, und das ist der Knackpunkt, das muß ihm bewiesen werden.
In der Hoffnung auf einen guten Ausgang für Euch.
LG Albert


Nicht ganz richig: Verschweigen bedeutet arglistige Täuschung, das heitß Kaufvertrag wäre nichtig mit Schadenersatzausgleich.

Nachweis muss nur für den Mangel erbracht werden. Der Mangel besteht in der Undichtigkeit. Und für die Dichtheit hat der Händler 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Das nachzuweisen dürfte nicht schwer fallen.
Auch Folgeschäden, sind in Bezug der Undichtigkeit v.P. kein Problem, da ein Laie die Undichtigkeit nicht gleich bemerken muss bzw. Schäden nach längerer Zeit erst entstehen, und somit auch der Mangel vo Kauf vorhanden war.

Sachlage also glasklar.

Jörg

dokabastler am 05 Okt 2009 12:08:43

^Hallo,

Ihr müßt erstmal mit Euch selbst ausmachen was Ihr wollt:

Zurückgeben, Nachträglich Wandeln?
oder
Behalten und nachträglich mindern und den Schaden selber richten (lassen) oder behalten und der Händler soll den Schaden auf seine Kosten richten.
Alles dürfte nicht sooo einfach sein, wenn sich der Händler auf Eure beweisumkehr/Beweispflicht zurückzeiht und behauptet nix von dem Schaden gewußt zu haben.....
Gibts denn im Kaufvertag keinen Hinweis auf Mängelfreiheit oder auf Dichtigkeit oder eine Dichtigkeitsprüfung??

Wie groß ist eigentlich der Schaden???? Und woher kann er kommen?



Wenn klar ist und Ihr wißt was ihr wollt, dann mit diesem Ziel mit dem Händler verhandeln...egal ob alleine oder mit RA und immer im Hintergrund einen Trumpf behalten wenns geht.....
immerhin gibts auch noch Leute/Händler, denen Kundenzufriedenheit nicht unwichtig ist.....


P.S: Ich glaube nicht, daß zum Ende der Saison die Preise niedriger sind als zu beginn der Saison,....immhin wollen die Leute und Händler jetzt vor dem Winter die Kisten loswerden

günter

dokabastler am 05 Okt 2009 12:11:34

ah noch meinen Meinung:

Ich persönlich würde, wenn mir das passiert wäre in Abhängigkeit vom tatsächlichen Schaden meine Strategie ausrichten:

Wenn hoffnungsloser Fall (alles total faul) dann unbedingt weg
wenn "nur" kleinerer Schaden, dann Rep und bahalten aber nur nach eingehender totaler Feuchtemessung überall, nicht daß am Schluß auch noch die Rückwand nass ist..

günter

geomaria am 05 Okt 2009 13:52:06

Hallo dokabastler,
wir haben, ca 4 Monate nach dem Kauf unser welliges Dach beanstandet und zu diesem Zeit schon eine Undichtigkeit vermutet und dem Händler mitgeteilt.
Dies ist alles dokumentiert, insofern dürfte der Beweis, dass das alles schon ab Kauf war, nicht so schwer fallen.
Was uns ärgert ist, dass man uns beim Kauf nicht von einem reparierten Wasserschaden in Kenntnis gesetzt hat, was meiner Meinung nach, Pflicht ist. Dass die Firma das nicht gewusst haben soll ist schwer zu glauben. Das Womo lief ja zuerst ein Jahr lang als Mietfahrzeug, dann hat Herr X es dort gekauft und dann 7 Jahre lang allen möglichen Sch..... in dieser Firma reparieren lassen, alles mit Rechnungen belegt. Natürlich ist die Ausbesserung des Bodens nicht dabei!. Wenn ich als Firma einen Wagen zurück kaufe, dann gucke ich mir das Teil ganz genau an und wenn ich dann eine Metallplatte eingearbeitet sehe, die da normal nicht drin ist, werde ich hellhörig, oder?
Als wir vor einigen Wochen dort waren, wegen des Daches, bat ich ihn doch mal einen Feuchtigkeitsmesser an das Mobil zu halten. Er holte das Gerät und fragte mich, wo er es denn hin halten soll!!!! Das sagt doch alles, oder. Ich habe ihm dann ein paar Stellen genannt, die dann auch trocken waren. Er wusste schon, warum er mich die Stellen hat aussuchen lassen, ich hatte ja keine Ahnung!!!

camperfrank am 05 Okt 2009 14:58:04

geomaria hat geschrieben:Hallo dokabastler,
wir haben, ca 4 Monate nach dem Kauf unser welliges Dach beanstandet und zu diesem Zeit schon eine Undichtigkeit vermutet und dem Händler mitgeteilt.



Hallo,

wenn ein Händler einen 4 Monate hinhält,.. riecht der Braten schon sehr stark.

Weiherhin, warum kauft man ein Fahrzeug ohne es vorher zu messen??
Besonders dann noch wenn man hier User ist.

Bin mal auf das Ergebniss gespannt wenn ihr den Händler mit dem Schaden "überrascht"!

geomaria am 06 Okt 2009 19:24:46

Hallo ihr Lieben,
wir waren beim Verkäufer und mussten uns anhören, dass wir außerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Außerdem hätten wir mit dem Kaufvertrag unterschrieben, dass das Fahrzeug frei von Mängeln wäre. Ich glaube, ich spinne....
Ich habe ihm erklärt, dass wir das Dach genau 5 Monate nach dem Kauf reklamiert haben, uns aber immer wieder erzählt wurde, dass das Dach dicht sei. Nun hörten wir doch tatsächlich, es sei nicht vom Dach, sondern es sei Spritzwasser von unten (und das bei diesem regenarmen Sommer)!!! Sie würden es aber auf Kulanz reparieren. Auf meinen Einwand, was denn passiert, wenn es wieder feucht wird, bekam ich zur Antwort, dass sie es dann wieder auf Kulanz reparieren würden, sofern es innerhalb der Gewährleistungsfrist ist. Falls wir das Mobil dann irgendwann verkaufen, würde auch unser Nachbesitzer in den Geschmack der kostenlosen Reparatur kommen. Ich stelle mir gerade vor, wie ich ein Verkaufsgespräch führe und erzähle, dass es vorne an den beiden Fendern ein bisschen nass ist, aber, wenn es anfängt zu schimmeln und sich das Holz auflöst müsst ihr da und da hin fahren, da gibt es eine kostenlose Reparatur.Ich bin so ein bisschen fassungslos.
Also, die sind allen Ernstes der Ansicht, dass das Mobil vor 7 Monaten – vor 4 Wochen dicht war und innerhalb der letzten 4 Wochen dann so einen Wasserschaden bekommen hat, dass das Holz fault und das alles ohne REGEN !!!
So, ich brauche dringend einen Gutachter im Raum 55...... Kann mir hier jemand weiter helfen. Weiß jemand, ob die Dekra auch Gutachten von Wohnmobilen erstellt?

Ich danke euch und wünsche einen schönen Abend

Gast am 06 Okt 2009 20:28:38

Hallo,

die Antwort, dass das Fahrzeug außerhalb der Gewährleistung ist, ist falsch. Ab dem 01.10.2002 müssen Händler bei Verkäufen von "gebrauchten Sachen" an private Personen mindestens 1 Jahr Gewährleistung leisten. Seht mal unter § 475 BGB (2) nach.

Da Ihr jetzt über sechs Monate seid, liegt es allerdings an Euch zu beweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf vorgelegen hat. Hierzu lohnt sich sicherllich ein erstes Gespräch mit einem Kfz-Sachverständigen.

Reparieren würde ich gar nicht erst anfangen, schon gar nicht bei oder mit dem Händler nach solchen Aussagen, sondern dann gleich "wandeln".

Viel Erfolg für Euch.

Tossy3 am 06 Okt 2009 21:34:13

Hallo!

Na, das ist ja nicht lustig!

Aber ich kann nur das wiederholen, was besonders Kurt hier im Forum schon oft geschrieben hat: Das Wasser kommt von oben!

Wir hatten besonders zu Eura hier schon mal in einem anderen Thread das Thema.

Und aus eigner - leidvoller Erfahrung - kann ich das am eigenen Eura bestätigen! Deshalb auch mein Hinweis zuvor, die oberen Dreieckskappen zu prüfen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg!

Viele
Peter

Brummel am 07 Okt 2009 07:48:28

Hallo,

die Frage nach einem Sachverständigen steht wohl noch im Raum.

Ich habe selbst noch keinen benötogt, aber vielleicht kann man Dir hier: --> Link
weiterhelfen.

Viel Erfolg
wünscht Klaus

geomaria am 08 Okt 2009 17:16:10

Hallo,
unser "lieber" Verkäufer hat dann noch mal recht kleinlaut angerufen und uns angeboten, dass wir vom Vertrag zurücktreten können :-o
Weiß jemand, was da an Vorteilsausgleichung auf uns zukommt?
Lieben Dank für alles

oldie2002 am 08 Okt 2009 17:38:52

geomaria hat geschrieben:Hallo,
unser "lieber" Verkäufer hat dann noch mal recht kleinlaut angerufen und uns angeboten, dass wir vom Vertrag zurücktreten können :-o
Weiß jemand, was da an Vorteilsausgleichung auf uns zukommt?
Lieben Dank für alles


wieviel kilometer seid ihr gefahren ? (nicht zum händler hin und zurück, das zählt nicht)

geomaria am 08 Okt 2009 17:55:20

so um die 5000 Km

oldie2002 am 08 Okt 2009 18:04:01

geomaria hat geschrieben:so um die 5000 Km


da ich nicht weiss, wie alt das fahrzeug und wieviel gesamtkilometer es schon auf dem tacho hat, gebe ich dir mal eine beispielrechnung (aus der praxis) an: ein neues fahrzeug hat einen kaufpreis von 100.000 euro, man legt eine gesamtfahrleistung von 150.000 km zugrunde, daraus ergibt sich folgende rechnung:

100.000 : 150.000 = 0,67 Cent pro gefahrenen Kilometer (wie gesagt, das ist die rechnung bei einem neufahrzeug

ich würde dem händler maximal 500 euro anbieten und dann schauen, was dabei rauskommt

geomaria am 08 Okt 2009 18:07:42

DAnkeschön :)
Baujahr war 2001 mit 70000 für 24000,
wir sind dann in 7 Monaten die 5000 gefahren.
Das hilft mir weiter, danke und einen schönen Abend

oldie2002 am 08 Okt 2009 18:55:53

geomaria hat geschrieben:DAnkeschön :)
Baujahr war 2001 mit 70000 für 24000,
wir sind dann in 7 Monaten die 5000 gefahren.
Das hilft mir weiter, danke und einen schönen Abend


gerne, dafür ist dieses tolle forum ja da :wink:

Gast am 09 Okt 2009 08:59:40

Auf jeden Fall, das Ergebnis weiter publizieren.
Hier scheint der Verkäufer eine Masche abziehen zu wollen.
Erst Gewährleistungsausschluss, dann lange kostenlose Kulanzreparatur auch für den Nachnutzer :?:

Dann anrufen, das das Fahrzeug zurückgenommen wird :?:

Das sieht danach aus, als ob ein Käufer gefunden werden soll. Oder das Fahrzeug wird tatsächlich in den Ostbleok verramscht.

Jörg

Gast am 09 Okt 2009 09:05:26

musste heißen "ein neuer Käufer"

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