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Transportanhänger für Smart


frankzi am 06 Nov 2009 04:58:22

Hallo,
wir würden gerne unseren Smart mit dem Wohnmobil mitnehmen und suchen daher einen Transportanhänger. Dieser sollte sehr leicht, nicht größer als unbedingt notwendig und optional mit Bordwänden zum Abtransport unseres Heckenschnittes o.ä. ausrüstbar sein. Zum Unterstellen möchte ich den Anhänger gerne in der Garage hochkant seitwärts abstellen
Ich habe mir schon verschiedene Anhänger angesehen, den richtigen aber noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir jemand einen Tip oder Link geben ?

Frank

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kirsche.ndh am 06 Nov 2009 09:10:02

Hallo,
ich habe den von Barthau mit Beplankungssatz und Fahrradträger auf der Zugstange.
Bei PKW Transport kommen die aufgesteckten Planken runter und die Fahrräder können trotzden mitgenommen werden.
Schau mal hier. --> Link
Aber einen PKW Transportanhänger hochkant zu stellen betrachte ich als schwierig, da so ein Anhänger einiges wiegt.
Aber geht nicht gibts nicht.

spleiss53 am 06 Nov 2009 16:54:53

Hallo frankzi: ein Anhänger mit all den Vorgaben von dir gibt es nicht. Aber mit fast allen!
1 - so klein wie möglich - nun - achte darauf, daß du den Anhänger, auch wenn er leer ist, im Rückspiegel siehst. Ist sonst ein blödes Gefühl beim fahren.... (ob er denn noch da ist :wink: )

2 - Bordwände: Nun: ein Anhänger für Fahrzeugtransport benötigt eine Verstärkung dort, wo die Räder laufen. Und Verzurrmöglichkeiten. Dies alles benötigt ein Anhänger für Schüttgut oder Heckenschnitt nicht. Vorschlag: Bastle dir dafür eine Kiste aus Holz und diese spanne dann auf den Transportanhänger. Nach Gebrauch stelle sie an die Wand - weil das geht mit dem Anhänger nicht - dafür ist er zu schwer.

3 - Dann gibt es noch die Möglichkeit eines geschlossenen Anhänger.

Übrigens: der Anhänger von kirsche.ndh ist gut.

Anzeige vom Forum


charis am 06 Nov 2009 22:34:37

Hi Frank,

schau Dir mal den hier bei mobile.de an:
--> Link

Wäre das nicht was für Dich ???

frankzi am 07 Nov 2009 20:27:17

Hallo,
vielen Dank für die Links, der Barthau von Kirsche ndh gefällt mir auch sehr gut, hab mich aber heute morgen kurzfristig für den Heinemann entschieden.
Danke hajot !
Bin nur mal gespannt, wie sich der Smart da auffahren läßt. Von den Abmessungen her wird's ziemlich knapp werden

Frank

Gogolo am 07 Nov 2009 22:51:03

@franzki

Ist dir bekannt, ob der Heinemann-Anhänger auch bis 100 km/h zugelassen ist?


Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 08 Nov 2009 08:55:43

Gogolo hat geschrieben:@franzki

Ist dir bekannt, ob der Heinemann-Anhänger auch bis 100 km/h zugelassen ist?


Habe die Ehre

Gogolo


Hilft Dir auch nur wenn das Womi unter 3,5 t liegt.

frankzi am 08 Nov 2009 09:34:05

Hallo,
der Hänger hat nur eine Zulassung bis 80km/Std.
Man hat mir gesagt, daß man die durch den Einbau von Stoßdämpfern auf 100km/h erhöhen kann.

Habe einen Carthago Chic mit 4,2 to.

Bin jetzt am Überlegen, wie ich den Smart vorschriftsmäßig und sicher auf der Plattform befestigen kann. Es ist außer den 4 eingelassenen Zurrösen nichts zum KFZ-Transport vorhanden. (hab auch schon in einem Anhängerforum nachgefragt.)
Vielleicht hat jemand gute Tips und Anregungen (Fotos) für mich.

Die Seitenwände werde ich zum Smarttransport abnehmen, so daß dann die Plattform zum Transport zur verfügung steht. Diese ist kaum größer als das Fahrgestell des Smart.

Frank

OWLer am 08 Nov 2009 10:07:30

Ich kann dir folgende Methoden empfehlen



oder



Beide Methoden haben den Vorteil, dass sich durch die Wippbewegung des Fahrzeug nichts losrütteln kann. Dann auch bitte alle 4 Räder sichern, so kannst du dir Diskussionen bzgl. Ladungssicheurng mit der Polizei sparen.
Ich fürchte ohne Änderungen am Anhänger wird es schwer das Fahrzeug zu befestigen, wobei ich das erste System noch für etwas flexibler halte, da der Winkel der Spanngurte fast beliebig verändert werden kann, was bei dem zweiten ja nur bedingt funktioniert.

Gogolo am 08 Nov 2009 10:56:30

? hat geschrieben:
Gogolo hat geschrieben:@franzki

Ist dir bekannt, ob der Heinemann-Anhänger auch bis 100 km/h zugelassen ist?


Habe die Ehre

Gogolo


Hilft Dir auch nur wenn das Womi unter 3,5 t liegt.



Nein, nein, auch über 3,5to darf ich auf der Autobahn max. 100 km/h fahren! Darüber ist hier im Forum schon genügend geschrieben worden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden???

Ich trage mich auch mit dem Gedanken, am Gogolobil einen Smart mit ranzuhängen wenn wir irgendwo hin zum Überwintern fahren (für die anderen Weitfahrten kommt natürlich das natürlich nicht in frage). Da ich üblicherweise nicht schneller als 100-110 kmh unterwegs bin, würde mich ein Anhänger, der bis 100 kmh zuglassen ist nicht sonderlich stören. Wenn ich aber wegen des Anhängers nur 80 kmh fahren darf, dann lasse ich es lieber bleiben.


Habe die Ehre

Gogolo

migula am 08 Nov 2009 11:04:40

Dass ich mit 4,4 t und Anhänger 100 km/h fahren darf ist mir neu. Kann mir jemand die entsprechende Vorschrift nennen. Auf der Landstraße sind mit Hänger nur 60 km/h erlaubt?

ahd250 am 08 Nov 2009 12:18:45

Halloundso,

mach auf keinen Fall irgendwelche Spanngurte an irgendwelchen Achsteilen fest, speziell Spurstangen oder Querlenker an der Vorderachse. Diese Teile sind beim Smart SEHR empfindlich und verbiegen schnell.
Auch beim "raufziehen" auf den Anhänger NUR original Abschleppöse verwenden.

, Olaf

Lancelot am 08 Nov 2009 12:55:33

Gogolo hat geschrieben:Nein, nein, auch über 3,5to darf ich auf der Autobahn max. 100 km/h fahren! Darüber ist hier im Forum schon genügend geschrieben worden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden???


Du liegst da falsch :!:

Schau mal DA die Bedingungen für 100 km/h mit Anhänger --> Link

.. geht nur < 3,5 to zul GG beim Zugfahrzeug

Gogolo am 08 Nov 2009 13:02:08

Danke, Wolfgang, da habe ich wohl falsch "um die Ecke" gedacht. Dann ist ein Anhängerbetrieb für mich höchstwahrscheinlich gestorben...


Habe die Ehre

Gogolo

Lancelot am 08 Nov 2009 13:06:20

Gogolo hat geschrieben:Dann ist ein Anhängerbetrieb für mich höchstwahrscheinlich gestorben...


Hmm .. auch mit "80 km/h" (plus MWSt. :D ) kommt man vorwärts, war früher ja auch nicht anders ...

Mußt halt mehr aufpassen ... auf die Straße 8)

frankzi am 08 Nov 2009 14:35:48

Hallo lancelot,
intepretiere ich das richtig, ich darf mit Wohnmobil 4,2 to und Anhänger (80km/h) auf der Landstraße nur 60 fahren?

Frank

gary32 am 08 Nov 2009 15:10:54

hallo,

wenn man den nötigen Träger hat :

--> Link

gary32

Gast am 08 Nov 2009 15:19:10

lt. Gesetz darf jedes Fahrzeug mit Anhänger ab 3,5 t auf Autobahnen 80 und auf Bundes und Landstrassen 60 km/h fahren

Lancelot am 08 Nov 2009 18:03:59

frankzi hat geschrieben:Hallo lancelot,
intepretiere ich das richtig, ich darf mit Wohnmobil 4,2 to und Anhänger (80km/h) auf der Landstraße nur 60 fahren?


§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2 a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit
Aktualisierungsdatum 31.08.2009


Damit gilt (Quelle POL Dresden):

Für das beschriebene Wohnmobil (zGG 4,9 t) gilt: - Wenn Sie mit dem Solo-Wohnmobil auf der Landstraße unterwegs sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (§ 3 / Abs III / Ziffer 2a StVO) - Wenn Sie mit Anhänger fahren, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (§ 3 / Abs III / Ziffer 2b StVO).

migula am 08 Nov 2009 19:33:03

D.h. Omnibusse mit Hänger dürfen auf Landstraßen 80 km/h fahren, Wohnmobile mit Hänger nur 60Km/h wie LKW mit Hänger.

spleiss53 am 09 Nov 2009 15:37:12

migula hat geschrieben:D.h. Omnibusse mit Hänger dürfen auf Landstraßen 80 km/h fahren, Wohnmobile mit Hänger nur 60Km/h wie LKW mit Hänger.

- Omnibusse im Reiseverkehr - ja..... im Linienverkehr - nein (aber da hat man ja meist keinen Anhänger mit dabei :wink: )

frankzi am 10 Nov 2009 04:36:06

Hallo,

ich weiß, ich weiß....

Darf ich mit einem Wohnmobil über 3,5to und einem Hänger der bis 100km/h zugelassen ist auch nur 60km/h auf der Landstraße fahren oder gilt denn da 80km/h ?

Frank

Lancelot am 10 Nov 2009 07:44:02

Gegenfrage: Liest Du in dem oben zitierten §3 STVO irgendwas über Ausnahmen für Anhänger, die bis 100 km/h zugelassen sind :?:

:nein:

Die bauartbedingte und zugelassene Höchstgeschwindigkeit wird selbstredend überregelt von den geltenden Beschränkungen ... Du darfst mit einem 100 km/h Anhänger innerhalb geschlossener Ortschaften auch nicht schneller als 50 fahren ... :)

charis am 10 Nov 2009 12:12:51

frankzi hat geschrieben: hab mich aber heute morgen kurzfristig für den Heinemann entschieden.
Danke hajot !

Frank


Hi Frank,

ich hab Dir ne PM geschrieben, kam die nicht bei Dir an, oder kannst Du sie net lesen, weil Du noch nicht "PM-berechtigt" bist.
Hast Du den Anhänger gekauft über mobile.de, von dem Link den ich hier eingestellt habe, ich habe gesehen, daß die Anzeige rausgenommen wurde.

camperfrank am 10 Nov 2009 13:08:47

frankzi hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für die Links,
Bin nur mal gespannt, wie sich der Smart da auffahren läßt. Von den Abmessungen her wird's ziemlich knapp werden

Frank


Hi, bedenke dass der Neue Smart 20 cm länger ist. :wink:
Aber trotzdem mutig einen Hänger zu kaufen ohne den zu testen?!
Ich halte von diesen Schubkarren gar nichts.
Da man den Smart kaum vor oder zurück fahren kann, wird die richtige Stützlast sicherlich ein Problem werden.
Zumal dann,.. wenn die Fahrräder noch auf die Deichsel kommen....
Aber hast ja schon gekauft...... :D

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