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habe mir Anfang November einen VW Crafter mit Westfalia Ausbau gekauft. Erstzlassung April 09. Nachdem ich schon mehrmals wegen massivem Ölverlust in die Werkstatt musste, zeigte mir der Werkstattmeister das VW Datenblatt des Fahrzeugs und meinte, dass der Wagen bereits 2007 das Werk verlassen hat und ab diesem Zeitpunkt die Garantie Gültigkeit habe. Somit würde die Garantie bereits Anfang Dezember 2009 (laut Werkstatt) auslaufen. Soweit ich erfahren konnte, übernahm Westfalia Ende 2007 das Fahrzeug zwecks Ausbau und stellte es im Mai 2008 fertig.
Kennt sich jemand mit Garantiezeiten aus? Zählt das Datum der Erstzulassung, oder das Datum der Werksauslieferung ? Mir wäre sehr geholfen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich kenn das nur so das die Garantie anfängt ab den Tag der Fahrzeugübernahme.
Ist in der Regel wohl auch die Erstzulassung. Würde mir die Garantiebedingungen mal durchlesen,da steht sowas drinn. Dieter Hallo,
die Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung! Der Händler/Verkäufer des Wohnmobils muss diesen o.g. Termin dem Hersteller des Wohnmobils mitteilen; dieser teilt diesen Termin wiederum dem Hersteller des "Antriebkopfes" mit. Anschließend haben beide die Daten zu "aktualisieren" (Beginn der Garantie für den Käufer sowie Hersteller und alle Zulieferer!). Danach kann jede Vertragswerkstatt (z.B. VW) mit dem PC das aktualisierte Datenblatt abrufen und ausdrucken. Gerd Hallo,
Händlergarantie: 2 Jahre ab Erstzulassung Herstellergarantie: Leider bei VW ab Übergabe im Werk! War bei meinem Multivan leider auch so! Edit: Ford macht es so von Delfinkg beschrieben! Gerade bei Reisemobilen ( und genauso war es bei meinen allen ) ist es durchaus normal, daß zwischen dem Bau des Chassis und der Erstzulassung des Mobils viel Zeit liegt, oft Jahre.
Das Chassis wird gebaut, steht noch ein bißchen beim Werk, wird dann zum Wohnmobilhersteller gebracht, steht auch dort noch einige Zeit, wird dann aufgebaut, steht dann in der Ausstellungshalle, wird einmal auf der Messe gezeigt und ganz schnell sind viel Monate vergangen. Und so kann es passieren, daß das Fahrzeug Erstzulassung 2003 ist, das Chassis aber 2001. Soweit ich aber weiß, ich die Erstzulassung der Beginn der Gewährleistungszeit. Christian Wir wussten das auch nicht, das die Garantie beginnt wenn das Fahrzeug vom Band läuft, das haben wir durch Zufall erfahren und uns dann mit Renault in Verbindung gesetzt.
Die nette Dame am Telefon meinte, das es stimmt, das bei Renault die Garantie beginnt sobald das Fahrzeug vom Band läuft. Bei Renault ist das so, das wir die Rechnung und den Kaufvertrag mit einem kleinen Anschreiben hinschicken müssen und dann wird die Garantie ab dem Kaufdatum geschrieben. Unser Fahrzeug stand ca. ein Jahr beim Händler, der hat uns aber davon nix erzählt, das wir mit der Fahrzeuggarantie aufpassen müssen. Moin...
Leider ist es bei VW so, wie papagei es schon schrieb. Die Auslieferung vom Band ist der Beginn der Garantiezeit oder auch Gewährleistungszeit. "habe mir Anfang November einen VW Crafter mit Westfalia Ausbau gekauft" Ist es ein -Sven Hedin- wir fahren auch einen VW-Crafter Ausbau Westfalia in 8 Monaten 14000 Km nur einmal ein Problem mit der Wegfahrsperre. Das ist aber auch ein Spriner Problem beide Fahrzuge werden im gleichen Werk/Band gebaut. Hallo Canadian,
wenn das wirklich so bei VW läuft , gilt die Garantie doch gerade noch ( Anfang Dez. 09 )! Und wenn du eh schon öfters wegen Ölverlust in deiner Werkstatt vorstellig warst ......würde ich ja schnellstens nochmal hin ! Die 2 VW -Garantie- Jahre sind doch noch aktiv ! Ich würde da aber mal auf den Tisch klopfen ! Ist ja nicht gerade gute Werbung ! Beim Kauf unseres Womos ( Modell 2008) wurde gleich die Garantie ab unserer Zulassung zugesichert ! Dies war dann Mai 09. Unser Chassis von Fiat ist jetzt auch genau 2 Jahre alt !
Mit der Garantie mag es so sein,bestimmt der Hersteller. Aber die Gewährleistung immer ab Übergabe Händler/Verbraucher. Dieter Hallo,
wir haben unser WoMo im November 08 beim Händler abgeholt,(rote Nummer) vereinbart wurde,dass bei Erstzulassung (März 09) die Garantie aktiviert wird. Das ist auch ohne Probleme so gelaufen. hamoja Auch hier gilt, was schon in etlichen früheren Beiträgen ausführlich (damals von "Rantanplan") erklärt wurde:
Garantie hat nichts mit Sachmängelhaftung zu tun! Wer ein Fahrzeug kauft, hat Anspruch darauf, dass es bei der Übergabe einwandfrei ist. Und sollte sich nach der Übergabe zeigen, dass dennoch Mängel vorhanden waren, hat der Kunde 24 (Neufahrzeug) bzw. 12 Monate(Gebrauchtfahrzeug) Zeit, diese bei seinem Händler zu rügen! Daher ist es grundsätzlich mal egal, was VW dazu sagt. Der Vertragspartner ist der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Daher empfehle ich Dir, Dich unverzüglich mit diesem Händler in Verbindung zu setzen und ihn aufzufordern, sich um die Sache zu kümmern. Ob er dann einen VW-Händler beauftragt oder die Sache anders regelt, bleibt ihm überlassen. Viele , westy75 Hallo,
bei der Erstbesichtigung unseres neuen Hobby Siesta auf Ford in Raubling (Rosenheim) bei Fa. Wolfrum habe ich mir die Fahrgestellnummer notiert und in Österreich beim nächstgelegenen Fordhändler sofort einen ausf. PC-Ausdruck mit Protukdionsdatum, Ausstattung, Datum der Lieferung an Hobby usw. erhalten. Der Tag der Auslieferung vom Norddeutschen Fordhändler an Hobby war lt. PC-Ausdruck Garantiebeginn. Bei der Übergabe des Siesta im April 2009 an mich wurde dies auch sofort an Ford-BRD gemeldet und der Beginn der Garantie für alle Fordhändler in Europa am PC sichtbar geändert. lg
24 Monate Gewährleistung gilt zunächst bei jedem Vertrag. Bei gebrauchten Sachen kann man auf 1 Jahr verkürzen, was man aber tatsächlich auch vereinbaren muss, sonst gilt auch hier 2 Jahre. Übrigens beim Privatkauf auch, wo man die Gewährleistung aber sogar vollständig auschließen darf. Problem ist ein ganz anderes: Der Mangel, den man rügt, muss latent, von der Anlage her schon bei der Übergabe eingebaut gewesen sein. Da können Beweisprobleme entstehen. In den ersten 6 Monaten muss der Händler das Gegenteil beweisen, danach der Käufer den vollen Beweis führen. m.
Stimme den beiden Vorrednern voll zu, letzter Punkt mit den 6 Monaten heißt im Gesetzestext: "Beweislastumkehr" Wenn das Fahrzeug im November beim Händler gekauft wurde, greift die Beweislastumkehr ja noch nicht.
Und bei "massiven Ölverlust" war die Schaden bei Übergabe wohl schon angelegt. Leider sind solche Schäden in der Branche nicht unüblich, da insbesondere Kurbelwellendichtringe aufgrund der längeren Standzeiten hin und wieder den Geist aufgeben..... Viele , westy75 Hallo!
Nach EU -Recht haben alle in der EG zugelassenen FG ab dem ZULASSUNGSDATUM entsprechende Garantie-Gewährleistungen. Dürfte auch für VW gelten. Bei Ford hatte ich das gleiche Problem. Händler wollte nicht, da Garantie Gewährleistung abgelaufen. FG sei über 2 Jahre alt. Zum Anrufen zu faul. Dies habe ich selbst übernommen. Reaktion von Ford am Telefon: Selbstverständlich ab Zulassungsdatum! Frage doch beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg nach, oder mache Dich im Internet schlau. Anders könnte es vielleicht mit dem Aufbau sein! Oder nicht? Gilt hier das Kaufvertragsdatum? Keine Ahnung! Sind dies 2 paar Schuhe? und tschüss ingemaus
Gewährleistung ja,Garantie wohl eher nach Gutdünken des Herstellers. Aber in dem Fall greift doch noch die Gewährleistung des Händlers und nicht die Garantie. Ich würde den Händler aber mächtig auf die Pelle rücken wenn das Fahrzeug schon nach ein paar Wochen Öl verliert. Dieter Moin...
Die Zeitschrift REISE MOBIL International 2/2009 hat sich eingehend mit diesem Thema auseinandergesetzt.... -Alles über Garantien von Basisfahrzeugen und wie Sie garantiert zu Ihrem recht kommen- Die Basisfahrzeuggarantie beginnt und das ist die Meinung der Rechtsabteilung der Herren in Wolfsburg nach Auslieferung des Fahrzeugs an den Ausbauer in diesem Fall Westfalia. Alle anderen Fahrzeughersteller stellen auf Wunsch den Tag der Zulassung als Garantiebeginn fest, oder haben eine doch kundenfreundliche Lösung. Also VW ist nicht bereit umzustellen, der Artikel ist im Frühjahr in der Zeitschrift abgedruckt, ich denke immer noch aktuell. [/b]
Hallo, der angebliche Garantiebeginn (wenn das Fahrzeug vom Band gelaufen ist und an den Wohnmobilhersteller ausgeliefert wurde) ist m.E. der "Erst-Beginn" des Garantiezeitraumes für den z.B. Wohnmobilhersteller oder für den, der die gelieferten Komponenten/Teile weiterverbaut etc.. Mit Fertigstellung des Wohnmobils wird aber - bei/mit Aktualisierung des Datenblattes - das eigentliche Estzulassungsdatum, als "echter" Beginn der Garantiezeit für den Käufer genommen (nicht das Kaufdatum!!!). Ich habe einen Renault Master als "Triebkopf" in meinem Bürstner und schreibe dieses somit aus eigener Erfahrung für einen Renault (Beginn der Garantie => Datum der Erstzulassung). Den genauen Ablauf und die vorzunehmenden Formalitäten habe ich oben bereits beschrieben. Ich würde in diesem Gesamtzusammenhang künftig sehr wohl darauf achten, welches Wohnmobil ich mit welchem "Basisfahrzeug" kaufe oder auch ganz sicher nicht, wenn der Verlustzeitraum der Garantie zu hoch ist!!! Gerd @Delfinkg
Bei uns war das aber leider so, denn das Fahrzeug war bei Renault nicht mal in der Datenbank gemeldet. Mehr kann ich dazu nicht sagen, wir hätten ganz schön dumm dagestanden, wenn wirklich was gewesen wäre. Das der Händler die Daten nicht weitergegeben hat, dafür konnten wir ja nix, zum Glück haben wir jetzt einen guten Händler der uns auf sowas aufmerksam macht. Hallo Tanja,
ja, Du hast sicherlich Recht - es kommt in vielerlei Hinsicht immer auf den Händler an!!! Dieser sollte im Vorfeld u.a. auch diese wesentlichen Details abklären und dann auch beratend tätig sein sowie eine verbindliche Aussage treffen (ggf. sogar schriftlich bestätigen). Wie gut, dass es dieses Forum gibt und man sich gezielt austauschen und somit noch vor einem Kauf gründlich informieren kann :!: Gerd Hallo
Meiner Meinung nach ist das erstmal nicht Dein Problem. Du hast 2 JAhre ab Kauf bei Deinem Händler auf Dein gesamtes Fahrzeug. Einziger Unterschied: ab jetzt muss der Händler grade stehen und kann sich das Geld nicht mehr bei VW zurückholen. Das den das ärgert kann ich verstehen, ist aber für Dich meiner Meinung nach egal. Thomas bedanke mich bei all denjenigen, die versucht haben mir weiter zu helfen. Bin froh, dass ich in diesem Forum gelandet bin und so viele Ratschläge erhalten habe .Ich sage nochmals danke.
Die Sache habe ich jetzt einem Anwalt übergeben, der sich dahinter klemmen wird. Mal sehen was dabei raus kommt. Hi Canadian,
ich denke mal, Du hast den Wagen nicht beim VW-Werk sondern im Handel bei einem Händler gekauft. Dann bist du ein Rechtsgeschäft einzig mit diesem Händler eingegangen und hast mit VW in keinster Weise irgend etwas zu tun und was VW hierzu sagt oder denkt oder sonstwas braucht Dich nicht zu interessieren. Nur gegen diesen Händer hast Du Ansprüche auf Gewährleistung bzw Garantieleistung aus einem Rechtsgeschäft. Und nur bei diesem Händler kannst Du auch Mängelrügen anmelden z.B. bezüglich Motor oder Kühlschrank usw. Das ändert sich auch grundsätzlich dann nicht, wenn Du den Händler absichtlich oder unbeabsichtigt übergehst und direkt z.B. bei VW oder Dometic usw vorstellig wirst und diese Firmen auf Deine Mängelanzeigen tätig werden. Das geschieht nur, weil die die stillschweigende Zustimmung Deines eigentlichen Rechtspartners dabei unterstellen, der seinerseits ja mit ihnen Rechtsgeschäfte beim Einkauf dieser Grundausstatungen hat und sie aus diesem Grund eh, dann aber im unmittelbaren statt unterstellten Auftrag Deines Händlers, bei Deinem Womo tätig würden. Und westy75 hat die Rechtssituation schon gut herausgestellt und zugehörige EWG-Verbraucherschutzbestimmungen wurden auch schon benannt. Bei Fiat (eh die BESSERE !!! Wahl , sag ich mal als uralter VW-Fahrer) ist es definitiv jedenfalls so, dass die Neuwagengarantie bei Erstzulassung beginnt - egal, wann das Chassis gefertigt und an einen Ausrüster/Womohersteller, sagen wir Hymer, ausgeliefert wurde. Nur - Fiat muss auch von dem tatsächlichen Zulassungsdatum erfahren. Der Meldeweg beginnt dabei mittels einem eigenen Meldevordruck an der Schnittstelle zum Kunden, geht folglich vom verkaufenden Händler aus, dann zum Hersteller Hymer und von dort weiter zu Fiat und die tragen es in der individuellen Computerdatei über dieses Chassis ein. Und auf die greifen später beim Service alle Werkstätten zurück. Sollte Fiat aber gar keine Meldungen aus dem das Chassis verkaufenden Womo-Hersteller- und Händlernetz erhalten, dann steht natrülich im Datenbestand des Chassis das Datum der Fabrikauslieferung an den Fiat-Kunden Hymer. Dann noch etwas zu VW. Es ist ja aus den maladen Sachen, die man ja alleine schon bei dem T5 leider hören musste (man muss ja bloss im T5-Forum mal büsschen blättern - nach 100 Jahren Automobilbau, grauenvoll) , meiner Kenntnis nach bei VW so geregelt, dass der Verkaufs- und Werkstattbetrieb sich auch selbst in von VW gesetzten erheblichen Prozentsätzen an Gewährleistungs- und Garantiearbeiten bezüglich der Kosten und später noch viel deutlicher bei der Kulanz beteiligen muss. Und soweit ich informiert bin, haben aus diesem Konstenbeteiligungsgrund die Händler- und gleichzeitig Servicebetriebe gar keine so große Lust mehr an diesen Arbeiten und erzählen dem Kunden nach hörensagen dann gerne oft auch einen vom Pferd. es wurde auch hier schonöfters geschrieben es gibt 2 völlig unterschiedliche Dinge
Gewährleistung: auf neue Teile 24 Monate ab Kaufdatum, 12 Monate bei Gebrauchten. Bei der Gewährleistung geht es einzig und allein darum dass der Kaufgegenstand bei verkauf Mängelfrei war. In den ersten 6 Monaten geht man bei Neuteilen davon aus, dass wenn etwas kaputt geht, diese bereits vor dem Verkauf zu erkennen war bzw der Mangel latent da war. Nach 6 Monaten muss der käufer es dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf latent da war. Nun zur Garantie .. Jeder Hersteller, Verkäufer, Importeur kann eine Garantei geben, diese darf alles, nur den Kunden nicht schlechter stellen als die og Gewährleistung. Also kann theoretisch VW auch eine Garantie ab Werk geben die eben mit dem verlassen des Produktionsbandes beginnt. Nichts desto trotz muss der Händler für das Teil die Sachmängelhaftung übernehmen. Achja, habe ich nach den 2 Jahren ein Problem aber noch eine laufende GArantie, dann ist eben nicht der Händler Ansprechpartner sondern der der die GAratie gegeben hat, also eventuell auch der Hersteller. ISt zwar eine gemeine Sache, aber so ist es nun mal
Hallo Thomas, ganz so einfach und egal, wie Du schreibst, ist es nun auch wieder nicht! Die Garantiezeiten gegen Rost, Durchrostung usw. werden durch dieses "Ausnahmeverhalten" einiger Hersteller (Fahrgestelle etc.) automatisch auch reduziert! Gerd
das geht nicht, aus der gesetzlichen gewährleistung kommt kein händler raus wenn er in deutschland etwas einem deutschen / für den deutschen Markt verkaufen will. Versucht er es ist es ganz einfach versuchter Betrug, bzw seine Garantiebedingungen sind ungültig Hallo,
es bringt jetzt m.E. nichts mehr hierzu weiter Stellung zu beziehen, weil einige User immer noch nicht genau den Unterschied zwischen "Gewährleistung" durch den Händler/Verkäufer und "Garantie" durch den Hersteller verstanden haben oder verstehen wollen. Man kann und darf nicht "Äpfel mit Birnen" vergleichen - daher einfach noch einmal die vorzüglichen Hinweise von RANTANPLAN lesen, dann wird vieles einfacher zu verstehen und auch richtig anwendbar sein. Dazu einfach noch mal die Begriffe "Garantie" bzw. "Gewährleistung" eingeben. Gerd Hallo!
Bleibt doch zusammenfassend zu sagen: Nach ca 4 Wochen beim Fahrgestellhersteller sicherheitshalber nachfragen, ob der Zulassungstermin gemeldet und die Gewährleistung entsprechend geändert worden ist! Dann weiß man im Schadensfall woran man ist. und tschüss ingemaus
Hallo ingemaus, entschuldige bitte, aber leider verwechselst Du jetzt auch wieder die Begriffe und damit das Wesentliche!!! Gerd Hallo Svenhedin1
Bei Fiat (eh die BESSERE !!! Wahl , sag ich mal als uralter VW-Fahrer) ist es definitiv jedenfalls so, dass die Neuwagengarantie bei Erstzulassung beginnt - egal, wann das Chassis gefertigt und an einen Ausrüster/Womohersteller, sagen wir Hymer, ausgeliefert wurde Wieso ist Fiat eh die Bessere !!! Wahl ? Wenn ich im Ducato Forum herum stöbere lese ich oft "nie mehr Fiat". Hast du mit VW andere Erfahrungen gemacht ? Bitte um Mitteilung was mich vielleicht noch erwartet. DankeH Um nochmals allen den Uterschied bildlich klar zu machen ein Beispiel aus der Wohnmobilwelt....
der einfachkeit gehen wir vom Kauf eines neuen aus Max kauft am 2.1.2010 ein Womo (A) bei Händler HÄ vom Hersteller HE. Folgende Garantie gibt HE "Dichtigkeit der Aussenhaut 5 Jahre", dazu schreibt er jede Menge Konditionen und Ausschlüsse, so darf z.B. nix gebohrt werden und es muss jedes Jahr fachkundig geprüft werden. Fall 1 Am 1.06.2010 stellt Max fest das Teil ist undicht. Die Garantie ist im Schnurz egal, weil er hat ja die Gewährleistung des Händlers. Dieser muss entweder Max beweisen dass er etwas falsch gemacht hat, oder aber für den Mangel geradestehen. Wie da hat er viele Möglichkeiten, aber auf keinen Fall darf er zu Max sagen er solle sich an HE wenden. Fall 2 Am 1.10.2010 stellt Max fest das Teil ist undicht. Nun muss Max HÄ beweisen dass er nix falsch gemacht hat und die Undichtigkeit latent beim kauf vorhanden war. Ist das Möglich so muss sich wieder HÄ um die beseitigung kümmern. Ist es nicht möglich, so hat Max noch die Chance durch die Garantie seinen Schaden von HE bezahlt zu bekommen, wenn er nicht gegen eine Garantiiebedingeung verstoßen hat. Fall 3 Am 3.1.2012 stellt Max fest das Teil ist undicht. Nun ist sein Gesprächspartner HE, und hat Max gegen keine Garantiebedingeung verstoßen bekommt er von HE den Schaden bezahlt. In der Praxis wird oft HÄ mit HE sprechen, aber Fakt ist in diesem Fall ist HÄ aus der sache raus. So jetzt mal ein kurzer Sachstand. Nachdem mein Crafter vier Wochen in meinem Besitz war und davon 14 Tage in der Werkstatt stand (Ölverlust, de. Zusatzheizung, def. Tankanzeige), hat sich mein freundlicher Caravan-Händler bereit erklärt, dass Fahrzeug zurück zu nehmen. Damit bin ich eine Sorge los! Werde mir morgen ein Bresler WOMO auf Sprinter Basis anschauen. Habe schon mal vorausschauend mit dem Daimler Benz Kundenservice gesprochen. Dort gilt die Garantie ab Übergabeinspektion der Niederlassung.
aus Mainz Hallo Delfikg!
Du kopierst: Hallo ingemaus, entschuldige bitte, aber leider verwechselst Du jetzt auch wieder die Begriffe und damit das Wesentliche!!! Dazu, meine ich, brauchst Du Dich nicht entschuldigen! Begriffe,welche habe ich verwechselt? Zum Abschluss noch einmal in versuchter Einfachheit! JEDER Käufer hat in Deutschland beim Kauf ( von einem Händler) eines Gegenstandes, einer Sache lt. Gesetzgeber eine 2 jährige Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ( vom Zeitpunkt der Gefahrenübergabe).! Nach 6 Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen können, dass der Fehler in der Ware schon beim Kauf vorhanden war. Dies ist die Beweislastumkehr. Kann er dies nur ungenügend, oder garnicht , Pech gehabt! Dazu kann der Hersteller zur vorgeschriebenen Gewährleistung, von sich aus eine Garantie DAZU anpreisen. Vorteil für den Käufer, nun hat er auch den Hersteller im Boot, der ihm auch ohne Beweislastumkehr für zum Beispel 2 Jahre Fehlerfreiheit bestätigt. Falls der Verkäufer in der Zwischenzeit Konkurs ist, kann der Käufer nun direkt den Hersteller in Regress nehmen. Fazit: Gewährleistung und Garantie sind zwei paar Schuhe! Garantie vom Hersteller im WM Bau gleich Null! Nur in der Dichtheits- GARANTIE der Hersteller, gibt es unter verschiedenen Voraussetzungen ( Jährliche nachweisbare Feuchtigkeitsprüfungen), eine Garantie von zum Bsp. 6 Jahren. Natürlich bei einigen mit bestimmten Ausschlüssen. Hierzu kommt nun noch das EU Recht, das sagt: Alle in der EU zugelassenen Fahrzeuge sind ab Erstzulassung in der Gewährleistung ( zumindestens in Deutschland, ob in anderen Ländern zum Beispiel der Hersteller eine Garantie anbietet, weß ich nicht). Bei Fiat und Co setzt dies allerdings voraus, dass der Verkäufer das Zulassungsdatum kennt und an sie weiter gegeben hat. Hat der Verkäufer dies versäumt, steht bei Fiat und Co das Auslieferungsdatum an den Aufbauer logischerweise in seinen Daten! Da ist es doch besser selbst noch ein paar Wochen, und dies war mein Vorschlag, doch bei Fiat und Co nachzufagen, ob das Zulassungsdatum dort angekommen und entsprechend geändert wurde. Wir, als allgemeine Verbraucher, haben uns aber an den oft falschen Ausdruck: GARANTIE gewöhnt, scheren alles über einen Kamm. Dabei wissen wir garnicht ob es Garantie oder nur Gewährleistung auf den gekauften Gegenstand gibt! Wie sagt der Volksmund ich habe 2 Jahre Garantie! Im heutigen Geschäftsleben ist uns dies auch egel, Hauptsache ich werde geholfen! Auch Verkäufer selbst, kennen den Unterschied, aus meiner eigenen Erfahrung, auch oft nicht! Dann gibt es auch die vom Verkäufer mögliche Kulanz, auf die ich natürlich gar keinen Anspruch habe. Dies ist die Möglichkeit des Verkäufers dem Kunden entgegen zukommen, um ihn nicht zu verlieren. Anspruch immer? Also nicht! Wenn sich Probleme wie bei canadian entsprechend lösen lassen und der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptiert, Prima! Glückwunsch! und tschüss ingemaus so, nachdem der Crafter wieder bei seinem Heimathändler steht, habe ich mir einen "Sprinter" mit Bresler Ausbau zugelegt. Das Fahrzeug wurde vom Chef einer DB Niederlassung selbst gefahren und ist dementsprechend ausgestattet und gepflegt. Ich hoffe, dass ich jetzt mehr Glück habe. Das Bauchgefühl ist schon einmal sehr gut.(':)')
aus Mainz |
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