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Das hat mich umgehauen! 1, 2


LowCostDriver am 08 Dez 2009 14:17:42

couchpotato hat geschrieben:Hier im Forum gab es ein paar sehr fundierte Ausführungen zum Thema Gewährleistungsansprüche. Auch im Bezug auf insolvente Händler (Stichwort: Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Händlers (an den Hersteller) an den Käufer). Die würden hier sehr helfen.

Leider ist der Autor gelöscht. Gibt es die Beiträge noch irgendwo?


Blättere doch mal auf Seite 2 zurück :wink:

mueckenstuermer hat geschrieben:So hier:

--> Link

und

--> Link

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mueckenstuermer am 08 Dez 2009 14:26:59

Nein. Zur Insolvenz passt dieser Beitrag:

--> Link

Wenn ja so machner hier auch mal die Suchfunktion benutzen würde, müßte man nicht alles x-fach schreiben.

m.

sally12a am 08 Dez 2009 15:00:18

Ich habe mir den Gastbeitrag zur Insolvenz durchgelesen. Nun stellt sich der Sachverhalt für mich schon in einem anderen Licht dar. Nur: ich habe mich doch an einen Vertragshändler desselben Herstellers gewandt. Vor allem der Importeur hat mir ja geraten, mich an einen anderen Händler deshalb zu wenden. Ist es da nicht so, dass ein gewisser Schutz besteht wenn ein Händler pleite geht dass dann ein anderer Vertragshändler einspringen muss? Wenn ich z.B. ein Reimportfahrzeug kaufe und im Inland zu einem Vertragshändler gehe innerhalb der Gewährleitungsfrist dann macht der doch auch die Arbeiten und übernimmt die Sachmängelhaftung. Ich hatte zumindest damit noch nie Probleme.

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Ausderasche am 08 Dez 2009 15:58:27

Sorry, Du hast es immer noch nicht verstanden:

sally12a hat geschrieben: Ist es da nicht so, dass ein gewisser Schutz besteht wenn ein Händler pleite geht dass dann ein anderer Vertragshändler einspringen MUSS?


Er MUSS gar nichts, er hat keinen Vertrag mit Dir! Es gibt für ihn keinen Zwang, mit Dir einen Vertrag über Arbeiten, egal welcher Natur: Kauf, Instandsetzung, Gewährleistung- oder Garantie, abzuschließen! Und mit dem Hersteller hast Du auch keinen Vertrag! Alles hier schon geschrieben worden!

Und selbst, wenn der Hersteller zu Dir sagt, gehe zu dem und dem (Vertrags)händler, dann hat er auch noch keinen Vertrag mit Dir abgeschlossen, sondern nur einen Tipp gegeben. Erst, wenn er (der Hersteller) Dir freiwillig eine Kostenübernahme zusagt oder Du Deine Ansprüche aus der Insolvenzmasse gegenüber dem Hersteller herausgekauft hast, dann bist Du einen Schritt weiter

Und selbst dann MUSS (Vertrags-)händler B nicht mit Dir einen Vertrag über irgendwelche Arbeiten abschließen!


Frank

mueckenstuermer am 08 Dez 2009 17:39:16

sally12a hat geschrieben:Ich habe mir den Gastbeitrag zur Insolvenz durchgelesen. Nun stellt sich der Sachverhalt für mich schon in einem anderen Licht dar. Nur: ich habe mich doch an einen Vertragshändler desselben Herstellers gewandt. Vor allem der Importeur hat mir ja geraten, mich an einen anderen Händler deshalb zu wenden. Ist es da nicht so, dass ein gewisser Schutz besteht wenn ein Händler pleite geht dass dann ein anderer Vertragshändler einspringen muss? Wenn ich z.B. ein Reimportfahrzeug kaufe und im Inland zu einem Vertragshändler gehe innerhalb der Gewährleitungsfrist dann macht der doch auch die Arbeiten und übernimmt die Sachmängelhaftung. Ich hatte zumindest damit noch nie Probleme.


Es gibt Garantiezusagen von Herstellern, wonach sinngemäß der ganze Handelsverbund verpflichtet ist, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, man sich also den jeweiligen Händler aussuchen kann; so etwas habe ich z.B. bei EURA MOBIl gelesen. Damit könnte man etwas anfangen.

Das setzt aber voraus (auch wenn ich mich wiederhole),

- dass es entsprechende Zusagen "Deines" Herstellers überhaupt gibt und

- der jetzt neu in Anspruch genommene Händler zum Handelsverbund dieses Herstellers gehört, also sich durch den Händlervertrag gegenüber diesem Hersteller verpflichtet hat.

Aus diesem Dreiecksverhältnis könnte man dann die kostenlose Nachbesserung verlangen. Könnte sein!

Ich habe mindestens zweimal danach gefragt, was in den Herstellerbedingungen Deines Fahrzeuges drin steht und keine Antwort bekommen. Also bleibt die Frage unbeantwortet.

m.

Labrador am 08 Dez 2009 21:35:03

sally12a hat geschrieben:... Wenn ich z.B. ein Reimportfahrzeug kaufe und im Inland zu einem Vertragshändler gehe innerhalb der Gewährleitungsfrist dann macht der doch auch die Arbeiten und übernimmt die Sachmängelhaftung. Ich hatte zumindest damit noch nie Probleme.



Ein Link dazu:

--> Link

pilote600 am 08 Dez 2009 22:26:11

Labrador hat geschrieben:
sally12a hat geschrieben:... Wenn ich z.B. ein Reimportfahrzeug kaufe und im Inland zu einem Vertragshändler gehe innerhalb der Gewährleitungsfrist dann macht der doch auch die Arbeiten und übernimmt die Sachmängelhaftung. Ich hatte zumindest damit noch nie Probleme.



Ein Link dazu:

--> Link



Und wieder ist ein Begriff definiert ...

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