Sorry, Du hast es immer noch nicht verstanden:
sally12a hat geschrieben: Ist es da nicht so, dass ein gewisser Schutz besteht wenn ein Händler pleite geht dass dann ein anderer Vertragshändler einspringen MUSS?
Er MUSS gar nichts, er hat keinen Vertrag mit Dir! Es gibt für ihn keinen Zwang, mit Dir einen Vertrag über Arbeiten, egal welcher Natur: Kauf, Instandsetzung, Gewährleistung- oder Garantie, abzuschließen! Und mit dem Hersteller hast Du auch keinen Vertrag! Alles hier schon geschrieben worden!
Und selbst, wenn der Hersteller zu Dir sagt, gehe zu dem und dem (Vertrags)händler, dann hat er auch noch keinen Vertrag mit Dir abgeschlossen, sondern nur einen Tipp gegeben. Erst, wenn er (der Hersteller) Dir freiwillig eine Kostenübernahme zusagt oder Du Deine Ansprüche aus der Insolvenzmasse gegenüber dem Hersteller herausgekauft hast, dann bist Du einen Schritt weiter
Und selbst dann MUSS (Vertrags-)händler B nicht mit Dir einen Vertrag über irgendwelche Arbeiten abschließen!
Frank