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Hilfe! Frage wegen Sitzplätze!


oldy-h am 19 Mai 2010 17:49:15

Hallo!
Habe einen Oldtimer Hymer Mercedes-Benz 601 D28.
Im Fahrzeugschein unter S1 sind 6 Sitzplätze eingetragen.

Das Problem:
Unter Punkt 22 steht
Zitat: >Aufl. 1 währ. d. Fahrt dürfen 3 Pers. N.A.D. Vorgeschr. Sitzpl. aufh. < Zitat Ende:
Am Ende steht noch ZU S1: DAVON 4 NOTSITZE


Heißt das jetzt dass nur 3 Personen mitfahren dürfen oder was meinen die damit???
Unter S1 steht eine 6.


Bitte um Aufklärung!

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oldy-h am 19 Mai 2010 18:01:24

Habe vergessen zu sagen, dass nur 2 vordere Sitze einen Sicherheitsgurt haben.
Fahrzeug ist Baujahr 05/1979 und hat H Kennzeichen.

Chris_62 am 19 Mai 2010 19:01:51

Hallo ,

ich glaub das hatten wir im letzten Womo genauso !

Das heisst zuerst müssen vorne die 2 Gurtsitze , klar der Fahrer ist ja Pflicht :wink: , und dann hinten 4 Personen auf den Notsitzen (ohne Gurt) mitnehmen.

Also nicht hinten ne Party mit 4 Leuten und der Beifahrerplatz ist frei !

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Beduin am 19 Mai 2010 19:11:25

Wenn 6 eingetragen sind, dann darfst auch 6 mit nehmen, ist Bestandsschutz, musst und kannst vermutlich keine Gurte mit Blöcken nachrüsten.

fleurette am 19 Mai 2010 19:45:49

Die Eintragung unter S1 entscheidet. Nicht nur bei Oldtimern kann es vorkommen, daß diese Zahl nicht mit der Anzahl der Gurtplätze identisch ist. Unser Womo (Baujahr 2004) hat unter S1 vier Plätze eingetragen, obwohl nur der Fahrer- und Beifahrersitz mit Gurten ausgestattet sind. Die Plätze 3 und 4 können aufgrund der Anordnung der Sitzbänke auch gar nicht damit ausgerüstet werden, da die Sitze nicht in Fahrtrichtung stehen, sondern mit den Rücklehnen zur Seitenwand hin ausgerichtet sind.


Fleurette

oldy-h am 19 Mai 2010 19:46:52

Vielen Dank für die Antworten!

Was heißt die Abkürzung:
Zitat: >Aufl. 1 währ. d. Fahrt dürfen 3 Pers. N.A.D. Vorgeschr. Sitzpl. aufh. < Zitat Ende:

Auflage 1 während der Fahrt fürfen 3 Personen und weiter??

Chris_62 am 19 Mai 2010 20:15:04

Ich würde vielleicht einfach mal bei Tüv nachfragen ?

Die müssten das doch wissen ?

Gast am 19 Mai 2010 20:41:31

Chris_62 hat geschrieben:Hallo ,

ich glaub das hatten wir im letzten Womo genauso !

Das heisst zuerst müssen vorne die 2 Gurtsitze , klar der Fahrer ist ja Pflicht :wink: , und dann hinten 4 Personen auf den Notsitzen (ohne Gurt) mitnehmen.

Also nicht hinten ne Party mit 4 Leuten und der Beifahrerplatz ist frei !


hab da schon beim DEKRA Mann Nachgefragt -> Christine hast Recht :!:
Bei mir stand auch 6 Sitzplätze ,ich hatte auch nur 2 mit Gurt -> erst wenn die besetzt sind können die anderen "ungesichert" hinten Mitfahren :!:

oldy-h am 19 Mai 2010 21:05:50

Vielen Dank!
Wir haben schon Sorgen gehabt dass wir den erst gekauften Wohnmobil wieder verkaufen müssen.

Danke

gerd-ll am 20 Mai 2010 01:58:59

da hab ich dann auch eine frage dazu
ich hab mal gehört wen hinten keine gurte sind darf da nur
jemand mit rücken in fahrtrichtung sitzen...
ist das so richtig oder dürfen alle sitze der dinette (auch die in Fahrtrichtung) wärend der fahrt besetzt werden????

Tipsel am 20 Mai 2010 02:33:51

Mit Rücken zur Fahrtrichtung reicht Beckengurt.

In Fahrtrichtung brauchts Dreipunktgurt.

Längsbank geht garnicht mehr.

Und dann kommt die Ausnahmeregelung für ältere Fahrzeuge. Also quasi eine Art Besitzstandswahrung.

Aber da muss mal einer die Suche bemühen, denn mir reicht jetzt grad die Zeit nicht mehr, weil wir gleich in Urlaub fahren.

Gast am 20 Mai 2010 07:32:05

Hallo Gerd

Wenn dein J5 unter den Bestandsschutz fällt darfst Du alle Plätze der Dinette besetzen :!:

camperfrank am 20 Mai 2010 11:06:01

In meiner Bedienungsanleitung von 1990 steht folgendes.

Die Vorderen Plätze müssen als erstes belegt werden.
Dann die an der Dinette mit Blick nach hinten.
Den Rücken also in Fahrtrichtung.
Dann die beiden anderen.
Es muss gerade gesessen werden, und das herum laufen während der fahrt ist untersagt.

Die hinteren Sitzplätze sind alle ohne Gurt.

Dann gibt es noch eine neue Regelung bezügl. Kleinkinder.
Die sich über den Bestandschutz stellt.

Zitat:

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.

Gast am 20 Mai 2010 12:22:25

In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.


Und falls jetzt WoMo Neulinge mit Kleinkindern Nachfragen -> Beifahrersitz geht immer ,da hier eh kein Airbag verbaut ist :!: Dann muß Mama halt hinten sitzen :wink:

camperfrank am 20 Mai 2010 15:52:24

meier923 hat geschrieben:: Dann muß Mama halt hinten sitzen :wink:


Sowieso, weil die dem Fahrer während der Fahrt kaltes Bier aus dem Kühlschrank reicht. :D

Gast am 20 Mai 2010 16:14:51

camperfrank hat geschrieben:
meier923 hat geschrieben:: Dann muß Mama halt hinten sitzen :wink:


Sowieso, weil die dem Fahrer während der Fahrt kaltes Bier aus dem Kühlschrank reicht. :D
:D :zustimm:

gerd-ll am 21 Mai 2010 03:33:41

meier923 hat geschrieben:Hallo Gerd

Wenn dein J5 unter den Bestandsschutz fällt darfst Du alle Plätze der Dinette besetzen :!:



vielen dank für deine antwort
aber wie oder woher weiss ich ob
mein J5 unter bestandschutz fällt????
was ist bestandschut???

das Womo ist bj 90

Gast am 21 Mai 2010 11:26:22

Hallo Gerd
Deiner fällt unter den Bestandsschutz :!:

schau mal ,damit alle anderen Bescheid wissen
:!:
--> Link


dieser Satz ist für dich entscheidend :Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. ....

(Ich glaube ab Bj 92 sind Gurte Pflicht -> aber blätter Dich mal durch ,ich weiss es nicht 100%tig)

kintzi am 21 Mai 2010 13:48:14

Hallo, stimmt sicher alles, in Deutschland. Bei der (un)einheitlichen Regelung selbst im EU-Ausland könnte es Schwierigkeiten geben, vor allem bei einem unverschuldeten Unfall mit Körperschaden. Ist ein hervorragender Grund f. die gegnerische ausländische Versicherung über
Instanzen zu streiten. Richi

Gast am 21 Mai 2010 18:05:42

hast Recht Richi -> Frankreich zB.-->> Da dürfen Kinder erst ab 12 Jahren vorn sitzen und hinten nur gesichert :!: :roll:
Ich habe es so gelöst wie bei uns auch -> Kindersitz auf dem Beifahrersitz --> hatte keine Probleme, oder auch nur Glück nicht angehalten worden zu sein :!: Denn meine zweite Lütte war auch erst 11 Jahre ......
Tja -> andere Länder andere Gesetze!

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