muserle am 28 Mai 2010 15:30:30 Hallo,
da jetzt demnächst der Kauf des ersten eigenen Womos ansteht, wollte ich hier mal die Frage in die Runde stellen, ob eine Rabattübernahme aus einer ruhenden PKW-Versicherung (SF20) möglich ist, bzw. schon mal jemand erhalten hat.
Habe 3 Pkw-Versicherungen (davon 2 ruhende) und eine Motorradversicherung und habe jetzt eigentlich keine Lust nach über 20 unfallfreien und schadenfreien Jahren wieder als "Versicherungs-Frischling" einzusteigen. Ich weiß, dass einige WomoVersicherungen dafür geringfügige Ermäßigungen bieten, aber halt nur ein bis zwei Rabattstufen.
Nächste Woche kommt mein Versicherungsagent (DEVK) und da wollte ich vorab gebrieft sein, was möglich ist. Ich weiß, dass die ziemliche Spielräume haben und bisher ist mir auch sehr entgegengekommen worden. Bin auch ein A-Kunde, da neben den KFZ-Versicherungen auch alle anderen Privatversicherungen dort abgeschlossen sind.
Wie gesagt: mich würden diesbezügliche Erfahrungen ehemaliger WomoEinsteiger interessieren (und alle anderen Meinungen natürlich auch... :) )
Gast am 28 Mai 2010 15:40:18 Der VOLLE SFR sollte aus einem ruhenden Vertrag (sofern nicht länger als 7 Jahre ruhend) übernommen werden können.
Wenn Dein Vertreter nicht will, hau Ihm Deinen Versicherungsordner aufs Hirn und geh zu einem Maklerkollegen von mir.
pluspetit am 28 Mai 2010 15:42:27 Hi,
Rabattübertragung war bei uns gar kein Problem. (Kravag über RMV) - Warum auch? Allerdings ziehen die u.U. pro Jahr des Ruhens der Versicherung etwas von der SF Klasse wieder ab. Spielte bei uns keine Rolle, da der andere Vertrag nur wenige Monate ruhte.
LG
pluspetit
Gast am 28 Mai 2010 15:49:46 Man kann aber, unter bestimmten Vorraussetzungen und Einschränkungen, auch ohne freien SFR den gleichen SFR für sein WoMo bekommen, wie man für sein Erstfahrzeug hat.
Größter Hacken ist, dass nur der jenige das Mobil dann fahren darf, auf den die Versicherung des Erstfahrzeuges läuft, also der SFR Berechtigte ist.
Also auch keine Partner, Kinder, Freunde oder sonst wer. Ohne WENN und ohne ABER.
Für so manchen dürfte das sehr interessant sein.
guenterp_de am 28 Mai 2010 15:52:12 bigpit hat geschrieben:Der VOLLE SFR sollte aus einem ruhenden Vertrag (sofern nicht länger als 7 Jahre ruhend) übernommen werden können.
sehe ich auch so,laß dich aber nicht irre machen wenn Du dann in einer anderen SF Klasse bist
Womos und Pkw haben verschiedene SF Staffeln
Gast am 28 Mai 2010 16:02:26 Die SF Klasse bleibt gleich. SF20 bleibt SF20, was aber abweichend ist, sind die Prozente die dazu geschlüsselt sind.
Ich empfehle auch, falls bei den Versicherer möglich, den SFR Retter mal mit anzudenken !
migula am 28 Mai 2010 16:10:47 Ich würde empfehlen den Rabatt vom Motorrad zu übertragen. Meines Wissens gibt es sowohl beim Wohnmobil als auch beim Krad keine Begrenzung bezüglich dem Fahrer. Bei älteren Fahrern ab 25 oder 27 Jahren gibt es auch beim Pkw keinen Zuschlag.
Gast am 28 Mai 2010 16:35:43 hmmm -> bin jetzt etwas irritiert :gruebel:
SF Klassen spielten bei meiner Versicherung (und auch bei den ich Angebote fertigen lies) keine Rolle :!:
Es geht hier jedenfalls vom Neuwert eines Fahrzeuges aus (auch wenn es schon 20 Jahre alt ist !)
Die Beiträge verändern sich je nach Einstufung in die Regionalklasse ,nicht jedoch wie beim PKW jedes Jahr neu ,wobei es natürlich Schwankungen -> mal hoch und mal runter gibt .......
Beim Traktor /Landmaschinen /LKW`s und Anhängern verhält es sich ähnlich :!: :!:
da spielen die SF Klassen keine Rolle :!:
Klärt mich auf -> oder hatte ich nur Glück
Ich hatte auch PKW Verträge -> aber in den Vetrag ist mein WoMo nicht eingestuft worden obwohl ich keinen PKW mehr hatte ....
Bei meiner Versicherung ist die SF Klasse nicht relevant :!:
Der gute Mann hat sich das nicht ausgedacht , ich habe in eine andere Versicherung gewechselt wo mein PKW auch ist -> etwas billiger aber ohne Anrechnung jeglicher SF Klassen ......
macagi am 28 Mai 2010 16:54:45 Klar geht das, kein Problem.
Wer fahren darf hängt vom Vertrag ab, kann man machen wie man möchte, kostet eben etwas mehr alle Fahrer zu versichern.
Wo man aufpassen muss ist wenn man einen Unfall hat, ist mir so passiert. Hatte SF 30 beim Auto, 30% Beitragssatz. Rabatt zum Womo transferiert, auch 30% Beitrag, aber nun SF10, weils nicht niedriger geht (Axa). Ein kleiner Rempler auf dem Parkplatz und zurück auf SF3 ! Beim Auto wäre der noch umsonst gewesen....
Bin seit 2010 wo anders, aber auch dort wird man gleich hochgestuft, nicht wie beim Auto. Also fahrt vorsichtig mit eurem Autorabatt!
Gast am 28 Mai 2010 17:01:44 aber nun SF10, weils nicht niedriger geht (Axa) - Code: --> Link
erklärt bei mir auch einiges -> war vorher auch bei der AXA :!:
Gast am 28 Mai 2010 17:10:08 Hallo,
da werden die Versicherung?perten sicher auch noch zu posten, aber in grauer Vorzeit, bei uns in 1998, gab es sogar nur 3, in Worten drei Schadensfreiheitsklassen bei der Womo-Versicherung. Damals war der Beitragssatz bei meiner damaligen Versicherung auf 35% gedeckelt. Nach Fahrzeugwechsel gab es einen neuen Vertrag, nun mit der neuen Schadensfreiheits- Klassierung SF 10. Der Betragssatz fiel dann auch auf 30 %.
Auch bei mir hatte schon zum ersten Mobil ein Wechsel vom PKW mit SF33 auf den oben genannten Womo-Tarif gegeben.
migula am 28 Mai 2010 17:17:11 Deshalb ja auch die Empfehlung, den Krad-Rabatt zu nehmen. Hier sind die Rabattklassen ähnlich.
muserle am 28 Mai 2010 20:18:30 danke für die Antworten! Jetzt nehm ich mal mit, dass PKW-SF-Rabatte wohl auf die WomoVersicherung angerechnet werden können. Warum mir das nicht so "klar" war liegt in dem Umstand begründet, dass dies vor 6 Jahren als ich erstmalig ein Motorrad versicherte gesagt bekam, ich müsse bei 0 anfangen, denn das sei eine andere Fahrzeugkategorie und deshalb könne kein SF-Rabatt übertragen werden. Da werd ich nochmals nachhaken!
Danke und
Gast am 28 Mai 2010 21:07:32 Da hat man dich ganz schön verarscht !
Auch vor 6 jahren waren Prozente ohne Probleme hin und her zu schieben.
Ich betreibe mein Geschäft jetzt weit über 20 Jahre und habe noch was anderes gemacht.
Zwischen Mopeds, Autos, jetzt Quad, LKW bis 7,5 Tonnen lassen sich die Prozente, der SFR, verschieben. Nur beim Wechsel von PKW der nur die TK hat auf einen LKW, der aber Vollkasko haben soll, wird im Bereich der Kasko (meistens) keine SFR Angleichung vorgenommen.
Man muss aber aufpassen WO und bei wem man sich versichert. Bei FGZ Typen wo es die kurze SFR Staffel gibt, wird die tatsächliche Anzahl der Schadensfreien Jahre im Hintergrund weitergeführt. Darauf sollte man achten und auch auf die Staffelung der Rückstufungen. Die ist ebenfalls nicht überall gleich.
Ich habe mein Mobil auf jeden Fall bei der Kravag direkt versichert.
Direkt über die Kravag und nicht über die RMV, weil Makler bin ich selber :wink:
Gast am 28 Mai 2010 22:05:04 Ich bin bei der AM, war auf SF 18 bei der HUK. Die waren trotz öffentlichen Dienst bißchen zu teuer. Bei der AM bekomme ich zwar die 18 SF angerecht aber beim WoMo ist da auch bei 10 Schluß.
BOWO am 29 Mai 2010 07:56:40 Habe mein neues Mobil jetzt bei der HUK24 versichert, Prozente der PKW-Versicherung wurden ohne Probleme übernommen.
Die DEVK war zu teuer, auch die KRAVAG da ich ein gebrauchtes Mobil gekauft habe. Bei der HUK wird jetzt für die VK der Zeitwert zum Tage des Versicherungsabschlusses (Kaufpreis) als Berechnungsgrundlage genommen und nicht der Listenneupreis. :razz:
Besonders für junge Gebrauchte dadurch eine ennorme Ersparnis. Dadurch war die HUK24 mit VK und 500 ,- Euro SB in unseren Falle die preiswerteste der bekanten Versicherungen. Hätte ich unser Mobil als "Neufahrzeug" mit dem vollen Listenpreis gekauft wäre die KRAVAG wieder mal günstiger gewesen.
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