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Hallo,
da ich nun hoffentlich bald eine Womo finden werde arbeite ich schon mal etwas vor und suche nacheinen Kaufvertrag. Wenn ich auf der Forumssuche nach Kaufvertrag suche kommen ein paar Antworten, aber kein fertiges Dokument. Gibt es evtl von einem Forumsmitglied erstellten Kaufvertrag? Viele Sascha
Nimm lieber den Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge vom ADAC Link hier : --> Link bitte schön ! Super! Vielen Dank! da wir vor haben, unser wohnmobil an privat zu verkaufen, frage ich mich, was unbedingt in den vertrag rein soll. ob da: "wie gesehen so gekauft" reicht? wer kann mir weiterhelfen?
Nein,das reicht nicht. Auf jeden Fall muß drin Stehen " Unter Ausschluß der Gewährleistung " Im ADAC Musterkaufvertrag steht das drin. Dieter
Im ADAC Kaufvertrag steht richtigerweise: " Unter Ausschluss der Sachmangelhaftung" (nicht Gewährleistung) :wink: was jetzt... gewährleistung oder sachmangel _ausschluss. bin etwas verwirrt. Hallo specs, bei Verkauf an Privat hat der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht (bei gebrauchten Artikeln) für die Dauer von mindestens 12 Monaten nach Übergang der Ware zu erfüllen. Diese "Gewährleistungspflicht" kann nur ein privater Verkäufer vertraglich -teilweise- ausschließen -- ein gewerblicher Verkäufer kann das bei Verkauf an Privat nicht. Die Gewährleistungspflicht umfaßt neben der Sachmangelhaftung für den Artikel selbst, auch die privatrechtliche Haftung für mögliche gesundheitliche Schäden beim Käufer nach Gebrauch der mit einem Mangel behafteten Sache. Diese Haftung für mittelbare "Schäden an Leib, Seele und Gesundheit" sind generell nicht ausschließbar. Deshalb kann man rechtsgültig im Kaufvertrag nur die "Sachmangelhaftung" ausschließen. Den auf die körperliche Unversehrtheit abzielenden Teil der Gewährleistung hat der Verkäufer damit weiterhin zu erfüllen. Würde er die "generelle Gewährleistung" vertraglich ausschließen, wäre dieser Passus gänzlich unwirksam. Fazit: "Ich schließe die Sachmangelhaftung für dieses Fahrzeug aus." Volker ;-) Im ADAC-Formular steht aber auch eine Klausel, in welcher der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie bezüglich nicht vorhandener Feuchtigkeitsschäden abgiebt. Für einen priv. Verkäufer eher nicht so gut, wenn man nicht 100%ig weiß ob nicht doch irgendwo versteckte Feuchtigkeit ist. Der Ottonormal-Verkäufer ist ja kein Fachmann und steckt da auch nicht drin... Wenn man eine bestimmte Beschaffenheit garantiert, kommt es übrigens nicht darauf an, ob man keine Kenntnis von einem möglichen Mangel hat. Der Gewährleistungsausschluss würde hier nicht greifen. Siehe Urteil BGH NJW 2007, 1346 Hallo Sascha An dem Kaufvertrag kann man sehen, dass der ADAC versucht, beide Seiten also Käufer und Verkäufer in Sicherheit zu wiegen. Also ist es wichtig den Kaufvertrag aus deiner Sicht so zu gestalten, dass er für dich passt. Oder kannst du als privater Verkäufer Garantien geben? Versuche mal bei einem Händler mit einem eigenen Vertrag aufzukreuzen. Ich glaube nicht, dass du damit erfolg haben wirst. Der Händler hat immer eigene Verträge und bestimmt nicht vom ADAC. :mrgreen: Ich bin der Meinung, dass der Kaufvertrag von mobile.de vollkommen ausreichend ist. Hallo liebe Forengemeinde, wir möchten unser gebrauchtes Wohnmobil verkaufen. Auf der Suche nach einem geeigneten Kaufvertrag habe ich mir mal den vom ADAC angeschaut. --> Link "Unter I.1.3 steht da: Der Verkäufer garantiert dass das Wohnmobil in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden erlitten hat." :gruebel: Meine Frage ist jetzt, wie soll ich das Garantieren. Wir persönlich haben augenscheinlich noch keinen Feuchtigkeitsschaden entdeckt. Feuchtigkeitsmessgerät besitzen wir nicht. Was würdet ihr machen? Passus rausstreichen? Moin, ich würde das als Verkäufer nicht unterschreiben. Nimm einen anderen Vordruck, z.B. mobile.de oder so..... Michael Danke Michael, glaube das werde ich so machen. Mit dem ADAC-Vertrag habe ich Bauchschmerzen. Mich würde aber trotzdem mal interessieren wie andere Forenmitglieder das gelöst haben. Es macht doch nicht jeder vor dem Verkauf eine extra Dichtigkeitsprüfung. Hallo! Das einfachste ist es doch dort dann ein NEIN anzukreuzen.... Der Käufer von Privat wird ja verstehen, daß der Verkäufer bestimmt gar nichts garantieren möchte .... Viele wenn du nein ankreuzt, heisst es für mich ja und schon behälst du den Wagen! :D In dem ADAC Kaufvertrag kann ich kein "Nein" ankreuzen. Ich könnte höchstens das Kreuz weglassen. (ist quasi wie Nein) Da habe ich aber ein ungutes Gefühl das es mir so ergeht wie diesem Forumskollegen --> Link Muss das denn unbedingt da rein?
Nein! ...deswegen mein Vorschlag mit mobile.de Vordruck. Nutze ich schon seit Jahren und diversen Fahrzeugen. Michael Hi Claudia Wie ich oben schon geschrieben hatte, versucht wohl der ADAC beide Seiten glücklich zu machen. Du willst dein Wohnmobil verkaufen, als baue dir einen eigene Vertrag zusammen oder benutze den von mobile.de. Du bist dir doch nicht sicher, ob dein WoMo dicht ist, also kannst du das nicht garantieren. Ich fülle den Vertrag bis auf den Kaufpreis, die Nebenvereinbarungen, den Namen, die Anschrift und der Personalausweisnummer vorher in Ruhe aus, ergänze dann den oben aufgeführten Rest, und lasse den Käufer genug Zeit alles durchzulesen. Vielen Dank für die Antworten und Ratschläge. Mit dem Kaufvertrag von mobile.de kann ich mich gut anfreunden. |
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