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Nummernschild für einen Tag? 1, 2


Baerensucher am 10 Feb 2015 11:24:40

Hallo, wir haben das Problem, dass unser Womo "im Winterschlaf" ist bis zum 01.04.15. Nun haben wir die erste Reise ab Mitte April geplant, müssen aber vorher zum TÜV....
Unser Händler hat aber im April erst am 15.einen Termin für uns, so dass wir es zeitlich nicht schaffen, unser WOMO danach komplett zu packen und die Reise zu machen.
Kann man denn auch für die Fahrt zum Händler und zurück (wo der TÜV gemacht wird) ein Nummernschild bekommen vor der eigentlichen Zulassung ab April?
Ganz lieben Dank für eine Antwort und viele von Evelyn

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rolfwam am 10 Feb 2015 11:29:43

Warum soll der Händler unbedingt den TÜV machen? Man kann ja auch direkt hinfahren, sogar ohne Termin oftmals.

berni1 am 10 Feb 2015 11:35:06

Einen TÜV-Termin 2 Monate in voraus ??? - Der muß ja gut beschäftigt sein....

Aber wenn er euch lieber im März sehen will - vielleicht kommt er Euch mit einer roten Nummer entgegen ???

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Lancelot am 10 Feb 2015 11:35:43

Baerensucher hat geschrieben: Kann man denn auch für die Fahrt zum Händler und zurück ... ein Nummernschild bekommen vor der eigentlichen Zulassung ab April?


Klar geht das !
Das sind sogenannte Kurzzeitkennzeichen, die gelten bis zu 5 Tagen und verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.
Stellt jede Kfz-Zulassungsstelle aus .. oder online : --> Link

buccaneer am 10 Feb 2015 11:44:30

laut dem "Volksorgan" sind Fahrten zum TüV erlaubt ( in meine Augen eine gewagte Meldung ... was ist mit Versicherungsschutz) --> Link
beim StVA anfragen oder TÜV-Vorstellung Anfang April ohne Händler oder Kurzzeitkennzeichen

ich würde beim TüV anrufen und einen Termin vereinbaren (einen Monat überziehen ist auch kein Problem)

brainless am 10 Feb 2015 11:49:48

Hallo Evelyn,

grundsätzlich hat Lancelot recht, aaaaber es gibt zwei Schwierigkeiten:
- Du mußt vorher mit deiner Versicherungsgesellschaft klären, wie der Schutz für das "Kurzzeitkennzeichen" zustande kommt, da ja deine reguläre Haftpflichtversicherung zu dem Zeitpunkt "ruht".
- ab 1.4. 2015 dürfen mit Kurzzeitkennzeichen nur Kfz gefahren werden, die eine gültige HU-Plakette aufweisen.
Zwar wird dein Termin (Mitte März) vor dem 1.4. liegen, aber die Zulassungsstellen verhalten sich schon jetzt teilweise sehr restriktiv.

Mein Tip:
- zuerst bei der Zulassungsstelle wegen Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens anrufen, dann bei deiner Versicherung.

Auch würde ich einen Händler meiden, der für eine Hauptuntersuchung zwei Monate Vorlauf braucht. Der weiß anscheinend nicht, wie der Markt funktioniert. :roll:

Viel Erfolg,


Volker ;-)

Jagstcamp-Widdern am 10 Feb 2015 12:05:26

ich verstehe die frage so, dasz das auto saisonkennzeichen hat.
also fahrt ihr anfang april zu irgendeiner organisation (tüv, dekra, gtü, küs...) oder zu eurem händler und macht die hu.
2 monate "überziehen" ist straffrei...

dann geht's mitte april in urlaub - wo problem?
falls die kiste (mit pauken und trompeten) durchfällt, habt ihr 6 wochen zeit zur wiedervorführung - also nach dem urlaub!

beim nächsten hu-termin gips dann gar keinen stress mehr, weil der dann im april ist!

thomas56 am 10 Feb 2015 12:16:42

brainless hat geschrieben: - Du mußt vorher mit deiner Versicherungsgesellschaft klären, wie der Schutz für das "Kurzzeitkennzeichen" zustande kommt, da ja deine reguläre Haftpflichtversicherung zu dem Zeitpunkt "ruht".

Hallo,
genau da liegt der Knackpunkt. Das Fahrzeug ist (ruhend) über das Saisonzeichen versicht. Deswegen funktioniert ein (versichertes) Kurzkennzeichen nicht, weil Doppeltversicherung nicht zulässig ist!

Gogolo am 10 Feb 2015 12:31:04

Baerensucher hat geschrieben:Nun haben wir die erste Reise ab Mitte April geplant, müssen aber vorher zum TÜV....
Unser Händler hat aber im April erst am 15.einen Termin für uns, so dass wir es zeitlich nicht schaffen, unser WOMO danach komplett zu packen und die Reise zu machen.



Warum packst du nicht schon vorher das Womo reisefertig und fährst damit zum Händler - und von dort gleich nach dem TÜV auf die Reise. So würde ich es jedenfalls machen. Abgesehen davon, dass ich niemals einen Termin im April akzeptieren würde, wenn ich ihn jetzt schon vereinbare.


Habe die Ehre

Gogolo

viking92 am 10 Feb 2015 12:35:04

buccaneer hat geschrieben:ich würde beim TüV anrufen und einen Termin vereinbaren (einen Monat überziehen ist auch kein Problem)

Würde ich auch so machen.
Am besten online einen Termin vereinbaren und die Terminbestätigung auf der Fahrt zur HU dabei haben.

Ich stehe nächstes Jahr vor dem selben Problem :wink:


diger am 10 Feb 2015 12:39:19

katze-bruno hat geschrieben:falls die kiste (mit pauken und trompeten) durchfällt, habt ihr 6 wochen zeit zur wiedervorführung - also nach dem urlaub!


Sind leider nur 4 Wochen.
Erkannte Mängel bei der HU sind unverzüglich abzustellen. Dies gilt für alle Mängel, also auch für die geringen Mängel.
Der Zeitraum von 4 Wochen ist lediglich so lange gewählt um die evtl. Beschaffung der Ersatzteile, Termin zur Reparatur, der Reparatur selbst zu ermöglichen.
Rein rechtlich gesehen darf das Fahrzeug vom erkennen der Mängel bis zur Beseitigung der selben nur noch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen um von der Prüfstelle zur Werkstatt (Reparatur) zu gelangen.

Bevor mich jetzt alle in der Luft zerreisen, ich weis selbst das es anders gehandhabt wird. Aber der Zeitraum von 4 Wochen bleibt halt so, und wie es mit dem Versichrungsschutz aussieht :?: . Es handelt sich immerhin um eine Teilnahme am Strassenverkehr mit einem nicht Verkehrssicheren Kraftfahrzeug.

Rüdiger

dieter2 am 10 Feb 2015 12:44:49

Verstehe ich nicht.
Wenn Du ab den 1. April fahren darfst und mitte April in den Urlaub willst hast Du doch alle Zeit der Welt
um einen TÜV aufzusuchen :roll:

Dieter

Jagstcamp-Widdern am 10 Feb 2015 12:46:47

sach ich doch...

dieter2 am 10 Feb 2015 12:47:27

diger hat geschrieben:[ Es handelt sich immerhin um eine Teilnahme am Strassenverkehr mit einem nicht Verkehrssicheren Kraftfahrzeug.

Rüdiger


Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug würde schon bei der HU vom TÜV stillgelegt werden

Dieter

diger am 10 Feb 2015 13:01:08

dieter2 hat geschrieben:]

Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug würde schon bei der HU vom TÜV stillgelegt werden

Dieter


Hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Kraftfahrzeug mit erheblichen Mängeln.

Wenn wir schon bei der Wortglauberei sind: Die Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) darf kein Kraftfahrzeug stillegen.
Das bedarf der Unterstützung durch die Zulassungsbehörde / Polizei.
:thema:

Rüdiger

Baerensucher am 10 Feb 2015 13:07:16

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Wir sind ja noch Neulinge, unser Womo haben wir vor 2 Jahren neu bei diesem Händler gekauft und dort wird dann die Dichtigkeitsprüfung, die Gasprüfung und zum ersten Mal jetzt der TÜV gemacht. Das die Vorlaufzeit für einen Termin so lang ist, hatten wir auch nicht gedacht....Man hatte uns auch gesagt, dass Womo soll leer sein zur Prüfung. Deshalb hätten wir nun ein Zeitproblem, weil wir direkt einen Tag nach diesem TÜV losfahren wollen, in die Toscana -aus Termingründen. Wir haben uns nun entschieden, es schon mal zu packen -zumindest das Wichtigste.
Wird schon nicht "durchregnen", nach 2 Jahren wird es ja wohl dicht sein...

Birdman am 10 Feb 2015 13:54:04

Baerensucher hat geschrieben:... wird dann die Dichtigkeitsprüfung, die Gasprüfung und zum ersten Mal jetzt der TÜV gemacht. ...

Aha, das hört sich jetzt schon anders an als im Eröffnungsbeitrag und erklärt dann wohl auch den Terminvorlauf.

weser13 am 10 Feb 2015 15:17:38

Keine rote Nummer?

BadHunter am 10 Feb 2015 15:20:44

Wie lange soll es denn in den Urlaub gehen?
Wie schon geschrieben wurde ist es unproblematisch, bis zu 2 Monate den Tüv zu überziehen, dann "gewinnt" man sogar noch die Zeit, also die 2 Monate, bis zum nächsten Tüv-Termin.
Wenn es das Fahrzeug ist, das im Profil zu sehen ist, handelt es sich ja um ein recht neues Fahrzeug, was soll da groß passieren, wenn man selbst zum Tüv fährt?
Unser Concorde wird dieses Jahr 20 Jahre alt, ich fahre jedes Jahr selbst zum Tüv bzw. zur GTÜ und habe bis auf eine Ausnahme wegen defekter Leuchtweitenregulierung immer problemlos sofort die Plakette bekommen.

rolfwam am 10 Feb 2015 15:23:07

weser13 hat geschrieben:Keine rote Nummer?

Diese Zeiten sind als Privatperson normalerweise vorbei.

weser13 am 10 Feb 2015 15:37:08

Ich habe vergleichbare Aktionen mit meinem KNAUS (gerade im Januar) auch schon durchgeführt.
Mein hiesiger Autohändler hat mir die rote Nummer für einen Tag zur Verfügung gestellt, und mein Wohnmobilhändler hat das auch getan.


aus NI

womostocki am 10 Feb 2015 15:44:52

... und Dein TÜV kann nicht zufällig auch die Gasprüfung machen?

Es grüßt

Andreas

Pooh335 am 10 Feb 2015 17:38:17

Also was hast du denn für einen Händler?
Wieso braucht der das Fahrzeug leer? Ich würde ihn fragen was bei ihm Gasprüfung und TÜV kostet und dann mal bei Dekra oder TÜV nachfragen.
Ansich solltest du problemlos und eventuell auch kostengünstiger beides beim TÜV bzw. Dekra Anfang April erledigen können.
Dann kannst du deine Dichtigkeitsprüfung auf nach dem Urlaub verlegen. Wobei wir jetzt die Gasprüfung nur beim TÜV machen lassen würden wenn ihr die ganz normale Standardausstattung habt und keine Gastankflaschen. Da müsste man sonst nämlich echt Glück haben mit dem Prüfer nach unserer Erfahrung.

buccaneer am 10 Feb 2015 17:41:28

Baerensucher hat geschrieben:... unser Womo haben wir vor 2 Jahren neu bei diesem Händler gekauft und dort wird dann die Dichtigkeitsprüfung, die Gasprüfung und zum ersten Mal jetzt der TÜV gemacht. ...
ich dachte bei Neufahrzeugen wäre der erste HU nach 3 Jahren fällig

Birdman am 10 Feb 2015 18:14:16

buccaneer hat geschrieben:ich dachte bei Neufahrzeugen wäre der erste HU nach 3 Jahren fällig

Wenn es ein Mobil > 3,5t ist, dann auch beim Neufahrzeug alle 2 Jahre, ab dem 7. Jahr jährlich.

Baerensucher am 10 Feb 2015 18:19:15

Pooh335 hat geschrieben:Also was hast du denn für einen Händler?
Wieso braucht der das Fahrzeug leer? Ich würde ihn fragen was bei ihm Gasprüfung und TÜV kostet und dann mal bei Dekra oder TÜV nachfragen.


Der Händler ist schon etwas komisch, finde ich.
Wir zahlen für die drei Prüfungen € 330,00......Er sagte, es müsse leer sein, das war schon im letzten Jahr so doof!

rolf51 am 10 Feb 2015 18:37:54

Hallo,
mit einem Stillgelegten/Abgemeldeten Fzg. darf ich zum TÜV oder Zulassungsstelle fahren. Oder gibt es wieder eine neue Regelung?

brawo1 am 10 Feb 2015 18:40:54

Wenn der Händler ein leeres Wohnmobil haben möchte, so spricht es für ihn, denn so kann er ohne Probleme eine Dichtigkeitsprüfung durchführen. Ihm dürften die relevanten Stellen bekannt sein, an denen er messen muss, um eine gescheite Arbeit durchzuführen.

Pooh335 am 10 Feb 2015 18:43:51

Dann solltest du wirklich mal versuchen das zu trennen. Bzw. mal mit dem Händler reden, dass du es trennen musst wenn es nicht früher geht. Mach ruhig mal Druck.

buccaneer am 10 Feb 2015 18:59:57

danke Birdmann ... wieder etwas gelernt

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
mit einem Stillgelegten/Abgemeldeten Fzg. darf ich zum TÜV oder Zulassungsstelle fahren. Oder gibt es wieder eine neue Regelung?

ich denke das gilt nicht für ein Saisonkennzeichen ...

Gast am 10 Feb 2015 19:30:54

Hallo,

macht es nicht so kompliziert. Es gibt ja das Internet:

- Quelle TÜV Nord "Eigentlich müsste Ihr Wohnmobil im Januar zur Hauptuntersuchung. Allerdings haben Sie ein Saisonkennzeichen für die Monate März bis Oktober. Entsprechend fahren Sie erst im März zu Ihrer TÜV-STATION. Die Frist für die Durchführung der nächsten HU wird dann ab März neu festgesetzt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie die HU also immer im März durchführen lassen. Das gleiche gilt übrigens auch für Abgasuntersuchungen (AU) und Sicherheitsprüfungen (SP)."

- Quelle Bild.de "Am 1. November beginnt für die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterruhe. Wer sein Auto oder sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt, zahlt in der Ruhezeit keine Kfz-Steuer und keine Versicherung – muss aber einiges beachten. ..-....
Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück."

:top:

rumtreiberalbertingrid am 10 Feb 2015 19:55:39

[ung – muss aber einiges beachten. ..-....
Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück."

Hallo zusammen,
wo steht das??? Entweder rote Nummer oder Kurzkennzeichen.

Albert

koschi1304 am 10 Feb 2015 20:32:48

Hallo baerensucher
Wie schwer ist Euer Wohnmobil ?
Wie buccaneer schon geschrieben hat ,Womos bis 3,5 t haben mit der Erstzulassung 3 Jahre TÜV.
Bei der Anmeldung meines Wohnmobils wurden nur 2 Jahre eingetragen.
Ich habe dann kurz vor Ablauf bei der Zulassungsstelle angerufen und die haben das dann kostenfrei geändert.
Erstellung einer neuen Zulassung,war ja nicht mein Fehler.



koschi1304

silverdawn am 10 Feb 2015 20:45:53

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:
Entweder rote Nummer oder Kurzkennzeichen.




Oder einen guten Freund mit PKW dicht davor und einen dicht dahinter und gut is !


Harald

Verratnix am 10 Feb 2015 21:16:24

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:
Hallo zusammen,
wo steht das??? Entweder rote Nummer oder Kurzkennzeichen.

§ 23 Abs. 4 StVZO

brainless am 11 Feb 2015 00:14:22

Ich glaube auch, daß der Weinsberg TI (wohl ein 650 MFH) nur 3,5 t zGM hat - also auch erst nach drei Jahren die erste HU/AU bekommt.

Jetzt notwendig wird die Gasprüfung für etwa 25 € bis 70 € (alle zwei Jahre) und die Dichtheitsprüfung für etwa 40 € bis 90 €.

Wieso der Händler 330 € aufruft, weiß wohl nur er alleine. Selbst mit Gebühren für HU/AU wäre das eindeutig zuviel.

Laßt euch vom Händler mal den Kostenvoranschlag aufschlüsseln,



Volker ;-)

buccaneer am 11 Feb 2015 10:11:50

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:[ung – muss aber einiges beachten. ..-....
Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück."

Hallo zusammen,
wo steht das??? Entweder rote Nummer oder Kurzkennzeichen.

Albert

hier: --> Link --> Link

berni1 am 11 Feb 2015 11:52:24

auf eine "BILD"-Aussage würde ich mich nicht verlassen....

buccaneer am 11 Feb 2015 12:07:12

scheinbar eine Ente aus 2011

weser13 am 11 Feb 2015 18:10:32

Ich habe eine ganz interessante Internetseite gefunden,
deren Inhalt ganz gut zu diesem Thema in Bezug auf Werkstätten/TÜV/Gasabnahmen passt.

--> Link

aus NI

Baerensucher am 11 Feb 2015 18:23:47

brainless hat geschrieben:Ich glaube auch, daß der Weinsberg TI (wohl ein 650 MFH) nur 3,5 t zGM hat - also auch erst nach drei Jahren die erste HU/AU bekommt.
Jetzt notwendig wird die Gasprüfung für etwa 25 € bis 70 € (alle zwei Jahre) und die Dichtheitsprüfung für etwa 40 € bis 90 €.
Wieso der Händler 330 € aufruft, weiß wohl nur er alleine.
Volker ;-)


Herzlichen Dank für die Infos! Ja, es wiegt 3500! Jetzt werden wir mit dem Händler deshalb nochmal Kontakt aufnehmen.

weser13 am 11 Feb 2015 18:40:23

Zwei oder drei Jahre. Auskunft gibt doch der aktuelle TÜV-Stempel, oder?

aus NI

scholko1 am 11 Feb 2015 18:48:18

Ich überlege gerade wie lange wir(vorausgesetzt alles ist gut vorbereitet) brauchen unser Womo zu beladen?
Gas,Wasser, Diesel und Kühlschrank geht vorher. Den schäbigen Rest kann man doch Abends nach Tüv usw. locker einpacken.
Müsste doch klappen,oder? :ja:

rolf51 am 11 Feb 2015 18:48:32

Hallo,

auch eine Möglichkeit.

Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Baerensucher am 11 Feb 2015 18:49:29

brainless hat geschrieben:Jetzt notwendig wird die Gasprüfung für etwa 25 € bis 70 € (alle zwei Jahre) und die Dichtheitsprüfung für etwa 40 € bis 90 €.
Volker ;-)


Wieviel Spielraum hätte man denn für die Gasprüfung? Ich überlege gerade, wenn wir jetzt gar nicht zum TÜV müssen, könnte man denn dann die Gasprüfung mit der Dichtigkeitsprüfung
auch später noch machen?
Die Erstzulassung unseres Womo ist vom 25.04.13
Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!!!

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