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Anfängerfragen zu Zulassung/Versicherung/Umweltplakette


mistadoe am 31 Mai 2010 16:31:30

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und allgemein neu in der Autowelt.
Habe mir vor 10 Tagen einen vom Vorbesitzer ausgebauten Ford Transit gekauft. Nun möchte ich ihn gerne baldmöglichst zulassen und stehe jetzt vor einem unüberschaubaren Haufen an Fragen und Problemen. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen? Ich suche schon den ganzen Tag nach Antworten, aber werde dadurch nur weiter verwirrt, weil sich die Antworten von Forum zu Forum unterscheiden...
Also erst einmal zum Auto: Der Wagen ist ein Ford Transit BJ 2001 mit 88kW, Stehhöhe 1,65m, hinten 2 Campingfenster eingebaut; Sämtliche Einrichtung ist innerhalb von 1 Stunde durch Lösen von ein paar Schrauben aus dem Bus zu entfernen; Keine Trennwand; Das Auto hat ein zGG von 3,5t, 2,4 ccm³ und ist momentan als LKW zugelassen; Es hat eine Grüne Umweltplakette; TÜV läuft noch bis April 2011. 2 Sitzplätze, hinten fester Gaskocher, Bett, Spüle, Schränke. Schlüsselnummer ist 54, 98/69/EG III, kein DPF
So, jetzt die Fragen:
1. Als was muss ich ihn zulassen? Der Wagen war vom Vorbesitzer wie schon gesagt als LKW eingetragen. Dies scheint mir jedoch durch den Aufbau nicht mehr möglich, oder? Wie ich gelesen habe, würde das Finanzamt Probleme machen? Als Wohnmobil ist es wohl leider auch nicht möglich, da die Stehhöhe nur 1,65m ist. Ein PKW ist der Wagen aber auch nicht...
2. Gibt es Unterschiede zwischen den Anforderungen von TÜV, Versicherung und Finanzamt? Könnte ich ein Auto z.B. beim TÜV als Wohnmobil durchbekommen, auch wenn das Finanzamt es nicht als WoMo akzeptiert? Oder als LKW?
3. Wenn ich es weder als LKW (hat ja Campingfenster und keine Trennwand), noch als PKW (ist halt einfach kein PKW ;-)), noch als WoMo (Stehhöhe unter 1,70m) anmelden kann...als was kann ich es dann überhaupt anmelden?
4. Versicherung: Habe mal bei der Versicherung meines Vaters gefragt (Provinzial) und die wollen für den Wagen als LKW etwa 1700€ im Jahr (als WoMo theoretisch etwa 700€) und als PKW können sie den Wagen auch nicht zulassen.
5. Der Wagen hat eine Grüne Plakette, aber warum? Ich habe nur herausgefunden, dass er eigentlich eine Gelbe haben müsste, oder? Hat es etwas mit LKW- oder WoMo- oder PKW-Zulassung zu tun? Darf ich davon ausgehen, dass mir bei der Zulassung die grüne Plakette abgenommen wird und eine Gelbe draufgeklebt wird?
6. Wie funktioniert das mit der Zulassung überhaupt? Der Wagen ist ja abgemeldet, nicht versichert und hat keine Nummernschilder. Fahre ich somit ausschließlich mit den Dokumenten wie Fahrzeugbrief, -schein etc zur Zulassungsstelle? Wollen die das Auto gar nicht sehen?
Ihr seht, ich hätte noch zig solcher Fragen auf Lager und wäre euch extrem dankbar, wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet!!

Vielen, vielen Dank,
Kai

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Kochgenie am 31 Mai 2010 16:35:05

Fahr zum Tüv mit den Papieren, und frag einfach.
Wenn die das Auto sehen wollen, hol dir ne rote Nummer für den Tag.
Was das Finanzamt betrifft, gehen die nach dem im
Fahrzeugbrief eingetragenenne Daten.

Beduin am 31 Mai 2010 18:41:17

Soweit mir bekannt kannst du das Auto nicht als LKW zulassen und als PKW bzw Womo versichern. Ist anscheinend sogar strafbar, will mich da aber nicht festlegen.

Hoffe mal nicht das du die A**** karte damit gezogen hast. Beherzige Elke ihren Vorschlag, fahr mit Doppelkarte deiner Versicherung zum TÜV und schreibe dann wie es dir ergangen ist, dann haben alle was davon.

Mein Allianz Versicherer schwört Stein u Bein, man darf ohne Zulassung zum TÜV bzw Zulassungsstelle fahren, mit Doppelkarte!
Vielleicht hast ja Glück und die 5 cm liegen innerhalb einer toleranz :)

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migula am 31 Mai 2010 19:17:54

Ich würde dir empfehlen, mit den Papieren und der Versicherungsdoppelkarte zur Zulassungsstelle zu gehen und den Transit wieder als Lkw anzumelden. Da er noch Tüv hat bis 2011 könnte es sein, dass du nicht vorfahren mußt. Wenn doch erhälst du die Nummernschilder ohne Zulassungsstempel und die Berechtigung zum Fahren. Vorbeugend würde ich ihn dann ausräumen. Beim Wohnmobil ist die Versicherung günstiger, die Steuer aber höher als beim LKW.

Knuffel am 31 Mai 2010 20:32:45

Beduin hat geschrieben:Mein Allianz Versicherer schwört Stein u Bein, man darf ohne Zulassung zum TÜV bzw Zulassungsstelle fahren, mit Doppelkarte!
Vielleicht hast ja Glück und die 5 cm liegen innerhalb einer toleranz :)


Darf man auch, allerdings nur mit vorreservierten Kenzeichen, die müssen draussen dran hängen und man darf nur im Zulassungsbezirk + ein Nachbarbezirk fahren. Irgendwie stand das bei mir letztens auch auf dem Zettel.

mistadoe am 02 Jun 2010 09:32:00

So, momentanes Fazit:
Die Versicherungen akzeptieren den Wagen erstmal nur als LKW, da er ja auch momentan als LKW eingetragen ist. D.h. in meinem Fall, dass sie über 1600€ pro Jahr haben wollen...autsch!
Der TÜV sagt, dass er sich den Wagen erstmal anschauen muss (übrigens meint er, dass ich mit Kuzrzeitkennzeichen vorfahren muss). Hab ihm die volle Wahrheit erzählt und er meint, dass sich beim nächsten Termin dann entscheidet, was der Wagen am ehesten ist, und was ich dann an dem Wagen ändern müsste, um ihn zulassen zu können. Das klingt gar nicht gut! Eher wie "Sie müssen eine Trennwand einbauen und Stahlplatten vor die Fenster schweißen" oder "Sie müssen ein Hochdach einbauen, da uns die 1,60cm Stehhöhe nicht ausreichen"...aus der Misere komme ich glaub ich nicht raus! Schlimme Sache!
Mehr Neuigkeiten gibts nächsten Mittwoch, dann hab ich den Termin.
Danke für die Hilfe!!!

mistadoe am 02 Jun 2010 13:11:10

Übrigens habe ich gerade für alle anderen Interessierten Folgendes auf der TÜV-Nord-Website bzgl Wohnmobilumbau gefunden:
So steuern Sie dem Finanzamt entgegen
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn

die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
der Kocher fest eingebaut ist.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter ...."

Es scheint also, dass für die Wohnmobilzulassung beim TÜV die Stehhöhe völlig egal ist, fürs Finanzamt jedoch wichtig. Das würde in meinem Fall, wenn ich es genau betrachte, bedeuten, dass mein Auto als Wohnmobil zugelassen, aber als PKW besteuert wäre. Damit wäre ich doch einverstanden, schließlich würds bei der Versicherung dann doch wohl als Wohnmobil laufen und ich müsste nicht 1600€ Versicherung jährlich zahlen!

Beduin am 02 Jun 2010 13:32:24

Ich glaube nicht das du es so hin bekommst.
Code: --> Link
dass mein Auto als Wohnmobil zugelassen, aber als PKW besteuert wäre.

Bin aber schwer gespannt ob doch, bitte weiter auf dem laufenden halten!

Hast dich schon mal nach einem höheren Dach umgesehen?
--> Link anstatt 2x LKW Steuer, einmal Dach :) gibt ja zig verschiedene Ausführungen, selbst Enten (2 CV) Dächer schon gesehen

alkoven am 02 Jun 2010 13:57:24

hallo,

da ich auch mal Probleme wg. Wohnmobil-Steuer mit dem Finanzamt hatte, habe ich vom Finanzamt damals gesagt bekommen:

Wenn die Fahrzeughöhe in den Papieren unter 2 m ist, werden Sie kritisch beim Prüfen, weil sie dann davon ausgehen, dass es kein "echtes" Wohnmobil" ist und Du mußt vorfahren. Sollte Dein Fzg. also von der Höhe her auf jeden Fall die 2 m haben, könnte ohne Probleme die Eintragung als WoMo funktionieren. Dann gilt die WoMo-Steuer, die es im Internet nachzulesen gibt.

andwein am 02 Jun 2010 14:40:58

Hallo @mistadoe,
Lade dir von meiner HP das ABC herunter und schaue unter W wie Wohnmobile. Da stehen die Bedingungen für Zulassung, Steuer, etc.
Nach dem Lesen bist du klüger, versprochen
Andreas

mistadoe am 02 Jun 2010 15:14:36

Andreas, das ist ja wirklich mal eine ausführliche Seite mit allen Informationen! Direkt unter meinen Lesezeichen gespeichert ;-)

Verstehe es also auch bei Dir so, dass mein Auto als Wohnmobil im Fahrzeugschein zugelassen wird und als PKW besteuert wird, richtig?

,
Kai

andwein am 02 Jun 2010 16:42:09

Hallo @mistadoe,
wenn du nichts änderst, wahrscheinlich ja. Aber du kannst vor der Küchenzeile ein kleines Aufstelldach (Halbdach) installieren lassen (Ausbauer), dann kommst du über 1,8m Stehhöhe und dann sieht es wieder anders aus.
Andreas

mistadoe am 03 Jun 2010 14:51:00

Ja, das hab ich auch schon gelesen. Lohnt sich aber in meinem Fall eher nicht, weil der Unterschied in der Steuer wenn ich es richtig sehe nur etwa 50-10 Euro sind. Ein Hubdach könnt ich mir gerade gar nicht leisten. Zudem freu ich mich momentan noch, dass der Wagen von außen nicht zu sehr wie ein Wohnmobil aussieht, damit in Südfrankreich hoffentlich weniger Leute versuchen bei uns nachts einzusteigen ;-)

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