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:evil: Habe so eine Idee... kann man nicht seinen 2 ten Wohnsitz in ein EU Ausland verlegen und sich dort einen Wohnsitz zulegen mit Briefkasten auf den dann das Wobi zugelassen werden kann, oder z.B. auf einen Freund im Eu Ausland.
Ok. man hat dann ein Eu Kennzeichen aus Czechland oder sonst woher aber die Steuer doch umgangen oder??? wer weis ev. was genaueres? Oder ist die Idee schei......? DAnke für alle die sich mit der Idee befassen... :roll: wenn ein ausländisches Fahrzeug von einem Deutschen gefahren wird, ist, für die Zeit des Betriebes in Deutschland, eine pauschalisierte Kfz Steuer zu entrichten. hi el capitan1,
herzlich willkommen hier im Forum, die Steuer ist doch noch gar nicht durch. Irgendwo gabs schon mal den Vorschlag mit dem 2. Wohnsitz, da gibts wohl auch Probleme
el_capitan1 ist 1 Jahr länger hier, als Du, Tipsel :D (guck mal auf´s Anmeldedatum) (3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag
bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR, bei allen anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7 500 kg 1,53 EUR, mehr als 7 500 kg und nicht mehr als 15 000 kg 4,60 EUR, mehr als 15 000 kg 6,14 EUR, ################## - bei einem V8 wär das eine Überlegung wert :wink: hallo Kapitän,
als Deutscher darfst Du in Deutschland kein ausländisches Fahrzeug fahren! Ausgenommen sind Notsituationen. , Rolf
:oops: dachte ich hätte den Namen noch nie gelesen. Na, ich weiß nicht, ob das nicht sogar teurer werden würde:
Hinfahren und ummelden, vielleicht noch ne technische Abnahme Einfuhrsteuern?? Regelmäßig dort zur technischen Abnahme all die anderen Probleme, wie in den Vorbeiträgen beschrieben. Dazu Versicherung?? Und dann hast Du alles erledigt und Dein neues "Heimatland" ändert dort das Steuersystem. Und dann?? Wieder zurück?? Mit den Problemen, nur in anderer Reihenfolge?? rolf, genau richtig...
und wenn man erwischt wird, ist das u.a. steuerhinterziehung. also lieber finger davon lassen. mfg lele Hi zusammen,
es geht doch ganz einfach mit dem Ausland, an einer ausländischen G.m.b.H beteiligen, das Fahrzeug auf die G.m.b.H. zulassen, dann ist es ein Firmenfahrzeug und man darf es in Deutschland als Deutscher fahren. Das habe ich von einem Steuerrechtsanwalt mitgeteilt bekommen. Rolli
Prima, und was kostet der Anteil an der GmbH? Anschließend muß der geldwerte Vorteil für das Firmenfahrzeug versteuert werden usw. Ich glaube, dafür kannst Du dann in Deutschland drei Womos mit viel Hubraum betreiben. @ Wolfherm
Die " ausländischen GmbHs" sind zum Teil sehr günstig. Eine spanische S. L. zu gründen und mit Eigenkapital auszustatten kostet in etwa 2 500 Euro - wenn man jemand beauftragt - oder eine " gebrauchte SL " käuft. Eine LTD aus GB ist für ca. 250 Euro zu haben. Das mit dem steuerwerten Vorteil ist auch nicht überall so wie in Deutschland. Es ist zwar alles nicht ganz so einfach wie Rolli es sich vorstellt - NUR - wenn Er eine spanische SL hätte ( wichtig mit 2. Gesellschafter ), immer Gewinn versteuert.................................................................. ....................................................................................................... ....................................................................................................... Die restlichen Punkte mit Text ausfüllt: Kein Problem. Pijpop Hi zusammen,
ich habe mehrere spanische SL´s ich mit einem schweizer Partner zusammen, eine Geschäftsidee für den Fall der Steuererhöhung haben wir auch schon, mit der Stadt vor Ort laufen die Gespräche, die haben sehr grosses Interesse, entsprechende Rechtswälte aus Deutschland und Spanien beschäftigen sich mit der Sache. Ihr könnt also sehen, ich schreibe nicht einfach ins blaue hinein. Sollte tatsächlich noch die Steuererhöhung durchgesetzt werden, werde ich hier im Board den Werdegang der Prozedur beschreiben. Übrigens braucht dann auch niemand mit seinem Fahrzeug nach Spanien, dass wird dann alles vor Ort per Hausbesuch geregelt. Rolli
...und die Ehrlichen sind wieder einmal die Dummen! :twisted: Alle, die mit solchen Gedanken sympathisieren, sollten sich vor einen Spiegel stellen und dort einmal ganz genau hinein schauen! :oops: GEEEELÄCHTER
Falls die S. L. in Deutschland eine Tochtergesellschaft ins Leben ruft - wird diese Tochter in Deutschland steuerpflichtig und zwar nach dem hiesigen Steuerrecht. Irgendein Kraftfahrzeug in Spanien zulassen - welches garnicht im Land ist: gibts doch garnet. Ach so - wie händelt der Fahrzeugbesitzer mit dem span. Kennzeichen das mit der ITV???? Pijpop Obwohl, so ein Kennzeichen aus Auswärts hat seine Vorteile!
Man kann immer auf ortsfremd machen, selbst im Heimatort. So links blinken und rechts abbbiegen -- und keine hupt. :D :evil: :D @ Ana-Volker
Bitte nach Berlin an die Politiker weiterleiten, aber nicht an meine Adresse, denn ich bin nicht der Steuerveschwender. Es bleibt ja auch jedem selbst überlassen, den Steuerverschwendern die Taschen zu füllen. @ Pijpop Bevor du lachst, solltest du dich mal mit der europäischen Rechtssprechung bzw. Gesetzgebung auseinandersetzen. Wer spricht von einer deutschen Niederlassung ??? Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wie alles geregelt wird, kannst du dir ja mal von den entsprechenden Rechtswälten erörtern lassen, in Deutschland natürlich gegen Brago, dann vergeht dir vielleicht das lachen. @ dm Das ist nicht der einzige Vorteil, ich sehe in erster Linie die steuerlichen Aspekte, falls diese Horrorsteuer zum tragen kommen sollte. Leider sollen die Tickets (Geldstrafen) für ausländische Fahrzeuge demnächts auch für Behörden aus dem Ausland einklagbar werden. Rolli KFZ Steuer in Frankreich gibt es nicht mehr seit Jahren!
Nur Firmenfahrzeuge sind noch steuerpflichtig und haben die Vignette. Das Teuerste sind die KFZ Papiere, ich hab für meinen Iveco (jünger als 10 Jahre) 270 €uros zahlen müssen für die "Graue Karte" die jetzt blau ist, ohne Turbo 8 "Steuerpferdestärken". älter als 10 Jahre kost die Hälfte. [mod="Dirk"]
bleibt bitte bei einem sachlichen Tonfall! [/mod] is doch sachlich, war zur Hervorhebung des Textes gedacht, schlechte Idee in Frankreich Firmenwomos anzumelden. :D ^Dich meinte ich nicht :wink: Nun Rolli - also keine Niederlassung der spanischen S. l. in Deutschland.
OKAY Du führst also ein Wohnmobil aus Deutschland nach Spanien aus und meldest es als ( als was auch immer ) in Spanien auf eine S. L. an. Das sowas geht ist schon klar - nur wo liegt die Ersparnis - Du zahlst in E Steuern für die Einfuhr des Teils - Du mußt in E regelmäßig zur ITV - die ist nämlich in Deutschland nicht anerkannt. Ich denk schon daß ich das Lesen nicht verlernt habe - das Rechnen u. U. schon. Pijpop Hallo,
soweit mir bekannt ist, sind auch die spanischen Versicherungen sehr teuer. Teilweise teurer als in Deutschland. Das muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Außerdem muss man für Fahrzeuge, die in Spanien laufen, so wäre es dann ja offiziell, dort noch eine Einfuhrgebühr bezahlen. Die ist auch nicht gerade billig. Ich weiß nicht, ob man daran vorbei kommt. Sonst wäre es für mich sofort der Weg, da wir Verwandtschaft in España haben. :) Den Spiegel würde ich mir dann allerdings ohne jedes schlechte Gewissen vor das Gesicht halten. Schließlich geht es hier um ungerechtfertigte Abzocke im eigenen Land. von der Nordseeküste Stephan ...und die Ehrlichen sind wieder einmal die Dummen!
Alle, die mit solchen Gedanken sympathisieren, sollten sich vor einen Spiegel stellen und dort einmal ganz genau hinein schauen! ....und neben mir stehen alle korupten Politiker und Wirtschaftsbosse, welche sich Ihr Salär selbst übermäßig erhöhen. Wo bekomme ich nur einen solch großen Spiegel her? präses Das mit dem Spiegel habt ihr sehr schön beschrieben :D
Alles weitere wenn es soweit ist, oder wie war nochmal die Rezeptur von Coca Cola ? Rolli Schon mal einer dran gedacht was mit eurem besten Stück passiert wenn die Spanien SL Insolvenz anmeldet, aus welchen Grund auch immer ?
Also ganz vorsichtig sein, bevor Ihr euer WOMO das die meisten wohl mal nicht so eben aus der Portokasse bezahlt haben einem FREMDEN Dritten anvertraut ! Torsten
Aber nur, wenn der Wohnsitz des Deutschen nicht in dem Land der Zulassung des KFZ ist. Das KFZ muss lt. EU - Recht nämlich auch dann im EU-Ausland angemeldet werden, wenn es sich hauptsächlich ( Standortregel ) dort aufhält. Auch dann , wenn der Wohnsitz des Zulassenden Deutschland ist. Für genau diesen Fall wurde diese Regelung der temporären KFZ Steuer geschaffen. Wenn ich als Deutscher einen Wohnsitz in dem EU-Land nachweise, in dem mein Fahrzeug angemeldet ist, greift diese Steuer nicht. Ich bin dann nämlich lt. EU-Recht dem jeweiligen Landsmann gleichgestellt. Das Thema wurde ja schon mehrfach erörtert. Deshalb habe ich diesmal auch einen Fachanwalt für Verkehrs- und Steuerrecht gefragt. Ich hatte persönlich in den frühen 80ern das Ganze am eigenen Leibe erfahren (Wohnsitz Frankreich, Fahrzeug mit franz. Kennzeichen, Kontrolle in Deutschland , mit Meldebestätigung kein Problem !). Daran hat sich nichts geändert ! Harald |
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