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Luftfederung


guenterh am 26 Nov 2010 19:48:08

Hallo,

bin seit einigen Tagen stolzer Besitzer es WoMo mit einem Fiat Ducato Maxi ( 4 to.) und 7,50 Meter Aufbau.
Bei der Auffahrt zu meinen Unterstellplatz gab es eine böse Überraschung, bin mit dem Heck aufgessen. Zum Glück war es nur der Metallrahmen vom Fahrgestell , trotzdem brauche ich eine Lösung.
Was mit dafür eingefallen ist wäre eine Luftfederung.

Wer hat damit Erfahrung , kennt Systeme(Anbieter) und Preise.?

Wieviel cm Bodenfreiheit kann ich damit rausholen und kann mir solch ein System jede gute Fiat-Werkstatt einbauen ? Wenn jemand noch andere Lösungen kennt würde mir das helfen.
Brauche nichts für den Fahrbetrieb sondern nur temporär für die Auffahrt.

Grüßle

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

puget am 26 Nov 2010 19:52:33

Eine Luftfederung nur zu diesem Zwecke . . . na, ich weiß nicht.
Würden nur zum Einfahen in den Unerstellplatz nicht vielleicht Bretter/Bohlen zum Unterlegen unter die Hinterachse genügen ?

Zum Thema Luftfederung wirst du hier im Forum sehr viele Erfahrungsberichte finden. Einfach mal Luftfederung in der Suche eingeben.

guenterh am 26 Nov 2010 20:00:35

Danke Horst fürden Tip, nur bestehet das Problem nicht am Platz selber sonder an der Auffahr und dorthin Bohlen zu schleppen wäre recht mühsam.

Anzeige vom Forum


WoRo1 am 26 Nov 2010 20:19:48

Ich habe mir Zusatzluftfedern an der Hinterachse einbauen lassen, um das Heck anheben zu können, nachdem ich einmal böse aufgesetzt bin. Für solche seltenen Fälle immer zur Sicherheit dicke Bohlen mitschleppen, war für mich keine Lösung. Anheben kann ich das Heck um ca. 10 cm. Das hört sich vielleicht nicht viel an, reicht aber völlig aus, um durch alle Bodenvertiefungen hindurch zu kommen. Der Einbau bei Goldschmitt hat im April 2010 1370 € gekostet. Viel Geld. Ich bereue die Ausgabe aber dennoch nicht. Es gibt dazu eine sehr verständliche Einbau-Anleitung. Mit der müsste auch ein anderer Betrieb den Einbau (und dann preiswerter?) vornehmen können. Goldschmitt hat auch einige Partnerbetriebe, die auf den Einbau von Goldschmitt-Produkten spezialisiert sind.
Andere Vorteile : größere Stabilität des Fahrzeugs, insbesondere in Kurven, und die Möglichkeit der Auflastung (bei mit von 3,5 auf 3,85 t).

jochen185 am 26 Nov 2010 20:23:22

ich habe eine goldschmitt luftfeder verbaut in einem ducato maxi.
habe ihn damit auf 4 tonnen aufgelastet.
das fahrverhalten ist extrem besser geworden!!! viel weniger schwanken und viel spurtreuer.
was vor allem meiner frau zugute gekommen ist, sie fährt Jochen(unser Womo) jetzt viel lieder.

unser Womo lag fast auf den gummipuffern, also sehr tief..
wenn ich auf 6 bar gehe, geht er ca 10cm hinten hoch. das bringt bei mir wirklich super viel. habe keine angst mehr vor fähren..
ich würde es immer wieder machen.
würde immer 8 er bälge nehmen und eine zweikreisanlage.
einbau kann auch jeder gute freie werkstatt. dauert ca 3-4 stunden.
sollte incl einbau unter 100 euro kosten....

Günni

puget am 26 Nov 2010 20:23:37

@ WoRo1,

niemand hat davon geschrieben, immer Bohlen mitzuschleppen . . .
Auch hier gilt wieder mal:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

jochen185 am 26 Nov 2010 20:33:43

natürlich meine ich 1000 euro...
habe für die federn ca 700 euro bezahlt und der einbau war kein problem. kann man auch gut selbst erledigen...

holzbohlen an die straße legen... naja, nicht meine sache...
davon wird das fahrverhalten nicht besser... :D

Günni

michael73 am 26 Nov 2010 20:47:46

Hallo guenterh,

habe vor einiger Zeit einen Katalog und ein Angebot für unser Fahrzeug bei Fa. Goldschmitt angefragt. --> Link Wurde ziemlich schnell beantwortet.
Ein andere Firma: LINNEPE --> Link
Weitere Firmen finden sich hier im Forum.

Was du bei Deiner Anfrage mit dem Fachmann klären solltest:
1-Kreis oder 2-Kreis Anlage
mit oder ohne Kompressor, wenn mit – welche Leistung (Wie schnell soll das Anheben gehen)?
Evtl. Ausbau einer Plattfeder

Allzeit gute Fahrt

michael73

a.miertsch am 26 Nov 2010 21:13:54

Hallo, guenter
Zuerst ein schlechter Rat, kauf Dir die kleinen Rollen und schraub sie unter den Rahmen. bei dem Überhang von deinem Mob. ist der Rahmen sicher bald Schrott.
Jetzt wirds besser: Ein User hier vertreibt die Luftfedern und im I-Net werden sie auch angeboten. Eine 6" anlage reicht für ca. 8 cm. Für Deinen Zweck hast du die Wahl zwischen ca. 500 und 1000€ Gesamtkosten. Machst Du es selbst, sparst Du ca. 120€. Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .
Viel Spass im Forum
Albert

WoRo1 am 26 Nov 2010 21:29:24

puget hat geschrieben: niemand hat davon geschrieben, immer Bohlen mitzuschleppen . . .Auch hier gilt wieder mal:Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Hallo Horst, ich habe auch nicht behauptet, dass Du das geschrieben hast. Ich hätte darin nur die Alternative gesehen, um einen heftigen Aufsetzer zu vermeiden. Bei dem, der mir passiert war, gabe es weit und breit keine Bohlen oder dicke Bretter, die eine Hilfe hätten sein können.

Gast am 26 Nov 2010 22:17:30

Hallo Womo-Freunde,
das mit den Rollen am Heck halte ich für keine gute Idee... wir haben auf unseren Reisen doch einige Camper getroffen wo bei solchen Manövern die Rollen den auftretenen Kräften nicht standhielten und massiv den Rahmen beschädigten.

Bei der Luftfederung ist der Rahmentyp ausschlaggebend für die Nutzungs,- und vor allem Preisgestaltung. Bei dem Fiatrahmen sind Blattfedern verbaut die mit Hilfe von Lufbalgen unterstützt und angehoben werden können. Beim Alko -Rahmen werden die Drehstabfedern entlastet und durch Kegelbalge unterstützt oder als Vollluftfeder ersetzt.

Preise Fiatchassis ca. 1000 € / Alko ca. 2600 €

mfg shorty

BernhardK am 26 Nov 2010 22:28:12

a.miertsch hat geschrieben: Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .


Man muss nicht zum TÜV, die Luftfederung ist nicht eintragungspflichtig.

puget am 26 Nov 2010 22:34:34

BernhardK hat geschrieben:
a.miertsch hat geschrieben: Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .


Man muss nicht zum TÜV, die Luftfederung ist nicht eintragungspflichtig.


oh, DOCH !!!!

Gast am 26 Nov 2010 22:34:54

Hallo,
ich habe einen Duc 250 mit Fiatchassis, verbessert eine Luftfederung auch den Federungskomfort, wird da ein Federblatt ausgebaut?

Hans

BernhardK am 26 Nov 2010 23:01:34

Hallo Horst !

Im letzten Jahr war ich mit meiner von Goldschmitt eingebauten Luftfederung beim TÜV. Der TÜV-Prüfer sagte sofort, dass ich mir den Weg
hätte sparen können, da die Federung nicht eingetragen werden muss.
Vom TÜV, der bei Goldschmitt ansässig ist, erhielt ich ein Gutachten über die Option der Auflastung, die durch die Luftfederung möglich geworden ist.
Auf Nachfrage erhielt ich auch dort die Auskunft, dass nur dann die Eintragung erfolgt, wenn ich die Auflastung eintragen lassen will.

andwein am 27 Nov 2010 12:14:25

puget hat geschrieben:
BernhardK hat geschrieben:
a.miertsch hat geschrieben: Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .

Man muss nicht zum TÜV, die Luftfederung ist nicht eintragungspflichtig.
oh, DOCH !!!!

Sorry, eine dritte Meinung:
Ja, ein TÜV-Gutachten wird erstellt. Aber Nein zu einer Eintragung in den Kfz-Schein. Die Zusatz-Luftfederung ansich ist nicht eintragungspflichtig. Nur die eventuell damit gewünschte Auflastung.
Andreas

a.miertsch am 28 Nov 2010 15:05:52

BernhardK hat geschrieben:
a.miertsch hat geschrieben: Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .


Man muss nicht zum TÜV, die Luftfederung ist nicht eintragungspflichtig.

Denke aber doch, es ist ja eine Änderung am Fahrwerk, also technische Abnahme erforderlich. Eintragung hängt vom Hersteller ab.Eine AGB habe ich in den Papieren nicht gefunden, wohl aber ein Formblatt, das den ordnungsgemässen Einbau durch eineFachwerkstatt bestätigen soll. Bei meiner LF-Abnahme steht im Prüfprotokoll : "baldmögliche" Eintragung. Habe es bis heute nicht gemacht. Baldmöglich war mir bis heute noch nicht möglich.
Albert

andwein am 28 Nov 2010 17:14:04

andwein hat geschrieben:
puget hat geschrieben:
BernhardK hat geschrieben:
a.miertsch hat geschrieben: Aber zum TÜV oä. musst Du in jedem Fall. Eintrag im Fahrzeugschein, baldmöglichst oder umgehen, also wenn Du mal aufs Amt musst wegen einer eintragspflichtigen Änderung .

Man muss nicht zum TÜV, die Luftfederung ist nicht eintragungspflichtig.
oh, DOCH !!!!

Sorry, eine dritte Meinung:
Ja, ein TÜV-Gutachten wird erstellt. Aber Nein zu einer Eintragung in den Kfz-Schein. Die Zusatz-Luftfederung ansich ist nicht eintragungspflichtig. Nur die eventuell damit gewünschte Auflastung.
Andreas

Sorry, meine Darstellung/Meinung ist falsch. Ich habe tief in den Papieren gekramt und folgendes zu meinem Einbau einer Zusatzluftfederung gefunden:
1. Ein Teilgutachten des TÜV an die Fa. Goldschmitt für das Ford Chassis
2. Ein Gutachten mit Daten zur Erlangung der Betriebserlaubnis (bezogen auf die Fahrgestell Nr.)
3. Eine TÜV Begutachtung mit der Bitte: "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen"
Fazit: Ich fahre zur Zeit ohne gültige Betriebserlaubnis. Schei.......
Andreas

womo58 am 28 Nov 2010 18:52:57

Hallo zusammen,
...zum Thema Luftfederung habe ich auch noch eine Frage.Eine Einkreis 8"Luftfederung mit wieviel bar fahrt ihr das WoMo ?

gruß
Achim

BernhardK am 28 Nov 2010 19:00:11

Hallo !

"Bitte" bedeutet nicht, dass man die Luftfederung eintragen lassen muss.
Es ist ja nur eine Bitte und keine Verpflichtung. Wer soll das auch kontrollieren, außer dem TÜV.
Aus meinem Beitrag geht hervor, was mir der Prüfer vom TÜV gesagt hat.

a.miertsch am 28 Nov 2010 19:35:28

Hallo BernhardK,
was er sagt ist nicht relevant, was im Bericht steht gilt. Und da scheiden sich die Geister der TÜV- Menschen offenbar. Ist ja auch nicht neu. Bei meiner ersten ZLF war Eintrag Pflicht, weil Auflastung. Klar!
Bei der Zweiten wie geschrieben "baldmöglichst", weil keine Auflastung, aber in jedem Fall TÜV-Abnahme und Mitführen der Papiere empfohlen.
Wenn Du beim "Goldschmied" warst, sieht das offensichtlich etwas anders aus. Da ist der TÜV wahrscheinlich im Preis enthalten. Geld bezahlt man jedenfalls genug, dass man das erwarten kann.

@ womo58, ich fahre mit der 8" Feder und im Schnitt zwischen 2,5 und 3,5 bar. Empfinde das als optimal bei ca. 95% des zGG.

Albert

aldie am 29 Nov 2010 08:29:06

guenterh hat geschrieben:Hallo,

bin seit einigen Tagen stolzer Besitzer es WoMo mit einem Fiat Ducato Maxi ( 4 to.) und 7,50 Meter Aufbau.
Bei der Auffahrt zu meinen Unterstellplatz gab es eine böse Überraschung, bin mit dem Heck aufgessen. Zum Glück war es nur der Metallrahmen vom Fahrgestell , trotzdem brauche ich eine Lösung.
Was mit dafür eingefallen ist wäre eine Luftfederung.

Wer hat damit Erfahrung , kennt Systeme(Anbieter) und Preise.?

Wieviel cm Bodenfreiheit kann ich damit rausholen und kann mir solch ein System jede gute Fiat-Werkstatt einbauen ? Wenn jemand noch andere Lösungen kennt würde mir das helfen.
Brauche nichts für den Fahrbetrieb sondern nur temporär für die Auffahrt.

Grüßle

Ich besitze das gleiche Modell und fahre seit 6 Jahren eine Luftfederung ( hinten ) die hebt 10 cm und ersetzt mir überwiegend die Unterlegkeile denn ich kann ohne laufenden Motor das Fahrzeug heben und senken. Ohne Luftfederung würde ich kein Fahrzeug mehr fahren wollen.

Haase am 05 Dez 2010 12:17:40

Hallo

Einkreisluftfederung verliert Luft von 2,5 bar bis 0,0 bar, und zwar
nur bei minus Temparaturen innerhalb von 3 Tagen. Bei plus
Temparaturen war noch alles in Ordnung. Wie ist das bei Euch.

MFG
Werner

womo58 am 05 Dez 2010 14:16:20

Hallo Werne,

..wird dir jetzt wenig helfen,meine verliert auch zügig luft, auch bei Plus-Graden.Habe schon ein paar mal unter dem Wagen mit lecksucher gelegen,Ventil gecheckt ich finde einfach das leck nicht.Könnte ich ein wenig dran verzweifeln.Aber die Suche geht weiter.
gruß
Achim

Erpelairlines am 05 Dez 2010 16:34:01

Die günstigere Alternativ zu Bohlen und Bretter, Rampe Uniko 6 in 1
Auffahrrampen für deinen Stellplatz.
Leider ohne Link !

Uwe

lucy am 05 Dez 2010 18:00:36

TÜV Eintragung oder nicht ?!

Also ich meine, es ist eine Fahrwerksänderung-/Optimierung. Und wenn am Fahrwerk was geändert wird ist es sehr wohl Eintragungspflichtig.
Wie auch immer kam unser Carthago 41 R einst mit Luftfederung, vor meiner Zeit "vom Händler". Und mir ist unter die Weste gejubelt worden, wenn ein Fahrzeug ab Werk mit diversen Ein- Umbauten käme, dann wäre es bei Auslieferung so anhand diverser Schlüsselnummern auch ohne Eintragung o.k.

Beispiel: Ordere ich ein PKW ab Werk mit Alufelgen und einem "werksmäßig" angebotenem tieferen Fahrwerk, so ist dies nicht im Brief/ Schein eingetragen. Rüsste ich es aber an einem Fahrzeug nach .... muß ich es abnehmen- TÜV abnehmen lassen. Ich hatte einen AUDI S4. Genau so war es bei diesem Fahrzeug. Das (Sport-) Fahrwerk war nicht eingetragen. Aber was weiß ich irgendwie aus irgendeiener (Fahrgestellnummer ??? oder so ) ersichtlich. Ich hatte damals einen "Affenzauber" bis dsa geklärt war.

Wie auch immer. Ich hab den Kram trotzdem nachträglich eintragen lassen (am WoMo) .... und fetisch. Jetzt bin ich auf der sicheren Seite. Und weh getan hats auch nicht.

Übrigens: Das Fahrverhalten wird/ist mit der Luftfederung natürlich besser stabiler. Aber um das Heck wie einige User schreiben, bis zu 10 cm oder mehr anzuheben, ist schon ein recht langer Überhang von Nöten. Am oder unmittelbar hinter der Hinterachse tut sich da nicht "sehr" viel. Lediglich das durchhängen wird ausgeglichen. Und auch ein paar Zentimeterchen Plus sind drin. Aber so doll ist das nicht.

puget am 05 Dez 2010 18:27:02

Druck für Luftfederung:

Mein erfahrener Händler für solche Anlagen (der die Anlage einbaute), empfahl mir bei voller Beladung einen beidseitigen Druck von 5,0 bar, was ich bisher immer befolgte.

Die Eintragung der Luftfederung wird nach Einbau (obwohl z. B. mein WoMo bereits lange vorher (!) auf 3,85 t aufgelastet war) vom TÜV grundsätzlich gefordert, was der Händler üblicherweise auch immer unmittelbar nach Einbau tut.

Sollte sich die Frage des Strang-Eröffners nach 1 oder 2 Kanal stellen, so würde ich nicht zu einer 1-Kreis-Anlage raten. Der relativ geringe Mehrpreis dür eine 2-Kreis-Anlage wog bei mir schon mehrmals den Komfort auf, dass man kleinere Bodenunebenheiten mit unterschiedlichen Drücken in den beiden Kanälen ohne Zuhilfenahme von Keilen ausgleichen kann.

Nordstern am 05 Dez 2010 19:00:30

Nichts ist schlimmer als Halbwissen. Bisher hat keiner mitgeteilt, WO geschrieben steht WANN die Luftfederung eingetragen werden MUSS
Ich habe mir ein Jahr nach Anschaffung eine 2 Kreis Luftfederung einbauen lassen. Das Fahrzeug war hier schon auf 4 t. zugelassen. Bis jetzt hat der Tüv nichts von einer fehlenden Eintragung gesagt. Und auch die WERKSTATT (Fiat Karabak Hamburg) hat nicht von der Verpflichtung einer Eintragung gesprochen.
Also wenn, dann bitte Fakten und nicht müsste, darf, soll könnte usw.
LG Wolfgang

puget am 05 Dez 2010 19:53:14

Nordstern hat geschrieben:Nichts ist schlimmer als Halbwissen. Bisher hat keiner mitgeteilt, WO geschrieben steht WANN die Luftfederung eingetragen werden MUSS
Ich habe mir ein Jahr nach Anschaffung eine 2 Kreis Luftfederung einbauen lassen. Das Fahrzeug war hier schon auf 4 t. zugelassen. Bis jetzt hat der Tüv nichts von einer fehlenden Eintragung gesagt. Und auch die WERKSTATT (Fiat Karabak Hamburg) hat nicht von der Verpflichtung einer Eintragung gesprochen.
Also wenn, dann bitte Fakten und nicht müsste, darf, soll könnte usw.
LG Wolfgang


Ist nun dieses o. a. Halbwissen ein besseres . . . ?? ;-)
. . . oder soll etwa der Kommentar hier nur zur Stimmungsverdunklung beitragen . . . ? :-(

Nordstern am 05 Dez 2010 20:20:10

Was heißt Stimmungverdunkelung???
Halbwissen war noch nie OK. Und wenn behauptet wird Tüv eintragung ist zwingen vorgeschrieben, dann bitte auch belegen! Und nicht : ich habe mal gehört. mein Kumpel sagt, ich kenn einen ,der kennt einen usw.
Oder möchtest Du Dir die Mühe machen zum Tüv zu fahren , ohne das es notwendig ist? Nur weil Du jemanden geglaubt hast der es auch nicht richtig weiß?
Hier wird doch immer wieder auf Links hingewiesen. Warum wohl nicht in diesem Fall?
LG Wolfgang und schön 2. Advent :xmas:

kintzi am 05 Dez 2010 20:42:04

Hallo, mit meiner bei GS eingebaute Lu-Zusatzf. auf Alko war ein TÜV-Gutachten TÜV Walldürn dabei(im Preis inbegriffen)mit der Empfehlung, sie bei der heimischen Zulass.-Stelle in Zul.-Schein. eintragen zu lassen. Auf meine Frage wurde erklärt, wenn ich aufgrund des TÜV-Gutachten eintragen lasse, muss ich die TÜV-Bescheinigung NICHT mitführen, solange ich nicht eingetragen habe, muss ich sie mitführen. Habe eintragen lassen u. dass TÜV-Gutachten zu Hause eingeheftet. Richi

Nordstern am 05 Dez 2010 21:25:50

Die Antwort hat was!! :daumen2:
LG Wolfgang

puget am 05 Dez 2010 21:48:06

Nordstern hat geschrieben:Die Antwort hat was!! :daumen2:
LG Wolfgang


. . . und du hast nichts dazu beigetragen, außer Polemik !!

Gast am 06 Dez 2010 10:39:06

Haase hat geschrieben:Hallo

Einkreisluftfederung verliert Luft von 2,5 bar bis 0,0 bar, und zwar
nur bei minus Temparaturen innerhalb von 3 Tagen. Bei plus
Temparaturen war noch alles in Ordnung. Wie ist das bei Euch.

MFG
Werner


Gummi wird bei tiefen Temperaturen immer härter. Und wenn Gummi älter wird, dann verliert er immer mehr die Geschmeidigkeit und wird dann bei tiefen Temperaturen noch härter.
Die Dichtungen und der Balg selber bestehen aus Gummi. Eventuell ist da was fällig, oder war noch nie in Ordnung :!:

Jörg

lucy am 06 Dez 2010 14:03:39

Nordstern hat geschrieben:Was heißt Stimmungverdunkelung???
Halbwissen war noch nie OK. Und wenn behauptet wird Tüv eintragung ist zwingen vorgeschrieben, dann bitte auch belegen! Und nicht : ich habe mal gehört. mein Kumpel sagt, ich kenn einen ,der kennt einen usw.
Oder möchtest Du Dir die Mühe machen zum Tüv zu fahren , ohne das es notwendig ist? Nur weil Du jemanden geglaubt hast der es auch nicht richtig weiß?
Hier wird doch immer wieder auf Links hingewiesen. Warum wohl nicht in diesem Fall?
LG Wolfgang und schön 2. Advent :xmas:



Na siehste !
Und wegen Verdacht auf "Halbwissen" bin ich zum TÜV und hab se eintragen lassen. Die paar Märker ... sorry es sind ja Teuros .... müssen noch drin sein. Wenn nicht, dann verscherbel ich das WoMo.
Aber davon abgesehehn, warum so kratzig ??? :?: ??? Viel Halbwissen führt doch unterm Strich auch zu was ? Oder !
Darum gibt´s ein Forum. Irgendwie kommt doch in den meisten Fällen was positives raus. Und bis dahin gibts halt Meinungsverschiedenheiten die auf normalem Niveau ausdiskutiert werden können.
Wo isses Problem ?

chrisk am 06 Dez 2010 17:25:18

Quelle: werkstattvergleich.de, gibt es aber zuhauf im ganzen Netz wortgleich zu finden

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.

TÜV Teilegutachten

Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

olbi1904 am 08 Dez 2010 18:08:55

Um hier mal Licht in das Dunkel zum Thema Luftfederung und Eintragung in die Papiere zu bringen:

Grundsätzlich muss unterschieden werden, um welche Anlage es sich handelt.

1. Zusatzluftfederung

Diese Anlage unterstützt die vorhandene Federung. Hier wird wird der Luftbalg, je nach Fahrzeughersteller, in die Schraubfeder oder an die Blattfeder montiert. Diese Anlagen werden mit einer ABE ausgeliefert und können eingetragen werden.

2. Vollluftfederung für Hinter- (HA) und Vorderachse (VA)

Bei dieser Anlage entfallen die Serienmäßigen Blattfedern und Stoßdämpfer. Diese werden durch geänderte Teile ersetzt. So entfällt die Blattfeder (oder Schraubfeder, je nach Hersteller) komplett. Diese Anlagen werden mit einem Gutachten ausgeliefert und müssen eingetragen werden.

Manche Hersteller von Luftfedersystemen geben bei einer Vollluftfederung nur eine Freigabe bei Einbau durch eine autorisierte (geschulte) Werkstatt.

So, ich hoffe geholfen zu haben. :D

chrisk am 08 Dez 2010 18:19:41

Meine Zusatzluftfeder hat zum Beispiel keine ABE.

olbi1904 am 08 Dez 2010 18:30:46

chrisk hat geschrieben:Meine Zusatzluftfeder hat zum Beispiel keine ABE.


Dann ist sie aber bereits ab Werk verbaut oder bereits eingetragen.

Oder sie wurde nachgerüstet, und die ABE ging verloren. Keine Ahnung warum Deine keine hat.

chrisk am 08 Dez 2010 19:21:00

Sie wurde nachgerüstet und mit den beiliegenden TÜV Gutachten vom Gleichnamigen in die Papiere eingetragen.

a.miertsch am 12 Dez 2010 18:54:37

kintzi hat geschrieben:Hallo, mit meiner bei GS eingebaute Lu-Zusatzf. auf Alko war ein TÜV-Gutachten TÜV Walldürn dabei(im Preis inbegriffen)mit der Empfehlung, sie bei der heimischen Zulass.-Stelle in Zul.-Schein. eintragen zu lassen. Auf meine Frage wurde erklärt, wenn ich aufgrund des TÜV-Gutachten eintragen lasse, muss ich die TÜV-Bescheinigung NICHT mitführen, solange ich nicht eingetragen habe, muss ich sie mitführen. Habe eintragen lassen u. dass TÜV-Gutachten zu Hause eingeheftet. Richi


Na ja, das deckt sich nun wohl auch mit meinem "Halbwissenbeitrag" oder?
Albert

magicklaus am 18 Dez 2010 18:50:28

Hallo Freunde,
Wenn der Einbausatz keine ABE hat,muß jede bauliche Veränderung beim TÜV überprüft und eingetragen werden,und wenn es sich nur um einen Lenkhilfeknopf am Lenkrad handelt.Ansonsten verliert man die Betriebserlaubnis,und was das heißt brauche ich nichts zu erklären.
Ich verstehe nicht das es da noch fragen gibt.Man kann sich auch beim TÜV schlau machen,die Kollegen geben gerne Auskunft.
Klaus Klaus

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