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Schwerer Verkehrsunfall mit Wohnmobil - Wohnmobil Forum Seite 1
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Schwerer Verkehrsunfall mit Wohnmobil


bernielein am 06 Dez 2010 16:06:10

Guten Tag Ihr Lieben,

normalerweise sind wir eher Mitleser als Mitschreiber, aber heute benötige ich Euren Rat.
Im Oktober hatten wir einen schweren Unfall auf der Autobahn. Dabei touchierte uns ein PKW so stark von hinten, dass das Womo ins Schleudern geriet, quer auf auf der Fahrbahn an der Mittelleitplanke schlurte, bis es zur Seite fiel und irgendwann endlich stehen blieb. Gottseidank ist uns und den Hunden nichts passiert. Dennoch, der Schaden ist enorm. Das Inventar war auf der gesamten Fahrbahn verstreut und von der Feuerwehr zusammengefegt worden. Dann wurde das Wrack und das Inventar zu einer Adac -Pannenwerkstatt geschleppt.
Nun möchte ich wissen, ob auch eine Art Aufwandsentschädigung oder Vergütung für den Zeitaufwand für die Bergung, Aufräum - Reinigungs - und Wegräumarbeiten des Inventars, insgesamt zweieinhalb Tage geltend gemacht werden kann.
Bin für alle Tips dankbar.
Liebe
Sabine

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leoline am 06 Dez 2010 16:10:52

Das wird es wohl geben.

Allerdings sicherlich nicht freiwillig. Ich fürchte, dass du da juristische Hilfe benötigen wirst. Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Das würde die Anspruchstellung natürlich erheblich erleichtern.

zeus am 06 Dez 2010 16:14:34

Lass Dich doch mal über den ADAC beraten.

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Gast am 06 Dez 2010 16:17:54

Leider muss ich sagen, dass ich nach einem Unfall auch jede Menge Aufräumarbeit hatte und mein Anwalt sagte, dass sei alles Privatvergnügen = keine Entschädigung bis auf pauschal 20 € für alles für uns als Fahrzeugfahrer und Fahrzeugbesitzer. Unfall unvermeidbar = wir absolut unschuldig am Unfall - trotzdem keinerlei Entschädigung bis auf die Kosten für Hosen, Jacken, Wäsche etc. aber keine Entschädigung für Zeitaufwand ! Für die Kleidung haben wir nur ca. 50 % vom Neuwert bekommen, fanden wir auch nicht gut. :(

Würden uns aber freuen wenn es anders wäre, berichte bitte wenn Du eine andere Info bekommst.

Bauloewe2000 am 06 Dez 2010 16:27:11

Ein gescheiter Anwalt und Sachverständiger wird das schon was rausholen.

puget am 06 Dez 2010 16:58:15

Wie würde sich die Versicherungsgesellschaft verhalten, wenn du eine Rechnung vom Abschleppdienst vorlegen (nachreichen) könntest ?

Kannst du dich jetzt nachträglich nicht wieder erinnern, dass du einem sehr hilfsbereiten Autofahrer (einige) 100er für seine aufopferungsvolle Mithilfe gezahlt hast . . . ? ;-)

Ein Fachanwalt für Verkehrrecht sollte wissen, wie es sich dann verhält.

Labrador am 06 Dez 2010 17:02:50

Alle mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden und nachweisbaren Kosten werden dir in der Regel erstattet. Am besten du vertraust dich einem Fachanwalt für Verkehrsrecht an. :wink:

felix52 am 06 Dez 2010 17:45:49

Also,
wichtig ist doch zunächst, ob es ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war und auch so von Dir abgerechnet wurde. Gab es einen Restwert? Doppelt abrechnen kannst Du auf keinen Fall.
Schade, dass Du soviel Pech, aber Gott sei Dank leiblich soviel Glück hattest.
:)

chabo am 06 Dez 2010 18:06:53

wenn Du noch keinen Anwalt eingeschaltet hast, schick mir eine KN.
Ich schlag Dir dann einen guten Anwalt vor.
Ist nur ein Angebot.


chabo

Gast am 06 Dez 2010 18:08:42

Nun möchte ich wissen, ob auch eine Art Aufwandsentschädigung oder Vergütung für den Zeitaufwand für die Bergung, Aufräum - Reinigungs - und Wegräumarbeiten des Inventars, insgesamt zweieinhalb Tage geltend gemacht werden kann.

wenn Du hiermit die Feuerwehr meinst,mach Dir keine Sorge :!: Einige Gemeinden und Städte überbringen Rechnungen für Feuerwehr- Einsätze an die Geschädigten bzw. Verursacher (wenn die Sachlage nicht klar ist .)
Mach Dir hier keine Sorgen ,denn dafür hast Du eine Haftpflichtversicherung ....
Es gibt eine Sogenannte Gebührenordnung und dort steht wieviel was kostet -> MTW, LF etc. und und und ... irgendeiner muß bezahlen und i.d.R. ist das die Haftpflichtversicherung -> Es sei denn Du rufst die FFW wenn Du eine Katze vom Dach holen willst :!: (die haben i.d.R. keine Haftplicht ,was bei Hunden schon anders aussieht .)
so nun hoffe ich die Frage beantwortet zu haben ,denn ich bin wahrscheinlich der einzige hier der sie Falsch oder Richtig :?: verstanden hat ..

EHFM C. Meier
vielleicht gibt es hier noch einige Feuerwehrrechtlich bewanderte die Dir antworten können ..

Das wichtigste im Nachhinein ist eh das Euch nichts passiert ist

kintzi am 06 Dez 2010 18:17:25

Hallo, Vorsicht beim Ausschlachtverkauf, bei wirtschaftl. Totalschaden gehört das Wrack der Vers., ausser sie verzichtet drauf.Ansonsten gehört der Erlös ihr. Alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstandenen Kosten müssen nachgewiesen u. übernommen werden. Bei mir gibt`s keinen Unfall ohne Körperverletzung u. wenn es nur Kopfschmerzen sind, in jedem Fall ärzl. Besch. oder kl. Nachweisgutachten. F. den Schuldigen wird`s nat. wegen der Körperverletzung teurer. Richi

Aretousa am 06 Dez 2010 18:34:30

kintzi hat geschrieben:. Bei mir gibt`s keinen Unfall ohne Körperverletzung u. wenn es nur Kopfschmerzen sind, in jedem Fall ärzl. Besch. oder kl. Nachweisgutachten. F. den Schuldigen wird`s nat. wegen der Körperverletzung teurer. Richi

Und wieder hat die Versicherung einen Grund die Tarife zu erhöhen.

@Sabine, wir hatten eine sehr ähnlichen Unfall. Von hinten angeschnippelt. Totalschaden, uns so gut wie nichts passiert. Die gegnerische Versicherung zahlte alles was wir in Rechnung stellten, so auch das Kehren der Autobahn durch die Innsbrucker Feuerwehr, welches wir bar vorlegen mussten. Ohne die Quittung dafür hätte man uns nicht zu unsrem Schrott gelassen. Wir bekamen natürlich auch das Hotel bezahlt, alles was zerbrochen war, den Leihwagen (allerdings war das kein Wohnmobil) und für einige Tage auch den Ausfall des Wohnmobils da wir es als Zweitwagen fuhren.
Wie bei den Versicherungen getrickst wird (siehe kintzi) erlebten wir auch. Der Leihwagenvermieter fragte, "wer zahlt, Sie oder die Versicherung? da gibts zwei Tarife"...... Der Hotelier ließ sich auch von der Versicherung 4 volle Übernachtungen bezahlen, auch die von unserem 11 Monate alten Sohn- "Sie bezahlen ja nicht selbst, das macht die Vesicherung." Das was vom Wohnmobil übrig war verkauften wir in Österreich, vermittelt durch die Polizei. Die Versicherung akzeptierte dass es teurer gekommen wäre das Wohnmobil nach Deutschland auszuführen.
Für alles nahmen wir uns aber von Anfang an einen Rechtsanwalt, denn alleine ist man da ziemlich aufgeschmissen.

Gast am 06 Dez 2010 18:54:51

Bei mir gibt`s keinen Unfall ohne Körperverletzung u. wenn es nur Kopfschmerzen sind, in jedem Fall ärzl. Besch. oder kl. Nachweisgutachten. F. den Schuldigen wird`s nat. wegen der Körperverletzung teurer. Richi
[/quote]


Hallo,

bravo, wer so handelt und so denkt, der denkt nicht einmal von 12 bis Mittag. :roll: :ooo:
So ein Denken/Handeln schädigt doch alle, die in Versicherungen einzahlen müssen. :roll: :ooo:
Da ist es doch kein Wunder, wenn die Versicherungen ständig die Tarife erhöhen müssen. :roll:
Der unschuldig Schuldige muß seinen erhöhten Tarif, die Hochstufung zahlen. :cry:
Wirklich zahlen muß es die Versichertengemeinschaft.
Ist das fair?

lg
peter

Gast am 06 Dez 2010 20:01:51

Nun könnten wir über das Verhalten des Einzelnen innerhalb einer Solidargemeinschaft diskutieren - wird aber wohl nicht viel bringen... :(
(und wäre OT).

@ bernilein: seid froh, dass Euch und den Hunden nichts passiert ist - auch wenn Ihr sicherlich viel Ärger durch den Unfall hattet.
Den individuellen Wert eines Reisemobils kann Euch ohnehin niemand erstatten; die vielen Erinnerungen, die mit so einem Fahrzeug verbunden sind ebensowenig wie den Wert eventueller Verschönerungen in zeitraubender Eigenleistung.

Meine persönliche Einstellung: Danke dem Schicksal bei jedem Unfall, wenn NUR Blechschaden entsteht....
Mir wäre es zu blöd, mit der Versicherung um eine vermutlich lächerliche Pauschale für den entstandenen Aufwand streiten.



Viele ,
westy75

kintzi am 06 Dez 2010 20:46:02

Hallo, zugegeben, habe meine Aussage provokativ überspitzt, aber ich weiss aus beruflicher Erfahrung, wovon ich rede. Die zuständigen Stellen spuren bei Körperschaden ganz anders als bei Blech. Macht mal nachträgl. einen unfallbedingten Körperschaden bei Vers. geltend, ihr werdet euer blaues Wunder mit Gutachten erleben. Solidargemeinschaften sind Versicherungen schon lange nicht mehr, zunehmend bei der Konzentration der letzten Jahre Oligokonzerne. Ihr müsst mal sehen, welche Rechtsabtlg. die beschäftigen, um berechtigte Forderungen abzuwehren u. wieviel Geld ihrer Versicherten die in jahrelangen Prozessen verheizen.Aber auch hier geht`s in der gigantischen Finanzwirtschaft um lukrative Gewinne, sonst würden sie das Geschäft nicht tun; was sie u. ihre Prämien eigentlich noch in Schach hält, ist nur der Konkurrenzdruck, kein Mitleid mit ihren Versicherten. Auch sie zockten u. zocken global mit u. haben wie die Banken die Finanzkrise mitverschuldet, minimieren jedoch ihr Risiko dank des steuerfinanzierten Netzes. Richi

rinto am 06 Dez 2010 20:58:53

Hallo Kintzi,

bei Kopfschmerzen und ähnlichen schwerwiegenden Verletzungen: das sind sog. Bagatellverletzungen, die - zumindest in D - KEINERLEI Schmerzensgeldansprüche begründen. Ob`s Dir eine innere Genugtuung bringt, wenn der Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt ??? Auf die Entschädigung durch die Versicherung jedenfalls hat dies keinen Einfluss !

Zu den privaten Aufräumkosten: haben wir nach unserem Unfall mit Totalschaden im September auch bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und nach Klageandrohung im Vergleichsweg pauschal entschädigt erhalten (mit deutlich mehr als € 20,00 ).

Im Grundsatz gilt auch noch die alte Weisheit: bei solchen Nebenforderungen lehnen die Versicherungen erst ab; erst nach Klageandrohung ( ggf. sogar erst nach Klageeinreichung ) wird aus prozeßökonomischen Gründen ein vernünftiges Vergleichsangebot unterbreitet.

Also erst einmal etwas Druck machen, um einen akzeptablen Ersatz im Wege des Vergleichs zu erreichen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

bernielein am 06 Dez 2010 22:53:25

hallo liebe Leute,

herzlichen Dankfür eure Antworten!

Man sieht auch hier, es gibt doch mehr Unfälle mit Wohnmobilen, als man so denkt. Und meist ist zumindest der Sachschaden recht hoch, abgesehen davon, das wiegt die monetäre Erstattung der Versicherung sowieso nicht auf.
Genau was westi75 schreibt:
@ bernilein: seid froh, dass Euch und den Hunden nichts passiert ist - auch wenn Ihr sicherlich viel Ärger durch den Unfall hattet.
Den individuellen Wert eines Reisemobils kann Euch ohnehin niemand erstatten; die vielen Erinnerungen, die mit so einem Fahrzeug verbunden sind ebensowenig wie den Wert eventueller Verschönerungen in zeitraubender Eigenleistung.

Meine persönliche Einstellung: Danke dem Schicksal bei jedem Unfall, wenn NUR Blechschaden entsteht....

Damit hast Du Recht!

Trotzdem, finanzielle Einbußen möchte ich auch nicht mehr haben, als nötig. Alles ersetzt die Versicherung sowieso nicht.

Und was viel schlimmer ist: Meine Angst! Ich weiß jetzt noch nicht, ob ich mich noch mal freiwillig auf eine Autobahn traue. Und ob wenn ... mit einem Wohnmobil, nachdem ich sehe, wie das auseinander fliegt. Es gibt ja dort überhaupt keinerlei Sicherheit für hintere Insaßen wie Kinder oder Haustiere.

Schaut euch mal die Fotos von solchen Unfällen an....Da gibts reichlich im Netz.

Wie kann man die Hersteller von Wohnmobilen und die Versicherungen eigentlich darauf aufmerksam machen? - Oder besser die Käufer?

Also wir sind ziemlich enttäuscht, dass unser Reisetraum so schnell - im warsten Sinne des Wortes - zerschellt ist.

Dann wir nur der Zeitwert ersetzt Lächerlich!.
Für alle Unannehmlichkeiten 25,00 Euro Aufwandsentschädigung! Da frage ich mal alle Wohnmobilzeitschrift - Journalisten ..."das kanns doch auch nicht sein"
Im Grunde ist ein Wohnmobil doch auch eine Wohnung, da gelten doch auch die Regeln vergleichbar der Hausratversicherung, oder?

Bei dieser Gelegenheit suche ich Gleichgesinnte. Ich denke, wenn wir uns kurzschließen, können wir Erfahrungen austauschen, Tipps geben und anderen helfen wie überall Fachanwälte finden und vielleicht auch mehr.

Was meint ihr?

Liebe
Sabine

rinto am 06 Dez 2010 23:04:54

Hallo Sabine,

uns ist im September auf der A9 bei ca 100km/h ein Golf ins Heck unseres Hymers geknallt, der Hymer ist ins Schleudern gekommen und auf die Fahrerseite gekippt. Nach ca 200m Rutschpartie über die Autobahn sind wir dann immer noch auf der Fahrerseite liegend zum Stillstand gekommen. Alle Insassen ( zwei Zweibeiner und zwei Vierbeiner ) sind mit ein paar Beulen und blauen Flecken aus dem Wagen gekrabbelt.

Hymer mit Totalschaden und alle Beteiligten doch etwas geschockt.

Aber: Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie passiert einem so etwas nur einmal im Leben.

Deshalb: lass Dir Deinen Traum vom Wohnmobil nicht verderben; weder durch den Unfall noch durch die Versicherung. Deshalb auf ein Neues !

Viele aus Nürnberg, Edgar / Leidensgenosse

Dethleffs 6731 am 07 Dez 2010 09:49:55

Es ist immerwieder interessant, welche "Weisheiten" hier teilweise zum Besten gegeben werden.

Bei einem Haftpflichtschaden (vor allem wenn es ein vermutl. Totalschaden ist) gibt es nur einen vernüftigen Rat:
-den Vorgang einem guten "Verkehrsrechtsanwalt" zu übergeben- und zwar bevor irgendwelche Absprachen mit der Gegnerischen Versicherung getroffen wurden!!!!!
Alles was dir die Versicherung des Schädigers anbietet macht sie nicht weil sie dir was Gutes tun will, sondern weil sie es muss (und manche Vers. sind hier besonders schnell und freundlich). Ob sie dir deinen Schaden korrekt ersetzt kannst du (als Laie) nur glauben ("und Glauben heisst nicht wissen)

Bernd

..ich bin kein RA und habe auch keinen in der Familie- ich habe aus berufl. Gründen fast tägl. mit der Schadenabwicklung zu tun.

stumpi am 07 Dez 2010 22:34:08

Ich habe täglich mit Unfallschäden und Abwicklung zu tun.,ich kann immer nur allen den Tip geben sucht euch einen Anwalt welcher Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und einen Sachverständigen der auch weiß wie ein Wohnmobil von innen aussieht.Mit der Abwicklung eines Unfallschadens ist Otto Normalverbraucher komplett überfordert, ohne dies negativ zu meinen.
Euch stehen unter Umständen Forderungen zu von denen die meissten noch nicht ein mal etwas gehört haben.Zb.Wertminderung, Nutzungsausfall, Wertminderung,Schmerzensgeld,Haushaltsführungsschsaden,
Auslagenpauschale um nur einige zu nennen.Also zum guten Schluss immer und zwar immer zu einem Fachanwalt bei einem Unfall.

Stumpi

Knuffel am 08 Dez 2010 14:16:59

bernielein hat geschrieben:Nun möchte ich wissen, ob auch eine Art Aufwandsentschädigung oder Vergütung für den Zeitaufwand für die Bergung, Aufräum - Reinigungs - und Wegräumarbeiten des Inventars, insgesamt zweieinhalb Tage geltend gemacht werden kann.


Wird es nicht geben. Dein Zeitaufwand dafür, ist genauso wie die Zeit um zur Werkstatt zu fahren (falls es repariert würde) "allgemeines Verkehrsrisiko". Damit muß man rechnen wenn man sich auf die Strasse begibt. So wurde bei uns schon von verschiedenen Versicherungen der Zeitfaktor abgelehnt.

kintzi am 07 Jan 2011 13:53:31

Hallo, meine Frau u. die Oma sind seit 2h in d. Chir. wegen Schleudertrauma nach unverschuldeten Auffahrunfall auf den kleinen C200. Nachdem der Unfallverursacher den Schaden versuchte herunter zu spielen, empfahl ich meiner Fr. der Polizei 2 Leichtverletzte anzugeben. Oma(beschwerdefrei) hat bei der altersbed. Osteoporose 2 Halsw.-Körper
angebrochen, bei meiner Frau(Kopf u. Nackenschmerzen) bei 3 Wo alten Narbe nach tot. Schilddrüsen-Resektion Hämatom des vorderen Längsband als Hinweis auf Mikrorisse(vorm. Bandzerrung). Richi

Gast am 07 Jan 2011 14:04:59

kintzi hat geschrieben:Hallo, meine Frau u. die Oma sind seit 2h in d. Chir. wegen Schleudertrauma nach unverschuldeten Auffahrunfall auf den kleinen C200. Nachdem der Unfallverursacher den Schaden versuchte herunter zu spielen, empfahl ich meiner Fr. der Polizei 2 Leichtverletzte anzugeben. Oma(beschwerdefrei) hat bei der altersbed. Osteoporose 2 Halsw.-Körper
angebrochen, bei meiner Frau(Kopf u. Nackenschmerzen) bei 3 Wo alten Narbe nach tot. Schilddrüsen-Resektion Hämatom des vorderen Längsband als Hinweis auf Mikrorisse(vorm. Bandzerrung). Richi


Ist das mit Womo passiert? Oder haben sie in dem C200 gesessen?
Zwei Verletzte anzugeben kann nicht schaden (Spätfolgen)
Degenerative Erkrankungen z.B. der Halswirbelsäule können die von Akutfällen (HWS-Trauma) gut unterscheiden. Letztere kann aber degenerative Folgeerkrankungen nach sich ziehen.

Wünsche Deinen Verwanden gute Besserung.


kintzi am 07 Jan 2011 16:18:03

Vielen Dank lakotabuche f. d. Wünsche,beide sassen im C. Habe eigentlich nur berichtet, weil ich weiter vorne für meinen Beitrag angegriffen wurde, m. E. zu Unrecht. Als Facharzt u. ehem. Gutachter weiss ich schon, wovon ich rede im Hinblick auf Folge- u. Spätschäden u. kann mich gut an Fälle in Beweisnot u. den juristischen Winkeladvokatismus der Gesellschaften erinnern. Richi

Gast am 07 Jan 2011 16:42:59

rinto hat geschrieben:Ob`s Dir eine innere Genugtuung bringt, wenn der Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt ??? Auf die Entschädigung durch die Versicherung jedenfalls hat dies keinen Einfluss

mir würde es eine innere Genugtuung bringen, weil mich da ein Penner/Raser/Besoffener von der Straße kegelt und meine Gesundheit damit fahrlässig aufs Spiel setzt.

der Verursacher hat weiters kein Problem als daß seine Versicherung die Prämie wtwas anhebt, und ich bin wochenlang mit der Schadensabwicklung beschäftigt. das ist der Grund weshalb ich sofort einen Anwalt mit der Abwicklung betrauen würde, dann kann ich mich nämlich auch etwas zurücklegen

statistisch werde ich so 0-5 Unfälle im im meinem Fahrerleben haben, der Sachbearbeiter bei der Unfallversicherung dagegen Tausende zu bearbeiten haben. Damit dessen Vorteil dei der Regulierung nicht ins Unermeßliche wächst, würde ich mir immer einen Anwalt nehmen

wenn ich von der Straße gekegelt worden bin, und beim Rauskrabbeln festgestellt habe daß Kopf/Beine/Arme noch dran sind stehe ich zunächst unter Schock, und spüre infolgedessen "kleine Wehwehchen" nicht. Wenn das angeknackste Genick später Probleme macht, wars keiner gewesen. Deshalb ein Grund mehr sofort Beschwerden anzumelden und ab zum Arzt/Krankenhaus

und was das Thema Solidargemeinschaft angeht, so ist die bereits vor längerer Zeit gekündigt worden

grüße klaus

Labrador am 07 Jan 2011 17:55:07

willi_chic hat geschrieben:mir würde es eine innere Genugtuung bringen, weil mich da ein Penner/Raser/Besoffener von der Straße kegelt und meine Gesundheit damit fahrlässig aufs Spiel setzt.

der Verursacher hat weiters kein Problem als daß seine Versicherung die Prämie wtwas anhebt, und ich bin wochenlang mit der Schadensabwicklung beschäftigt. das ist der Grund weshalb ich sofort einen Anwalt mit der Abwicklung betrauen würde, dann kann ich mich nämlich auch etwas zurücklegen

statistisch werde ich so 0-5 Unfälle im im meinem Fahrerleben haben, der Sachbearbeiter bei der Unfallversicherung dagegen Tausende zu bearbeiten haben. Damit dessen Vorteil dei der Regulierung nicht ins Unermeßliche wächst, würde ich mir immer einen Anwalt nehmen

wenn ich von der Straße gekegelt worden bin, und beim Rauskrabbeln festgestellt habe daß Kopf/Beine/Arme noch dran sind stehe ich zunächst unter Schock, und spüre infolgedessen "kleine Wehwehchen" nicht. Wenn das angeknackste Genick später Probleme macht, wars keiner gewesen. Deshalb ein Grund mehr sofort Beschwerden anzumelden und ab zum Arzt/Krankenhaus

und was das Thema Solidargemeinschaft angeht, so ist die bereits vor längerer Zeit gekündigt worden

grüße klaus



Absolut richtig. Und immer einen neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zuziehen und nicht warten bis die Versicherung den eigenen "Sachverständigen" bringt
:wink:

Mondmann am 07 Jan 2011 21:39:36

kintzi hat geschrieben:. Bei mir gibt`s keinen Unfall ohne Körperverletzung u. wenn es nur Kopfschmerzen sind, in jedem Fall ärzl. Besch. oder kl. Nachweisgutachten. F. den Schuldigen wird`s nat. wegen der Körperverletzung teurer. Richi


Über solch eine Aussage von einem Facharzt? kann ich nur den
Kopf schütteln.
Es ist für einen Akademiker? eine Schande.


Mondmann

rinto am 07 Jan 2011 22:29:30

Für einen ehemaligen Gutachter ? eine im Hinblick auf die gutachterlichen Pflichten nach ZPO und StPO eine grenzwertige Aussage.

Viele aus Nürnberg, Edgar

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