Moin Armin
ist doch interessant, dieses Urteil.
Durchaus nachvollziehbar sagt die höchste richterliche Instanz dort unanfechtbar:
Leistungsempfänger, die in einem Wohnmobil leben, haben Anspruch auf alle Leistungen, die zum "dort Wohnen" und im Zusammenhang damit anfallen.
Also moderate Stellplatzgebühren,
Gas für die
Heizung und auch alle Neben-
kosten, die für immobilen Wohnraum gelten. Also Schadensreparatur z.B. an der Wasseranlage, Neuanschaffung eines Wasserschlauchs, ect.!
Logischerweise net z.B. für den Bremsbelagwechsel oder neue Reifen.
Wenn sie abgefahren sind..... Ansonsten?
:? Etwa bei "Standplatte" ?
Und neue Fenster, Mobiliar, Bordbatterie...
Wer das Wohnmobil vor dem "Leistungsbeginn" erworben hat, bekommt
auch noch mindestens die anfallenden Kreditzinsen bezahlt. Mindestens!!
.
Nicht schlecht, Herr Specht
:D :D :D
So könnte man doch in Südspanien leben, oder? :)