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Unterhaltskosten für ein Wohnmobil als Kosten der Unterkunft


apnl am 07 Dez 2010 13:21:57

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010 Az. B 14 AS 79/09 R

--> Link

welches für ALG II Bezieher möglicherweise interessant sein kann.

Im Tenor: Ein Bezieher von ALG II der keine Wohnung hat, jedoch in einem Womo lebt, kann Unterhaltskosten für das Wohnmobil beanspruchen.


Armin

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felix52 am 27 Jan 2011 20:57:41

Moin Armin
ist doch interessant, dieses Urteil.
Durchaus nachvollziehbar sagt die höchste richterliche Instanz dort unanfechtbar:
Leistungsempfänger, die in einem Wohnmobil leben, haben Anspruch auf alle Leistungen, die zum "dort Wohnen" und im Zusammenhang damit anfallen.
Also moderate Stellplatzgebühren, Gas für die Heizung und auch alle Neben-
kosten, die für immobilen Wohnraum gelten. Also Schadensreparatur z.B. an der Wasseranlage, Neuanschaffung eines Wasserschlauchs, ect.!
Logischerweise net z.B. für den Bremsbelagwechsel oder neue Reifen.
Wenn sie abgefahren sind..... Ansonsten?
:? Etwa bei "Standplatte" ?
Und neue Fenster, Mobiliar, Bordbatterie...
Wer das Wohnmobil vor dem "Leistungsbeginn" erworben hat, bekommt
auch noch mindestens die anfallenden Kreditzinsen bezahlt. Mindestens!!
.

Nicht schlecht, Herr Specht
:D :D :D

So könnte man doch in Südspanien leben, oder? :)

pipo am 28 Jan 2011 10:00:35


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