inzman am 19 Jan 2011 19:02:57 Lange habe ich gebraucht bis ich mein Wohnmobil in Frankreich zulassen konnte, wo ich wohne. Nun ist es geschafft. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen. Ich würde da sicher meinem Hersteller zu sehr auf die Füsse treten. Dafür möchte ich nur das grösste Lob der Firma Alko (Fahrwerkshersteller) aussprechen. Nun gut. Vergessen und vorbei.
Da hat doch dann auf der Rückfahrt vom letzten Behördengang meine Frau eine Frage aufgeworfen, die mich nicht mehr losgelassen hat:
Darf ich mit meinem 1964 erworbenen Führerschein (Klasse 3), im neuen umgetauschten Scheckkartenformat, der Klasse C1 und C1E (bis 7,5T), ein in Frankreich zugelassenes Wohnmobil mit 4,5 T z.G. überhaupt fahren, bei Dauerwohnsitz Frankreich (aber auch einer Zweitwohnsitzadresse in Deutschland).
Eine eindeutige Antwort habe ich bis jetzt nicht gefunden. Es kristallisiert sich nach meinen Recherchen nur eine vorherrschende Meinung heraus. Was meint Ihr?
inzman
Randyandy01 am 19 Jan 2011 19:31:19 Hm , Dein Führerschein ist deutsch oder habe ich das nicht richtig ??
wiso solltes du das Teil nicht fahren dürfen ??
Mit deinem deutschen " 3 " darfts du Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 achsen bis 17,5 t oder so war das, fahren das zugfahrezeug darf aber nicht mehr als 7,49 t haben eigentlich, um es genau zu zu nehmen nicht mehr als 7500 kg, 7501 kg wären dann schon zuviel.
Das das Fahrzeug in Frankreich zugelasen ist und dein Wohnsitz auch dort ist sollte es keine Geige Spielen...........im zuge der EU -Harmonisierung....
tobi02 am 19 Jan 2011 19:40:49 Ja. darfst du. Allerdings - und jetzt kommts wurde/wird beim Wechsel von Grau bzw rosarot auf Buchstabensalat und Checkkarte oft vergessen alle Klassen einzutragen. Wenn du da nicht beim Umtausch drauf geachtet hast - viel Spass. Dann haste bestimmt ne elende Rennerei. Zumal wenn dein Erstwohnsitz jetzt in Frankreich liegt. Dann sind, meines Wissens, die Franzosen für die Ausstellung des Führerscheins zuständig. Und ob die wissen oder wissen wollen was dein alter Führerschein mal in Deutschland beinhaltete????
Du darfst mit dem Lappen sogar noch Kleinkrafträder bis 80ccm fahren. Ich meine sogar noch bis 125ccm. Da wurde glaube ich 68' was dran gedreht. Du darfst an 7,5t Zugfahrzeug sogar noch einen Hänger hintermachen - ich glaube bis max5t zGG (bin mir aber bei dem Hängergewicht nicht ganz sicher) :wink:
gary32 am 19 Jan 2011 19:51:35 Salut Inzmann,
seit einige Monate gibt es eine Regelung ( 79 ) die es erlaubt französische Wohnmobilfahrer die ihren FS vor 1975 absolviert haben mit dem FS " B " nun Wohnmobile ( aber nur solche... ) > als 3,5to. zu lenken.
Würde mich bei deiner zuständigen Préfecture erkundigen ( falls ständiger Wohnsitz in F. und noch den alten Lappen hast )
bonsoir,
gary32
BOWO am 19 Jan 2011 19:54:16 @inzman:
Du darfs mit dem neuen FS in ganz Europa fahren was dort eingetragen ist. Bei der Umschreibung hast du "Besitzstandswahrung", daher erhälst du alle Klassen die deinen alten Lappen entsprechen. Da dies nicht immer mit den neuen Klassen 100% übereinstimmt werden mittels Schlüsselzahlen entsprechende Ausnahmeerweiterungen vermerkt.Diese Kennziffern sind europaweit einheitlich und können bei Kontrollen auch z.B. in Italien von der Polizei nachgelesen werden. :)
Deine Unsicherheit kommt wahrscheinlich von den "Trinkerführerscheinen", daher FS die Fahrer mit Führerscheinentzug im Ausland erwerben um dann hier den Idiotentest (MPU) zu umgehen. Diese FS sind tatsächlich nur begrenzt in D gültig wenn dein ständiger Wohnsitz im Ausland ist. Aber dies trifft bei dir ja nicht zu mit einen deutschen FS. :razz:
sutje am 19 Jan 2011 19:56:01 Moin,-
Du darfst,- Besitzstandswahrung heisst das Zauberwort! Gebe den grauen Lappen nur ab wenn im neuen C1 eingetragen. Oder tausche beim Ausstellungsamt den grauen gegen Plastikkarte. Wird in der Regel anstandslos übertragen.
Sutje
bernierapido am 19 Jan 2011 20:34:52 Wenn dein Führerschein in Deutschland umgeschrieben worden ist, gibt es kein Problem. Dann darfst in ganz Europa Fahrzeuge nach den im Führerschein eingetragenen Klassen fahren. Lass auf jeden Fall in Deutschland umschreiben.
Meine Frau hat ihren Französischen in Deutschland umschreiben lassen und hat BE bekommen. Umgekehrt könnte es dir in Frankreich passieren das du nur B bekommst.
Problematisch ist die steuerliche Seite.
Du solltest auf jeden Fall deinen Hauptwohnsitz in Frankreich haben und dort deine Steuern zahlen, sonst machst du dich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mit einem in Frankreich zugelassenen Fahrzeug eines Steuervergehens schuldig und das kostet ....... 3 Punkte Flenzburg und die Stuernachzahlung für das Jahr.
Wie gesagt, der Hauptwohnsitz zählt.
gary32 am 19 Jan 2011 22:00:37 sutje hat geschrieben:Moin,-
Du darfst,- Besitzstandswahrung heisst das Zauberwort! Gebe den grauen Lappen nur ab wenn im neuen C1 eingetragen. Oder tausche beim Ausstellungsamt den grauen gegen Plastikkarte. Wird in der Regel anstandslos übertragen.
Sutje
hallo,
das Problem ist, dass Frankreich den EU Führerschein in Scheckkarten Format erst ab 2013 einführt mit den Klassen Bezeichnungen.
Aber wie erwähnt ist die Zahl " 79 " der Schlüssel für Besitzstandswahrung.
,
gary32
felix52 am 19 Jan 2011 22:21:21 Es spielt überhaupt keine Rolle, wo Du jetzt lebst. Rechtsgrundlage ist abseits jeder Spekulation und unabhängig von Deinem jetzigen Wohnsitz innerhalb der EU für Dich als Deutscher ( biste ja wohl noch? :D ) Dein jetziger Führerschein. Da steht, weil Du Deinen alten Lappen hoffentlich korrekt umgetauscht hast, drin: Kfz bis 7,5 to. Also in Deinem Fall C1E!
Mach Dich net verrückt.... :)
Und ansonsten haste ja ne französische Versicherung...
Mein Gott, wie ich Dich beneide.... :)
Vive la France
grüße
alexg am 19 Jan 2011 23:43:28 Hallo,
@inzman, ich glaube, wir haben vor eineinhalb Jahren mal miteinander telefoniert, weil ich mir in Deutschland einen Flair kaufen wollte.
Da mir niemand bzgl. der Ummeldung diesbzgl. Hoffnung machen konnte, habe ich mir einen 4-Tonnen-Hymer gekauft, der sich leider für drei Babies, die grad laufen lernen, als zu klein herausstellt.
N und B sind bei der Ausstellung von entsprechenden Papieren nicht gerade kundenfreundlich, Laika übrigens auch nicht (die haben noch nicht mal meine Mail beantwortet!!!)
Bei Gelegenheit kannst du mir mal per KN erzählen, wie das mit der Ummeldung funktioniert hat.
Dafür hier zu deiner Führerscheinfrage: --> Link
@bernierapido: Deine Ausführungen bzgl. Hauptwohnsitz sind nicht korrekt, da er aus französischer Sicht seinen Hauptwohnsitz in Frankreich und aus Sicht der deutschen Behörden seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Da gibt es keine Regelung von Haupt- und Nebenwohnsitz, Erst- und Zweitwohnsitz
Meine deutsche Wohnsitzgemeinde interessiert sich nicht die Bohne für meinen französischen Wohnsitz, wo ich mit meiner Familie (alle außer mir franz. Staatsbürgerschaft) wohne und umgekehrt ist es genauso.
Und ein deutsches Finanzamt kann dir mit einem Fahrzeug, dass auf deinen Lebensmittelpunkt in F angemeldet ist und überwiegend in F läuft, garnix.
Anders ist es bei jemandem der in D wohnt, in F einen weiteren Wohnsitz hat, und sein Wohnmobil (steuerfrei) in F angemeldet hat. Wenn also ein Womo mit französischem Nummernschild ganzjährig in der Einfahrt einer deutschen Reihenhaussiedlung steht, könnte dies zu Rückfragen führen.
Viele aus Frankreich
Alex
bernierapido am 20 Jan 2011 08:33:37 @Alexg
Etwas an dem, was ich gesagt habe, muss schon richtig sein.
Wir haben beide die französische Staatsangehörigkeit, ich zusätzlich die deutsche. Unser einziger Wohnsitz liegt in Deutschland.
Daraus begründet hat Frankreich auch die Vermögenswerte an die deutschen Finanzbehörden übermittelt und die wiederum wollten eine Aufstellung der Einkommen daraus.
Auf Nachfrage hat man mir erklärt, dass ich dort Steuer zu zahlen hätte, wo mein Lebensmittelpunkt begründet ist und dort alle Einkommen, auch die aus anderen Ländern, angeben und versteuern müsse.
Gut, dass wir keine Einkünfte in Frankreich haben.
Wir hatten einen Wohnwagen, der auf den Wohnsitz meiner Schwiegermutter angemeldet war und auch in Frankreich stand.
Wir sind auch nur einmal damit nach Deutschland gefahren und wurden gleich "erwischt". Abwenden konnte ich das Bußgeld und die Punkte nur, weil ich erklärte, dass es sich um eine Überführungsfahrt handeln wurde und der Wohnwagen innerhalb einer Woche umgemeldet würde.
PS: unter Hauptwohnsitz habe ich den Lebensmittelpunkt gemeint
minerve am 20 Jan 2011 09:47:47 Die Schwierigkeiten beim Ummelden kenne ich. Habe vor einigen Jahren einen kleinen Suzuki einführen wollen. das hat über 3 Monate gedauert, Lauferei von Behörde zu Behörde, TÜV - obwohl noch deutscher Tüv, Finanzamt, obwohl altes Fahrzeug und keine Steuer fällig wurde .......
Elendig. Vor allem weil Suzuki Deutschland nicht in der Lage war die richtigen Infos zu geben.........
inzman am 20 Jan 2011 16:06:26 Ich möchte präzisieren: Mein Führerschein ist das Scheckkartenformat mit Eintrag C1E. Das mit der besitzstandswahrung ist soweit auch okay und bekannt. Nun wohne ich aber um hier mal ganz ehrlich zu sein zu 100% in Frankreich. Mein Wohnmobil hat nun franz. kennzeichen.
In diversen Foren über Deutsche in Frankreich habe ich zuletzt 22 Seiten gelesen. Und dort hat sich herauskristallisiert, dass ich rechtlich gesehen meinen Führerschein nach 1 Jahr in einen französischen umtauschen müsste. Ich gehe mal davon aus, dass ich dann evtl. über Zusatzvermerke auch hier bis 7,5 T fahren darf. Evtl. habe ich gelesen sogar mit der Auflage einer ärztl. Untersuchung. Das mit dem Umtausch scheint auch deshalb logisch, weil meine Frau neulich mit meinem Auto über eine rote Ampel gebretert ist. Zum Bussgeld kam 1 Punkt. Wo geht denn dieser Punkt hin, wenn ich nur einen deutschen Führerschein habe. Schon deshalb scheint ein Umtausch zwingend (wenn auch blöd). Mir geht es hier ja auch darum, bei einer Kontrolle die richtigen Antworten geben zu können. Nach allem was ich bisher gelesen habe, scheint das gar nicht so eindeutig zu sein. Und ob eine Prefecture in F das weiss, glaube ich ehrlich gesagt auch nicht.
inzman
bernierapido am 20 Jan 2011 16:54:29 So wie ich informiert bin, brauchst du, wenn du einen Führerschein im Scheckkartenformat hast, deinen Führerschein nicht umzutauschen. Das ist ja ein Europäischer Führerschein und extra so gemacht, damit er in ganz Europa gültig ist, egal wo du wohnst.
Den Scheckkartenführerschein müssen wir erst, wenn er bis 2013 erworben ist, 2033 umtauschen gegen den, der 2013 ausgestellt wird und alle 15 Jahre umgetauscht werden muss.
Definitiv must du einen in Europa erworbenen Führerschein nicht umtauschen, wenn du nach Deutschland ziehst. (ausnahmen sind da die Führerscheine, die im Ausland gemacht worden sind, weil dir deiner in Deutschland entzogen wurde.
Die Punkte dienes Führerscheines werden dir in Flensburg angerechnet und der Führerschein wird dir auch in Deutschland entzogen.
Wenn dir der Führerschein, den du in Deutschland gemacht hast, in Deutschland entzogen wurde, darfst du auch in keinem anderen Europäischen Land Auto fahren. Wird dir dein Deutscher Führerschein in Frankreich entzogen, darfst du nur in Frankreich nicht Auto fahren.
Widersinnig, ist aber so.
alexg am 20 Jan 2011 17:45:40 @ inzmann:
gemäß der Angaben des Konsulats kannst du mit deiner dt. Fahrerlaubnis in F unbegrenzt fahren. Wenn dir jedoch durch das Überfahren der roten Ampel ein Punkt abgezogen wird, musst du, so wie ich das verstanden habe, deine Fahrerlaubnis gegen eine fr. austauschen. Dann dürfte das mit der Klasse C1E Essig sein, da es diese Klasse in Frankreich nicht gibt und den französischen Behörden meiner Erfahrung nach deutsche Regelungen ziemlich Schnuppe sind. Bei dir könnte jedoch die Regelung greifen, die einem Besitzer einer vor 1975 erworbenen fr. Fahrerlaubnis unter bestimmten Umständen erlaubt, ein Wohnmobil über 7,5t zu fahren.
Ich darf mir somit in Frankreich nix zu Schulden kommen lassen, da ich meinen dt. Lappen 1988 erworben habe. Dann könnte ich mein Womo ablasten!
Für größere rechtliche Fragen, ziehe ich normalerweise unseren hiesigen Notar hinzu, der sich hier in der Grenzregion auf vielen Gebieten sowohl in fr. als auch dt. Recht sehr gut auskennt.
Mit entsprechenden notariellen Bescheinigungen kann man fr. Behörden die sich aus Unwissenheit starrsinnig zeigen, in die Schranken weisen.
@ bernierapido:
In deinem ersten Posting dachte ich, spielst du auf die KFZ-Steuer an, die es ja in F nicht gibt. Lebensmittelpunkt sollte bei einem in F zugelassenen Fahrzeug schon in F sein. Zumal du ja in F mit einer Gas-, Strom-, oder Wasserrechnung als Wohnsitzbescheinigung ganz leicht dein Fahrzeug anmelden kannst, wäre das mit dem "KFZ-Steuer-Sparen" dann eine leichte Sache.
Das mit der Einkommensteuer ist ein ganz anderes sehr komplexes Thema, das man hier nicht in wenigen Zeilen darstellen kann, weil selbst der Fachmann sich erst fallbezogen einlesen muss. Wo die jeweils im anderen Staat erzielten Einkunftsarten zu versteuern sind, regelt das --> Link
Alex
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