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hallo zusammen,
kaufe ja selten ein neues Womo. Nun möchte ich demnächst die Details mit dem Händler besprechen, er ist weitab von mir. Stelle mir vor, ich zahle ihm ca. 500€ für den Brief, dann kann ich das Womo zulassen. Dann überweise ich ihm den Rest bis sagen wir mal 2000€. Der Rest dann in bar bei Übergabe des Fahrzeugs, falls Mängel vorhanden sind. Frage: wenn ich den Brief habe und eine hohe Summe überweise, dann ist doch das Womo für mich sicher, auch wenn der Händler in Insolvenz gehen sollte? Ich möchte halt nur ein kleines Restrisiko vermeiden, es geht um ca. 10 Tage. Hallo, wenn Du Dich vor der Insolvenz schützen willst, musst Du es anders machen. Der Brief ist erstens kein Eigentumsnachweis, zweitens nützt er dir nichts wenn der Gerichtsvollzieher das Hoftor abgeschlossen hat und der Fahrzeugschlüssel in seinem Safe liegt. Das sicherste ist gar keine Anzahlung und mit einer Kurzzeitzulassung nach Hause fahren. Wenn Du das Auto vorher schon auf Dich zulässt stehst Du unter unnötigem Druck bei der Abnahme weil Du quasi eine "Abnahmeverpflichtung" hast. :D Anzahlung fuer den Brief ist okay ! :D
Rest bei Uebernahme und vollstaendiger Begutachtung des Fahrzeugs, entweder in bar oder bankbestaetigter Scheck (da musst du aber den handler fragen, ob er den akzeptiert). So hast du nur ein geringes Risiko. Fahrzeug unbedingt durchchecken, bei Maengeln angemessenen Betrag zurueckhalten oder Fahrzeug gleich da lassen. Geld ist immer noch ein gutes Druckmittel. aus Bernkastel-Kues an der schoenen Mittelmosel Achim
:daumen2: So isses richtig :!: Ich würde keine Anzahlung leisten, Auto mit Überführungskennzeichen abholen, entweder ganz in "cash", oder 90% per Bankscheck und Rest in cash bezahlen ... damit hast Du alle Trümpfe in der Hand und der Händler kann nicht meckern. Und wenn Dir irgendwas nicht paßt bei der Abholung, drehst Du Dich um und fährst wieder nach Hause ... Dein Händler muss ja einen guten Eindruck auf dich machen... Wenn die Hallen noch nicht leer sind und nicht alles auf eine Insolvenz hindeutet, wären 10% Anzahlung ok, bei Abholung nach intensiver Einweisung und Mängelerkennung die Restsumme zahlbar. Einbehalten von Geld bis Mängel repariert sind halte ich für untragbar und auch kaum vermittelbar, ein wenig Vertrauen sollte schon da sein, was ist das sonst für eine Geschäftsbeziehung.
Vielleicht will der Händler dich ja in ein paar Jahren wiedersehen...
Das halte ich für ein Gerücht; mein Brief , mein Fahrzeug. Beim Womo hab ich keine Erfahrung, aber beim Gebrauchtautokauf.
Schon 3 mal so gemacht. Kaufvertrag unterschrieben, Brief gegen Quittung erhalten, Auto zugelassen und dann abgeholt und vollständig bezahlt. Wozu eine Anzahlung ? Warum soll ich den Vertrauensvorschuss leisten ? Ich hab das was der Händler will, das Geld. Also soll er nett zu mir sein. Ist er es nicht, gibts noch genug andere Händler die mein Geld wollen.
Hmm ... woher soll der Händler das wissen :?: Bist Du bereit eine Erfüllungsbürgschaft zu geben, oder einen Kapitalnachweis, oder eine Bankbestätigung ... Vielleicht bist Du (also jetzt nicht persönlich :) ) nur einer der vielen "Spinner", die gern mal ein Auto probefahren und bestellen, sich aber über Zahlung wenig bis nix Gedanken machen ... dann hat der Händler ein Fahrzeug mit einem Briefeintrag mehr ... :( Will sagen : wenn der Händler den Brief rausrückt OHNE Zahlung/Anzahlung, ist ER derjenige mit Vertrauensvorschuß ... Darum : das alles vermeiden .. hinfahren, anschauen, zahlen (oder halt nicht zahlen und wieder nach Hause) :)
Dann lies doch mal auf der neuen Zulassungsbestätigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) so ca. in der Mitte des Dokuments. der Händler ist weit weg schrieb ich, da kann ich nicht mal eben den Brief selbst gegen Quittung holen. geht nur per Post.
das mit der Kurzzeitzulassung gefällt mir schon mal gut. muss halt mit massig viel Geld unterwegs sein (Mietwagen zahlt der Händler), ist unsereiner ja nicht gewohnt, :D :D ich habe schon ein Grundvertrauen (mehr aber auch nicht, man kennt sich ja nicht weiters), aber bei soviel Geld..... alles nur Zug um Zug. Genau!!!
Und am besten fährst Du auch nicht alleine hin.
Tipp: laß das große Transparent "ICH HAB VIEL GELD DABEI" einfach zuhause :D Noch ein Tipp: Du könntest einen bankbestätigten Scheck (kostet was) mit nehmen, so vielleicht 90 - 95% der Summe und nur den Rest in bar. Damit bleibst Du flexibel für evtl. Preisnachlässe/-abzüge und hast nicht soviel "bar" dabei ... (wobei der Bankscheck auch wie "bar" ist). Mein letztes Auto,ein SUV,habe ich auch übers Internet gekauft.Waren auch weit über 20 K€
Ich habe mir vom Händler einen unterschriebenen Kaufvertrag (keine Verbindliche Bestellung)faxen lassen. Den habe ich unterschrieben zurückgefaxt. Termin zur Abholung gemacht,ein Kurzkennzeichen geholt und zum Termin beim Händler auf den Hof gestanden. Bin mit der DB hingefahren. Das Auto besichtigt,Fahrgestellnummer verglichen,für gut befunden und dann hat der sein Geld in bar bekommen und ich das Auto mit den Papieren. Dann die Kennzeichen drann und gemütlich nach Hause gefahren. Geld im voraus würde ich nicht schicken. Und den Brief brauch ich vorher auch nicht. Dieter Hallo inpraxi,
ich sehe das etwas anders. Warum anzahlen ? Kenne mich jetzt nur mit Neuwagen aus, da wird auch keine Anzahlung verlangt. Du machst doch mit ihm einen Kaufvertrag ? Also vorher das Fahrzeug gründlich checken, Tips dafür gibt es im Forum genug. Die noch zu behebenden Mängel im Kaufvertrag mit aufführen: Der Verkäufver verpflichtet sich folgende Mängel ....., ....., bis zur Fahrzeugübergabe zu beheben oder beseitigen. Wie andere hier schon schrieben, ein Kurzkennzeichen holen, beim Händler kontrollieren, ab alle ob Mängel beseitigt, lässt dir den Brief geben, bezahlen (Bankbestätigten Scheck nehmen alle Händler ist wie Bargeld) Quittung, Abfahrt. Sollte der Händler keinen Scheck nehmen, ist Vorsicht geboten. Wenn verschuldete Händler Schecks bei der Bank einreichen, wird das Geld quasi kassiert zur Tilgung des Kredits. Deshalb wollen und bestehen solche auf Bargeld und Anzahlungen. Noch ein Beisp. zum Fahrzeugbrief: Wenn jemand einen Fahrzeugbrief klaut, ist es nicht automatisch sein Auto. Noch ein Tip: Jeder Händler hat beim Kaufvertrag seine "Allgemeine Geschäftsbedingungen" , diese vorher gründlich durchlesen. Unter Zahlung sollte da so in etwa stehen: Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Sollten nicht alle Mängel beseitigt sein, soll er sie sofort beheben oder du fährst wieder. Hier auf nichts einlassen, er hatte Zeit genug. So ein Kurzkennzeichen ist 5 Tage gültig, Info gibts bei der Zulassungsstelle. Mary-Jo Ich bins nochmal, auf keinem Fall eine Anzahlung leisten.
Du bezahlst, bekommst aber in diesem Falle hier, keine Gegenleistung. Wenn du nicht zufrieden bist mit der Beseitigung der Mängel, kannst du nicht einfach wieder vom Hof fahren, denn er hat ja deine Anzahlung. Mary-Jo Hallo Inpraxi,
Gibt es jetzt das neue, etwas größere Womo? Ich habe mir zwei Tage vor der Übergabe bei meiner Bank einen Bank-gedeckten Scheck über 90% der Kaufsumme ausstellen lassen, morgens den Mietwagen geholt, dann zum Straßenverkehrsamt ein Überführungskennzeichen (Personalausweis und Nummer der Versicherung vorlegen) geholt und dann sind wir zusammen nach Würzburg. Den Mietwagen haben wir abgegeben und wurden vom Verkäufer abgeholt. Nach der vollständigen Übergabe des Fahrzeuges die Verträge unterschrieben und die Papiere bekommen, Scheck und Bargeld (Rest) übergeben, Wohnwagen angehängt und nach Hause. Insgesammt hat man 5 Tage Zeit mit dem Kennzeichen nach Hause zu fahren. Ich habe dann in der Woche den Wagen angemeldet. Das ist einfach die sicherste Methode für alle. Ich hatte keine Angst, dass mir das Geld auf der Fahrt gestohlen wird aber man kann einen Unfall nie ausschließen und dann liegt das Geld auf der Straße während du im Krankenwagen liegst ..... Aber man muss doch fair bleiben. Ich kaufe ein gebrauchtes Wohnmobil beim Händler; er muss das Fahrzeug übergabebereit machen, TÜV, AU, Reifen, Inspektion, Waschen, Innenreinigung, Mängelbeseitung. Nun könnte man natürlich argumentieren, dass er dass ja eh machen kann, sozusagen alle Fahrzeuge auf dem Hof ständig in Auslieferungszustand versetzen. Aber das wäre wohl kaum wirtschaftlich und bei +20Fzg. nicht machbar. Daher die Anzahlung, da ist er gewiss, dass das Fzg. abgenommen wird. Und ich als Käufer weiß, das das Fzg. mir gehört. Habe schon hier im Forum gelesen, dass trotz KV das Fzg. nicht verkauft wurde, weil der Händler wohl ein besseres Geschäft mit jemand anderem gemacht hat. Mit Anzahlung sinkt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt. Ich hätte Zeter und Mordio geschrien, wenn wir unser jetziges Womo nach Vertragsabschluß doch nicht bekommen hätten. Die Suche nach dem einen Womo ist ja auch recht anstrengend... Du schmeißt aber einiges durcheinander. Sobald Du ein Kaufvertrag geschlossen hast, hast Du nach Zahlung des Kaufpreises Anspruch auf die Übergabe des Fahrzeuges, mit oder ohne Anzahlung. Dem Argument von " trumanius" kann ich nicht zustimmen.
Es wird ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Da kann der Verkäufer nicht grad mal so, an den nächst meistbietenden verkaufen, er ist auch verpflichtet zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb (je nach Verkaufsbedingung) .....Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Hier findet ein Kauf mit Kaufvertrag statt und kein Geschäft per Handschlag. Mary-Jo Doch, kann er, wenn nicht ein verbindlicher KV abgeschlossen wurde. Zudem gab es Fälle, da hat der Händler es doch gemacht (hier irgendwo nachzulesen). Da kann man dann natürlich klagen... Aber in den meisten AGBs steht drin, dass beide Parteien vom KV zurücktreten können. So eine AGB möchte ich gerne mal sehen :D da würde dann jeder Richter einen Lachkrampf kriegen :kuller: und die AGB weder dadurch natürlich nichtig = ungültig zumindest die Teile daraus. Auch wenn ich vor Gericht gehe und viiieeeellllleicht recht bekomme, geht erstmal viel geld und Zeit verloren! Auch wenn ich rechtschutzversicherung habe, würde ich mir das alles überlegen.
Doch, achte mal drauf, wegen Nichterfüllung z.B. bei Lieferschwierigkeiten, oder bei Preisirrtümern. Das ist dann Auslegungssache. Seriöse Händler machen sowas natürlich nicht. @trumanius:
Ich habe letztes Jahr mein WoMo bei einen bis zu diesem Zeitpunkt sehr bekannten und renommierten Eura-Händler in Geldern gekauft. Ca. 10 Tage nach meinen Kauf hat der Händler Insolvenz angemeldet. Garantie (da Gebrauchtwagen) konnte ich mir von der Backe putzen. Zum Glück habe ich nicht das Geld vorab überwiesen oder einen Abholtermin ein paar Tage später gehabt. :eek: Man kann also einen Händler, auch wenn er groß und bekannt ist, nicht in den Kopf (Bücher) schauen. Bei meinen Kauf gab es keine Andeutung der Insolvenz. :( Daher haben alle hier Recht: NIEMALS Anzahlung leisten! Die Vorleistungen (Zulassung, TÜV pp.) sind für einen Händler Kleinkram und einkalkuliert, dafür muss man keine Anzahlung leisten. Wenn der Händler schon die paar hundert Euro nicht für ein paar Tage vorstrecken kann sollte man dort erst recht niemals kaufen. ... auch ich habe mir den Brief (Womowert 25 k€) vorab ohne Gegenleistung schicken lassen, kam per Einschreiben, bin dann mit den auf mich neu zugelassenen Schildern hingefahren (500 km), hatte allerdings wenig Bares dabei, da ein großer Teil die Inzahlungnahme meines kompletten Gespanns war. Der Händler hatte genau wie ich "die Katze im Sack" gekauft, wir hatten beide nur Bilder per Mail getauscht. Wir waren aber beide zufrieden!
LG Peter hallo,
wollte mich mit dem Thread vor dem Gespräch mit dem Händler informieren, das ist ja gut gelungen, danke. Also heute habe ich die Übergabe mit dem Händler perfekt gemacht, der lässt den Brief direkt vom Werk zu mir übersenden, von Anzahlung war keine Rede :D Somit kann ich das neue Womo zulassen, eine Kurzzeitzulassung kostet ja auch Geld, das kann ich mir damit sparen. Ich nehme das Geld in bar im Leihwagen mit (den zahlt der Händler) und habe im schlimmsten Fall noch eine Rückbehaltungsmöglichkeit, sollte was nicht ok sein.
Verstehe ich nicht, wo habt ihr den Wohnwagen angehängt, ohne Auto??
Irrtum! Das Recht am Brief folgt dem Recht am Fahrzeug. Eigentümer des Briefes wird man erst mit der Übereignung des Fahrzeuges. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Einigung ("Danke für das Geld. Darf ich Ihnen die Schlüssel überreichen und Ihnen inf Fahrzeug helfen?!") sowie der Übergabe der Sache. Im Brief steht auch nicht der Eigentümer, sondern der Halter. Inslolvenzfest ist die Sache erst nach der Übergabe des Fahrzeuges. Leute macht keinen Blödsinn! Lancelot zeigt wie man es machen muss. Geiz ist nicht geil, sondern hier nur dumm. m. Sind Überweisungen bei solchen Geschäften mittlerweile völlig out?
Wir haben bis jetzt alle unsere Autos, keine WoMos, immer abgeholt, meist waren die dann auch schon zugelassen und haben dann von zu Hause in aller Ruhe das Geld überwiesen. Vorher muss man sich das natürlich von der Bank freischalten lassen.
Nein, für denjenigen, der das Risiko auf sich nimmt, dass vom Zeitpunkt der Geldübergabe und Abholung der Verkäufer insolvent wird und der alles aus der Hand gibt, sollte doch schon ein grosser Mangel vorhanden sein oder eine zugesicherte Eigenschaft beim womo fehlen, dh der Verkäufer spurt meist mehr, wenn man bei Übergabe mal einiges einbehält. Vor allem, wenn der Händler so weit weg ist, dass man dafür schon wieder Urlaub nehmen muss. Oft sind es lange angesparte hohe Gelder, da sind einige (zu Recht?) vorsichtig. Ich gehöre da auch dazu. Man hat ja anscheinend schon Pferde k... sehen :D tschuldigung, überlas, dass du ja nachher überweist.
beim womo habe ich sowas noch nie gehört, wäre natürlich das optimale. welcher händler macht denn sowas??fahrzeug rausgeben und der kunde bezahlt erst danach..in ruhe von zu hause..fast unvorstellbar..!!!! |
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