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Hallo liebe Kollegen, ist es nicht so, dass ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen, geparkt in einer Wohnstraße, abgesichert werden muß wie ein LKW? Also, beleuchtet, Warntafeln? Ich meine, dies habe ich vor 48 Jahren bei der Führerscheinprüfung gelernt, vielleicht ist auch meine Prüfung zu lange vorbei.
, an alle 3,5T und > 3,5T.
Hallo, ich denke eine solche Aussage gehört nicht hierher. Oder soll sie ironisch gemeint sein :?: :gruebel: Auch wir fahren nur ein Fahrzeug mit 3,5t zGG. Wir haben dieses Fahrzeug erst seit einer Woche aber es war schon zweimal beim TÜV auf der Waage. Das erste mal gleich nach dem Abholen beim Händler und das zweite mal nach dem wir alles für den ersten verlängerten Wochenend Ausflug eingeräumt hatten. Beim zweiten Wiegen hatte das WoMo 3240 kg. Sollte also mit 3,5t zGG keine Probleme geben. :wink:
Wieso ironisch und wieso bestimmst Du was hier her gehört und was nicht? Nein ich meine das sehr ernst und zwar nicht nur für Womo sondern auch für die Kleintransporter. Wobei bei diesen die Überladung nicht schon vom Hersteller vorprogrammiert ist wie bei den meisten 3,5t Womos. Ironisch ist es Fahrzeuge als 3,5t Womos zu verkaufen wo von vorn herrein feststeht, dass die bei zweckgemäßer Nutzung nie mit dem Gewicht auskommen werden.
Das ist ja sehr schön für Euch, aber leider schon lange eben nicht mehr die Regel. Wenn es bei Euch klappt habt ihr ja auch nichts zu befürchten.
Hart aber wahr ! Wir, 2 Erwachsene ohne irgendwelchen Anhang kommen mit den 3,5 t unseres zwillingsbereiften WOMOs ganz locker aus. 2 Räder und ein Surfbrett sind die einzigen Extras, die wir dabei haben. Ansonsten ist alles an Bord, was Sinn und Spaß macht und dabei sein sollte. Wenn man gelegentlich die Möglichkeit hat, in die "Garagen" mancher WOMOs zu blicken, da kann man nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Da gibt es Camper, die haben den halben Aldi dabei. Vor kurzem in Südtirol hatte ein Camper mehrere Paletten Bier dabei. Da muß man sich über Übergewicht nicht wundern. So als ob sie in die Sahara unterwegs wären, dabei gibt es in EU immer alles überall zu kaufen, teilweise besser und billiger wie bei uns. Tonnenweise Nahrungsmittel und Getränke. :roll: 3,5 t erreichen wir nie, gewogen wird immer vor jeder großen Tour. Noch nie wurden 3,5 t erreicht.
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Führerschein verliert? Ich habe gehört, dass man, wenn man einen neuen Führerschein beantragt, automatisch die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge über 3,5 t verliert.
Wer die alte Klasse 2 und/oder 3 nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder bekommen möchte, muss zusätzlich zum regulären Führerscheinantrag noch zusätzlich ein augenärztliches Zeugnis, ein Zeungnis eines Allgemeinmediziners und erste Hilfe Bescheinigung vorlegen. Heißt, ja man verliert die Erweiterungen kann sie aber durch diese Maßnahmen wieder erlangen :wink: Hi,
sobald du länger als 3 Monate den Führerschein abgeben musst, musst du Ihn neu beantragen. Das bedeutet, du verlierst alle alten Rechte nach der alten 3er Regelung! Das bedeutet, mit dem neu beantragten FS, verlierst du auch das Recht bis 7,49 To zu fahren......das betrifft auch die Motorradregelung, das du mit dem alten 3er bis 125 ccm fahren darfst...... Arto Hi Pipo,
bist du dir da sicher? Ich gebe zu, ich nicht...... :( Also ich weiß von einem Fall, der musste den Schein für 4 Monate abgeben, und lies oben..... Arto
Es geht mir nicht um den Führerscheinentzug! Es kann doch sein, dass man seinen Führerschein verliert, einem die Tasche mit allen Dokumenten geklaut wird etc..
Dann kriegst Du eine Zweitschrift des "alten" ... (mit allen Rechten und Pflichten) Um zum Thema zurück zu kommen:
Wir hatten bisher nur Womos über 3,5to (4,9to und jetzt 5,5to). Etwas kleiners käme für uns schon aufgrund unserer Reiseziele und Fahrgewohneiten nie in Frage. Es ist beruhigend zu wissen, dass mann/frau vollgetankt mit sämtlichen Betriebsstoffen und Gepäck und auch jeglichem (nützlichen und unnützen) Zubehör immer noch rd. 1to frei hat. Gerade bei schlechten Wegstrecken - die wir gerne abseits aller Touristenpfade befahren - schlägt die Federung nie durch und es gibt einem das Gefühl von Sicherheit und Solidität. Habe die Ehre Gogolo Hier muß ich Maxima ja mal echt loben!! Sie hat wirklich das gefragt, was sie meint nämlich: was ist, wenn ich den Führerschein verliere??
Der Führerschein ist nur ein Dokument zum Nachweis einer Fahrerlaubnis mehr nicht. Also: keine Sorge, du bekommst beim Straßenverkehrsamt einen vorübergehendes Dokument, bis das Neue fertig ist. Mehr passiert da nicht. @Arto du schriebst: ......das betrifft auch die Motorradregelung, das du mit dem alten 3er bis 125 ccm fahren darfst...... Ist nicht böse gemeint, aber lieber etwas vorsichtiger sein, mit der Aussage. Man könnte schnell daraus schließen, dass alle "alten 3er" auch "125iger" fahren dürfen... L.G. Gogolo hat recht. ist ein anderes Thema... Unser Motorwagen wiegt 2,2 leer und der Sattelauflieger ebenfalls.
Ech habe eine Zuladung von 800kg plus 300kg die beim aufgesattelten Hänger bei der Zugmaschine übrig bleiben. Im letzten Urlaub habe ich radweise gewogen und festgestellt, dass ein Motorroller nicht mehr mitgenommen werden dürfte. Werde daher den Auflieger nochmals um 300kg auflasten. Dann kann ich auch mit vollem Wasertank (250l) fahren. Ich hasse es, wenn ich irgendwo mit unruhigem Gewisssen rumfahren muss und Überladung wird wie bei LKW geahndet. Vorteil bei meinem "aufgesatttelten Wohnmobil": Der Zugwagen liegt in der Klasse bis 3,5t und da zählt der Anhänger nur bei Verbotsschildern die den roten Kreis mit der 3,5t haben(Gesamtgewicht 5,8t): Österreich keine GO-Box, Frankreich-Maut Kl. 2, Deutschland nur Überholverbot für PKW mit Hänger. Nachteil 80kmh. Meine Kinder dürfen das auch nicht fahren, es reichte aber der BE für 600€. Fazit für mich: Lieber eine Gewichtsklassse Höher aber nicht überladen. Bald werden Europaweit automatische Gewichstkontrollen incl. achsweise Wägung in Autobahnfahrspuren eingebaut. (Bericht über Teststrecke lief im TV)
Hmm, Ich nutze das Womo ja meist beruflich. Wenn ich aber mal Urlaub mit mache, dann ist da auch eine Kiste Spezi und eine Kiste Bier dabei.... Ich will doch im Urlaub nicht auch noch Kisten schleppen..... Und besseres Bier gibt es nirgendwo :D :D :D :D Der Wassertank wird auch immer voll gemacht.... Da duscht es sich viel besser 8) Allerdings haben wir von Haus aus auch etwas mehr als 3,5 to...
Hallo, Welche Inhaber des "alten 3er" dürfen nicht mit einem 125 Motorroller oder Motorrad fahren ?
Kommt auf das Jahr an, wann der FS gemacht wurde. Hab da 1983 im Kopf? Edith: Btw. mein Opa durfte noch mit seinem "3er" bis 250 ccm fahren
Meines Wissens war der Stichtag für die 125er mit dem 3er: 01.04.1980. Ja, aber die Leute, die das dann noch mit ihren normalen Führerschein fahren dürfen, sterben langsam aus... Es gibt Menschen mit Sehfehlern, die den Führerschein auch damals nur mit Beschränkung auf 3.5 t bekommen haben. Ansonsten hat ja auch das Alter bzw. der Zeitpunkt der Führerscheinprüfung nichts ursächliches mit dem Gewicht zu tun... ;) :ooo:
Um Gottes Willen, bitte noch nicht, ich bin doch erst 62 und möchte noch ein paar Tage unser WOMO und meinen 125er Roller genießen :-( :cry: @ Pitb
@ Mittelalter, (Thorsten) Danke, da habe ich ja noch mal Schwein gehabt und darf hoffentlich noch eine Weile mit Beiden fahren, auch wenn ich zu den langsam Aussterbenden zähle.... :cry: Habe meinen 3er 1967 bekommen :) Hallo Freetac,
der schon o.gen. Stichtag 31.3.1980 ist korrekt. Also alle, die nach dem 31.3.1980 ihren Klasse 3 Führerschein erworben haben, dürfen k e i n e 125iger, sondern nur noch 50iger fahren, um deine Frage zu beantworten... Wurde oben schon richtig geschrieben.... Jetzt aber wieder zum Thema :D
Meine volle Zustimmung! Treffender hätte ich das auch nicht Schreiben können. Und mit Otto Walke bin ich der gleichen Meinung: Letze Woche mußte ich, um einen Unfall zu vermeiden, voll in die Bremsen steigen . Mir zietern noch immer die Hände wenn ich daran denke, wie viel Meter ich zurück gelegt habe bis die Kiste zum stehen kam. Und, das Womo, zwei Jahre alt, war leer, also nicht für einen Urlaub beladen!!!! Wolfgang @couchpotato
wie jetzt die sterben langsam aus? Ich habe echt gelacht als ich das gelesen habe :D Kracher!!! :daumen2: Wie kommst du darauf? Die Letzten, die noch den Klasse 3 Führerschein machen konnten, sind heute etwa 30 Jahre alt !! Da kannste aber noch lange warten, bis die ausgestorben sind..... Ach ja: ich würde auch immer wieder ein WOMO über 3,5t kaufen, um beim Thema zu bleiben... L.G. Der Großteil der Alten 3 kauft kein gebrauchtes (10 Jahre altes) Wohnmobil!!
Migula : was hat denn das Fahrzeugalter mit dem Gewicht bzw. der Gewichtsklasse zu tun ... :gruebel:
Kleiner Rechenfehler: Da sie 1980 mindestens 18 gewesen sein müssen, dürften sie dieses Jahr schon 49 Jahre alt sein. Aber die sterben auch noch nicht so schnell aus (so hoffe ich). Meine Frau ist so alt.
... bis 31.12.1998 durfte man mit der alten Klasse 3 7,5 Tonnen und große Wohnwagen fahren! 1980 betrifft nur die 125er Mopeds...: LG Peter --> Link mit jedem 3er darfst du < 7,5 to fahren, die 125er haben die 1980er grenze.
grusz hartmut
Hallo Bernhard, das mit dem Rechenfehler verstehe ist jetzt nicht. Man konnte sogar noch bis zum 1.7.1999 (Übergangsregelung) den alten 3er erwerben (also bis 7,5t zGM). Wir gehen mal davon aus, dass der Bewerber dort 18 Jahre alt war, wie alt ist er dann heute?? 49?? Ok, dann habe ich mich verrechnet... Wenn du allerdings die Geschichte mit der 125iger meinst, dann liegst du richtig. Das meinte ich aber nicht Babsi laut meines Führerscheins darf ich bis 12,5 T fahren obwohl ich noch nie auf so einem Bock gesessen habe. Der Fehler passierte als ich meinen alten Führerschein wegen eines internationalen Führerscheins in einen Kartenführerschein tauschen musste.......
Soviel zum Thema Führerschein. Na ich bin der Meinung was größer als unser Womo muss ich im Moment nicht fahren *grins* Badische Grüssle sendet Elvi Hallo Elvi,
wie kommst du auf 12,5t? L.G. Babsi
Zitat aus meinem Link auf der letzten Seite: "Ein besonderes Problem ergibt sich in Deutschland aus der Tatsache, dass nach dem alten nationalen Fahrerlaubnisrecht mit der Führerscheinklasse 3 Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden durften, die von der neuen kleinen Lkw-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind. Im Wesentlichen geht es dabei um Kombinationen, bei denen die in der Klasse C1E enthaltene zulässige Gesamtmasse (zGM) von 12 Tonnen überschritten wird. Zwar erlaubt die EU-Fahrerlaubnisklasse C1E das Führen von Fahrzeugkombinationen auch mit mehr als drei Achsen. Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, grundsätzlich einmal über die alte Klasse 3 hinaus. Da die alte Klasse 3 gesetzlich so definiert war, dass sie alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erfasste, „die nicht in eine der anderen Klassen“ fielen, und Züge mit mehr als drei Achsen, unabhängig von der zGM, als unter die Klasse 2 fallend definiert waren, durfte man mit der Klasse 3 durchaus dreiachsige Züge (darunter fielen auch Kombinationen aus zweiachsigem Zugfahrzeug und sogenannten Tandemachsanhängern mit mehr als einer Achse, deren Nabenabstand ≤ 1,00 m war) geführt werden, die schwerer waren als die in der Klasse C1E festgelegten 12 Tonnen. Indes ergab sich aus der Vorschrift über die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeuganhängern aus der alten StVZO, dass, wenn für das Zugfahrzeug nicht eine besondere Beschränkung in die Fahrzeugpapiere eingetragen war, grundsätzlich Anhänger bis zum 1,5-fachen Gesamtgewicht der zGM des Zugfahrzeuges gezogen werden durften, sofern das Zugfahrzeug als Lastkraftwagen zugelassen war. Ein Lkw mit 7,5 t zulässiger Gesamtmasse könnte damit eine Anhängemasse von bis zu 11,25 t erreichen (7,5 t × 1,5 bei durchgehender Bremsanlage = 11,25 t). Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ≤ 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten. Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Führerscheinklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,5 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 t zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse). Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber daher geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 (der Großteil der deutschen Fahrerlaubnisinhaber) auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12.000 kg, L≤3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen." LG Peter Hallo Peter,
mit den 12,5t komme ich nicht klar. Vielleicht kannst du mir helfen: Früher Klasse 3: Heute B, BE, C1,/ C1E und C/CE eingeschränkt auf 18,75 bzw. 18,5t Zugfahrzeug max.7,5t Anhänger max. 3 Achsen Wenn es jetzt 12t wären, wäre es C1E aber was ist mit den restlichen 500 Kg?? Die passen da überhaupt nicht rein.... Babsi habs grad gesehn vergesst die ,5 t das ist ein fehler sind 12 T
Grüssl Elvi wusst ich´s doch :D, da war doch was faul :D |
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