aqua
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Wohnmobil als Betriebsvermögen / Firmen-Kfz ? 1, 2


BOWO am 31 Mai 2011 13:33:59

allerleirauh hat geschrieben:moin.
....

mein Wwmo schreibe ich steuerlich komplett ab.
ok, lohnt bei dem alter kaum, aber egal.

ein fahrtenbuch führe ich auch nicht, denn für privatfahrten habe ich noch einen pkw angemeldet (den ich gar nicht selbst nutze, aber das will das finanzamt gar nicht wissen..)

mein vorteil ist, das ich alle ausgaben fürs womo, sei es betrieb (diesel/gas) und unterhaltung (reparaturen/ schade, es gibt so wenig) als betriebsausgaben geltend mache.

aber eben im freiberuf und nicht in gmbh bereich und deshalb OT
..


In der Diskussion möchte auch mal ein Aspekt als "Normalo Steuerzahler" einwerfen:
Die "Abschreibung" des WoMo beim Finanzamt ist doch lediglich eine Umschreibung für die Tatsache, dass die Allgemeinheit, also auch ich, das Hobby einiger Gewerbetreibender mitfinanzieren soll. Das Finanzamt ist ja nicht ein Neutrum sondern dient der Steuerverwaltung und damit der Allgemeinheit, auch wenn es viele Leute schon vergessen haben und mit allen Tricks versuchen Geld aus der Allgemeinheit raußzuholen.

Die Dienstwagenregelungen sollten endlich strenger angepackt werden. WoMo ist für mich nur ein Betriebsmittel wenn es im gewerblichen Verleih betrieben wird. Jegliche Form der Mischung mit privaten Interessen darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Ich und die meisten anderen WoMo-Besitzer bezahlen das WoMo vollständig aus eigener Tasche. Das wusste ich und es ist mein Hobby. :?

Betriebsausgaben sind natürlich okay, die Trickserei mit dem WoMo sollte nicht möglich sein.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

tober am 31 Mai 2011 15:49:54

Deswegen gibt es ja so Sachen wie Fahrtenbuch. Es gibt auch eine 3,5 t Grenze und dennoch fahren viele mit ~3,65~ um die "nachteile" nicht mit den anderen "schwerlast womo's" zu teilen.
Ein Womo als Betriebsausgabe WIRD KONTROLLIERT. Bin auch Selbstständig - ohne "Betriebswomo"- aber keine Sorge. Man wird genügend von allerlei Behörden kontrolliert. :wink:
Ansonsten - einfach ein Gewerbe anmelden, am besten als "fliegender Händler" und voila - schon kann man absetzten 8) . Ein paar Tischdekchen beim Discounter holen und auf dem Campingplatz anbieten :D

tober

Plaggehu am 31 Mai 2011 16:26:27

BOWO hat geschrieben:
allerleirauh hat geschrieben:moin.
....

mein Wwmo schreibe ich steuerlich komplett ab.
ok, lohnt bei dem alter kaum, aber egal.

ein fahrtenbuch führe ich auch nicht, denn für privatfahrten habe ich noch einen pkw angemeldet (den ich gar nicht selbst nutze, aber das will das finanzamt gar nicht wissen..)

mein vorteil ist, das ich alle ausgaben fürs womo, sei es betrieb (diesel/gas) und unterhaltung (reparaturen/ schade, es gibt so wenig) als betriebsausgaben geltend mache.

aber eben im freiberuf und nicht in gmbh bereich und deshalb OT
..


In der Diskussion möchte auch mal ein Aspekt als "Normalo Steuerzahler" einwerfen:
Die "Abschreibung" des WoMo beim Finanzamt ist doch lediglich eine Umschreibung für die Tatsache, dass die Allgemeinheit, also auch ich, das Hobby einiger Gewerbetreibender mitfinanzieren soll. Das Finanzamt ist ja nicht ein Neutrum sondern dient der Steuerverwaltung und damit der Allgemeinheit, auch wenn es viele Leute schon vergessen haben und mit allen Tricks versuchen Geld aus der Allgemeinheit raußzuholen.

Die Dienstwagenregelungen sollten endlich strenger angepackt werden. WoMo ist für mich nur ein Betriebsmittel wenn es im gewerblichen Verleih betrieben wird. Jegliche Form der Mischung mit privaten Interessen darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Ich und die meisten anderen WoMo-Besitzer bezahlen das WoMo vollständig aus eigener Tasche. Das wusste ich und es ist mein Hobby. :?

Betriebsausgaben sind natürlich okay, die Trickserei mit dem WoMo sollte nicht möglich sein.



Ich finde deine Ausführungen schon etwas seltsam! Ich bin auch selbständig und schreibe mühevoll alle betrieblich bedingten Fahrten in ein Fahrtenbuch (ein Hohn im deutschen Staat!!!), welches jedoch zunächst bei der letzten Betriebsprüfung für 3 Jahre! komplett gestrichen wurde, weil irgendwelche Formalismen angeblich nicht eingehalten wurden. Erst nach massiven Protesten von mir und meinem Steuerberater und nachdem ich damit drohte, ein TV-Team vorm Finanzamt anrücken zu lassen, sah man von der Streichung wieder ab.

Ich bin der Meinung, wenn die Fahrten betriebsbedingt sind, muss es unbedingt auch absetzbar sein! Ich nutze es zu ca. 50 % betrieblich und hätte es gar nicht gekauft, wenn ich das nicht absetzen könnte. Über Mwst, Einkommen-/Gewerbesteuer Händler/Hersteller holt sich der Staat doch dadurch sowieso, was er braucht. Auch unter dem Aspekt der Arbeitsplätze wird die Allgemeinheit dadurch sicher nicht belastet, sondern unterstützt!

Und ohne hier eine Neiddiskussion starten zu wollen: Wir Gewerbetreibenden müssen uns mit ganz anderen Kosten herumplagen, die die "Allgemeinheit" nicht hat, wie z. B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge etc etc. Wie wärs, wenn das die Allgemeinheit übernimmt?

Wenn dir das lieber ist, möchte ich hiermit auf den Vorschlag des Vorredners eingehen: Jedem steht es frei, sich selbständig zu machen!

Anzeige vom Forum


canter am 10 Jun 2011 16:47:23

Bei mir ist es mit meinem privaten Womo so, das ich bei betrieblichen fahrten 30Ct km absetzen kann.
Dafür wollte mir der Steuerprüfer den ebenfalls vorhanden Wohnwagen ( GmbH Eigentum- Schmink und Maskenanhänger bei TV Produktionen - ich geschäftsführender Gesellschafter ) direkt mit 1% versteuern, da er unterstellt hat ( ohne Nachweis ) das ich den privat nutze. Ich musste anhand von meinen Wohnmobilpapieren,Fotos von mir mit Wohnmobil im Urlaub und Produktionsfotos vom Wohnwagen nachweisen das ich den Wohnwagen nicht privat nutze.
Wenn das FA bei dir nicht 1% will, nutz das Womo für die Firma als Betriebsvermögen und nutze es mit leihvertrag gegen 30ct/km für den privaten Urlaub. Heb die Ablehnung der 1% Regelung vom FA auf und teile denen Formal mit, das du es so machen wirst. Wie viele km du dann fährst ist deine Sache und dein Geldbeutel.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Rückgaberecht im Brandfall?
Durchfahrtsbreite Schild 218 und echte Maße der Fahrzeuge
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt