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Hallo zusammen, ich hatte heute nachdem vor paar tagen ein Bericht im Tv lief ein Gespräch mit einem TÜV Prüfer der bei uns in der Firma einige Fahrzeuge geprüft hat zum Thema Verkehrszeichen 218 ( maximale Durchfahrtsbreite ) wie es z.B. in Autobahnbaustellen auf der linken Spur mit 2m oft steht.
Hier gilt nicht das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Maß sondern das Maß incl. Anbauteile wie Spiegel!!! Erkenntnis daraus ist das ich mit meinem Audi ( 186cm lt. Papieren ) da nicht fahren darf - da er mit Spiegeln dann 217cm breit ist!!! Wichtig vorallem wenn man von einem Fahrzeug das man in der Baustelle überholt den Spiegel abrasiert bekommt!! Da bekommt man dann statt einem neuen Spiegel ein Bußgeld und bleibt auf dem Schaden sitzen bzw. muss dem anderen einen eventuellen Schaden ersetzen. Bei meinem Womo fand ich es noch krasser!! 238cm in den Papieren - Stoßstange hinten identisch mit Schiebefenstern aber schon 244cm - an der Markise 250cm - mit Spiegeln 279cm breit!!! Recht erstaunt war ich als er mir erklärte das ich da grad eben noch legal unterwegs sei - die Markiese ist fest angebaut, zählt also zu karosseriebreite und die darf 250cm nicht überschreiten!! Formal müsste die Fahrzeugbreite in den Papieren auf 250cm geändert werden!! Und selbst ohne Markiese müsste eigentlich das Maß von 244cm mit Schiebefenstern eingetragenwerden!! Hallo Jens,
ist eigentlich klar. Beim Zeichen 218 geht es lt. Gesetzestext um die tatsächliche Breite und ich stimme dir zu, dass dies den meisten nicht mehr so in Erinnerung ist. Und ein Wohnmobil hat auf dieser so gesperrten Spur nicht das geringste zu suchen, obwohl man auch dort gelegentlich eins fahren sieht. Hallole,
in Österreich habe ich schon mehrmals die "Versetz fahren"-Schilder gesehen, gleichzeitig wurde eine "Sektionsgeschwindigkeitskontrolle" errichtet und schon können alle, PKW, LKW usw... mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durch die engen Baustellenfahrstreifenversetzt fahren. Bei uns in D klappt das nicht, weil auf dem engen Streifen die PKWs unbedingt den mit vorgeschriebenen z.B. 80 kim/H Bus, LKW oder das Womo überholen müssen, und dabei ist es ja dann besonders eng zwischen den FZG. .. Hier könnte man von Österreich lernen.... Stegi Hallo,
dazu gab es gestern einen Bericht in der aktuellen Stunde, WDR. Da wurden im Rahmen der Baustellen auf der A 40 alle Fahrzeughalter, die Fahrzeuge > 2,10 Breite besassen und auf der, entsprechend Zeichen 218 (2,10 Breite angezeigt) gezeichneten linken Spur fuhren, mit Bussgelbescheid beglückt. Es wurde z.B. ein Mercedes M-Klasse vorgeführt, der laut Eintrag in die Papiere "nur"1900 mm Breite aufwies, bei ausgeklappten Spiegeln mit 2180 mm optisch vermessen, die Nachprüfung mit Maßband ergab gleiches. Der Fahrzeughalter bekam einen Bussgeldbescheid über € 20,00. Ist doch mitlerweile bekannt, meine Prius III hat 1745 mm Breite ohne Spiegel mit knapp 2m, ich darf links fahren. Wenn breitere Fahrzeuge die eigendlich nicht links fahren dürfen, kriegen sie ein Bussgeld, was ist jetzt bitte genau besonders daran ? Nun, der Schwachsinn daran ist, dass in den Fahrzeugpapieren die Breite und Höhe und Länge in Millimetern angegeben ist.
Es ist ja nicht so ungewöjnlich, wenn man sich auf diese Einträge auch verlässt, oder ? Wozu sollen die sonst gut sein ? Mal ehrlich, wer hat denn sein Fahrzeug schon mal nachgemessen ? Wolfgang Da hast Du Recht, nur ist mir das Problem schon einige Jahre bekannt. DIe Strassenzulassungsordnung oder so sagt, die Breite wird ohne Spiegel und Anbauteile eingetragen, die Strassenverkehrsordnung sagt die tatsächliche Breite.
Das ist aber in anderen Bereichen auch so, z.B mit unserem Lieblingsthema Gewicht. Immer wieder lese ich Leergewicht 3.300 kg, zul. GG 3,500 to und jetzt warte mal ab was alles zugeladen wird. Gut hat man selbst Hand angelegt, bei anderen nicht aber ein Kraftfahrer sollte schon wissen, was was ist. Weitere "Probleme" wie das in Baustellen fast alle unbedingt überholen d.h. sich mit ihren zu breiten Fahrzeugen noch an den LKW`s deren Fahrer auch schon Angsschweiß herunter läuft überholen müssen. Der Richtige Weg wäre versetzt die linke Spur nutzen, damit der LKW auch ein bischen auf die linke Spur kann, wenn da rechts etwas ist. Aus meiner Sicht besteht seitens des Gesetzgebers hier Informationspflicht, aber auch viele Kraftfahrer informieren sich nicht. Da gibt es viele Beispiele, z.B. den Unterschied eines Kreisverkehres zur Kreisförmigen Strasse usw. @ csb-sprinter Wenn Du auf einem Wohnmobil eine Sat Schüssel montierst, richtest Du Dich dann nach der eingetragenen Höhe oder nach dem Wert Deines Zollstockes ? Hallo UlrichS,
vielleicht lernst Du einmal zu akzeptieren, dass es Leute gibt, die in der Auslegung der StvzO alles ein wenig lockerer sehen als Du. Nach jedem Deiner Beiträge kommt man sich irgendwie geschulmeistert vor. Woran das wohl liegen mag? :) Hier äußern sich voll straffähige Erwachsene zu Themen, die sie interessieren, allerdings nicht, um von einem "Paragraphenreiter" ständig an vermeindlich oder tatsächlich bestehende Vorschriften erinnert zu werden. Es gibt Vorschriften, man sollte sie einhalten, keine Frage, aber wer es unterlässt, muss selbst die Konsequenzen tragen. Aber irgendwie macht es keinen Spass mehr, in einem Thread weiter zu lesen, in dem Du zu dem Thema Stellung genommen hast. Versuch doch auch einfach mal etwas lockerer an unser gemeinsames Hobby heranzugehen. Es macht doch auch Spass, wenn man Dritten nicht stets seine Meinung zu dem angesprochenen Thema zitiert. Ich denke mal das ist immer in Foren so, dass sehr unterschiedliche Persönlichkeiten aufeinandertreffen, aber ich will es beherzigen :D :D
Ironie an Auto laut Papieren 1,90 breit Mit zwei Aussenspiegeln 2,10 Fahrbahnbreite laut Verkehrszeichen 2,00 Lösung: Vor der Baustelle Fenster runterkurbeln, rechten Aussenspiegel einklappen Voila 2,00 m - und weiter gehts Ob das mit zwei Aussenspiegeln einklappen auch erlaubt wäre ??? :D Grinsende anna .... die ernsthaft erst jetzt über die reale Breite ihrer Autos nachdenkt und gleich noch mal nachmessen geht. Das Womo passt jedenfalls definitv nicht. :) Übel fand ich hauptsächlich die Maße am Wohnmobil, da der Hersteller ( N&B) da nur das Maß vom blanken Koffer eintragen lassen hat. Ohne vorhängende Fenster oder die serienmäßige Stoßstange.
In die Schweiz darf ich z.B. mit meinen gesamt 250cm grad noch rein - wär das ganze nur 1cm breiter bräuchte ich für die BAB eine Sondergenehmigung und auf Landstraße oder Pässe dürfte ich nie. Ich versteh jetzt zumindest warum viele große Mobile versenkte oder auf dem Dach montierte Markiesen haben - die dürften sonst teils gar nicht mehr - teils nur mit Überbreitenschild/Streckengebundener Sondergenehmigung fahren.
Wenn Du jetzt noch den Unterschied zwischen "Persönlichkeiten" und "Personen" beachten würdest, wäre (fast) alles gut, :roll: brainless Wenn ich nachträglich etwas an meinem Fahrzeug verändere (z.B.) Sat-Schüssel, dann bin ich mir bewusst, dass das Fahrzeug höher ist. aber wenn ich nichts extra montiere erwarte ich eigentlich schon, dass die angegebenen Werte stimmen. Wie soll ich das denn genau nachmessen ?
Die Fahrzeuge sind ja keine Quader, sondern haben Rundungen, so dass das einfache "hinhalten" eines Zollstocks wenig Aussage macht. Baue ich ein anderes Fahrerk (höher) ein, so werden die neuen Höhenwerte in den Papiere in den unteren Zusatzzeilen angegeben. Naja, letztendlich ist es eine komische Vorschrift und wenn 2m Breite dransteht fahre ich mit dem Sprinter normalerweise da nicht, mit dem Jeep schon. Wenn es mir vom Gefühl her zu eng ist, dann lasse ich es halt. Und Probleme gab's damit bisher noch nie. Dir ist aber bekannt, dass z.B. bei dem Leergewicht eines neuen Wohnmobil das Leergewicht nicht mir dem tatsächlichen Leergewicht übereinstimmt ? Um die Breite zu messen haben wir beim Prius und bei unserem Wohnmobil Fahrer und Beifahrerfenster abgesenkt und einen 3m Zollstock durchgesteckt. Von Spiegelspitze zu Spiegelspitze gemessen ergiebt sich die tatsächliche Fahrzeugbreite.
Das kapier ich nicht, musst du mal bitte näher erläutern. Mein Leergewicht ( Masse des fahrbereiten Fahrzeugs) meines neuen WOMO`s ist mit 2.980 kg angegeben, das Fahrzeug wiegt 3.330 kg.
Wie man mir sagte, ist das Toleranz und das von mir bestellte Zubehör ( stärkerer Motor, Automatisches Getriebe, Klimaanlage, Webastoheizung, Isolierscheiben ..... ) Das man selbst wiegen soll, weiß (fast) jeder Wohnmobilfahrer. Bei der Breite und Höhe weiß jeder, der sich damit befasst auch das man selber messen muss. Wenn ich ein Wohnmobil kaufe und in der Maßskizze sehe, das mein neues Wohnmobil 2,35 m Breite hat und ich weiß, da hängt noch links und rechts ein Spiegel, sollte ich wissen das die tatsächliche Breite breiter als 2,35 m ist. Ich hoffe das ist logisch :roll: :D
Ulrich, diese Methode ist leider vollkommen falsch. Tut mir echt leid, dass ich dich da korrigieren muss. Die Messung muss immer unter dem Fahrzeug erfolgen, um die Erdkrümmung zu berücksichtigen. Dafür musst du von den Spiegeln aus loten und auf dem Boden messen. PS: Mach dir nichts draus, man kann ja nicht alles wissen. LG Wolfgang Kannst Du gerne so machen, ich bleibe bei meiner Messung :D @wolftherm
Erdkrümmung ???? Auf 2,35 m :gruebel: :gruebel: :gruebel: Bitte um ein Rechenbeispiel :D :D :D anna ....die auch mit dem Zollstock gemessen hat - ein Näherungswert tuts sicher auch :razz: Ihr meint das Vz264 ?
Also beide Verordnungen machen Sinn. Das man hier mit dem Pkw Probleme haben kann war mir nicht bewusst. Die Zulassungsverordnung : Es müßte sonst jeder Anbau und Abbau (liner, rechter Spiegel etc) vom TÜV vermessen und eingetragen werden. Damit wären wir auch nicht einverstanden, oder ? Also läßt man die Teile weg. Der TÜV ist hier eigentlich in der Regel sehr kritisch. Die StVO macht auch Sinn, denn es wird von tatsächichen Werten gesprochen. Oder möchtet Ihr jedem mal eine Strafe beim durchfahren einer Ortschaft zahlen weil euer Auto mehr als 50 km/h schafft. Wenn UlrichS. der Meinung ist man sollte sein Fahrzeug nachmessen und wiegen, dann macht dies für einen umsichtigen Fahrer auch Sinn. In Deutschland kostet uns eine Gewichtsüberschreitung von <20% gerade mal 35 €. Was kostet das denn woanders in Europa ? Bei meinem Wohnmobil lag eine Wiegekarte dabei ... gewogen mit Zubehör in Fahrbereiten Zustand mit 80 ltr. Wasser. Und zwar eingeklebt im Service Heft. Hallo,
ich darf mal korrigieren:
255 cm ! Tja, und diese Idee ist zwar originell, aber auch genauso verboten. 15,--€ Verwarnungsgeld.
Voila 2,00 m - und weiter gehts Ob das mit zwei Aussenspiegeln einklappen auch erlaubt wäre ??? :-o [/b] @Aloisius
Das ist richtig im Sinne der StVO. Das ist falsch im Sinne StVzO. Weil die Markise nicht zum Betrieb des Fahrzeuges notwendig ist. Oder fährt Dein Womo ohne Markise nicht ? In diesem Fall ist der Halter verantwortlich. Man kann eine Markise auch so befestigen,dass diese nicht über das Fahrzeug hinaus ragt. Würden die Spiegel bei der Zulassung berücksichtigt würde jeder Lkw mit einem 2 cm breiten Spiegel herumfahren. @ ALoisius
Da möchte ich auch gerne Bedenken anmelden. Die neueren Wohnmobile sind ja als Fahrzeuge zur Personenbeförderung zugelassen und könnten als Personenkraftwagen gelten. Gemäß STVZO ( --> Link ) dürfen Fahrzeuge Typ allgemein 2,55 m breit sein, Personenkraftwagen ( wie mir der TÜV sagte fallen da die neueren Wohnmobile drunter ) nur 2,50 m. Oder sieht das jemand anders ?
hier sind die Zusammenhänge, wer will kanns nachrechnen grüße klaus @UlrichS.
Im Prinzip dürfen alle Fahrzeuge nur 2,50 m breit sein. Früher hat man hier 2% Toleranz gewährt. Daraus sind heute 2,55 m geworden. Es gibt halt für bestimmte Fahzeuge Ausnahmen. Also WoMo ist SoKfz. @willi_chic
Denk bitte darüber noch einmal nach. Auf die Messung der Breite hat die Krümmung auch theoretisch keinen Einfluß. Auf die Messung der Länge auch nicht ! Die Höhe wird senkrecht gemessen. Hier kann man streiten ob die Messung an der Seite oder in der Mitte oder wo auch immer richtig ist. Ich denke der Einfluß der Gravitation ist hier größer. Aber bitte, wenn bei Vollmond gemessen eine Korrektur vornehmen. Glaub mir, daran bin sogar ich schon verzweifelt, weil die Auskünfte immer anders lauten. Mein aktueller Stand: Bei mir steht M1 / Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen / Wohnmobil Wie man mir sagte ( TÜV und Polizei ) steht das "Wohnmobil" nur zur Beschreibung der Form des Fahrzeugs = unrelevant. Relevant ist der Verwendungszweck des Fahrzeugs = Fahrzeug zur Personenbeförderung. Hast Du da eine Quelle ? :hearts: @wombat1
Vollmond & Gravitation spielen keine Rolle, entscheidend ist vielmehr wo Du stehst und mißt: mittlerer (volumengleicher) Erdradius = 6371 km geozentrischer Mittelwert, Variation = 6368 km ±11 km Achsen des Erdellipsoids = 6378,1 bzw. 6356,7 km kontinentale Krümmungsradien (Nord-Süd) = 6330 bis 6400 km die Abweichungen liegen daher bei +- 0,5% aus meiner Sicht ist das Thema damit ausreichend behandelt, jetzt ist wolfherm dran das mal für seinen Wohnort auszurechnen grüße klaus Mein Beitrag wegen M1 Fahrzeug hat sich erledigt, mir ist da gerade wieder eingefallen das Wohnbile keine Personenkraftwagen sind. Das war das Problem und fallen daher tatsächlich unter sonstige Fahrzeuge.
Ulrich, Ulrich... Du musst aber immer wieder für Verwirrung sorgen. :D Manchmal verwirre ich mich sogar selber :D
Na ist schon blöd das ganze auch mit der Breite, geht das alles nicht einfacher ? Auch finde ich das beschlossen werden soll, das Wohnmobile auch Personenkraftwagen sind und basta ! :roll: @UlrichS.
Welches Problem hast Du mit der Breite ? Sei froh, dass Wohnmobile keine Pkw sind. Hier sind die Anforderungen wesentlich höher. Es gäbe dann leider bald keine mehr oder nur sehr wenige. Was macht Dein Kühlmittelverlust ? Hallo,
mein Hinweis auf die Breite 255 cm galt der Aussage, ein KFz darf nur 250cm breit sein. Und das ist so nicht richtig. Die StVZO schreibt zur Fahrzeugbreite folgendes vor: Die allgemeine Breite (hat nichts mit der tatsächlichen Breite zu tun) darf 255 cm nicht überschreiten. Lediglich der PKw ist auf 250 cm begrenzt. Wie wir alles wissen, sind unsere WoMos keine PKws, zumindest die allermeisten. Zu dieser Breite gehört u.a. nicht: -Lichttechnische Einrichtungen (z.B. Begrenzungsleuchte) -Spiegel o.a. Einrichtungen für indirekte Sicht nach hinten Gemessen wird bei geschlossener Tür und gerade gestellten Rädern. Die StVO schreibt vor, dass KFz deren Breite 255 cm überschreitet nicht auf der BAB oder KfStr fahren dürfen. Zugegeben, eine verständliche Abstimmung zur StVZO ist hier nicht gegeben. Wie hier schon geschrieben, wird kaum ein Kraftfahrer ein Lot auspacken, eine Wasserwaage zur Hilfe nehmen und die tatsächliche Breite ausmessen. Der liebt mein Fahrzeug so wie ich. Ich hatte gehofft das der Hymer Service ( Das Werk) sich der Sache annimmt. Ohne Terminabsprache und ohne das FIAT mit dazu kommt, sei dies nicht möglich. Ich habe letzte Woche erst mal einen Brief mit Fristsetzung an meinen Händler geschickt, denn ich war allein wegen der Sache schon mindestens 5 mal in der Werkstatt. Mit der Breite habe ich kein Problem, ich habe nur bei meinem Prius mal vor Monaten nachgemessen, nachdem ich gehört habe das wie wild jetzt hier Geld kassiert wird ( linke Fahrspur in den Baustellen mit zu breiten PKW`s ) @Aloisius
Ich messe den nächsten Autokahn der ohne Begelitfahrzeug vorbeikommt mal nach. Es gurken auch genug US-Mobile herum mit einem Aufkleber auf der Stossstange 2,60 m breit. Es muß also gehen (Meinung) eine Verordnung hierzu kenne ich nicht. Hierzu schreibt die StVZO vor, dass auch die ausländischen KFz den Bestimmungen entsprechen müssen. @Aloisius
Die StVzO regelt vor allem die Typzulassung d.h. nicht,dass ich ein Fahrzeug das nicht diesen Regeln entspricht nicht zulassen kann. Ich bemomme nur keine Typzulassung. Sonst dürfte man bestimmte US-Fahrzeuge hier nicht zulassen. Mit einem EU Auto kann es Dir auch passieren, dass Du es nicht zulassen kannst obwohl es der StVzO enstpricht, weil Dir der Hersteller irgendeine Bescheinugung verweigert. Dann geht auch keine Einzelabnahme.
Das dürfen die auch. Die haben eine Genehmigung wo alles genau beschrieben ist wann und wo sie fahren dürfen. Krane sind in der Regel 300 cm breit. Begleitung müssen die erst ab ein gewisses Gewicht haben. Und diese 255 cm Breite kommt von den Europaletten,bei 250 cm würden keine 2 nebeneinander passen. Früher,vor den Palettenzeitalter, war bei 250cm breite Ende. Dieter
Wohnmobile fallen neben Pkw auch in die Kategorie M 1. Ja - hilft uns aber nichts. --> Link
und wo bleibt die Berücksichtigung der Deviation durch Wind? Je nach Höhe des WoMo´s entsteht ja eine nicht unerhebliche Sog- bzw. Druckwirkung, die die (hoffentlich!!) geeichten Zollstöcke aus der radialen Richtung zum Erdmittelpunkt abweichen läßt und somit das Meßergebnis verfälscht. Und nur Zollstöcke aus Buchenholz verwenden, anderes reagiert zu sehr auf die Luftfeuchtigkeit 8) :D :D |
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