aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Fahrzeuggewicht


hoerli am 30 Jun 2011 07:06:19

Hallo
Als betroffener möchte ich mich doch auch noch melden. Als erfahrener Wohnmobilist (20 Jahre) und 3 Hymer Mobilen haben wir uns dieses Jahr einen neuen Rapido Integriert gekaufft. Extra ohne Garage (Modell 9048df)
und das Gewicht genau ausgerrechnet damit es für uns 2 reicht. Nun ist das Wohnmobil geliefert worden und siehe da es ist einfach 100 Kg zu schwehr. Nicht viel sagen jetzt einige aber eben um in der 3,5 T Klasse zu bleiben sind 100 Kg eben 100 Kg. Jetzt die C 1 Prüfung zu machen kostet in der Schweiz schlappe 2300 Euro mal 2 (für meine Frau) sind 4600 Euro um notabene das genau gleiche Auto zu fahren ????? Wir haben jetzt reisefertig 3580 Kg. auf der Waage (Wassertank und Dieseltank voll) Wenn ich in Rente gehe und Vorzelt usw mittnehmen will bleibt also nur ein Trailer ungebremst bis 750 Kg den dürfen wir nämlich fahren. Frage mich nur über den Sinn eines solchen Gesetzes hier müsste die Politik längstens eingreifen. (Erhöhung auf 3850 Kg) was ja technisch auch in den mesten Fällen sowieso schon so gegeben ist.
Grüessli
Hans

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wombat1 am 30 Jun 2011 07:50:31

hier einmal die Historie

"http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Führerscheins"

Die Wiedereinführung der 3,5 t Grenze diente der homogenisierung in der EU.
In viele Organistationen Bundeswehr etc. war für 3,5 t schon vor 40 Jahren die Klasse C angesagt. Der internationale Führerschein war früher meines wissens auch in vielen Länder auf 3,5 t begrenzt.

Ich persönlich halte die Grenze für sinnvoll.

Gast am 30 Jun 2011 08:06:25

Hallo,

das ist zwar sehr bedauerlich für Euch und mein Bedauern ist Euch gewiß, aber wäre es für Dich als erfahrener Wohnmobilist nicht sinnvoll gewesen, das WOMO vor dem Kauf zu wiegen? Es wundert mich halt ein wenig, wenn bei einem lt.eigener Aussage, erfahrenem Wohnmobilist die Überraschung erst nach dem Kauf erfolgt.
GFK-WOMOs sind halt nun mal schwerer als die rollenden Fachwerkhäuser, so wie ich eines habe.
Dazu kommt, das die Hersteller schon in ihren Verkaufsunterlagen von + - 5 % schreiben, die wissen genau, warum sie dies tun, nämlich damit hinterher keine Regresse gegen sie gestellt werden können.
Ein leichteres WOMO, als vom Hersteller angegeben, hat hier wohl noch niemand erstanden :D
Das ist halt auch ein Nachteil von GFK, obwohl diese Art von Aufbau viele Vorteile hat.
Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben ;-)
Gerade in der Schweiz sind die "Beamten" auf der Straße ja bekanntermaßen ja sehr pingelig, was das Übergewicht betrifft ;-)

Anzeige vom Forum


Gast am 30 Jun 2011 08:12:15

Können wir uns beim Thema "Gewicht" nicht mal auf einen Thread einigen???

Macht Euch doch einfach mal die Mühe und benutzt die "Suche"!! und fügt dann euer Problem dort ein!

Langsam nervt es!

dieter2 am 30 Jun 2011 09:33:29

Stephan1 hat geschrieben:Können wir uns beim Thema "Gewicht" nicht mal auf einen Thread einigen???

Macht Euch doch einfach mal die Mühe und benutzt die "Suche"!! und fügt dann euer Problem dort ein!

Langsam nervt es!


Mich nervt es eigendlich nicht.

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl Themen über das Womo,und die sind alle schon zigmal durchgekaut.

Wenn man nicht öfters wiederholen will müßte man statt Forum nur eine Wiki hier einstellen :roll:

Was mich nervt ist dieser andauernde Hinweis auf die "Suche"

Dieter

quax1968 am 30 Jun 2011 10:51:01

3580 kg komplett beladen? - Mach Dir doch da keinen Kopf. Ist doch ein guter Wert.
Die techn. Belastungsgrenze ist ja bei Rapido nicht erreicht, oder?
Wichtig ist für mich, dass das Fahrzeug technisch nicht überladen ist.

In Deutschland müsstest Du hierfür so viel ich weiß keine Strafe zahlen, da ja hier auch Toleranzabweichungen gibt.

kintzi am 30 Jun 2011 11:16:49

Hallo, in D ja, aber sonst? Gibt in EU auch Länder mit 0 Toleranz, u. wenn das Wasserablassen nicht mehr reicht, musst Du ausladen zur Weiterfahrt. Das kommt fast einem Totalverlust des Ausgeladenen gleich. Deshalb im Kaufvertrag die Wägung bzw. deren Ergebnis zwingend als Lieferbedingung fixieren oder gleich bei der Auswahl die 5% dazurechnen. Was meint ihr, wie sich die Anzahl der akzeptablen Modelle
reduziert! Richi

wombat1 am 30 Jun 2011 11:17:41

@quax1968
Es gibt 2 Paar Schuhe.

1. Überschreitung zul GG
2. Keine Fahrerlaubnis für so ein Fahrzeug

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

--> Link

tober am 30 Jun 2011 11:29:40

Durch das überladen (mehr als 3,5t) wird KEIN Führerschein Klasse C1 benötigt. Man hat ganz einfach überladen. Durch's überladen gibt es KEIN FAHREN OHNE ENTSPRECHENDE FAHRERLAUBNIS.
tober

wombat1 am 30 Jun 2011 11:39:54

@tober
Na, dann laden wir doch ein.

marmarq am 30 Jun 2011 12:26:15

Freetec 598 hat geschrieben:Dazu kommt, das die Hersteller schon in ihren Verkaufsunterlagen von + - 5 % schreiben, die wissen genau, warum sie dies tun, nämlich damit hinterher keine Regresse gegen sie gestellt werden können.


@ Hans
Peter (s.o.) bringt die Sache auf den Punkt, und was viele nicht beachten (wollen):

Ein Regennasses Fahrzeug ist noch mal schwerer, auch Schnee und Eisreste auf´m Dach werden Dir die grenzwertige Gewichtsbilanz gehörig verhageln! Wenn ich sehe, was wir ( 06/2011 gewogen 3560kg) an unnützem Kram so alles mitschleppen, könntest Du doch mit 2 pers. sicherlich auch auf das Eine od. andere verzichten.

gr mani

PS: Gewogen wird meist Rad/Achsweise, wenn da die Achslasten obwohl das ges.Gew. passt nicht hinhaut, kann´s auch lustig werden!

raribay am 30 Jun 2011 13:19:26

10% Überladung sind schnell erreicht, habe dies selbst erfahren.
höchstes Leergewicht lt. Schein 3300 kg
eingebautes Zubehör lt. Prospekt 270 kg
2 Personen, Wasser, Diesel, Gas 430 kg
ergibt 4000 kg = zul.Gesamtgewicht.
plus Verpflegung,Kleidung, Laptop, Fotoausrüstung,etc. ergab dies ein GG von 4380 kg. Kann jetzt versuchen eine Auflastung bis 4250 kg zu erreichen, muß aber trotzdem Gewicht einsparen.

Ostwestfale am 30 Jun 2011 14:12:04

Hat eigentlich irgendeiner gelesen, dass der TE Schweizer zu sein scheint?

Und da ist der Wink mit der deutschen STVO ja besonders wirksam.

Aber wenn die Führerscheine auf 3,85 Tonnen erhöht werden, dann werden die Womo-Hersteller auch die 4 und 4,2 Tonnen Grenzen locker knacken.

Also hilft nur eines: Möglichst viele Verträge müssen gewandelt werden weil die Womo mit den Massen im fahrbereitem Zustand nicht mehr bestimmungsgemäß gebraucht werden können.

Und was eine negative Zuladung ist wurde ja schon breit genug diskutiert.

Also: Entweder fährt man vor dem Bezahlen auf eine Waage oder man bezahlt danach einen guten Anwalt.

Man kann natürlich auch Auflasten, neue Führerscheine machen und viel mehr Geld für Mautgebühren und TÜV versenken. Geht natürlich auch.

Bon Voyage

wombat1 am 30 Jun 2011 14:46:22

@Ostwestfale
Ja er hat geschrieben , der C1 Fs. kostet in der Schweiz ....
Die Maut ist nicht so tragisch.
Mich stört daran das Lkw Überholverbot.

ferienfahrer am 30 Jun 2011 15:04:28

Der Rapido 9048 df ist ein schönes Fahrzeug, herzlichen Glückwunsch dazu. Aber ein 6,5m Vollintegrierter kommt halt schon in die Gewichtsklasse eines 7,2m TI.
Was soll's, ihr habt die Lösungen ja schon angesprochen. Entweder Anhänger oder darauf verzichten 100 Liter schweizer Frischwasser durch Europa zu kutschieren.
Für mich wäre die Anwort klar, aber jeder wie er mag.

PS
wombat1 hat geschrieben:@tober
Na, dann laden wir doch ein.


@wonbat1

Überflüssiger Kommentar! Nur weil jemand darauf hinweist, daß deine Aussage bezüglich fahrens ohne Führerschein falsch ist, ruft er noch lange nicht zum überladen auf.

wombat1 am 30 Jun 2011 15:24:15

@ferienfahrer
AH und ein freundliches jawohl.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Was ist nur mit HYMER los?
übernachten auf raststätten ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt