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Jährliche HU für Womos über 3,5t ab dem 6. Jahr


eva b. am 13 Jul 2011 13:42:23

Leider find ich den Thread nicht wieder, wo das Thema schon mal durchgekaut wurde.
Also - unser Mobil wird im nächsten Monat 6 Jahre alt und müsste ab dann jährlich zur HU. Ist es richtig, dass wir noch einmal 2 Jahre eingetragen bekommen, wenn wir jetzt (also vorzeitig) die Prüfung machen lassen? Unsere Werkstatt weiss nichts von dieser Gesetzeslücke und ob der TÜV das von sich aus einträgt, ist wohl sehr fraglich :(
Wer von euch hat das schon mit Erfolg praktiziert?

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wolfgang&christa am 13 Jul 2011 14:00:49

Hallo , ich würde diesen Monat noch zum TÜV fahren ,dann gibt es noch einmal 2 Jahre bis zur nächsten Prüfung.Den Tip habe ich selber vom TÜV-Prüfer bekommen und werde ihn 2012 selber praktizieren. Wolfgang

eva b. am 13 Jul 2011 14:02:51

Danke Wolfgang, das wollte ich so bestätigt haben :)

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ElectraGlide am 13 Jul 2011 14:05:46

Hi,

mein TÜV in Hessen hat mir das Gegenteil gesagt: akso keine Verlängerung auf zwei Jahre. Habe leider die Begründung vergessen.

wolfgang&christa am 13 Jul 2011 14:17:06

Hallo nochmals ,im 71. Monaten muß der Pfüfer die Prüfplakette nochmals für 24 Monate erteilen.Komme ich erst im 72 Monat zur Prüfung wird die Plakette für 12 Monate erteilt. Wolfgang

spiti01 am 13 Jul 2011 16:02:14

Bei uns hat das funktioniert, wir haben nochmal 24 Monate bekommen.

Grüßli.... spiti

Rumbuddel am 13 Jul 2011 16:08:52

Also ich habe heute beim SVA unsere Auflastung auf 3,85 t eintragen lassen.
TüV war letzten Monat gemacht worden und für 2 Jahre da noch 3,5t.

Auf meine Nachfrage sagte man mir Wohnmobile >3,5t bis 7,5t müssten nur alle zwei Jahre zum TüV.

Ich habe das mal so geglaubt.

raribay am 13 Jul 2011 16:12:47

Rumbuddel hat geschrieben:Also ich habe heute beim SVA unsere Auflastung auf 3,85 t eintragen lassen.
TüV war letzten Monat gemacht worden und für 2 Jahre da noch 3,5t.

Auf meine Nachfrage sagte man mir Wohnmobile >3,5t bis 7,5t müssten nur alle zwei Jahre zum TüV.

Ich habe das mal so geglaubt.


Was hat dich der ganze Spaß gekostet. Möchte meinen auch auf 4,25 t. auflasten.
PS: Die Aussage des Prüfers ist nicht richtig.

Rumbuddel am 13 Jul 2011 16:18:38

raribay hat geschrieben:
Rumbuddel hat geschrieben:Also ich habe heute beim SVA unsere Auflastung auf 3,85 t eintragen lassen.
TüV war letzten Monat gemacht worden und für 2 Jahre da noch 3,5t.

Auf meine Nachfrage sagte man mir Wohnmobile >3,5t bis 7,5t müssten nur alle zwei Jahre zum TüV.

Ich habe das mal so geglaubt.


Was hat dich der ganze Spaß gekostet. Möchte meinen auch auf 4,25 t. auflasten.
PS: Die Aussage des Prüfers ist nicht richtig.


War ja kein Prüfer, sondern der Mann vom SVA.
Ich hatte gefragt ob die auch das Nummerschild benötigen wegen der TüV Plakette die meiner Meinung nach ein Jahr zu lang gilt.
Nö sagt er, erst ab 7,5t bei Wohnmobilen ...

Kosten:

20 € für den Sachverständigen
11,70 € beim SVA

Ein Anruf und ein Fax zum Ford Kundenservice.

Unser Wohnmobil wurde vorher ohne technische Änderungen von 3,85t abgelastet.

raribay am 13 Jul 2011 16:20:58

Besten Dank für die Auskunft.

pipo am 13 Jul 2011 17:49:40

Rumbuddel hat geschrieben:Auf meine Nachfrage sagte man mir Wohnmobile >3,5t bis 7,5t müssten nur alle zwei Jahre zum TüV.

Diese Aussage ist leider nur zum Teil Richig:
Womos bis 3,5t müssen das erste Mal nach 3 Jahren und dann im 2 Jahres
Rhytmus zum TÜV.

Von 3,5t bis 7,5t alle 2 Jahre, ab dem siebenten Zulassungsjahr dann Jährlich :(


peter

derbayer am 13 Jul 2011 19:01:20

Alle KFZ (nicht nur Womo´s) bis 3,5t müssen das erste Mal nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung
abweichend dazu sind Womo (3,5t bis 7,5t)die ersten 6 Jahre alle 2 Jahre, ab dem siebenten Jahr dann jährlich.

Dies kann aber in manchen Bundesländern unterschiedlich sein.

derbayer

pipo am 13 Jul 2011 19:33:43

derbayer hat geschrieben:Dies kann aber in manchen Bundesländern unterschiedlich sein.


Nein kann es nicht, da es eine Bundesverordnung ist :wink:

Rumbuddel am 13 Jul 2011 19:50:39

Naja, auf jeden Fall habe ich jetzt noch zwei Jahre TüV ...

eva b. am 14 Jul 2011 09:09:57

Rumbuddel hat geschrieben:Naja, auf jeden Fall habe ich jetzt noch zwei Jahre TüV ...

Wir seit gestern auch :tanz: Es hat geklappt - und das auch noch ohne Mängel. Dann können wir ja am WE auf Tour gehen^^^^

Gast am 14 Jul 2011 09:14:52

eva b. hat geschrieben:
Rumbuddel hat geschrieben:Naja, auf jeden Fall habe ich jetzt noch zwei Jahre TüV ...

Wir seit gestern auch :tanz: Es hat geklappt - und das auch noch ohne Mängel. Dann können wir ja am WE auf Tour gehen^^^^


:daumen2: Glückwunsch und gute Fahrt!!!

eva b. am 14 Jul 2011 09:35:51

Danke und Glückwunsch zurück! Vielleicht kommen wir ja nach HH, damit ich mir dein "Ding" mal anschauen kann :D

Lancelot am 14 Jul 2011 09:43:00

eva b. hat geschrieben:Vielleicht kommen wir ja nach HH, damit ich mir dein "Ding" mal anschauen kann :D


:eek: :eek:

Also Eva ... wirklich :oops: :oops:

:kuller:

garagenspanner am 14 Jul 2011 09:45:41

eva b. hat geschrieben:Danke und Glückwunsch zurück! Vielleicht kommen wir ja nach HH, damit ich mir dein "Ding" mal anschauen kann :D



also Eva ..... , wie schlüpfrig , Tsss
:D :D :D

eva b. am 14 Jul 2011 10:03:24

Also hört mal!!! -> das hat Stephan genau so im Sommerlochtröt geschrieben. Ich hab ihn doch nur zitiert :oops:

Lancelot am 14 Jul 2011 10:09:45

Ach so ... Du meinst das "Dethleffs-Ding" :D

Dann sags halt gleich ... :wink:

Gast am 14 Jul 2011 10:16:05

Nochmal zurück vom "Ding" zum Tüv. :D
Ich hab ein paar Tage bevor unser Womo 6 Jahre geworden ist, nochmal 2 die Jahres-Plakette bekommen, da brauchst du keinen Monat vorher hinfahren, da reicht ein Tag, da ist es ja immer noch keine 6 Jahre alt.

Problem ist dann nur, wenn du nicht auf Anhieb die Plakette bekommst, hast nicht mehr viel Zeit um das Problem zu beheben. Wie es dann bei der Nachprüfung nach dem 6.Jahr aussieht weiß ich nicht, wohl eher schlecht

Deswegen am besten soviel "Luft" lassen zwischen der HU und dem Ablauf der 6 Jahre, daß man noch reagieren und vielleicht etwas reparieren (lassen) kann .

Ciao
Didier

trebla am 14 Jul 2011 15:18:53

Hallo,

eigenartig ist dabei, dass die Abgasuntersuchung über 3,5 to. dann auch jährlich erfolgt, obwohl unter 3,5 to., wo der gleiche Motor verbaut ist, die Au nur alle zwei Jahre erforderlich ist.

trebla

Advantage am 14 Jul 2011 16:20:55

Das ist nicht "Eigenartig",

das nennt sich Geschäftsmodell uns spült Geld in die Kasse :)

Gast am 14 Jul 2011 16:24:59

eva b. hat geschrieben:Danke und Glückwunsch zurück! Vielleicht kommen wir ja nach HH, damit ich mir dein "Ding" mal anschauen kann :D


Kein Problem Eva, dir zeige ich mein "Ding" :D Kerstin ist bestimmt bei der Sichtung auch dabei, somit ist es schon mal ein lustiger "Dreier" :D

traveller-71 am 05 Apr 2015 21:16:09

Hallo zusammen,

gilt diese Reglung immer noch?

Unserer ist ab Juli im 7. Jahr und ich würde im Juni dann zum TÜV fahren, um nochmal die 2 Jahresplakette zu bekommen.

vG
traveller-71

raribay am 05 Apr 2015 21:50:06

Diese Frage habe ich dem TÜV Prüfer letztens auch gestellt. Antwort: Ab 2015 sei dies gem. eines Rundschreibens an die Prüfstellen nicht mehr möglich.

traveller-71 am 05 Apr 2015 22:07:31

raribay hat geschrieben:Diese Frage habe ich dem TÜV Prüfer letztens auch gestellt. Antwort: Ab 2015 sei dies gem. eines Rundschreibens an die Prüfstellen nicht mehr möglich.


Danke für die Antwort. Das ist natürlich sch...ade.

Ich werde trotzdem bei nächster Gelegenheit mal bei unserem TÜV Hessen nachfragen, da ich in der Vergangenheit gelernt habe, dass die teilweise schon unterschiedlich "ticken".

Edit:
Ist die Gasprüfung dann auch jährlich fällig ???

Gast am 05 Apr 2015 23:28:41

Die Gasprüfung weiterhin alle 2 Jahre.

Rolf

traveller-71 am 05 Apr 2015 23:47:50

wavemaster hat geschrieben:Die Gasprüfung weiterhin alle 2 Jahre.


... na wenigstens etwas. Danke für die Info.

pinschermaus am 06 Apr 2015 09:11:12

Guten Morgen.
Also das mit dem ganzen TÜV getüttle,über 3,5 t kann dies aber nur funktionieren, wenn das Fahrzeug das ganze jahr zugelassen ist. Es sieht doch so aus, daß bei einem Saisonkennzeichen, nehmen wir mal an April bis Oktober, ich nach 6 Jahren nicht einfach 2-3 Tage früher zum TÜV fahre, denn dann begebe ich mich ohne Versicherungsschutz und KFZ - Steuer auf die Strasse.
Viel Glück dabei !!!!
Bitte mal hier ganz klar stellen, wie es wirklich ist.
pinschermaus

andreasnagel am 06 Apr 2015 10:16:23

Moin!

In manchen Fällen ist es richtig, was Du schreibst. Immer dann, wenn der Monat der HU identisch ist mit dem ersten Monat des Saisonkennzeichens. Das ist aber nicht immer so.
Und wenn es doch so ist, kann man auch am Ende der vorherigen Saison die HU machen lassen.

,
Andreas

pinschermaus am 06 Apr 2015 10:25:30

Hallo.
Da würde doch der TÜV in meinem Fall ( Saison April-Oktober ) ab November laufen ?


pipo am 06 Apr 2015 10:27:12

pinschermaus hat geschrieben:Bitte mal hier ganz klar stellen, wie es wirklich ist.

So ist es aber nicht :!:

Wenn Du nach Deinem Beispiel im November bis März zum TÜV musst kannst Du am 01.04. auf direktem Wege zum TÜV fahren inkl. Versicherungsschutz.
Anschliessend hast Du jedes Jahr zu Saisonbeginn ausreichend Zeit um TÜV machen zu lassen.

pipo am 06 Apr 2015 10:30:44

pinschermaus hat geschrieben:Da würde doch der TÜV in meinem Fall ( Saison April-Oktober ) ab November laufen ?

Ich dachte Du weisst das.. Zumindest hörte sich das so an.. :wink:

kurt2 am 06 Apr 2015 12:31:53

Hallo,
hier steht es:
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII Nr .2.1.6, sowie 2.6, S.1 --> Link i. V. m.
-Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug Zulassungsverordnung - FZV) § 10 (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) Abs 4 .
--> Link

trecke am 06 Apr 2015 22:04:57

.

Bahnhof..

Warum hat mein 4,25 t Erstzulassung 28.08.12 nächste HU = 08/15 ?



Jürgen

kurt2 am 07 Apr 2015 10:52:52

HAllo,
da ist wohl ein Fehler unterlaufen. (Fz wurde wohl irrtümlich als solches <3,5t bewertet).

Gem StVZO Anl.VIII, Nr 2.1.6.2 (2.1.6.2.1) innerhalb der ersten 72 Mon allen 24 Monate.
siehe auch vorigen Beitrag 1. Link (etwas nach unten scrollen).

Frage: Ist nur die Plakette falsch geklebt, oder auch die Eintragung fehlerhaft?

pipo am 07 Apr 2015 11:51:01

Kommt vor, dass bei der Erstzulassung aber auch später die über 3,5to Regelung nicht bekannt ist. Wenn im Prüfprotokoll, im Fahrzeugschein und auf der Plakette gleiches Datum vermerkt ist würde ich nix unternehmen.
Sind im Prüfprotokoll oder Fahrzeugschein diffrenzierte Daten zur Plakette erkennbar würde ich den Prüfer kontaktieren :arrow:

trecke am 07 Apr 2015 13:44:12

.
2012 war ja die Erstzulassung - es gibt keinen Prüfbericht.

Aber was mir wieder in den Sinn kam:

Bei der Zulassung gab es Probleme auf die Daten des Fahrzeuges zuzugreifen.
Es würde viel händisch erfasst. Sicherlich rührt das daher.
Und da ich nicht die Kompetenz einer deutschen Behörde anzweifel, gehe ich davon aus, dass die Eintragung in meinem Fahrzeugschein richtig ist ;D

Gewonnen hab ich dadurch nichts.

ob 3 - 5 - 7 - 8 ..
oder 2 - 4 - 6 - 8 .. Jahre zum TÜV
ist Wurscht




Jürgen
,

Gast am 23 Jun 2015 10:18:49

traveller-71 hat geschrieben:Hallo zusammen,

gilt diese Reglung immer noch?

Unserer ist ab Juli im 7. Jahr und ich würde im Juni dann zum TÜV fahren, um nochmal die 2 Jahresplakette zu bekommen.

vG
traveller-71


Hallo traveller,

hat es geklappt ? :wink:

Gogolo am 23 Jun 2015 10:23:34

Bei unserem Gogolobil - genau so alt - hat es leider nicht geklappt. Nur 1 Jahr bekommen :cry: :cry: :cry:


Habe die Ehre

Gogolo

traveller-71 am 23 Jun 2015 10:55:02

Hallo Peter,

Freetec 598 hat geschrieben:Hallo traveller,

hat es geklappt ? :wink:


Eine Nachfrage beim TÜV Süd hat ergeben, dass diese Reglung noch immer gelten sollte.

Beim genauen betrachten meiner Unterlagen, kam ich zu dem Entschluss, dass es bei mir kein Sinn macht.

Hintergrund .... wir sind mit 3,5t Zulassung gestartet und hatten die ersten 3 Jahre keinen TÜV nötig (Auflastung auf 3,85t kam später). Dadurch habe ich jetzt noch TÜV bis Juni 2016. Und ob ich jetzt im Juni 2015 zum TÜV gehe, um diesen bis Juni 2017 zu bekommen oder im Juni 2016 gehe, um auch bis Juni 2017 bekomme, bleibt gleich.
Ich hätte sogar das Risiko gehabt, dass die plötzlich feststellen, dass doch nur ein Jahr möglich ist.
Deshalb hat sich das Thema für mich erledigt.

Aber wie bereits geschrieben .... TÜV Süd war nichts von einer Änderung dieser Reglung bekannt (weiß aber auch nicht, wie fit die Jungs an der Stelle sind).

Gast am 23 Jun 2015 10:58:48

Danke für die Info ! :)

traveller-71 am 23 Jun 2015 11:10:48

Freetec 598 hat geschrieben:Danke für die Info ! :)


...gerne :)

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